Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 43268
Vorher
Gasversorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft
Eingetragen
19.1.1956
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Gegenstand
die Energie- und Wasserversorgung einschließlich der Erbringung energienaher Dienstleistungen, die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen und Werke sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Telekommunikation (Bau und Verpachtung von Breitbandnetzen) und kaufmännischer und technischer Dienstleistungen für Kommunen und deren Beteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Kuhl
seit 5.7.2024
Prokura
Phillip Erdle
seit 24.5.2016
Geschäftsführer
Werner Abromeit
seit 30.7.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert89.90% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (7)

NameAnteil
56.60%
Stadtwerke Hürth, Technische Betriebe und Einrichtungen, AöR
16.10%
Stadt Frechen
12.70%
Rhein-Erft-Kreis
3.00%
Stadt Pulheim
1.00%

Gesellschafter

7 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 7 angezeigt

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Germany
9.626.800 €
56.60%
Stadtwerke Hürth, Technische Betriebe und Einrichtungen, AöR
Germany
2.733.700 €
16.10%
Stadt Frechen
Germany
2.163.000 €
12.70%
Stadtwerke Wesseling GmbH
Germany
1.708.500 €
10.10%
Rhein-Erft-Kreis
Germany
512.600 €
3.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GVG Rhein-Erft GmbH

Hürth

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

Die GVG Rhein-Erft GmbH (GVG) ist ein regionaler Energieversorger, dessen Versorgungs- und Netzgebiet die Städte Pulheim, Frechen, Hürth, Erftstadt und Wesseling sowie die südlichen, westlichen und nördlichen Stadtgebiete von Köln umfasst. Darüber hinaus werden im Rhein-Erft-Kreis Strom und Wärme erzeugt sowie Strom, Wärme und gasförmige Energieträger an Kunden verkauft. Daneben werden Infrastrukturen für Mobilität und Telekommunikationsdienstleistungen errichtet und betrieben.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Geschäftsentwicklung 2023

Geschäftsverlauf und Besonderheiten des Geschäftsjahres

Die GVG hat im Geschäftsjahr 2023 im Hinblick auf eine dekarbonisierte Energieversorgung weitere Aktivitäten entfaltet und neue Geschäftsfelder entwickelt. Für das Kerngeschäft der Gasversorgung sind erste Projekte für den zukünftigen Einsatz von Wasserstoff auf den Weg gebracht worden. Im Erdgasgeschäft wirkt sich neben Einspareffekten der Kunden die im Vergleich zum Vorjahr wärmere Witterung negativ aus, so dass der Erdgasverkauf um rund 13,6 % auf rund 967 Mio. kWh gesunken ist. Das Ergebnis vor Steuern beträgt rund 26,2 Mio. EUR. Beherrschende energiewirtschaftliche Themen des Geschäftsjahres 2023 waren die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten für Energie infolge des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine sowie die politischen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Gesellschaft. Bei der Energiebeschaffung zeigten sich in 2023 deutlich sinkende Preisniveaus, die dazu geführt haben, dass der Wettbewerb deutlich intensiver wurde. Hier haben sich insbesondere Anbieter mit Produkten auf den Markt gedrängt, die ihre Energiebeschaffung kurzfristig zu deutlich günstigeren Konditionen durchführen.

Im Einzelnen ist folgendes festzuhalten:

Energiebeschaffung: Die GVG hat zur Versorgung der Kunden in den Städten Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Erftstadt sowie westlicher, südlicher und nördlicher Stadtteile von Köln auf Basis eines bestehenden Kooperationsvertrages über die Gasbeschaffung Erdgas von der RheinEnergie Trading GmbH (RET) bezogen. Auf dieser Basis sind auch Kunden in den Städten Kerpen, Elsdorf, Bergheim und Bedburg beliefert worden. Darüber hinaus sind auch die an Endkunden gelieferten Strommengen aus regenerativer Erzeugung über die RET beschafft worden.

Neue Geschäftsfelder: Nach dem Aufbau der Sparte "Stromvertrieb" mit Strom aus Wasserkraft ist im Zuge eines Cross-Sellings der Vertrieb von Produkten der Stromanwendung für Endkunden, wie z.B. PV-Anlagen und Ladeboxen, fortentwickelt worden. Darüber hinaus ist die öffentliche Ladeinfrastruktur in der Stadt Frechen ausgebaut worden.

Die GVG hat im Jahr 2023 auch ihr Engagement im Bereich der Wärmeversorgung intensiviert. Neben den Beteiligungen an der Wärmgesellschaft Rhein-Erft mbH und der Wärmegesellschaft Wesseling mbH ist in Kooperation mit den Stadtwerken Erft ein weiteres Nahwärmenetz errichtet worden, welches sich weiterhin im Zubau befindet. In diesem Geschäftsfeld sieht die GVG große Entwicklungsmöglichkeiten, die sich auch aus der kommunalen Wärmeplanung eröffnen.

Das Dienstleistungsgeschäft für Dritte im Bereich kaufmännische Betriebsführung ist ebenfalls fortentwickelt worden. Diesbezüglich hat die GVG im Laufe des Jahres 2023 die seit 2019 erbrachte kfm. Betriebsführung (im Wesentlichen Rechnungswesen, Abrechnung und Kundenservice) für die Stadtwerke Pulheim GmbH im Auftrag der RheinEnergie weiter erbracht. Im Rahmen der Rheinlandkooperation ist die Beteiligung an den SWP von der RheinEnergie auf die rhenag Rheinische Energie AG übergegangen. Der ursprünglich durch die RheinEnergie zum 31.12.2023 gekündigte Dienstleistungsvertrag ist bis zum 30.06.2024 verlängert worden. Es wird seitens der GVG angestrebt, den Vertrag über den 30.06.2024 fortzuführen.

Zusätzlich ist in Kooperation mit der NetCologne GmbH (NC) das Geschäftsfeld "Aufbau von passiver Infrastruktur für die Versorgung mit Breitbanddiensten" aufgebaut worden.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist es der GVG in allen Geschäftsfeldern wichtig, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. In diesem Zusammenhang befinden sich neue Geschäftsfelder, wie bspw. Windkraft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Entwicklung.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Entwicklung Strom- und Erdgaspreise

In der Gasversorgung wurden im Privat- und Gewerbekunden-Segment (PuG) aufgrund der weiterhin hohen RET-Beschaffungspreise in 2023 viele Kundengruppen in variablen Produkten ohne Preisanpassung weiterversorgt. Im vierten Quartal ist eine erste Kundengruppe mit Gasfestpreisverträgen mit entsprechender Vertragslaufzeit im PuG Segment zum 01.10.2023 wieder deutlich gesenkt worden. Da die Beschaffungspreise für Erdgas an den Großhandelsmärkten hingegen sich bereits ab Februar 2023 für die folgenden Jahre kontinuierlich abgeschwächt haben, hat die GVG gerade im Großkundensegment mit Back-to-Back-Beschaffungen ihre Chancen genutzt und Verträge für Erdgaslieferungen für die Folgejahre abgeschlossen.

Die steigenden Strombeschaffungspreise zu Beginn des Jahres 2023 haben analog auch zu einer deutlichen Steigerung der Strompreise bei den Kunden der GVG in geführt. Zum Jahreswechsel 2024 sind auch hier die Endkundenpreise an das gesunkene Preisniveau angepasst worden.

Umsatzentwicklung

Der Gesamtumsatz nach Abzug der Energiesteuern, der neben dem Erdgasverkauf Umsätze aus aufgelösten Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskostenbeiträgen, Installationen, Strom- und Wärmelieferungen sowie Umsätze für Pacht- und Dienstleistungen aus den Vertragsbeziehungen mit RheinEnergie AG bzw. mit der Rheinischen NETZGesellschaft (RNG) enthält, hat rund 186,2 Mio. EUR nach rund 107,2 Mio. EUR im Vorjahr (+73,7%) betragen.

Die Gasabsatzmenge ist aufgrund von gestiegenen Preisen und Einsparungsempfehlungen der Bundesregierung bzw. Bundesnetzagentur sowie auch witterungsbedingt gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13,6 % zurückgegangen. Aufgrund von Nachfolgeprodukten für auslaufende Festpreis- und Variabelprodukte für Endkunden wurden Erlöse nach Abzug der Erdgassteuer aus Gasabsatz von rund. 154,0 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 82,9 Mio. EUR). Die Strommenge ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 19,2 % zurückgegangen. Abzüglich der Stromsteuer sind Erlöse in Höhe von rund. 2,1 Mio. EUR generiert worden (Vorjahr rund 1,1 Mio. EUR). Die Umsatzsteigerung ist durch Preisanpassungen aufgrund der Beschaffungssituation erzielt worden. Die Umsatzerlöse in den weiteren Geschäftsfeldern betrugen rund 30,0 Mio. EUR (Vorjahr: 23,1 Mio. EUR).

Vermögens- und Finanzlage

Die Eigenkapitalquote hat sich trotz steigendem Eigenkapital (+11,9%) unter Berücksichtigung einer deutlich erhöhten Bilanzsumme (+35,1%) im Berichtsjahr von 46,4 % auf 38,4 % verringert. Ursächlich für die Erhöhung der Bilanzsumme war insbesondere die Bildung von Drohverlustrückstellungen. Das Anlagevermögen ist weitestgehend durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt rund 33,7 Mio. EUR nach 23,7 Mio. EUR im Vorjahr.

Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich insgesamt geordnet dar.

Investitionen

In den Ausbau der Erdgasbezugs- und Verteilungsanlagen ohne Gaszähler sind insgesamt rund 3,06 Mio. EUR investiert worden. Weitere Investitionen betreffen Grundstücke und Gebäude (inkl. Betriebs- und Geschäftsausstattung) mit rund 0,15 Mio. EUR, Datenverarbeitung mit rund 0,27 Mio. EUR, Fuhrpark (PKW/LKW) mit rund 0,51 Mio. EUR, Gaszähler mit rund 0,19 Mio. EUR, Erdgas- und Stromtankstellen mit rund 0,06 Mio. EUR sowie Werkzeuge und Arbeitsmaschinen mit rund 0,06 Mio. EUR. Für die Nahwärmeprojekte Bergheim-Thorr und Wesseling, Eichholzer Acker sind insgesamt Beträge in Höhe von rund 0,34 Mio. EUR investiert worden. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr für das Projekt "Glasfaserausbau Frechen-Bachem" weitere Anzahlungen auf Anlagen in Bau in Höhe von 1,34 Mio. EUR geleistet worden. Weitere Anzahlungen auf Anlagen in Bau in Höhe von 0,24 Mio. EUR sind für Fahrzeuge, das Nahwärmenetz Bergheim-Thorr und sonstige Anlagen verbucht worden. Somit betragen die Gesamtinvestitionen im Jahr 2023 inkl. der Anlagen in Bau rund 6,21 Mio. EUR.

Der Auftragseingang beim Netzbetreiber im Netzgebiet der GVG, der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG), für die Erstellung von Gas-Hausanschlüssen hat sich im laufenden Geschäftsjahr extrem rückläufig dargestellt. Die GVG hat im Auftrag der RNG 213 neue Wohn- und Gewerbeobjekte an das Erdgasnetz angeschlossen. Insgesamt sind rund 3,4 km an Verteilungs- und rund 3,9 km an Hausanschlussleitungen verlegt worden, so dass sich die Verteilungsnetze der GVG zum Jahresende 2023 auf rund 1.784 km erstrecken.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der GVG ist der Jahresüberschuss. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Mengenentwicklungen je Sparte.

Jahresergebnis

Das Ergebnis vor Steuern beträgt rund 26,2 Mio. EUR. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der sonstigen Steuern in Höhe von insgesamt rund 12,2 Mio. EUR ein Jahresüberschuss von rund 14,0 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss liegt damit um rund 5,8 Mio. EUR über dem Jahresüberschuss des Vorjahres und rund 6,6 Mio. EUR über geplanten Jahresüberschuss 2023. Vorbehaltlich der Entscheidung der Gesellschafterversammlung soll eine Ausschüttung in Höhe von 9,98 Mio. EUR und eine Thesaurierung des überschießenden Ergebnisses in Höhe von rund 4 Mio. EUR vorgenommen werden.

Mengenentwicklung

Der Gasabsatz des Geschäftsjahres 2023 betrug rund 967 Mio. kWh und lag damit um rund 189 Mio. kWh unter dem Planansatz, was insbesondere neben der Witterung auch auf die besondere Situation auf den Energiemärkten zurückzuführen ist. Im Bereich der Stromversorgung lag die abgesetzte Menge mit rund 4,0 Mio. kWh um rund 0,7 Mio. kWh unter dem Planansatz. Daneben spielt auch der Wärmeabsatz, welcher in den kommenden Jahren ausgebaut wird, eine zunehmend wichtigere Rolle.

Personal

Die GVG ist sich ihrer sozialen Verantwortung im Rhein-Erft-Kreis bewusst und nimmt diese Aufgabe traditionell durch die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen in der Region wahr. Dementsprechend ermöglicht die GVG zum Jahresende 2023 insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ausbildung in kaufmännischen und technischen Berufen.

Die Auszubildenden sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Belegschaft von insgesamt 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vorjahr 116).

Umwelt

Die GVG führt regelmäßige, jährlich hausinterne Energie-Monitorings und Energieaudits durch. Im Rahmen dieser Workshops und Audits werden die Vorgaben zur Schonung von Ressourcen durch eine systematische Bewertung der Energieeigenverbräuche überprüft. Hierzu erfolgt eine detaillierte Erfassung und transparente Dokumentation der verbrauchten Energiemengen und -kosten an den einzelnen GVG-eigenen Verbrauchsstellen für Erdgas und Strom sowie für alle GVG-Fahrzeuge die verbrauchten Kraftstoffe und Strommengen. Auf diese Weise wird das Auffinden von Potenzialen zur Einsparung von Energie erleichtert, so dass eine Optimierung hinsichtlich der Energieeffizienz ermöglicht wird.

Bei der Erarbeitung des Energiemanagementsystems ist ein differenziertes Kennzahlensystem für die relevanten Energieträger zur Bewertung der Energieverbräuche / Ressourcen (Erdgas, Strom, Kraftstoffe) eingeführt worden. In 2016 sind die Daten nach diesem Kennzahlensystem erstmals zusammengestellt worden. In 2019 ist die erste Zertifizierung des Energiemanagement-Systems durch einen externen Energieauditor erfolgt.

In 2023 ist das alle fünf Jahre wiederkehrende Energieaudit im Zeitraum Juni bis Oktober 2023 mit einem externen Ingenieurbüro als Auditor erneut durchgeführt worden.

Das Energieaudit wird zur Erfüllung der Pflichten des EDL-G durchgeführt. Hierzu ist gemäß den Vorgaben des EDL-G und der BAFA die Methodik der DIN EN ISO 16247-1 angewendet worden. Der Fokus liegt dabei regelmäßig auf den großen Verbrauchern sowie Verbrauchern mit dem höchsten Einsparpotenzial. Das Audit ist erfolgreich absolviert worden.

Mit dem Ausbau von neuen Ladeinfrastrukturen leistet die GVG einen weiteren Beitrag zur zukünftigen, umweltschonenden Mobilität in der Region. So sind in 2023 zwei weitere Ladesäulen im öffentlichen Raum errichtet worden. Auch auf den Kundenparkplätzen am GVG-Standort sind drei Ladesäulen mit sechs Ladepunkten für Kunden und die Belegschaft installiert worden. Zudem ist auch die GVG-Tiefgarage mit drei Ladesäulen zur Beladung des GVG-Fuhrparkes ausgestattet worden.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für die GVG große Bedeutung. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in 2023 mit fünf Unfällen auf dem Niveau der Vorjahre. Dabei hat es sich um zwei meldepflichtige Unfälle gehandelt. Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit werden Arbeitsplatzbegehungen, Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen sowie Gesundheitsaktionen zu diversen Themen durchgeführt.

Zur Durchführung von Sicherheitsbelehrungen in allen Bereichen mit einer Vielzahl an aktuellen Unterweisungsthemen dient eine webbasierte Unterweisungssoftware. Mit diesem System führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihnen zugewiesenen Themen und damit verbundenen notwendigen Schulungen eigenverantwortlich und selbstständig durch. Die Themen Haftung, Rechtssicherheit und Beweisfähigkeit haben ebenso wie die regelmäßige Wissenskontrolle eine zentrale Bedeutung und werden systemseitig protokolliert und durch die Verantwortlichen nachgehalten. Durch vielfältige Maßnahmen und Schulungen sind darüber hinaus alle Regelungen zum Arbeitsschutz infolge der COVID19-Pandemie frühzeitig beachtet und eingehalten worden.

Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG

Gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der im Gesetz genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gem. § 6 b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei in der Rechnungslegung die Regeln der Zuordnung einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben.

Bei der GVG ist die Gasverteilung als Tätigkeit im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu erwähnen:

Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 01.01.2007 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

Öffentliche Zwecksetzung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW

Im Hinblick auf die öffentliche Zwecksetzung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat GVG auch im Jahr 2023 eine maßgebliche Rolle insbesondere als Gasversorger in der Versorgung der Städte Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Erftstadt sowie nördlicher, westlicher und südlicher Stadtteile von Köln wahrgenommen. Sie übernimmt Verantwortung für eine schadstoffarme Energieversorgung u. a. durch den Anschluss von Neukunden und den Betrieb von drei Erdgastankstellen im Versorgungsgebiet.

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Risikobericht

Risikomanagement

Die GVG hat ein System implementiert, um zukünftige Risiken abschätzen, vermeiden bzw. geeignete Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. Durch unterjährige, regelmäßig vorgenommene, systematische Risikoinventuren werden Risiken identifiziert, bewertet und dokumentiert sowie geeignete Maßnahmen zur Vorsorge bzw. Risikominderung getroffen.

Die erkannten Risiken werden nach einheitlichen Kriterien bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnet den statistischen Erwartungswert oder die geschätzte Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines bestimmten Ereignisses (= Risiko) in einem bestimmten Zeitraum in der Zukunft. Die Schadenshöhe resultiert aus den monetären Folgen für die Gesellschaft bzw. erfolgt auf Basis qualifizierter Kriterien. Das jeweilige Ergebnis wird in eine von insgesamt vier Bewertungsklassen eingestuft:

Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeiten:

Sehr hohe Eintrittswahrscheinlichkeit:> 50 %

Hohe Eintrittswahrscheinlichkeit: > 20 - 50 %

Mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit: > 5 - 20 %

Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit: =< 5 %

Klassifizierung der Schadenshöhe:

Unbedeutend 0 < X <= 250 TEUR

Bedeutend 250 < X <= 1.500 TEUR

Schwerwiegend 1.500 < X <= 6.000 TEUR

Existenzbedrohend 6.000 < X <= 30.000 TEUR

Bei dieser Bewertung ergibt sich folgende Risikomatrix aus der Höhe des Schadensereignisses, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit:

Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios mit derzeit 22 Risiken lässt im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken erkennen. Aus heutiger Sicht sind solche Risiken auch für die nähere Zukunft nicht erkennbar. Demgegenüber führen die Preisentwicklungen der Energiemärkte vermehrt zu Mengen-, Preis- und Liquiditätsrisiken, die regelmäßig analysiert werden.

Entsprechend liegt ein besonderer Fokus auch auf Risiken bezogen auf Vertriebsrohmargenverlust durch Wettbewerb und Marktunsicherheiten, die aus übergeordneten Effekten wie dem Ukraine-Krieg entstehen.

Bei den Risiken, die als "existenzbedrohend" oder "schwerwiegend" eingestuft worden sind und für die keine bilanzielle Vorsorge getroffen werden konnte, handelt es sich um Ausfallrisiken auf der Gasbeschaffungsseite, Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung sowie Vertriebsrohmargenverluste. Für etwaige Drohverluste aus Energiebeschaffungsgeschäften und Kundenverträgen ist eine bilanzielle Risikovorsorge getroffen worden.

Die "bedeutenden" Risiken betreffen im Wesentlichen Forderungsrisiken, für die ebenfalls bilanzielle Risikovorsorge getroffen wurde.

Die eingeleitete Energiewende stellt eher langfristig ebenso wie die politisch gewollte Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern insbesondere für das Gasnetz ein Risiko dar. Die Umstellung auf regenerative strombasierte Energieformen bzw. die Erhöhung der Energieeffizienz können dabei zu verminderten Mengen im Gasnetz führen. In der Folge kann die durch die Anreizregulierung angedachte Effizienz negativ beeinflusst werden. Die aktuelle Gesetzgebung zum Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz - GEG, sowie zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erhöhen dabei den Druck auf alle Energieversorgungsunternehmen, die Transformation der Energiesysteme anzugehen. Gleichzeitig besteht u. a. durch die kommunale Wärmeplanung die Chance der Nutzung der Gasnetze für den Einsatz von regenerativen Gasen, wie Bio-Erdgas oder grünem Wasserstoff sowie die Chance zum Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen.

Die GVG ist in das Risikomanagementsystem der rhenag und indirekt der Stadtwerke Köln GmbH eingebunden.

Prognose - Ausblick 2024 und 2025 und Chancenbericht

Konjunktur

Die erwähnten Effekte aus dem russischen Angriffskrieg führen auch im Jahr 2023 zu deutlichen Energiekostensteigerungen, was seitens der Bundesregierung durch Maßnahmen wie die Soforthilfe, Preisbremse und temporärer Umsatzsteuersenkung gemildert worden ist. Trotzdem haben die negativen Rahmenbedingungen insgesamt zu einer Eintrübung der Wirtschaftsaussichten geführt. Nachdem im Vorjahr das BIP nur verhältnismäßig gering angestiegen ist, ist das preisbereinigte BIP in 2023 im Vergleich zu 2022 um 0,3 Prozent gesunken. Für das Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung (im Jahreswirtschaftsbericht 2024 vom 21.02.2024) eine Zunahme des preisbereinigten BIP in Höhe von 0,2 Prozent und für das Jahr 2025 in Höhe von 1,0 Prozent. Die Entwicklung der Konjunktur des Kölner Wirtschaftsraumes wird sich hiervon nicht wesentlich abkoppeln.

Investitionen

Infolge der Netzverpachtung an die RheinEnergie, die ihrerseits das Gasnetz an die RNG unterverpachtet hat, und der gemäß § 8 Abs. 4 EnWG geforderten Unabhängigkeit des Netzbetreibers ist der mit der RNG abgestimmte Investitionsplan "Netz" der GVG zur Genehmigung vorgelegt worden. Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat der GVG der RNG Investitionen in Versorgungsanlagen in Höhe von rund 4,0 Mio. EUR genehmigt. Ziel ist es, in 2024 rund 200 Stück Netzanschlüsse (rund 2,4 km) zu verlegen sowie das Leitungsnetz (Verteilung und Transport) um rund 1,7 km auszubauen. Mit rund 2,6 km geplanter Leitungserneuerung und rund 130 Stück (rund 1,6 km) zu erneuernder Netzanschlüsse sind somit insgesamt rund 8,3 km Leitungsnetz durch Investitionsmaßnahmen betroffen.

Im Bereich der "Allgemeinen Investitionen", die GVG direkt tätigt, sind Ausgaben von rund 5,16 Mio. EUR geplant. Die geplanten Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf die Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage (rund 1,71 Mio. EUR), dem Sonderprojekt "H2-Heizungsbetrieb 100%" (rund 0,2 Mio. EUR), Nahwärmeversorgung (rund 0,34 Mio. EUR), Grundstücke und Gebäude (rund 0,06 Mio. EUR), Datenverarbeitung (rund 0,9 Mio. EUR), Fahrzeuge (rund 0,37 Mio. EUR), Zähl- und Messeinrichtungen (rund 0,32 Mio. EUR), Bio-Erdgas- und Stromtankstellen (rund 1,0 Mio. EUR) sowie sonstige Investitionen (rund 0,3 Mio. EUR).

Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen für das Jahr 2024 beträgt rund 9,17 Mio. EUR und für das Jahr 2025 rund 3,8 Mio. EUR. Mit diesen Investitionen sichert die GVG für ihre Kunden eine hohe Versorgungsqualität.

Absatzentwicklung

Der Gasabsatz der GVG hat sich in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 mit rund 280 Mio. kWh rund 8% unterhalb des Vorjahreszeitraumes (305 Mio. kWh) gezeigt. Der im Wesentlichen temperaturbedingte Rückgang des Gasabsatzes zu Beginn des Jahres in Höhe von rund 25 Mio. kWh lässt auch in 2024 eine geringere Gasabsatzmenge gegenüber dem Normaljahr erwarten. Weiterhin ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Marksituation und des weiterhin hohen Wettbewerbes Kunden- und damit Absatzverluste zu verzeichnen sind, wenn die geplanten Vertriebsaktivitäten nicht die Erwartung erfüllen. Auf Grund der im letzten Jahr gewonnenen kommunalen Stromausschreibungen entwickelt sich der Stromabsatz deutlich über dem Vorjahresniveau.

Energieverkauf

Aufgrund der Preisentwicklung an den Beschaffungsmärkten für Energie sind im Geschäftsjahr bereits diverse Preisanpassungen in den einzelnen Tarifgruppen durchgeführt worden.

Alle zum jeweiligen Zeitpunkt relevanten Verträge haben entsprechend der Möglichkeiten gemäß der gültigen AGB dabei bedarfsgerecht eine Anpassung erfahren.

Mit jeder Preisanpassung sind darüber hinaus gleichzeitig die AGB wieder auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht worden.

Dienstleistungen für die Stadtwerke Pulheim

Die GVG wird zunächst bis zum 30.06.2024 weiterhin als Subdienstleisterin der RheinEnergie kaufmännische Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Abrechnung und Kundenservice für die Stadtwerke Pulheim GmbH erbringen. Geplant ist für das 2. Halbjahr und die folgenden Jahre die Verlängerung des Vertrages über den 30.06.2024 mit dem neuen Partner rhenag Rheinische Energie AG (rhenag) abzuschließen.

Entwicklung des neuen Geschäftsjahres

Aufgrund der aktuell sehr niedrigen Auftragslage bei neuen Netzanschlüssen ist der Planansatz für das Geschäftsjahr 2024 in Relation zu den Vorjahren auf 200 Stück reduziert worden. Gleichzeitig wird das für die Verdichtung erforderliche Leitungsnetz mit nur noch rund 1,7 km eingeplant. Im Bereich der Erneuerungen soll in rund 2,6 km Netz sowie rund 130 Netzanschlüsse investiert werden. Hierbei handelt es sich um Gemeinschaftsbaumaßnahmen mit anderen Versorgungsträgern, Netzerneuerungen im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen, netztechnische Sanierungsmaßnahmen sowie vorausschauende Erneuerungen. Aufgrund der energiepolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unterliegen die Prognosen für die weitere Entwicklung im Energie- und insbesondere Gasmarkt großen Unsicherheiten, so dass die Planung entsprechend eine geringe Planungsgenauigkeit erwarten lässt.

Wesentliche Chancen der Gesellschaft bestehen unter anderem im Ausbau der Aktivitäten im Bereich der Wärmeversorgung und dem Ausbau und Nutzung von erneuerbaren Energien. Resultierende Projekte können sowohl in Dienstleistungen als auch in Beteiligungen an entsprechenden Projektgesellschaften münden. Zusätzlich wird auch im Gebäudesektor der Einsatz von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen weitere Nachfrage generieren, die mit Dienstleistungen und Produkten durch die GVG bedient werden sollen. Darüber hinaus sieht sich die Gesellschaft zu Beginn des Jahres 2024 einem zunehmenden Bestreben der Dekarbonisierung der Energiesysteme, einem stärker werdenden Wettbewerb sowie einem verschärften Energieträger-Wettbewerb bei der Kundengewinnung im Neubausektor ausgesetzt.

GVG hat sich auf diese Situation durch

die Entwicklung neuer Produkte mit neuen Preissystemen,

die Weiterentwicklung der vorhandenen Produkt-Strategie,

eine verbreiterte Kundendirektbetreuung,

weitere Optimierung der Energiebeschaffung,

umfangreiche Marketingaktivitäten,

den Ausbau von Kompetenzen in der Kommunalen Wärmeplanung,

den Aufbau und der Weiterentwicklung neuer Geschäftsfelder und

die Initiative für den vermehrten Einsatz regenerativer Gase

eingestellt.

Trotz der Verschärfung des Wettbewerbs um Endkunden und den Bestrebungen zur Dekarbonisierung der Energiesysteme ist die GVG zuversichtlich, sich den Anforderungen des Marktes und den Erwartungen der Kunden entsprechend, unter Einbeziehung des Fachpartners rhenag und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Partnern bei der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen zu Prozess- und Effizienzverbesserungen, sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, langfristig gut zu positionieren.

Aus der Summe dieser Entwicklungen sowie Markteinschätzungen gilt es, im Jahr 2024 den Fokus noch stärker auf den Ausbau neuer Geschäftsfelder sowie die Optimierung der Vertriebssteuerung zu richten um den Absatz zu stabilisieren, bestehende Kunden an sich zu binden und neue Kunden zu gewinnen. Letzteres gilt auch für den Stromvertrieb und für energienahe Dienstleistungen. Weiterhin werden die Entwicklungen auf den Gas- und Strommärkten sorgfältig mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen beobachtet.

Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die GVG verschiedene Kennzahlen. Für die GVG ist der finanzielle Leistungsindikator Jahresüberschuss von besonderer Bedeutung. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Mengenentwicklungen je Sparte. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die GVG einen Gasabsatz in Höhe von rund 1.033 Mio. kWh und im Folgejahr von rund 1.015 Mio. kWh. Im Stromgeschäft plant die Gesellschaft einen Absatzanstieg von rund 4,0 Mio. kWh in 2023 auf rund 4,6 Mio. kWh in 2024. Die GVG erwartet auf der Grundlage der Erfolgsplanung für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis in Höhe von rund 7,8 Mio. EUR und für das Geschäftsjahr 2025 ein Jahresergebnis von rund 7,6 Mio. EUR.

 

Hürth, 05. April 2024

GVG Rhein-Erft GmbH

Die Geschäftsführung

Werner Abromeit

Phillip Erdle

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 3.338,00 3.338,00
2. entgeltlich erworbene Software 113.513,00 143.903,00
116.851,00 147.241,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 3.204.006,00 3.381.889,00
2. Bezugs- und Verteilungsanlagen 59.362.139,19 59.779.018,19
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.038.897,00 1.571.647,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.095.970,97 2.989.556,65
68.701.013,16 67.722.110,84
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 174.950,00 174.950,00
2. Sonstige Ausleihungen 52.448,05 57.344,95
227.398,05 232.294,95
69.045.262,21 68.101.646,79
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 599.368,69 557.736,08
2. Waren 1.339,25 1.653,20
3. Emissionsberechtigungen 4.829.430,00 4.900.500,00
4. geleistete Anzahlungen 231.652,93 136.984,13
5.661.790,87 5.596.873,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18.595.289,89 14.428.079,92
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 35.906.007,82 13.945.854,08
3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 253.159,91 116.704,90
4. Forderungen gegen Gesellschafter 900.843,92 256.814,74
5. Sonstige Vermögensgegenstände 10.155.542,86 1.490.833,76
65.810.844,40 30.238.287,40
III. Kassenbestand, Postbankguthaben und
Guthaben bei Kreditinstituten 824.132,68 869.800,06
72.296.767,95 36.704.960,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 405.080,44 81.192,72
141.747.110,60 104.887.800,38

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 17.000.000,00 17.000.000,00
II. Andere Gewinnrücklagen 23.538.962,21 23.538.962,21
III. Jahresüberschuss 13.955.535,61 8.168.021,57
54.494.497,82 48.706.983,78
B. Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge 27.958,84 35.058,11
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.010.015,00 1.842.260,00
2. Steuerrückstellungen 7.360.235,55 3.197.578,10
3. Sonstige Rückstellungen 34.655.622,16 24.998.177,04
44.025.872,71 30.038.015,14
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 733.544,00 804.336,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Verbrauchsabrechnung 2.387.582,05 1.552.053,30
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.256.460,61 742.793,40
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 99.839,67 84.430,55
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 256.322,37 0,00
6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 487.300,55 44.115,51
7. Sonstige Verbindlichkeiten 27.848.045,47 12.653.707,22
33.069.094,72 15.881.435,98
E. Rechnungsabgrenzungsposten 10.129.686,51 10.226.307,37
141.747.110,60 104.887.800,38

Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 191.396.473,21 113.237.155,72
Energiesteuer und Stromsteuer -5.185.415,42 -6.069.318,73
Umsatzerlöse ohne Energiesteuer und Stromsteuer 186.211.057,79 107.167.836,99
2. andere aktivierte Eigenleistungen 396.070,00 549.669,00
Gesamtleistung 186.607.127,79 107.717.505,99
3. sonstige betriebliche Erträge 2.166.555,53 1.749.618,28
188.773.683,32 109.467.124,27
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 124.957.753,68 59.182.803,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.443.236,86 16.456.389,31
142.400.990,54 75.639.192,31
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.417.384,35 6.560.570,94
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.982.041,79 1.934.921,83
- davon für Altersversorgung: EUR 541.116,47- (i. Vj. EUR 586.691,79) 9.399.426,14 8.495.492,77
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.757.276,00 4.640.110,00
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 7.280.045,43 6.192.064,78
Betriebsergebnis 24.935.945,21 14.500.264,41
8. Erträge aus anderen Beteiligungen 196.185,68 354.833,86
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.088.607,79 37.451,46
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 67.141,07 66.768,11
Finanzergebnis 1.217.652,40 325.517,21
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12.150.041,00 6.616.562,31
12. Ergebnis nach Steuern 14.003.556,61 8.209.219,31
13. sonstige Steuern 48.021,00 41.197,74
14. Jahresüberschuss 13.955.535,61 8.168.021,57

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die GVG Rhein-Erft GmbH mit Sitz in Hürth ist beim Amtsgericht Köln im Handelsregister B 43268 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.

Die GVG Rhein-Erft GmbH ist nach handelsrechtlichen Vorschriften eine große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt und gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um die Posten Gesamtleistung und Betriebsergebnis erweitert.

Der Jahresabschluss der GVG Rhein-Erft GmbH wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, mit einbezogen, der im Unternehmensregister elektronisch veröffentlicht wird (größter und kleinster Konsolidierungskreis).

Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Im Berichtsjahr wurden unverändert folgende Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden angewandt:

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände (Nutzungsrechte und Software) und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG nach der Sammelpostenmethode bewertet. Die Bewertung der geleisteten Anzahlungen erfolgt zum Nennwert.

Betriebseigene Leistungen enthalten neben Einzelkosten angemessene Gemeinkostenzuschläge.

Den Abschreibungen liegen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde. Abgeschrieben wird nach der jeweils handelsrechtlich zulässigen Methode. Im Einzelnen liegen den Anlagegütern folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögensgegenstände:

● Software: 3 Jahre

● ERP-Software: 5 Jahre

Sachanlagen:

Strom- und Gasversorgungsanlagen:

● Netz: 30 Jahre

● Stationen: 20 Jahre

● Zähler: 15 Jahre

● Zähler unter 1.000 EUR -> Sammelposten: 5 Jahre

● Regler: 20 Jahre

● Regler unter 1.000 EUR -> Sammelposten: 5 Jahre

Wärmeversorgungsanlagen:

● Netz: 20 Jahre

● BHKW u. Fernübertragungsanlage: 10 Jahre

● Versorgungstechnik BHKW (Kessel, Pumpe, Speicher): 15 bis 20 Jahre

● Fahrzeuge f. Personen- u. Güterverkehr: 6 bis 9 Jahre

● Betriebs- und Geschäftsausstattung: 13 Jahre

● EDV: 3 Jahre

● Werkzeuge: 10 Jahre

● 250 bis 1.000 EUR -> Sammelposten: 5 Jahre

Die sonstigen Ausleihungen betreffen unverzinsliche Arbeitgeberdarlehen. Diese wurden mit den Barwerten ausgewiesen. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Vom Wahlrecht der außerplanmäßigen Abschreibung bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung macht die Gesellschaft keinen Gebrauch.

Die Bewertung der Emissionsberechtigungen erfolgte zum Nennwert. Die Bewertung der Materialvorräte erfolgt zu den fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen. Die Bewertung als Ganzes erfolgte unter Wahrung des Niederstwertprinzips.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.

Mit der Lieferung von Strom und Gas an den Kunden hat die Gesellschaft ihre Lieferungs- und Leistungsverpflichtung erfüllt. Wie in der Branche üblich, rechnet die Gesellschaft den Verbrauch von RLM-Kunden monatlich nach durchgeführter Zählerablesung ab, während der Verbrauch von SLP-Kunden lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit der Durchführung einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Wie vom IDW gefordert, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung auf den Einzelkunden bezogen. Von den so ermittelten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die erhaltenen Abschlagszahlungen abgesetzt.

Allen erkennbaren Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Hierfür wurden Einzelwertberichtigungen sowie eine Pauschalwertberichtigung über 2 % gebildet. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtwerke Köln Konzern sind saldiert dargestellt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sie werden mit dem Nennwert bilanziert.

Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge, die im Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2006 zugegangen sind, werden grundsätzlich über die Netznutzungsdauer von 30 Jahren abgeschrieben. Der Ausweis erfolgt unter dem Anlagevermögen durch Bildung und offenen Abzug eines gesonderten Wertberichtigungspostens. Zur Bilanzierung der Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge im Zusammenhang mit der Netzverpachtung wird auf die Erläuterungen zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten verwiesen.

Die Rückstellungen werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 253 Abs. 1 HGB im notwendigen Umfang Rechnung getragen. Die Rückstellungen für Pensionen, für Jubiläum und Abschied werden aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnungen wurden auf den 31. Dezember 2023 vorgenommen. Es wurde der vorgegebene Zinssatz der Stadtwerke Köln GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2023 angewendet. Die Bewertung der Pensionen erfolgte nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für den Dezember 2023 der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,82% (i. Vj. 1,79%). Der sich aufgrund der Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes im Vergleich zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 26.188,00 EUR (i. Vj. 126.360,00 EUR). Das Ergebnis aus der Zinsänderung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Rückstellungen für Jubiläen und Abschied wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich ebenfalls bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,75% (i. Vj. 1,45%). Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennwert bilanziert.

Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind.

Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagenposten sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte 1.762.245 0 0 0 1.762.245
entgeltlich erworbene Software 2.183.340 23.111 0 37.518 2.243.969
3.945.585 23.111 0 37.518 4.006.214
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 12.645.460 25.732 0 0 12.671.192
Bezugs- und Verteilungsanlagen 255.590.546 3.499.107 941.492 142.439 258.290.600
Investitionszuschuss -6.364.661 0 0 0 -6.364.661
Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.292.445 610.246 604.414 291.262 6.589.539
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.989.557 1.577.633 0 -471.219 4.095.971
271.153.346 5.712.718 1.545.906 -37.518 275.282.641
275.098.931 5.735.829 1.545.906 0 279.288.855
Finanzanlagen
Beteiligungen 174.950 0 0 0 174.950
Sonstige Ausleihungen 74.400 0 7.575 0 66.825
249.350 0 7.575 0 241.775
Summe Anlagevermögen 275.348.281 5.735.829 1.553.481 0 279.530.629
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte 1.758.907 0 0 0 1.758.907
entgeltlich erworbene Software 2.039.437 91.019 0 0 2.130.456
3.798.344 91.019 0 0 3.889.363
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 9.263.571 203.615 0 0 9.467.186
Bezugs- und Verteilungsanlagen 194.223.989 4.176.499 917.006 0 197.483.482
Investitionszuschuss -4.777.123 -142.560 0 0 -4.919.683
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.720.798 428.703 598.859 0 4.550.642
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
203.431.235 4.666.257 1.515.865 0 206.581.627
207.229.579 4.757.276 1.515.865 0 210.470.990
Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0 0
Sonstige Ausleihungen 17.055 0 2.678 0 14.377
17.055 0 2.678 0 14.377
Summe Anlagevermögen 207.246.634 4.757.276 1.518.543 0 210.485.367
Buchwerte Buchwerte
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte 3.338 3.338
entgeltlich erworbene Software 113.513 143.903
116.851 147.241
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 3.204.006 3.381.889
Bezugs- und Verteilungsanlagen 60.807.118 61.366.557
Investitionszuschuss -1.444.978 -1.587.538
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.038.897 1.571.647
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.095.971 2.989.557
68.701.014 67.722.111
68.817.865 67.869.352
Finanzanlagen
Beteiligungen 174.950 174.950
Sonstige Ausleihungen 52.448 57.344
227.398 232.294
Summe Anlagevermögen 69.045.262 68.101.647

Die GVG ist seit dem 8. Mai 2017 gemeinsam mit der Stadtwerke Wesseling GmbH an der Wärmegesellschaft Wesseling mbH (WGW), Wesseling, beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR; die Beteiligungsquote der GVG beträgt 50,0 %. Im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 stellte sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 21.745,03 EUR (Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021: Jahresüberschuss 78.110,87 EUR) ein.

Die GVG ist gemeinsam mit den Stadtwerken Hürth AöR an der Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH, Hürth, beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR; die Beteiligungsquote der GVG beträgt 49,8 %. Im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 stellte sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 393.947,14 EUR ein (Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021: 0,00 EUR). Bis einschließlich 2021 bestand ein Gewinnabführungsvertrag zwischen den Stadtwerken Hürth und der Wärmegesellschaft auf dessen Basis die GVG eine Ausgleichszahlung für außenstehende Anteilseigner erhielt.

Vorräte

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 599.368,69 557.736,08
Waren 1.339,25 1.653,20
Emissionsberechtigungen 4.829.430,00 4.900.500,00
geleistete Anzahlungen 231.652,93 136.984,13
5.661.790,87 5.596.873,41

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Erdgas- und Nahwärmeverkauf 18.935.675,41 15.445.585,08
Installationsumsätze etc. 598.129,43 439.884,40
Wertberichtigungen -938.514,95 -1.457.389,56
18.595.289,89 14.428.079,92
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 35.906.007,82 13.945.854,08
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 253.159,91 116.704,90
Forderungen gegen Gesellschafter 900.843,92 256.814,74
Sonstige Vermögensgegenstände 10.155.542,86 1.490.833,76
65.810.844,40 30.238.287,40

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Bereich Erdgas- und Nahwärmeverkauf beinhalten auch den saldierten Betrag des für SLP Kunden abgegrenzten Verbrauchs zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 80.325.443,41 EUR (i. Vj. 57.387.159,17 EUR) und den erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 64.787.839,84 EUR (i. Vj. 44.066.799,71 EUR).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen gegen die Stadtwerke Köln aus dem Verrechnungsverkehr (Forderungen und Verbindlichkeiten) mit verbundenen Unternehmen.

Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Wärmegesellschaft Wesseling mbH in Höhe von 240.124,98 EUR (i. Vj. 116.704,90 EUR) sowie gegen die Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH in Höhe von 13.034,93 EUR (i. Vj. 0,00 EUR).

Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren mit 900.843,92 EUR (i. Vj. 256.814,74 EUR) vollständig aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit 8.538.274,36 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) im Wesentlichen die Forderung gegen den Bund für die Vorauszahlung "Erdgas 4. Quartal 2023" gemäß EWPBG. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind 9 Kundendarlehen (i. Vj. 16 Kundendarlehen) in Höhe von 10.592,07 EUR (i. Vj. 26.819,77 EUR) zur Finanzierung von Erdgasinstallationen erfasst. Hiervon haben Forderungen aus Finanzierungsgeschäften in Höhe von 2.510,32 EUR (i. Vj. 12.444,78 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Restlaufzeit der übrigen Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Flüssige Mittel

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Guthaben bei Kreditinstituten 824.132,68 869.800,06
824.132,68 869.800,06

Aktive latente Steuern

Bilanzposten 31.12.2023 Differenz Handels- vs. Steuerbilanz
EUR
31.12.2023 Aktive latente Steuern
EUR
Technische Anlagen und Maschinen 274.812,00 90.715,44
Andere Beteiligungen 208.315,75 68.765,03
Sonstige Ausleihungen 14.376,95 4.745,83
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.218.132,00 402.105,37
Steuerrückstellungen 1.500.000,00 495.150,00
Sonstige Rückstellungen 24.734.646,29 8.164.906,74
9.226.388,41
Bilanzposten 31.12.2023 Differenz Handels- vs. Steuerbilanz
EUR
31.12.2023 Passive latente Steuern
EUR
Sonderposten mit Rücklageanteil 73.396,16 24.228,07
24.228,07
Steuersatz 33,010 %

Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz des Aktivüberhangs in der Bilanz unterbleibt.

Gezeichnetes Kapital

Die einzelnen Gesellschafter waren am Bilanzstichtag am gezeichneten Kapital wie folgt beteiligt:

Gezeichnetes Kapital

EUR %
rhenag AG 9.626.800,00 56,63
Stadtwerke Hürth AöR 2.733.700,00 16,08
Stadt Frechen 2.163.000,00 12,72
Stadtwerke Wesseling GmbH 1.708.500,00 10,05
Rhein-Erft-Kreis 512.600,00 3,02
Stadt Pulheim 170.000,00 1,00
Stadtwerke Erftstadt 85.400,00 0,50
17.000.000,00 100,00

Die rhenag AG hat im Zuge der Rheinlandkooperation die Anteile der RheinEnergie AG an der GVG Rhein-Erft GmbH zum 01.04.2023 übernommen.

Rückstellungen

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.010.015,00 1.842.260,00
Steuerrückstellungen 7.360.235,55 3.197.578,10
Drohverlustrückstellungen 16.022.453,64 5.158.000,00
CO 2 -Zertifikate (BEHG) 4.829.430,00 4.900.500,00
Rückstellung Vertragsrisiken 8.067.000,00 8.238.000,00
Personal Rückstellungen 2.384.564,00 2.300.732,00
ausstehende Rechnungen 1.087.509,09 2.139.582,83
Rest 2.264.665,43 2.261.362,21
44.025.872,71 30.038.015,14

Die Rückstellungen für Pensionen, für Jubiläum und Abschied werden aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Stadtwerke Köln GmbH errechneten durchschnittlichen Marktzinssatz für den Dezember 2023 der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,82% (i. Vj. 1,79%). Der sich aufgrund der Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes im Vergleich zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 26.188,00 EUR (i. Vj. 126.360,00 EUR). Der Gehalts- und Rententrend liegt bei 2,50 %.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeiten 31.12.2023 Gesamtbetrag
EUR
davon * RLZ < 1 Jahr
EUR
davon * RLZ > 1 Jahr
EUR
davon * RLZ >5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 733.544,00 70.792,00 283.168,00 379.584,00
Erhaltene Anzahlungen auf Jahresverbrauchsabrechnungen 2.387.582,05 2.387.582,05 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.256.460,61 1.256.460,61 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen * 99.839,67 99.839,67 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ** 256.322,37 256.322,37 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern *** 487.300,55 487.300,55 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten **** 27.848.045,47 27.848.045,47 0,00 0,00
33.069.094,72 32.406.342,72 283.168,00 379.584,00
Art der Verbindlichkeiten 31.12.2022 Gesamtbetrag
TEUR
davon * RLZ < 1 Jahr
TEUR
davon * RLZ > 1 Jahr
TEUR
davon * RLZ > 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 804 71 734 450
Erhaltene Anzahlungen auf Jahresverbrauchsabrechnungen 1.552 1.552 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 743 743 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen * 84 84 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ** 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern *** 44 44 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten **** 12.654 12.654 0 0
15.881 15.148 734 450

* RLZ = Restlaufzeit

EUR
* = davon aus Lieferung und Leistung 99.839,67
(im Vorjahr 84.430,55)
EUR
** = davon aus Lieferung und Leistung 59.343,34
(im Vorjahr 0,00)
EUR
*** = davon aus Lieferung und Leistung 487.300,55
(im Vorjahr 44.115,51)
EUR
**** = davon aus Steuern 101.452,14
(im Vorjahr 693.631,54)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.217,68
(im Vorjahr 8.099,44)

Bei den erhaltenen Anzahlungen auf die Jahresverbrauchsabrechnungen handelt es sich um die Überzahlungen für den Gasverkauf an Tarif- und Sondervertragskunden. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 582,66 EUR (i. Vj. 38.057,49 EUR) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit 26.919.226,32 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund gemäß der Preisbremse nach EWPBG, mit 371.550,18 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) gegenüber dem Bund gemäß der Preisbremse nach StromPBG und 298.657,13 EUR (i. Vj. 11.867.648,67 EUR) gegenüber dem Bund aus der im Dezember 2022 erhaltenen Soforthilfe gemäß EWSG.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden folgende Sicherheiten für die Kreissparkasse Köln gestellt.

1.

Grundschuld zugunsten der Sparkasse über insgesamt 1.345.000,00 EUR am Objekt Urfelder Straße, 50389 Wesseling gemäß gesonderter Zweckerklärung.

2.

Sicherungsübereignung Nahwärmenetz Wesseling "Eichholz" gemäß gesondertem Vertrag.

3.

Abtretung von Miet- und Pachtzinsforderungen der Firma Wärmegesellschaft Wesseling mbH, Brühler Str. 95, 50389 Wesseling gemäß gesondertem Vertrag.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rahmen eines mit der RheinEnergie AG geschlossenen Schuldbeitritts werden nun jährlich die vereinnahmten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse unmittelbar an die GVG weitergeleitet. Bis zum 31. Dezember 2019 wurde die Weiterleitung als Pachtvorauszahlung innerhalb des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ausgewiesen. Die zum 31. Dezember 2019 bilanzierte Pachtvorauszahlung in Höhe von 9.451.289,47 EUR wurde zunächst von der RheinEnergie AG erstattet und anschließend in gleicher Höhe als Entgelt in Form der Weiterleitung der Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse an die GVG zugrückgezahlt. Zum 31.12.2023 beliefen sich die Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse mit der RheinEnergie AG auf 8.518.145,60 EUR (i. Vj. 8.838.012,68 EUR).

Darüber hinaus werden hier die von der WGW vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge, die von der WGW als Vorauszahlungen auf das Pachtentgelt an die GVG weitergeleitet wurden, in Höhe von 1.299.862,06 EUR (i. Vj. 1.388.294,69 EUR) ausgewiesen. Die Vorauszahlungen werden über 20 Jahre linear vereinnahmt.

Weiterhin werden hier die von der GVG vereinnahmten Investitionszuschüsse für Hausanschlüsse von Kunden im Nahwärmegebiet Bergheim Thorr in Höhe von 311.678,85 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) ausgewiesen. Die Vorauszahlungen werden über 20 Jahre linear vereinnahmt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf der Grundlage einer Schätzung, bei einem Rechnungszinssatz von 1,82 % (i. Vj.: 1,79 %), bestehen Fehlbeträge aus den Versorgungsverpflichtungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gegenüber den versicherten Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern in Höhe von 8.920.991,60 EUR (i. Vj.: 9.082.034,00 EUR).

Es bestehen Bezugsverträge für Erdgas und Strom. Weiterhin bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH für Gas, hieraus hat die GVG finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lieferbestellungen in Höhe von rund 85.191.409,70 EUR für den Zeitraum 2024 bis 2027.

Die GVG Rhein-Erft GmbH ist mit Wirkung zum 1. Januar 2020 den bestehenden und künftig entstehenden Verpflichtungen der RheinEnergie AG aus dem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH betreffend die Netzanschlussverhältnisse (Herstellung und dauerhafter Betrieb des Hausanschlusses / dauerhafte Bereitstellung der Anschlussleistung) für die Erstellung oder Erweiterung von Gasanschlüssen, die sich im Eigentum der Beitretenden befinden, als weitere Schuldnerin mit der Wirkung, dass die Schuldnerin und die Beitretende den Gläubigern hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen unter Beachtung der entflechtungsrechtlichen Vorgaben nach §§ 6 ff. EnWG unmittelbar als Gesamtschuldner haften, beigetreten. Die Verpflichtungen umfassen auch die Instandhaltung und Wartung der Netzanlagen, die im Zusammenhang mit den Netzanschlussverhältnissen stehen. Aus dem Schuldbeitritt besteht eine Haftung in Höhe von 8.518.145,60 EUR (i. Vj. 8.838.012,68 EUR).

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse ohne Energie- und Stromsteuer

2023
EUR
2022
EUR
Stromverkauf 2.136.113,54 1.244.421,21
Stromsteuer -77.833,94 -106.006,60
Erdgasverkauf 159.099.895,11 88.843.788,77
Energiesteuer -5.107.581,48 -5.963.312,13
Wasserstoff 117.000,00 0,00
Nahwärme 67.049,23 23.641,41
Netze 21.170.066,08 20.989.829,69
Ertragszuschüsse 7.099,27 49.028,42
Installationsumsätze etc. 8.790.250,57 2.074.469,56
Heizöl 8.999,41 11.976,66
186.211.057,79 107.167.836,99

In den Umsatzerlösen aus Erdgasverkauf ist eine Drohverlustrückstellung aus Erdgasabsatzgeschäften in Höhe von 3.152.469,20 EUR (i. Vj. 5.158.000,00 EUR) enthalten. In der Position Netze sind im wesentlichen Pachtentgelte aufgrund der Verpachtung der Erdgasnetze an die RheinEnergie AG, Pachtentgelte aufgrund der Verpachtung des Wärmenetzes an die WGW sowie Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen an die RNG enthalten. Darüber hinaus werden in der Position Netze Erträge aus der Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten für die von der RNG und WGW vereinnahmten und an die GVG unmittelbar bzw. mittelbar weitergeleiteten Baukostenzuschüsse, sowie die von Kunden im Nahwärmegebiet Bergheim Thorr vereinnahmten Investitionszuschüsse für von insgesamt 963.067,90 EUR (i. Vj. 919.745,55 EUR) ausgewiesen. Die oben aufgeführten Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

2023
EUR
2022
EUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 962.229,22 612.756,80
Erträge aus der Herabsetzung Einzelwertberichtigung 559.174,61 0,00
Erträge aus Anlagenabgängen 71.794,00 123.242,45
Sonstige Erträge 573.357,70 1.013.619,03
2.166.555,53 1.749.618,28

Die sonstigen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Kostenbeteiligung der RNG am Projekt H2-Mix in Höhe von 221.810,49 EUR (i. Vj. 364.105,23 EUR) sowie die Erstattung von Schäden in Höhe von 87.957,32 EUR (i. Vj. 138.465,30 EUR). Bei den Erträgen aus Anlagenabgängen und aus der Auflösung von Rückstellungen handelt es sich um periodenfremde Erträge.

Materialaufwand

2023
EUR
2022
EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 124.957.753,68 59.182.803,00
Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.443.236,86 16.456.389,31
142.400.990,54 75.639.192,31

Von den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren entfällt der weitaus größte Teil auf den Gasbezug. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Entgelte für die Nutzung der an die RheinEnergie AG verpachteten Netze sowie für die Nutzung vorgelagerter Netze an RNG mit 15.881.847,11 EUR für Gas (i. Vj. 14.582.859,71 EUR) und 479.290,07 EUR (i. Vj. 510.293,72 EUR) für Strom enthalten.

Personalaufwand

2023
EUR
2022
EUR
Löhne und Gehälter 7.417.384,35 6.560.570,94
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.982.041,79 1.934.921,83
- davon 541.116,47 € für Altersversorgung - (Vorjahr 586.691,79 €)
9.399.426,14 8.495.492,77

Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 86 (i. Vj.: 85) Angestellte und 16 (i. Vj. 15) gewerbliche Arbeitnehmer. Die Zahl der Auszubildenden betrug im Jahresdurchschnitt 7 (i. Vj. 8), davon 2 (i. Vj. 3) kaufmännische und 5 (i. Vj. 5) gewerbliche Auszubildende.

Abschreibungen

Insgesamt betrugen die Abschreibungen 4.757.276,00 EUR (i. Vj. 4.640.110,00 EUR), siehe Anlagenspiegel.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023
EUR
2022
EUR
Werbungskosten 851.999,96 762.852,11
Konzessionsabgaben 653.595,73 637.192,94
Rechts- und Beratungskosten 317.176,37 113.193,49
EDV-Kosten 196.247,03 161.670,30
Betriebsberatung 111.969,05 139.744,77
Abschreibungen auf Forderungen 272.269,53 105.507,86
Prüfungskosten 135.349,98 50.950,00
Übrige Aufwendungen 4.741.437,78 4.220.953,31
7.280.045,43 6.192.064,78

Die übrigen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die allgemeinen Kosten für kaufmännische Dienste, die Zuführung zu Rückstellungen sowie Kosten für Vertrieb, Transport und Verteilung.

Finanzergebnis

2023
EUR
2022
EUR
Erträge aus anderen Beteiligungen 196.185,68 354.833,86
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.088.607,79 37.451,46
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -67.141,07 -66.768,11
1.217.652,40 325.517,21

Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen 2.678,10 EUR (i. Vj. 3.026,37 EUR) auf die Abzinsung von Finanzanlagen und 2.781,78 EUR (i. Vj. 1.961,83 EUR) auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Zinsenerträge im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement mit der Stadtwerke Köln GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr auf 1.081.815,13 EUR (i. Vj. 31.664,88 EUR).

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 54.599,00 EUR (i. Vj. 51.555,00 EUR) auf die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie 12.523,17 EUR (i. Vj. 15.184,59 EUR) auf Zinsen für langfristige Darlehen.

Steuern

2023
EUR
2022
EUR
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12.150.041,00 6.616.562,31
Sonstige Steuern 48.021,00 41.197,74
12.198.062,00 6.657.760,05

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer. Die Steuern enthalten im Wesentlichen das selbst errechnete Steuersoll für das Jahr 2023.

Die sonstigen Steuern enthalten u.a. Grundsteuer und Kfz-Steuer.

SONSTIGE ANGABEN

Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Rahmen der Verpachtung des Gasnetzes an die RheinEnergie AG stellt GVG Pachtentgelte an die RheinEnergie AG von insgesamt 9.812.531,00 EUR (i. Vj. 11.150.639,00 EUR) sowie Entgelte aus Dienstleistungsverträgen aus dem regulatorischen Bereich mit der RheinEnergie AG und RNG von insgesamt 10.349.679,53 EUR (i. Vj. 8.826.117,14 EUR) in Rechnung. Die GVG entrichtet an die RNG Netznutzungsentgelte von 15.881.847,11 EUR (i. Vj. 14.582.859,71 EUR) für Gas und 479.290,07 EUR für Strom (i. Vj. 510.293,72 EUR). Daneben wurden Zinsen aus einem Verrechnungskonto mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.081.815,13 EUR erwirtschaftet (i. Vj. 31.664,88 EUR).

Die GVG hat ihre Gasbeschaffungsaktivitäten auf die RheinEnergie Trading GmbH übertragen und entrichtete an diese für den Gasbezug einen Betrag in Höhe von 123.192.862,82 EUR (i. Vj. 58.491.666,14 EUR). Für die Strombeschaffung, die über die RheinEnergie AG erfolgt, entrichtete die GVG im selben Zeitraum 1.599.513,42 EUR (i. Vj. 475.771,67 EUR).

Angabe gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben.

Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt.

Bei der GVG Rhein-Erft GmbH ist die Gasverteilung als Tätigkeit im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu erwähnen.

Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2007 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst (§ 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG). Für die anderen Tätigkeiten werden gesonderte Konten geführt.

Honorare des Abschlussprüfers

Der für Abschlussprüfungsleistungen im Berichtsjahr erfasste Aufwand beträgt 50.400,00 EUR (i. Vj. 44.900,00 EUR). Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen beträgt 16.000,00 EUR (i. Vj. 5.500,00 EUR).

Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB

Die Gesellschaft sieht sich auch zu Beginn des Jahres 2024 einem zunehmenden Bestreben der Dekarbonisierung der Energiesysteme, einem stärker werdenden Wettbewerb sowie einem verschärften Energieträger-Wettbewerb bei der Kundengewinnung im Neubausektor ausgesetzt. Zudem führte die anhaltende Auseinandersetzung in Osteuropa nach wie vor zu einem verstärkten Willen der Politik die Abhängigkeit Deutschlands von Erdgas aus Russland zu verringern. Auch wenn derzeit im Netz der GVG ganz überwiegend Gas aus den Niederlanden verteilt wird, stellt diese Entwicklung eine zusätzliche bedeutsame Rahmenbedingung dar. Eine genaue Auswirkung dieser Faktoren auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich. Auf Grund der Schnelllebigkeit der aktuellen Entwicklungen werden die Risikobewertungen allerdings laufend kritisch hinterfragt.

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Hans-Jürgen Weck, Meerbusch Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln Vorsitzender (ab 01.04.2023)

Susanne Stupp, Frechen

Bürgermeisterin Stadt Frechen (Stellvertretende Vorsitzende ab 01.04.2023)

Eugeniy Ivanov; Köln Leiter Dienstleistungsgeschäft der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023)

Dirk Breuer, Hürth

Bürgermeister Stadt Hürth, Stadtwerke Hürth AöR

Carmen kleine Kalvelage, Köln

Leiterin Beteiligungen der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023)

Peter Nep, Wesseling

Ratsmitglied der Stadt Wesseling

Birgit Lichtenstein, Köln

Mitglied des Vorstandes der RheinEnergie AG, Köln

Thomas Okos MdL, Frechen

Kreistagsabgeordneter, Rhein-Erft-Kreis

Björn Burzinski, Hürth

Ratsmitglied der Stadt Hürth

Udo Zimmer, Kirchsahr-Binzenbach

Leiter Netze der Rhein-Sieg-Netz GmbH, Siegburg (ab 01.12.2023)

Gudrun van Cleef, Bedburg

Beigeordnete der Stadt Frechen (ab 20.06.2023)

Dr. Catharina Friedrich, Wilnsdorf Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023)

Till Cremer, Köln

Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln (ab 26.05.2023)

Vertreter der Gesellschafter

Dr. Hans-Jürgen Weck, Meerbusch Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023)

Achim Südmeier, Köln

Mitglied des Vorstandes der RheinEnergie AG, Köln (bis 31.03.2023)

Rüdiger Winkler, Hürth

Ratsmitglied, Stadtwerke Hürth AöR

Karla Palussek, Frechen

Stadtrat, Stadt Frechen

Gunnar Ohrndorf, Wesseling

Geschäftsführer, Stadtwerke Wesseling GmbH

Horst Lambertz, Hürth

Kreistagsabgeordneter, Rhein-Erft-Kreis

Carolin Weitzel, Erftstadt

Bürgermeisterin, Stadtwerke Erftstadt

Frank Keppeler, Pulheim

Bürgermeister, Stadt Pulheim

Geschäftsführung

Werner Abromeit, Köln

Phillip Erdle, Köln

Gesamtbezüge des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der GVG Rhein-Erft GmbH erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommener Sitzung. Die Vergütung je teilgenommener Sitzung beträgt 150,00 EUR, wobei der Vorsitzende und sein Stellvertreter 225,00 EUR erhalten. Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder bestehen aus einem fixen Anteil sowie einem erfolgsabhängigen Anteil. Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen insgesamt 158.100,00 EUR.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Einzelnen die folgenden Zahlungen:

Gesamtbezüge des Aufsichtsrates

Netto Insgesamt
EUR
aktive Mitglieder des Aufsichtsrates
Dr. Hans-Jürgen Weck, Vorsitzender (ab 01.04.2023) 2.031,00
Susanne Stupp (stellv. Vorsitzende ab 01.04.2023) 12.077,00
Eugeniy Ivanov (ab 01.04.2023) 1.354,00
Dirk Breuer 11.250,00
Carmen kleine Kalvelage (ab 01.04.2023) 1.354,00
Peter Nep 11.400,00
Birgit Lichtenstein 11.400,00
Thomas Okos 11.100,00
Björn Burzinski 11.250,00
Udo Zimmer (ab 01.12.2023) 102,00
Gudrun van Cleef (ab 20.06.2023) 938,00
Dr. Catharina Friedrich (ab 01.04.2023) 1.354,00
Till Cremer (ab 26.05.2023) 1.170,00
ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates
Achim Südmeier, Vorsitzender (bis 31.03.2023) 15.069,00
Dr. Patrick Lehmann, stellv. Vorsitzender (bis 31.03.2023) 15.069,00
Karl-Heinz Böhle (bis 31.03.2023) 10.046,00
Wolfgang Paul (bis 31.03.2023) 10.046,00
Andreas Feicht (bis 31.03.2023) 4.307,00
Susanne Fabry (bis 31.03.2023) 10.046,00
Heike Witzel (ab 01.04.2023 bis 30.11.2023) 1.102,00
Dr. Christoph Vielhaber (bis 31.03.2023) 10.046,00
Dr. Dieter Steinkamp (bis 31.07.2022) 5.589,00
158.100,00

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 261.904,36 EUR (i. Vj. 261.806,36 EUR), die sich wie folgt zusammensetzt:

Geschäftsführung

Festvergütung
EUR
Tantieme
EUR
Sach- und sonstige Bezüge
EUR
Insgesamt
EUR
Werner Abromeit 168.999,96 50.000,00 11.704,40 230.704,36
Phillip Erdle 31.200,00 0,00 0,00 31.200,00
200.199,96 50.000,00 11.704,40 261.904,36

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung bestehen aus einem Jahresfestgehalt sowie für Herrn Abromeit aus einer Tantieme und sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen.

An einen ehemaligen Geschäftsführer wurden 33.950,82 EUR (I. Vj. 28.637,88 EUR) Versorgungsentgelte bezahlt.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber Geschäftsführern und ehemaligen Geschäftsführern wurden 1.296.492,00 EUR (i. Vj. 1.216.180,00 EUR) bzw. 713.523,00 EUR (I. Vj. 626.080,00 EUR) zurückgestellt.

Vorschlag zur Gewinnverwendung

EUR
Der Jahresüberschuss beträgt 13.955.535,61
zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00
Bilanzgewinn 13.955.535,61
Die Geschäftsführung schlägt vor, in die anderen Gewinnrücklagen 3.975.535,61
einzustellen und auf das gezeichnete Kapital von 17.000.000,00 EUR folgende Dividende zu zahlen:
Ausschüttung von 15 % 2.550.000,00
Sonderausschüttung 7.430.000,00
sowie den Rest von 0,00
auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hürth, den 05. April 2024

GVG Rhein-Erft GmbH

Geschäftsführung

Werner Abromeit

Phillip Erdle

Tätigkeitsabschluss der GVG Rhein-Erft GmbH für das Geschäftsjahr 2023

entsprechend der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Tätigkeits-Bilanz der Gasverteilung

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 3.338 3.338
2. Software (entgeltlich erworben) 74.326 99.510
77.664 102.848
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 2.183.971 2.395.675
2. Erdgasbezugs- und Verteilungsanlagen 56.753.829 57.513.245
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.794.331 1.349.996
60.732.131 61.258.916
60.809.796 61.361.764
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 599.369 557.736
2. Geleistete Anzahlungen 231.653 0
831.022 557.736
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 99.093 47.331
- ohne Saldierung mit Verbindlichkeiten
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.117.110 274.761
- ohne Saldierung mit Verbindlichkeiten 1.144.904 316.548
1.216.203 322.092
III. Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten 198.698 353.748
2.245.923 1.233.575
Gesamt Aktiva 63.055.718 62.595.339

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 14.971.900 15.318.700
II. Andere Gewinnrücklagen 20.730.764 21.210.959
III. Kapitalausgleichsposten 7.349.468 7.798.670
IV. Jahresüberschuss 3.515.029 3.321.886
46.567.161 47.650.215
B. Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge 27.959 35.058
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 1.201.801 1.090.713
2. Steuerrückstellungen 3.880.248 2.086.717
3. Sonstige Rückstellungen 2.705.267 2.724.567
7.787.316 5.901.996
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 8.670 16.639
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern * 3.362 988
3. Sonstige Verbindlichkeiten ** 143.105 152.431
- ohne Saldierung mit Forderungen 170.900 194.218
155.137 170.058
E. Rechnungsabgrenzungsposten 8.518.146 8.838.013
Gesamt Passiva 63.055.718 62.595.339
EUR
* = davon aus Lieferung und Leistung 3.362,37
im Vorjahr 988,19
EUR
** = davon aus Steuern 0,00
im Vorjahr 51.626,66
EUR
** = davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00
im Vorjahr 4.836,99

Tätigkeits-GuV der Gasverteilung

01.01. bis 31.12.2023
01.01. bis 31.12.2022
1. Umsatzerlöse 21.044.201 20.871.670
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 394.756 549.669
Gesamtleistung 21.438.957 21.421.339
3. Sonstige betriebliche Erträge 520.576 445.719
21.959.533 21.867.058
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -157.955 -534.038
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -820.813 -1.162.528
-978.769 -1.696.566
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.109.548 -3.018.570
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -536.106 -559.844
- davon für 70.085,50 € für Alterversorgung (Vorjahr: 65.266,49) -3.645.652 -3.578.413
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.193.379 -4.170.015
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.617.052 -6.336.259
Betriebsergebnis 6.524.681 6.085.805
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 125.081 7.449
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -63.260 -63.657
Finanzergebnis 61.821 -56.208
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.059.380 -2.690.956
11. Ergebnis nach Steuern 3.527.121 3.338.641
12. sonstige Steuern -12.092 -16.755
13. Jahresüberschuss 3.515.029 3.321.886

Tätigkeitsabschluss 2023

GVG Rhein-Erft GmbH, Hürth

Die GVG ist Gasversorger in den Konzessionsgebieten Erftstadt, Frechen, Hürth, Köln und Wesseling sowie im Versorgungsgebiet Pulheim. Der Tätigkeitsabschluss der GVG ist nach den Vorschriften des § 6 b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH Gesetzes aufgestellt. Weitere Erläuterungen sind aus dem Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ersichtlich.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben.

Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt.

Bei der GVG Rhein-Erft GmbH ist die Gasverteilung als Tätigkeit im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu erwähnen.

Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2007 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst (§ 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG). Für die anderen Tätigkeiten werden gesonderte Konten geführt.

Grundsätze zur Zuweisung des Aktiv- und Passivvermögens, der Aufwendungen und Erträge einschließlich der Abschreibungsmethoden

Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen wurden grundsätzlich direkt den Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet.

Soweit dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch sachgerecht ermittelte Schlüssel vorgenommen.

Folgende Schlüssel wurden verwendet:

Anlagevermögenschlüssel, Umsatzschlüssel, Gesamtleistungsschlüssel, Materialaufwandschlüssel, Personalaufwandschlüssel, Abschreibungen und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die bei der sachgerechten Schlüsselung entstehende Residualgröße wird im Eigenkapital erfasst.

Angaben zur Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten

Alle Forderungen gegen Gesellschafter und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und die Sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Angaben Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Die Rückstellungen für Pensionen, für Jubiläum und Abschied werden aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnungen wurden auf den 31. Dezember 2023 vorgenommen. Es wurde der vorgegebene Zinssatz der Stadtwerke Köln GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2023 angewendet. Die Bewertung der Pensionen erfolgte nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für den Dezember 2023 der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,82% (i. Vj. 1,79%). Der sich aufgrund der Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes im Vergleich zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15.658,00 EUR (i. Vj. 74.817,76 EUR). Das Ergebnis aus der Zinsänderung wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

Angaben zum Finanzergebnis

Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen 307,71 EUR (i. Vj. 601,94 EUR) auf die Aufzinsung von Finanzanlagen und 319,63 EUR (i. Vj. 390,21 EUR) auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Zinsenerträge im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement mit der Stadtwerke Köln GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr auf 124.301,00 EUR (i. Vj. 6.298,14 EUR).

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 51.443,17 EUR (i. Vj. 49.152,54 EUR) auf die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie 11.799,33 EUR (i. Vj. 14.476,99 EUR) auf Zinsen für langfristige Darlehen. Der Zinsenaufwand im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement mit der Stadtwerke Köln GmbH belief sich im Geschäftsjahr auf 0,00 EUR (i. Vj. 0,00 EUR).

Angaben zu Schuldbeitritten im Sinne des Beschlusses der Bundesnetzagentur zu Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (Tenorziffer 4.3)

Am 1.12.2020 wurde rückwirkend für das Geschäftsjahr 2020 eine Vereinbarung zum Schuldbeitritt zwischen der GVG Rhein-Erft GmbH als Beitretende und der RheinEnergie AG als Schuldnerin geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist der Schuldbeitritt hinsichtlich der bestehenden und künftig entstehenden Verpflichtungen der Schuldnerin aus dem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der RNG betreffend die Netzanschlussverhältnisse für die Erstellung oder Erweiterung von Gas, die sich im Eigentum der Beitretenden befinden, als weitere Schuldnerin mit der Wirkung, dass die Schuldnerin und die Beitretende den Gläubigern hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen unter Beachtung der entflechtungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 6 ff. EnWG unmittelbar als Gesamtschuldner haften.

Anlagenspiegel:

Anlagenspiegel Gasverteilung

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 1.762.245 0 0 0 1.762.245
2. Software (entgeltlich erworben) 1.509.789 0 0 -40.479 1.469.310
3.272.034 0 0 -40.479 3.231.555
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 7.719.523 0 0 -174.631 7.544.892
2. Erdgasbezugs- und Verteilungsanlagen 245.321.411 3.248.541 718.805 -1.189.240 246.661.907
Investitionszuschuss -6.364.661 0 0 0 -6.364.661
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.151.486 706.381 547.649 4.156 5.314.374
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 0 0 0 0 0
258.192.421 3.954.922 1.266.454 -1.359.715 259.521.174
Insgesamt 261.464.455 3.954.922 1.266.454 -1.400.194 262.752.729
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 1.758.907 0 0 0 1.758.907
2. Software (entgeltlich erworben) 1.410.280 0 0 -15.296 1.394.984
3.169.187 0 0 -15.296 3.153.891
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 5.323.848 155.359 0 -118.286 5.360.921
2. Erdgasbezugs- und Verteilungsanlagen 187.808.166 3.805.921 694.319 -1.011.691 189.908.077
Investitionszuschuss -4.777.123 -142.560 0 0 -4.919.683
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.801.489 232.099 542.214 28.668 3.520.043
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 0 0 0 0 0
196.933.503 4.193.379 1.236.533 -1.101.309 198.789.040
Insgesamt 200.102.690 4.193.379 1.236.533 -1.116.605 201.942.931
Buchwerte
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte 3.338 3.338
2. Software (entgeltlich erworben) 74.326 99.510
77.664 102.848
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 2.183.971 2.395.675
2. Erdgasbezugs- und Verteilungsanlagen 56.753.830 57.513.245
Investitionszuschuss -1.444.978 -1.587.538
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.794.331 1.349.996
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 0 0
60.732.132 61.258.916
Insgesamt 60.809.797 61.361.764

Rückstellungsspiegel:

Rückstellungen Gasverteilung

Konto-Nr. Stand am 01.01.2023 Inanspruchnahme/ Entnahme Auflösung Zuführung
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (D/1.)
28 000 1.090.712,50 20.100,63 0,00 109.905,78
Rückstellungen für Pensionen 1.090.712,50 20.100,63 0,00 109.905,78
Konto-Nr. Aufzinsung Abzinsung Stand am 31.12.2023
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (D/1.)
28 000 21.283,69 0,00 1.201.801,34
Rückstellungen für Pensionen 21.283,69 0,00 1.201.801,34

Die Inanspruchnahmen wurden über die liquiden Mittel (Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) ausgeglichen, die Rückstellungszuführungen wurden im Personalaufwand erfasst, die Aufzinsungen wurden in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.

Konto-Nr. Stand am 01.01.2023 Inanspruchnahme/ Entnahme Auflösung Zuführung
Steuerrückstellungen (D/ 2.)
28 400 514.858,56 503.655,75 11.202,81 1.306.272,15
28 405 28.317,43 27.701,30 616,13 71.846,00
28 420 623.297,82 610.460,60 12.837,22 1.581.886,83
28 490 920.242,95 0,00 0,00 0,00
Steuerrückstellungen 2.086.716,76 1.141.817,65 24.656,16 2.960.004,98
Konto-Nr. Aufzinsung Abzinsung Stand am 31.12.2023
Steuerrückstellungen (D/ 2.)
28 400 0,00 0,00 1.306.272,15
28 405 0,00 0,00 71.846,00
28 420 0,00 0,00 1.581.886,83
28 490 0,00 0,00 920.242,95
Steuerrückstellungen 0,00 0,00 3.880.247,93

Die Inanspruchnahmen wurden über die liquiden Mittel (Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) ausgeglichen, die Rückstellungszuführungen wurden in den Steuern erfasst, die Aufzinsungen wurden in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.

Konto-Nr. Stand am 01.01.2023 Inanspruchnahme/ Entnahme Auflösung Zuführung
Sonstige (D/ 3.)
28 500 405.179,86 392.623,15 12.556,71 390.599,60
28 510 144.849,11 144.849,11 0,00 130.014,96
28 520 0,00 0,00 0,00 0,00
28 530 326.209,02 19.483,62 0,00 31.416,98
28 540 622.831,56 21.828,55 0,00 58.916,67
28 550 0,00 0,00 0,00 0,00
28 600 37.105,56 37.105,56 0,00 36.877,68
28 700 21.782,34 21.782,34 0,00 49.430,40
28 710 87.129,36 87.129,36 0,00 91.316,16
28 800 115.439,52 115.439,52 0,00 90.801,04
28 900 731.577,98 368.047,61 373.540,70 697.000,00
28 905 0,00 0,00 0,00 0,00
28 910 118.640,00 0,00 0,00 0,00
28 920 0,00 0,00 0,00 0,00
28 940 31.253,00 0,00 0,00 6.944,32
28 950 32.668,16 0,00 0,00 0,00
28 960 23.072,00 23.072,00 0,00 22.848,00
28 970 25.498,47 11.791,81 13.706,66 4.947,79
28 980 1.330,70 0,00 0,00 0,00
28 990 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 2.724.566,64 1.243.152,63 399.804,07 1.611.113,60
Konto-Nr. Aufzinsung Abzinsung Stand am 31.12.2023
Sonstige (D/ 3.)
28 500 0,00 0,00 390.599,60
28 510 0,00 0,00 130.014,96
28 520 0,00 0,00 0,00
28 530 4.777,84 0,00 342.920,22
28 540 9.449,66 0,00 669.369,34
28 550 0,00 0,00 0,00
28 600 0,00 0,00 36.877,68
28 700 0,00 0,00 49.430,40
28 710 0,00 0,00 91.316,16
28 800 0,00 0,00 90.801,04
28 900 0,00 0,00 686.989,67
28 905 0,00 0,00 0,00
28 910 0,00 0,00 118.640,00
28 920 0,00 0,00 0,00
28 940 0,00 1.684,54 36.512,78
28 950 0,00 0,00 32.668,16
28 960 0,00 0,00 22.848,00
28 970 0,00 0,00 4.947,79
28980 0,00 0,00 1.330,70
28990 0,00 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 14.227,50 1.684,54 2.705.266,50

Die Inanspruchnahmen wurden über die liquiden Mittel (Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) ausgeglichen, die Rückstellungszuführungen wurden im Materialaufwand, im Personalaufwand sowie in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Aufzinsungen wurden in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.

Konto-Nr. Stand am 01.01.2023 Inanspruchnahme/ Entnahme Auflösung Zuführung
Rückstellungen gesamt 5.901.995,90 2.405.070,91 424.460,23 4.681.024,36
Konto-Nr. Aufzinsung Abzinsung Stand am 31.12.2023
Rückstellungen gesamt 35.511,19 1.684,54 7.787.315,77

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GVG Rhein-Erft GmbH, Hürth

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GVG Rhein-Erft GmbH, Hürth‌, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GVG Rhein-Erft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023‌ geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften‌‌ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB‌‌ erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌‌‌ durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften‌‌ in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG‌

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG‌ - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG‌.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG‌ zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG‌.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG‌.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG‌ entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG‌ beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG‌ zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG‌ sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Köln, den 25. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Winkeler, Wirtschaftsprüfer

Biermann, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für 2023

Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte sowie durch ausführliche Erläuterungen in vier Aufsichtsratssitzungen über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in der durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form überwacht.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Gesprächen mit der Geschäftsführung wesentliche Geschäftsvorfälle erörtert.

Die GVG hat im Geschäftsjahr 2023 im Hinblick auf eine dekarbonisierte Energieversorgung die neuen Geschäftsfelder weiterentwickelt. Für das Kerngeschäft der Gasversorgung sind Projekte für den zukünftigen Einsatz von Wasserstoff durchgeführt worden. Beherrschende energiewirtschaftliche Themen des Geschäftsjahres 2023 waren die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten für Energie infolge des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine sowie die politischen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Gesellschaft. Bei der Optimierung der Energiebeschaffung zeigte sich die Geschäftsbeziehung mit der RheinEnergie Trading GmbH (RET) im Hinblick auf das aktives Risikomanagement als besonders wirksam. Weitere wichtige Themen waren für die GVG die Gestaltung und fristgerechte Umsetzung von Energiepreisen sowie die Weiterentwicklung der Zivilrechtsprechung zu Grundsatzfragen über die inhaltliche Ausgestaltung von Kundenverträgen.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der in der Gesellschafterversammlung am 31.05.2023 als Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und gebilligt. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen. Zum 01.04.2023 ist ein Gesellschafterwechsel durch Übertragung der von der RheinEnergie AG gehaltenen Anteile an der GVG auf die rhenag Rheinische Energie AG vollzogen worden. Da die RheinEnergie AG mittelbar Mehrheitsgesellschafterin der GVG ist, nimmt die GVG weiterhin am Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH teil. Für die RheinEnergie AG, die auf einen eigenen Konzernabschluss verzichtet, gilt diese Rechnungslegung nach § 292 HGB als befreiender Konzernabschluss.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergaben sich folgende Änderungen:

Dr. Hans-Jürgen Weck, Meerbusch, Mitglied des Vorstands der rhenag Rheinische Energie AG (ab 01.04.2023), Vorsitzender des Aufsichtsrates der GVG

Dr. Catharina Friedrich, Wilnsdorf, Mitglied des Vorstands der rhenag Rheinische Energie AG (ab 01.04.2023)

Heike Witzel, Siegburg, Geschäftsführerin Rhein-Sieg Netz GmbH (ab 01.04.2023 bis 30.11.2023)

Carmen kleine Kalvelage, Köln, Leiterin Beteiligungsmanagement der rhenag Rheinische Energie AG (ab 01.04.2023)

Eugeniy Ivanov, Köln, Leiter Dienstleistungsgeschäft der rhenag Rheinische Energie AG (ab 01.04.2023)

Till Cremer, Köln, Mitglied des Vorstands der rhenag Rheinische Energie AG (ab 26.05.2023)

Udo Zimmer, Kirchsahr-Binzenbach, Leiter Netze der Rhein-Sieg Netz GmbH (ab 01.12.2023)

Bei der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung ergaben sich im Berichtsjahr 2023 keine Veränderungen.

Mit Anerkennung und Dank würdigt der Aufsichtsrat die im Geschäftsjahr 2023 erbrachte hohe Leistungsbereitschaft und den persönlichen Arbeitseinsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretern und der Geschäftsführung.

 

Hürth, den 27. Mai 2024

Herr Till Cremer, Vorsitzender des Aufsichtsrates der GVG Rhein-Erft GmbH

Frau Susanne Stupp, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der GVG Rhein-Erft GmbH

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat stimmt dem Berichtstext über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 zu.

Beschlüsse vom 27.05.2024

1. Die Gesellschafterversammlung genehmigt den Jahresabschluss 2023, der damit festgestellt ist.

2. Die Gesellschafterversammlung beschließt folgende Gewinnverwendung: Der Jahresüberschuss wird mit 9.980.000,00 € für Ausschüttungszwecke zur Verfügung gestellt und 3.975.535,61 € werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Die Dividende ist mit Valuta 28. Mai 2024 an die Gesellschafter auszuzahlen.

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