ICPO Holding gGmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
| 50.00% | |
| 44.08% | |
| 33.30% | |
| 4.05% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UV-Cap GmbH & Co. KGRavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023UV-Cap GmbH & Co. KG, Ravensburg1 ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS1.1 Allgemeine Angaben zum JahresabschlussAngaben nach § 264 Abs. 1a HGB:
Der Jahresabschluss der UV-Cap GmbH & Co. KG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und in Euro (EUR) ausgewiesen. Die Größenmerkmale der Gesellschaft entsprechen einer kleinen Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB. Der Jahresabschluss der UV-Cap GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften in §§ 264c und 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß den Vorschriften in § 275 HGB. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 1.2 WährungsumrechnungsmethodeAuf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, erfolgt die Bewertung mit dem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder bei Vermögensgegenständen mit dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs bzw. bei Verbindlichkeiten mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. 1.3 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a HGB (§§ 264c, 270 bis 274a HGB) auf Basis des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes ( BilRUG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, aufgestellt. Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommen grundsätzlich unverändert zum Vorjahr zur Anwendung: Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 800,00 wurden im Kalenderjahr 2023 in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. In Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden nicht beibehalten, soweit die Gründe dafür nicht mehr bestehen (Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB). Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen und keine Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zum Nennwert. Angemessene Einzelwertberichtigungen erfolgen, sofern erforderlich. Im Berichtsjahr wurden keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bilanziert. Fremdwährungspositionen werden entsprechend den oben aufgeführten Grundsätzen zur Währungsumrechnung (Punkt 1.2) angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passivierungspflichtige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. h. eine Abzinsung mit fristadäquaten Zinssätzen ist nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2 SPEZIELLE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS2.1 BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Eventualverbindlichkeiten Es bestehen Eventualverbindlichkeiten, die nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind, in Höhe von EUR 5.427.063,95. Es handelt sich um Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der UV-Cap GmbH & Co. KG zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche der SüdLeasing GmbH gegenüber der KV-Invest GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Mietkaufvertrag über ein Luftfahrzeug Embraer Phenom 300E. Zum 31. Dezember 2023 wird in der Bilanz der KV-Invest GmbH & Co. KG eine Verbindlichkeit gegenüber der SüdLeasing GmbH in Höhe von EUR 5.427.063,95 ausgewiesen. Hierfür bürgt die UV-Cap GmbH & Co. KG. 2.2 Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3 SONSTIGE ANGABEN3.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 4 Arbeitnehmer. 3.2 Angaben zur GeschäftsführungKomplementärin Komplementärin ist die UV-Cap Verwaltungs GmbH, Ravensburg mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00.Geschäftsführung Zur Geschäftsführung und Vertretung der UV-Cap GmbH & Co. KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Diese wiederum handelt durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Udo J. Vetter, der von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) befreit ist. Als weiterer Geschäftsführer der UV-Cap Verwaltungs GmbH ist seit 1. Februar 2012 Herr Martin Reuter bestellt.
Ravensburg, 18. Dezember 2024 UV-Cap GmbH & Co. KG Udo J. Vetter Martin Reuter sonstige Berichtsbestandteile
Ravenburg, den 18. Dezember 2024 gez. Udo J. Vetter, Geschäftsführer gez. Martin Reuter, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt. |
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