Delfi
Systems GmbH
Kirchzarten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
172.169,96 |
132.856,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
286,00 |
851,00 |
| II.
Sachanlagen |
144.582,00 |
104.704,00 |
| III.
Finanzanlagen |
27.301,96 |
27.301,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.150.370,64 |
1.115.783,39 |
| I.
Vorräte |
740.000,00 |
630.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
303.145,45 |
420.204,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
85.845,54 |
85.526,61 |
| davon
gegen Gesellschafter |
443,28 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.225,19 |
65.578,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.604,83 |
7.846,06 |
| Aktiva |
1.341.145,43 |
1.256.486,41 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
151.884,69 |
146.908,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
121.908,25 |
107.493,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.976,44 |
14.414,28 |
| B.
Rückstellungen |
8.500,00 |
6.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.180.760,74 |
1.103.078,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
629.162,32 |
720.900,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
551.598,42 |
382.177,72 |
| Passiva |
1.341.145,43 |
1.256.486,41 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis
30.09.2023 der Delfi Systems GmbH:
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Delfi Systems GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Delfi Systems GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den
Angaben im Anhang, wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen
weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr
nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 30.09.2022 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige
Abschreibung war die kürzeste steuerlich für
zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu
einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im
Übrigen die geschätzte voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens
erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Das
Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung wurde
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit
dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten und notwendige
Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem gegebenenfalls
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 756.833,39 €
(Vorjahr: 553.418,94 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden in Höhe von 84.375,00 €
(Vorjahr: 180.000,00 €).
Die Beträge setzen
sich wie folgt zusammen:
|
Stand per
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
30.09.2023
|
|
bis 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
345.430,50
|
|
36.497,04
|
84.375,00
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
0,00 €
|
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
290.132,98
|
|
290.132,98 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
|
174.743,89
|
|
65.000,00 €
|
0,00 €
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
370.453,37
|
|
365.203,37 €
|
|
davon
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern
|
0,00 €
|
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
1.180.760,74 €
|
|
756.833,39 €
|
84.375,00 €
|
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt,
teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte
gesichert.
3.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von 174.743,89 € (Vorjahr:
243.915,79 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige
Verbindlichkeiten" enthalten.
Es handelt sich hierbei um ein Darlehen von der Delfi
Innovations GmbH im Nennbetrag von 260.000,00 €. Die
Darlehensgewährung erfolgte mit Darlehensvertrag vom
04.10.2021 und endet zum 30.09.2027.
4.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern bestellt:
Ralf Wedekind, Oberried
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
Die Geschäftsführer haben für die
Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr keine
Bezüge erhalten.
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 8
(Vorjahr: 7).
3.
Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
Die Delfi Systems GmbH ist zu 95 % an der Delfi
Innovations GmbH mit Sitz in Auerbach/Vogtl. beteiligt. Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00
€ und ist in voller Höhe einbezahlt. Die
Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres zum 30. September
2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von
58.934,77 € aus.
4.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von 4.976,44 €
zusammen mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe
von 121.908,25 € auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Kirchzarten, den
13.06.2024
gez.
Ralf Wedekind (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2023
festgestellt.
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