AVGL
GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.840,00 |
75.653,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
125.839,00 |
75.652,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
534.484,74 |
366.672,46 |
| I.
Vorräte |
612,88 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
503.310,20 |
329.064,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.565,62 |
6.543,30 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
30.561,66 |
37.608,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.171,68 |
6.054,98 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
101.190,21 |
82.134,01 |
| Summe
Aktiva |
771.686,63 |
530.514,45 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
133.263,20 |
-67.131,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.056,20 |
200.394,43 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
101.190,21 |
82.134,01 |
| B.
Rückstellungen |
160.080,00 |
140.988,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
611.606,63 |
389.526,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
549.385,32 |
377.165,63 |
| Summe
Passiva |
771.686,63 |
530.514,45 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften gem. §§ 274 a HBG
(Aufstellung eines Anlagengitters) und 288 HGB
(Anhangsangaben) wurde Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige, lineare
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 150,00 wurden bis 2009 im Jahr des Zugangs in
voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR
150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde bis 2009 ein Sammelposten
gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier
Geschäftsjahren zeitanteilig über fünf Jahre
abgeschrieben wird. Ab 2010 wurde das Wahlrecht wie Folgt
angewandt: Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert
von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit
Anschaffungskosten von EUR 150,01 bis EUR 410,00
erfolgte eine Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs; ihr
sofortiger Abgang wurde ebenfalls unterstellt.
Die Vorrätewerden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden
nicht (gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1
und 2 HGB) in die Herstellungskosten einbezogen.
Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Forschungs- und
Vertriebskosten wurden nicht (gemäß § 255
Abs. 2 Sätze 3 und 4 HGB) aktiviert.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten (und
angemessenen Gewinn) vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
abgezinst.
Die Rückstellungen für Pensionenwerden auf
der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten
nach den Grundsätzen des deutschen Handelsrechts in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach
der PUC-Methode angesetzt. Der Berechnung der Verpflichtung
wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck, ein
Rechnungszins von 4,88 % p. a. sowie ein Renten- und
Gehaltstrend von 0,00 % p a. zugrunde gelegt.
Aufgrund der geänderten Bewertungsmethoden und
-parameter ergab sich per 01. Januar 2010 eine um
EUR 77.251,00 höhere Rückstellung
(Unterschiedsbetrag/Unterdotierung). Gemäß Art.
67 Abs. 1 EGHGB wird das Wahlrecht zur Verteilung der
Zuführung des Unterschiedsbetrags über maximal 15
Jahre in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2013
beträgt die Unterdotierung EUR 56.651,00.
Das zu der Rückstellung für Pensionen
vorliegende Deckungsvermögen wurde mit der
Rückstellung gemäß § 246 Abs. 2
S. 2 Halbsatz 1 HGB verrechnet. Zum 31. Dezember 2013
betragen der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens EUR 395.114,00 und der
Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellung
für Pensionen EUR 529.890,00.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 101.190,21
aus und ist damit buchmäßig überschuldet.
Eine tatsächliche Überschuldung liegt jedoch
aus folgenden Gründen nicht vor: Zum einen haben die
Gesellschafter in einer Höhe von EUR 96.306,43
eine Rangrücktrittsvereinbarung abgegeben. Zum anderen
ist die tatsächliche Überschuldung zum Zeitpunkt
der Erstellung des Jahresabschlusses gemäß
vorläufiger betriebswirtschaftlicher Auswertung und
Summen- und Saldenliste für den Zeitraum Januar bis
Oktober 2014 bereits beseitigt.
Das gezeichnete Kapital ist noch nicht auf EUR
umgestellt. Es beträgt DEM 100.000,00.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 96.306,43 und
resultieren aus sonstigen Verbindlichkeiten.
Es sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 86
gesichert in Form von Sicherungsübereignungen.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
alleinvertretungsberechtigten Personen geführt:
| • |
Uwe Gau, Kaufmann
|
| • |
Hans-Jürgen Lenschau,
Kaufmann
|
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
haben nicht bestanden.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 19.056,20 mit dem
Verlustvortrag in Höhe von EUR -133.263,20 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Neumünster, den 11.12.2014
gez. Uwe Gau,
Hans-Jürgen Lenschau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2014 festgestellt.
|