Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
KWA Automatisierung GmbH
Händelstraße 5A, 63500 Seligenstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KWA Automatisierung GmbHSeligenstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. AUSWEIS UND GLIEDERUNG IN BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Ausweis und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen den §§ 265 ff HGB. 2. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG, § 284 Abs. 2 HGB (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB a) Bilanzierungsmethoden Ansatzpflichten: Die Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung wurden gemäß §§ 246 bis 251 und 274 Abs. 1 HGB angesetzt. Ansatzwahlrechte: Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. b) Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden nach den Bewertungsgrundsätzen des §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften zu den §§ 269 bis 273 und §§ 279 bis 382 HGB entsprechend bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu ursprünglichen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen tragen den zu erwartenden, ihrer Höhe nach ungewissen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2010 Rechnung und übersteigen nicht die Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Eine Rückstellung für latente Steuern war nicht zu bilden. (2) Grundlagen für die Umrechnung in EURO, § 284 Abs. 2 Nr.2 HGB Im Jahresabschluß wurde der Stichtagskurs (Kassakurs) per 31.12.2010 für die jeweilige fremde Währung zugrunde gelegt. 3. ANHANGANGABEN ZUR BILANZ (1) Verbindlichkeiten Nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt auf:
(2) Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB Eventualverbindlichkeiten in diesem Sinne bestanden nicht. 4. SONSTIGE ANGABEN (1) Geschäftsführer Sieglinde Kicker, Seligenstadt Seligenstadt, den 27. Januar 2011
Sieglinde Kicker Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.01.2011 |
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