Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 40281
Eingetragen
14.3.1988
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
Gegenstand
die Übernahme von Handelsvertretungen, der Im- und Export von Werkzeugen, Maschinen und Waren aller Art, soweit hierzu keine besondere gesetzliche Genehmigung erforderlich ist, sowie der Großhandel mit diesen Gegenständen;

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Birgit Klinger
Bergheim
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bullmann GmbH

Pulheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 7.720,00 10.223,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 7.718,00 10.221,00
B. Umlaufvermögen 771.743,33 764.378,46
I. Vorräte 702.718,69 657.490,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.467,49 61.865,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.557,15 45.022,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.788,80 600,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 783.252,13 775.202,36

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 53.910,88 51.078,66
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 200.000,00 148.408,19
III. Verlustvortrag 200.050,53 263.238,96
IV. Jahresüberschuss 2.832,22 114.780,24
B. Verbindlichkeiten 729.341,25 724.123,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 783.252,13 775.202,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
48.467,49€

0,00€

61.865,46€

0,00€

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 729.341,25€ 76.599,39€ 724,123,70€ 46,381,84€

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 120.000,00 € ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Johann Rath

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Pulheim, den

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.2.2013.

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