FASys
Industrie-EDV-Systeme GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.833,01 |
35.501,00 |
| I.
Sachanlagen |
79.833,01 |
35.501,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.237.362,29 |
1.237.167,58 |
| I.
Vorräte |
2.001,83 |
2.136,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
317.748,27 |
173.583,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
458,90 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
256.079,70 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
917.612,19 |
805.368,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.675,92 |
0,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
476.251,00 |
417.455,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.812.122,22 |
1.690.123,58 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
689.575,47 |
789.130,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
63.911,49 |
63.911,49 |
| II.
Gewinnvortrag |
125.219,28 |
459.886,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
500.444,70 |
265.332,83 |
| B.
Rückstellungen |
493.970,64 |
601.328,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
353.243,11 |
46.397,29 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
220.875,00 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
353.243,11 |
46.397,29 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
275.333,00 |
253.266,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.812.122,22 |
1.690.123,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die FASys Industrie-EDV-Systeme GmbH hat ihren Sitz
in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Köln, HR B 27668.
Der Jahresabschluss der FASys Industrie-EDV-Systeme
GmbH, Köln, zum 31. Dezember 2016 ist gemäß
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB, erstmals in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG),
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
erstellt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend
der geschätzten Nutzungsdauer nach der linearen
Methode ermittelt worden. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Zugänge des
Geschäftsjahres, deren Anschaffungskosten EUR 410,00
nicht übersteigen, wurden im Zugangsjahr in Anlehnung
an steuerliche Vorschriften voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips aktiviert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Das
Körperschaftsteuerguthaben gemäß
§ 37 KStG wurde abgezinst und zum Barwert
bilanziert.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, mit dem
Nominalwert eingestellt.
Zur Absicherung von Ansprüchen aus einer
Pensionszusage wurden abgeschlossene
Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots an den
Pensionsberechtigten verpfändet. Gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird dieses
Deckungsvermögen mit den Rückstellungen für
Pensionen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen
wird nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet. Der die
Rückstellungen für Pensionen übersteigende
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
für einen Pensionsanwärter nach der PUC-Methode
berechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen sind die
"Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet
worden. Als handelsrechtlicher Abzinsungssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche
Markzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt. Im Monat Dezember 2016 betrug der
Abzinsungssatz 4,01 %. Es wurden keine
Fluktuationswahrscheinlichkeiten und ein Anwartschaftstrend
von 0 % angesetzt. Der Rententrend wurde mit 2 %
jährlich angesetzt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
werden die Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung
und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des
Finanzergebnisses verrechnet.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
passiviert.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden und
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
passivierungspflichtigen Risiken in angemessener Höhe.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, mit
dem Nominalwert eingestellt.
In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen
Änderungen eingetreten; den Forderungen der
§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB wurde somit entsprochen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Die der Absicherung von Ansprüchen aus einer
Pensionszusage dienenden Rückdeckungsversicherungen
und Wertpapierdepots (Deckungsvermögen) wurden
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
Rückstellungen für Pensionen verrechnet.
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag setzt sich wie
folgt zusammen:
|
TEUR
|
beizulegender Zeitwert
des verrechneten Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherungen und
Wertpapierdepots)
|
906
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen
|
430
|
|
476
|
Die Anschaffungskosten des verrechneten
Deckungsvermögens betragen TEUR 774.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag
TEUR 68.
2. Verbindlichkeiten
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus
den Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
IV. Sonstige Angaben
1. sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von EUR
123.259,00.
2. Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt im
Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer.
3. Geschäftsführer
Michael Gottschild, Geschäftsführer
Köln, den 18. Mai 2017
gez. Michael Gottschild
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2017 festgestellt.
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