Bauer
Watertechnology Deutschland GmbH
(vormals:
PHT Deutschland GmbH)
Beckum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 08.07.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
8.7.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.490,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.490,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.831,11 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
8.910,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.249,21 |
25.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.671,90 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.185,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.506,11 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
8.7.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.162,28 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
14.837,72 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.843,83 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.843,83 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.506,11 |
25.000,00 |
Anhang
2. zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
I.Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009
(BilMoG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB). Im Gründungsjahr
entfällt diese Angabe.
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die
damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen wurden
pro-ratatemporis abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Notwendige Einzelund Pauschalwertberichtigungen wurden
berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB
(Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a
HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsund Bilanzierungsmethoden gem. §
252 (1) Nr. 6 HGB waren im Gründungsjahr nicht zu
beachten.
Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285
Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. §
285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
III. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres 2011 war
Geschäftsführer Herr Gregor Heiermann.
Mit Gesellschafterversammlung vom 03. Juli 2012 wurde
Herr Gregor Heiermann als Geschäftsführer
abberufen und Herr Rolf Drängmann zum neuen
Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
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