ALLROUND-Services Barmeier GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.826,00 |
5.316,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.776,00 |
5.266,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
244.799,78 |
251.272,29 |
| I.
Vorräte |
7.911,86 |
7.164,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.751,41 |
183.571,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
109.136,51 |
60.536,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.160,00 |
9.520,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
126.799,81 |
134.156,82 |
| Aktiva |
381.585,59 |
400.265,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
34.256,56 |
34.256,56 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
51.640,48 |
51.640,48 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-17.383,92 |
-17.383,92 |
| II.
Verlustvortrag |
168.413,08 |
201.515,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.356,71 |
33.102,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
126.799,81 |
134.156,82 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
6.000,00 |
|
| C.
Rückstellungen |
16.910,95 |
35.607,23 |
| D.
Verbindlichkeiten |
358.674,64 |
364.657,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
358.674,64 |
364.657,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
296.538,54 |
296.538,54 |
| Summe
Passiva |
381.585,59 |
400.265,11 |
Anhang zum
31.12.2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember
2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in der Fassung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMogG) erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HBG einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Etwaige entgeltlich erworbene
immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
bilanziert. Bei Vermögensgegenständen, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungskosten
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten vermindert um die
planmäßige
Abschreibung bewertet, soweit sie der Abnutzung
unterliegen. Die Abschreibung erfolgte unter
Berücksichtigung der betriebsbedingten Nutzungsdauer
linear. Bei der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet
Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich
zeitanteilig.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten von €
800,00 wurden im Zugangsjahr sofort als Betriebsausgaben
behandelt.
Die
sonstigen Finanzanlagen wurden mit dem beizulegenden
Wert ausgewiesen.
Die
Forderungen und die sonstigen Forderungen wurden
grundsätzlich unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sowie die
Kassenbestände sind mit den Nominalwerten angesetzt
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungs-bzw.
Herstellungskosten angesetzt, wenn kein niedrigerer Wert am
Abschlussstichtag beizulegen war.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt
.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden in Höhe des Betrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig war. Soweit die Restlaufzeit
von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung wurden, soweit erforderlich,
die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen
Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Es wurde Rangrücktritt der
Gesellschafterdarlehen der Bilanz ausgewiesenen
Darlehensvaluten der Finanzbuchhaltungskonten
0731,0732,0737,0739 in Höhe von 288317,56 €
vereinbart.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren ist in der Bilanz ausgewiesen, soweit
vorhanden.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
nahen Angehörigen bestehen in Höhe von 296.538,54
€.
Die Darstellung der
Entwicklung des Anlagevermögens erfolgt mittels
eines Bruttoanlagenspiegels.
C. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte am 31. Dezember
2023
64
Arbeitnehmer einschließlich der Aushilfen.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr 2023 folgenden Personen:
Geschäftsführer:
Frau Nina Barmeier
Herrn Rolf Barmeier
sonstige Berichtsbestandteile
Wiesbaden, 23.1.2025
gez.
Rolf Barmeier
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2025
festgestellt.
|