Biotech
& Capital Consulting GmbH
Remshalden
(vormals: Grünwald)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.582,00 |
25.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
25.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.582,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.442.443,99 |
1.100.020,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
880.582,05 |
843.329,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
579.932,40 |
3.786,14 |
| davon
gegen Gesellschafter |
579.932,40 |
3.786,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
561.861,94 |
256.691,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
928,36 |
14.118,43 |
| Aktiva |
1.446.954,35 |
1.139.139,36 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
909.904,76 |
512.258,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
487.258,97 |
-55.443,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
397.645,79 |
542.702,59 |
| B.
Rückstellungen |
351.240,42 |
178.672,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.809,17 |
448.207,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
185.809,17 |
448.207,97 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
519,30 |
2.564,94 |
| Passiva |
1.446.954,35 |
1.139.139,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Für die Offenlegung sind gegenüber dem
festgestellten Anhang die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 326 HGB und anderen
im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.
Die Bewertung erfolgte beim Anlage- wie beim
Umlaufvermögen nach dem
going‑concern-Prinzip. Gründe für
hiervon abweichende Ansätze waren nicht
erkennbar.
Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden
bezogen auf den Jahresabschluß des Vorjahres
keine Abweichungen in den angewandten Bewertungs- und
Darstellungsmethoden, den
Abschreibungsmethoden, der
Abschreibung auf Geringwertige
Wirtschaftsgüter, der Bewertung von
Forderungen und Verbindlichkeiten, der
Ermittlung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten von Anlage- und
Umlaufvermögen und der Entscheidung
zwischen Gesamt- und
Umsatzkostenverfahren vorgenommen.
Soweit der Jahresabschluß
Bestandteile von Bedeutung enthält, die dazu
führen, daß bei Anwendung der
Grundsätze ordnungsgemäßer
Bilanzierung kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vermittelt wird, werden diese in den nachfolgenden
Erläuterungen zum Anhang dargestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätzlich wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses alle
handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften nach dem Wortlaut der
entsprechenden gesetzlichen
Regelungen berücksichtigt.
Unternehmensspezifische oder andere
Gründe, die ein Abweichen hiervon
erforderlich gemacht oder gerechtfertigt
hätten, lagen nicht vor.
Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die
jeweiligen Anschaffungs- und
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, aktiviert.
Soweit die Wirtschaftsgüter dem
Unternehmen bereits im Vorjahr dienten,
wurden die Vorjahreswerte unverändert
übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten,
jeweils unter Abzug von Einzelwertberichtigungen
(im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler
Wertberichtigungen bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt,
Rückstellungen mit den Werten der bekannten
oder wahrscheinlichen Verpflichtungen. Soweit
Abzinsungen vorzunehmen waren, sind diese gem. §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür
maßgeblichen Zinssätzen der Deutschen
Bundesbank berechnet worden.
Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem
Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell
für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine
Neubewertungen vorgenommen.
Angaben zur Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den
§§ 266 und 275 HGB. Abweichungen vom
gesetzlichen Gliederungsschema waren nicht
erforderlich und wurden nicht
vorgenommen.
Die gem. §§ 266 und 275 HGB
aufgeführten Positionen der Bilanz und der GuV
sind dargestellt, wenn im Berichtsjahr oder im
Vorjahr hierfür Werte anzusetzen waren. Die
größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, §
274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine
und mittelgroße Kapitalgesellschaften
wurden sinngemäß in Anspruch
genommen.
Erläuterungen zur Bilanz
Ein Ansatz von latenten Steuern war im Berichtsjahr
nicht veranlaßt.
Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer (incl.
Geschäftsführer) im Durchschnitt des betreffenden
Wirtschaftsjahres: 8
Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht
bestellt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden nach Angabe durch die Geschäftsleitung
zum Abschlußstichtag nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Remshalden, 27.09.2024
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gez. Dr. Dr. Frank
Gerald Heigis (Geschäftsführer)
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2024
festgestellt.
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