Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 773031
Vorher
K1 Systems & Technology UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
4.3.2020
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenLeichtmetallgießereienStahlgießereien
Gegenstand
Die Entwicklung von Systemen und Technologien im Bereich der Gießerei

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Ninkel
seit 15.12.2022
Geschäftsführer
Marcel Ninkel
seit 4.3.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bietigheim-Bissingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

K1 Systems & Technology GmbH

Waiblingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Registergericht: Stuttgart

Register-Nr.: HRB 773031

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

31.12.2022 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 159.365,18 160.129,63
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstär 24.820,97 74.653,69
- davon gegen Gesellschafter EUR 0,00 (Vj. EUR 49.186,00)
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 7.563,96 16.417,01
32.384,93 91.070,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.116,50 8.286,11
197.866,61 259.486,44

Passiva

31.12.2022 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Einlagen atypisch stiller Gesellschafter 330.000,00 330.000,00
III. Verlustkonto atyp. st. Gesellschafter -149.227,66 -75.342,80
IV. Jahresfehlbetrag
V. Bilanzverlust 49.742,56 25.114,27
Summe Eigenkapital 156.029,78 254.542,93
B. Rückstellungen 5.000,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 36.836,83 1.443,51
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 36.836,83 (Vj. EUR 1.443,51)
197.866,61 259.486,44

 

Waiblingen, den 18. Januar 2024

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften.

Zu den Angaben i.S.d. § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB:

Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorga eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung im Berichtsjahr und im Vorjahr gewährt, zurückgezahlt oder erlassen.

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