FASys Industrie-EDV-Systeme GmbHLiquidiert

51103 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 27668
Eingetragen
29.7.1996
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
die Entwicklung, Erstellung und der Handel von Industrie-EDV-Systemen;

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Jan Dilger
seit 14.4.2020
Geschäftsführer
Heinz Ulrich Feldmann
seit 14.2.2019
Prokura

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

FASys Industrie-EDV-Systeme GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 79.833,01 35.501,00
I. Sachanlagen 79.833,01 35.501,00
B. Umlaufvermögen 1.237.362,29 1.237.167,58
I. Vorräte 2.001,83 2.136,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 317.748,27 173.583,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 458,90
III. Wertpapiere 0,00 256.079,70
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 917.612,19 805.368,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.675,92 0,00
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 476.251,00 417.455,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.812.122,22 1.690.123,58

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 689.575,47 789.130,77
I. gezeichnetes Kapital 63.911,49 63.911,49
II. Gewinnvortrag 125.219,28 459.886,45
III. Jahresüberschuss 500.444,70 265.332,83
B. Rückstellungen 493.970,64 601.328,55
C. Verbindlichkeiten 353.243,11 46.397,29
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 220.875,00 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 353.243,11 46.397,29
D. Rechnungsabgrenzungsposten 275.333,00 253.266,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.812.122,22 1.690.123,58

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die FASys Industrie-EDV-Systeme GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HR B 27668.

Der Jahresabschluss der FASys Industrie-EDV-Systeme GmbH, Köln, zum 31. Dezember 2016 ist gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB, erstmals in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Zugänge des Geschäftsjahres, deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden im Zugangsjahr in Anlehnung an steuerliche Vorschriften voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips aktiviert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 KStG wurde abgezinst und zum Barwert bilanziert.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, mit dem Nominalwert eingestellt.

Zur Absicherung von Ansprüchen aus einer Pensionszusage wurden abgeschlossene Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots an den Pensionsberechtigten verpfändet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird dieses Deckungsvermögen mit den Rückstellungen für Pensionen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der die Rückstellungen für Pensionen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden für einen Pensionsanwärter nach der PUC-Methode berechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen sind die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet worden. Als handelsrechtlicher Abzinsungssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Markzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im Monat Dezember 2016 betrug der Abzinsungssatz 4,01 %. Es wurden keine Fluktuationswahrscheinlichkeiten und ein Anwartschaftstrend von 0 % angesetzt. Der Rententrend wurde mit 2 % jährlich angesetzt.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des Finanzergebnisses verrechnet.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag passiviert.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt worden und berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken in angemessener Höhe.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, mit dem Nominalwert eingestellt.

In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen eingetreten; den Forderungen der §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.

III. Angaben zur Bilanz

1. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die der Absicherung von Ansprüchen aus einer Pensionszusage dienenden Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Rückstellungen für Pensionen verrechnet.

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
  

 
TEUR
beizulegender Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen und Wertpapierdepots)
906
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
430
 
476



Die Anschaffungskosten des verrechneten Deckungsvermögens betragen TEUR 774.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 68.


2. Verbindlichkeiten

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus den Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.


IV. Sonstige Angaben

1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von EUR 123.259,00.

2. Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer.


3. Geschäftsführer


Michael Gottschild, Geschäftsführer



Köln, den 18. Mai 2017
gez. Michael Gottschild

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2017 festgestellt.

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