MIC Industrial GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Huth seit 16.12.2024 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ming Le Sports AGHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTGGemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsratesder Ming Le Sports AG, Heidelberg,zu den Empfehlungen der RegierungskommissionDeutscher Corporate Governance Kodex(in der Fassung vom 7. Februar 2017)Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 16. April 2019 erklärt, die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht mehr anzuwenden. Diese Auffassung vertreten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor. Mit Beschluss vom 4. März 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, auch in der voraussichtlich demnächst geltenden neuen Fassung, wie sie am 23. Januar 2020 von der Kommission beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eingereicht wurde, nicht nachzukommen. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Ming Le Sports AG, daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Heidelberg, im März 2020 Der Vorstand gez. Hansjörg Plaggemars Für den Aufsichtsrat gez. Rolf Birkert |
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