Ernst Rung
AG
Herxheim
bei Landau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
606.951,73 |
663.166,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
606.700,73 |
662.915,73 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
316.709,98 |
291.925,86 |
| I.
Vorräte |
33.192,22 |
51.272,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124.529,92 |
97.060,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-2.215,26 |
-1.127,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158.987,84 |
143.592,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.107,31 |
2.798,49 |
| Aktiva |
937.769,02 |
957.891,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
854.031,65 |
864.325,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
225.000,00 |
225.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
75.000,00 |
75.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
529.392,36 |
542.892,36 |
| IV.
Gewinnvortrag |
21.433,11 |
|
| V.
Jahresüberschuss |
3.206,18 |
|
| VI.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
21.433,11 |
| B.
Rückstellungen |
12.636,91 |
10.159,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.750,46 |
82.056,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.103,15 |
32.468,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.647,31 |
49.588,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.350,00 |
1.350,00 |
| Passiva |
937.769,02 |
957.891,08 |
Anhang
A Allgemeine Angaben
Generalnorm
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder in der
Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen werden können,
erfolgten in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung.
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie
die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 269-274, 279-283 HGB)
beachtet.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 a
Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den damit verbundenen Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.
2.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibungssätze der
verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche
Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Zugangsjahr
sofort abgeschrieben.
3.
Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert.
Für bestehende zweifelhafte Forderungen wurden
Wertberichtigungen in Höhe von 50% vorgenommen.
Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine
Pauschalwerberichtigung in Höhe von 1% gebildet.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden für noch zu
erwartende Kosten, die dem Wirtschaftsjahr 2023 zuzuordnen
sind, angesetzt.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organmitgliedern
Als Vorstand für das Geschäftsjahr 2023
waren vom Aufsichtsrat bestellt:
Ernst Rung, Siedlungsstraße 4, 76863 Herxheim
2.
Angaben zum Grundkapital
Das Grundkapital l in Höhe von 225.000,00 €
besteht aus 225 nennbetragslosen Stückaktien.
Herxheim, den 13. Dezember
2024
gezeichnet
Ernst Rung (Vorstand der Ernst Rung AG)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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