Bauer Watertechnology Deutschland GmbHLiquidiert

59269 Beckum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 13374
Vorher
PHT Deutschland GmbH
Eingetragen
29.8.2011
Branche
Wärme- und KältehandelGroßhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Systemen und Anlagen zur Wasserbehandlung und Wasserhygiene.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Schuhmacher
seit 3.5.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

90.00% identifiziert10.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
90.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
10.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

7.500 €
30.00%
7.500 €
30.00%
7.500 €
30.00%

Beteiligungen

NameAnteil
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauer Watertechnology Deutschland GmbH

(vormals: PHT Deutschland GmbH)

Beckum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.07.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
8.7.2011
EUR
A. Anlagevermögen 6.490,00 0,00
I. Sachanlagen 6.490,00 0,00
B. Umlaufvermögen 28.831,11 25.000,00
I. Vorräte 8.910,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.249,21 25.000,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 25.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.671,90 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.185,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.506,11 25.000,00

Passiva

31.12.2011
EUR
8.7.2011
EUR
A. Eigenkapital 10.162,28 25.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 14.837,72 0,00
B. Rückstellungen 1.500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 25.843,83 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 25.843,83 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.506,11 25.000,00

Anhang


2. zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
I.Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses


Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB). Im Gründungsjahr entfällt diese Angabe.

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.



II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen wurden pro-ratatemporis abgeschrieben.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Notwendige Einzelund Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsund Bilanzierungsmethoden gem. § 252 (1) Nr. 6 HGB waren im Gründungsjahr nicht zu beachten.

Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.


III. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres 2011 war Geschäftsführer Herr Gregor Heiermann.

Mit Gesellschafterversammlung vom 03. Juli 2012 wurde Herr Gregor Heiermann als Geschäftsführer abberufen und Herr Rolf Drängmann zum neuen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.


sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.

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