Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Kuhl seit 5.7.2024 | Prokura |
Phillip Erdle seit 24.5.2016 | Geschäftsführer |
Werner Abromeit seit 30.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 56.60% | |
Stadtwerke Hürth, Technische Betriebe und Einrichtungen, AöR | 16.10% |
Stadt Frechen | 12.70% |
Rhein-Erft-Kreis | 3.00% |
Stadt Pulheim | 1.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 7 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GVG Rhein-Erft GmbHHürthJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Die GVG Rhein-Erft GmbH (GVG) ist ein regionaler Energieversorger, dessen Versorgungs- und Netzgebiet die Städte Pulheim, Frechen, Hürth, Erftstadt und Wesseling sowie die südlichen, westlichen und nördlichen Stadtgebiete von Köln umfasst. Darüber hinaus werden im Rhein-Erft-Kreis Strom und Wärme erzeugt sowie Strom, Wärme und gasförmige Energieträger an Kunden verkauft. Daneben werden Infrastrukturen für Mobilität und Telekommunikationsdienstleistungen errichtet und betrieben. WIRTSCHAFTSBERICHT Geschäftsentwicklung 2023 Geschäftsverlauf und Besonderheiten des Geschäftsjahres Die GVG hat im Geschäftsjahr 2023 im Hinblick auf eine dekarbonisierte Energieversorgung weitere Aktivitäten entfaltet und neue Geschäftsfelder entwickelt. Für das Kerngeschäft der Gasversorgung sind erste Projekte für den zukünftigen Einsatz von Wasserstoff auf den Weg gebracht worden. Im Erdgasgeschäft wirkt sich neben Einspareffekten der Kunden die im Vergleich zum Vorjahr wärmere Witterung negativ aus, so dass der Erdgasverkauf um rund 13,6 % auf rund 967 Mio. kWh gesunken ist. Das Ergebnis vor Steuern beträgt rund 26,2 Mio. EUR. Beherrschende energiewirtschaftliche Themen des Geschäftsjahres 2023 waren die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten für Energie infolge des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine sowie die politischen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Gesellschaft. Bei der Energiebeschaffung zeigten sich in 2023 deutlich sinkende Preisniveaus, die dazu geführt haben, dass der Wettbewerb deutlich intensiver wurde. Hier haben sich insbesondere Anbieter mit Produkten auf den Markt gedrängt, die ihre Energiebeschaffung kurzfristig zu deutlich günstigeren Konditionen durchführen. Im Einzelnen ist folgendes festzuhalten: Energiebeschaffung: Die GVG hat zur Versorgung der Kunden in den Städten Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Erftstadt sowie westlicher, südlicher und nördlicher Stadtteile von Köln auf Basis eines bestehenden Kooperationsvertrages über die Gasbeschaffung Erdgas von der RheinEnergie Trading GmbH (RET) bezogen. Auf dieser Basis sind auch Kunden in den Städten Kerpen, Elsdorf, Bergheim und Bedburg beliefert worden. Darüber hinaus sind auch die an Endkunden gelieferten Strommengen aus regenerativer Erzeugung über die RET beschafft worden. Neue Geschäftsfelder: Nach dem Aufbau der Sparte "Stromvertrieb" mit Strom aus Wasserkraft ist im Zuge eines Cross-Sellings der Vertrieb von Produkten der Stromanwendung für Endkunden, wie z.B. PV-Anlagen und Ladeboxen, fortentwickelt worden. Darüber hinaus ist die öffentliche Ladeinfrastruktur in der Stadt Frechen ausgebaut worden. Die GVG hat im Jahr 2023 auch ihr Engagement im Bereich der Wärmeversorgung intensiviert. Neben den Beteiligungen an der Wärmgesellschaft Rhein-Erft mbH und der Wärmegesellschaft Wesseling mbH ist in Kooperation mit den Stadtwerken Erft ein weiteres Nahwärmenetz errichtet worden, welches sich weiterhin im Zubau befindet. In diesem Geschäftsfeld sieht die GVG große Entwicklungsmöglichkeiten, die sich auch aus der kommunalen Wärmeplanung eröffnen. Das Dienstleistungsgeschäft für Dritte im Bereich kaufmännische Betriebsführung ist ebenfalls fortentwickelt worden. Diesbezüglich hat die GVG im Laufe des Jahres 2023 die seit 2019 erbrachte kfm. Betriebsführung (im Wesentlichen Rechnungswesen, Abrechnung und Kundenservice) für die Stadtwerke Pulheim GmbH im Auftrag der RheinEnergie weiter erbracht. Im Rahmen der Rheinlandkooperation ist die Beteiligung an den SWP von der RheinEnergie auf die rhenag Rheinische Energie AG übergegangen. Der ursprünglich durch die RheinEnergie zum 31.12.2023 gekündigte Dienstleistungsvertrag ist bis zum 30.06.2024 verlängert worden. Es wird seitens der GVG angestrebt, den Vertrag über den 30.06.2024 fortzuführen. Zusätzlich ist in Kooperation mit der NetCologne GmbH (NC) das Geschäftsfeld "Aufbau von passiver Infrastruktur für die Versorgung mit Breitbanddiensten" aufgebaut worden. Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist es der GVG in allen Geschäftsfeldern wichtig, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. In diesem Zusammenhang befinden sich neue Geschäftsfelder, wie bspw. Windkraft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Entwicklung. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Entwicklung Strom- und Erdgaspreise In der Gasversorgung wurden im Privat- und Gewerbekunden-Segment (PuG) aufgrund der weiterhin hohen RET-Beschaffungspreise in 2023 viele Kundengruppen in variablen Produkten ohne Preisanpassung weiterversorgt. Im vierten Quartal ist eine erste Kundengruppe mit Gasfestpreisverträgen mit entsprechender Vertragslaufzeit im PuG Segment zum 01.10.2023 wieder deutlich gesenkt worden. Da die Beschaffungspreise für Erdgas an den Großhandelsmärkten hingegen sich bereits ab Februar 2023 für die folgenden Jahre kontinuierlich abgeschwächt haben, hat die GVG gerade im Großkundensegment mit Back-to-Back-Beschaffungen ihre Chancen genutzt und Verträge für Erdgaslieferungen für die Folgejahre abgeschlossen. Die steigenden Strombeschaffungspreise zu Beginn des Jahres 2023 haben analog auch zu einer deutlichen Steigerung der Strompreise bei den Kunden der GVG in geführt. Zum Jahreswechsel 2024 sind auch hier die Endkundenpreise an das gesunkene Preisniveau angepasst worden. Umsatzentwicklung Der Gesamtumsatz nach Abzug der Energiesteuern, der neben dem Erdgasverkauf Umsätze aus aufgelösten Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskostenbeiträgen, Installationen, Strom- und Wärmelieferungen sowie Umsätze für Pacht- und Dienstleistungen aus den Vertragsbeziehungen mit RheinEnergie AG bzw. mit der Rheinischen NETZGesellschaft (RNG) enthält, hat rund 186,2 Mio. EUR nach rund 107,2 Mio. EUR im Vorjahr (+73,7%) betragen. Die Gasabsatzmenge ist aufgrund von gestiegenen Preisen und Einsparungsempfehlungen der Bundesregierung bzw. Bundesnetzagentur sowie auch witterungsbedingt gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13,6 % zurückgegangen. Aufgrund von Nachfolgeprodukten für auslaufende Festpreis- und Variabelprodukte für Endkunden wurden Erlöse nach Abzug der Erdgassteuer aus Gasabsatz von rund. 154,0 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 82,9 Mio. EUR). Die Strommenge ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 19,2 % zurückgegangen. Abzüglich der Stromsteuer sind Erlöse in Höhe von rund. 2,1 Mio. EUR generiert worden (Vorjahr rund 1,1 Mio. EUR). Die Umsatzsteigerung ist durch Preisanpassungen aufgrund der Beschaffungssituation erzielt worden. Die Umsatzerlöse in den weiteren Geschäftsfeldern betrugen rund 30,0 Mio. EUR (Vorjahr: 23,1 Mio. EUR). Vermögens- und Finanzlage Die Eigenkapitalquote hat sich trotz steigendem Eigenkapital (+11,9%) unter Berücksichtigung einer deutlich erhöhten Bilanzsumme (+35,1%) im Berichtsjahr von 46,4 % auf 38,4 % verringert. Ursächlich für die Erhöhung der Bilanzsumme war insbesondere die Bildung von Drohverlustrückstellungen. Das Anlagevermögen ist weitestgehend durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt rund 33,7 Mio. EUR nach 23,7 Mio. EUR im Vorjahr. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich insgesamt geordnet dar. Investitionen In den Ausbau der Erdgasbezugs- und Verteilungsanlagen ohne Gaszähler sind insgesamt rund 3,06 Mio. EUR investiert worden. Weitere Investitionen betreffen Grundstücke und Gebäude (inkl. Betriebs- und Geschäftsausstattung) mit rund 0,15 Mio. EUR, Datenverarbeitung mit rund 0,27 Mio. EUR, Fuhrpark (PKW/LKW) mit rund 0,51 Mio. EUR, Gaszähler mit rund 0,19 Mio. EUR, Erdgas- und Stromtankstellen mit rund 0,06 Mio. EUR sowie Werkzeuge und Arbeitsmaschinen mit rund 0,06 Mio. EUR. Für die Nahwärmeprojekte Bergheim-Thorr und Wesseling, Eichholzer Acker sind insgesamt Beträge in Höhe von rund 0,34 Mio. EUR investiert worden. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr für das Projekt "Glasfaserausbau Frechen-Bachem" weitere Anzahlungen auf Anlagen in Bau in Höhe von 1,34 Mio. EUR geleistet worden. Weitere Anzahlungen auf Anlagen in Bau in Höhe von 0,24 Mio. EUR sind für Fahrzeuge, das Nahwärmenetz Bergheim-Thorr und sonstige Anlagen verbucht worden. Somit betragen die Gesamtinvestitionen im Jahr 2023 inkl. der Anlagen in Bau rund 6,21 Mio. EUR. Der Auftragseingang beim Netzbetreiber im Netzgebiet der GVG, der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG), für die Erstellung von Gas-Hausanschlüssen hat sich im laufenden Geschäftsjahr extrem rückläufig dargestellt. Die GVG hat im Auftrag der RNG 213 neue Wohn- und Gewerbeobjekte an das Erdgasnetz angeschlossen. Insgesamt sind rund 3,4 km an Verteilungs- und rund 3,9 km an Hausanschlussleitungen verlegt worden, so dass sich die Verteilungsnetze der GVG zum Jahresende 2023 auf rund 1.784 km erstrecken. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der GVG ist der Jahresüberschuss. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Mengenentwicklungen je Sparte. Jahresergebnis Das Ergebnis vor Steuern beträgt rund 26,2 Mio. EUR. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der sonstigen Steuern in Höhe von insgesamt rund 12,2 Mio. EUR ein Jahresüberschuss von rund 14,0 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss liegt damit um rund 5,8 Mio. EUR über dem Jahresüberschuss des Vorjahres und rund 6,6 Mio. EUR über geplanten Jahresüberschuss 2023. Vorbehaltlich der Entscheidung der Gesellschafterversammlung soll eine Ausschüttung in Höhe von 9,98 Mio. EUR und eine Thesaurierung des überschießenden Ergebnisses in Höhe von rund 4 Mio. EUR vorgenommen werden. Mengenentwicklung Der Gasabsatz des Geschäftsjahres 2023 betrug rund 967 Mio. kWh und lag damit um rund 189 Mio. kWh unter dem Planansatz, was insbesondere neben der Witterung auch auf die besondere Situation auf den Energiemärkten zurückzuführen ist. Im Bereich der Stromversorgung lag die abgesetzte Menge mit rund 4,0 Mio. kWh um rund 0,7 Mio. kWh unter dem Planansatz. Daneben spielt auch der Wärmeabsatz, welcher in den kommenden Jahren ausgebaut wird, eine zunehmend wichtigere Rolle. Personal Die GVG ist sich ihrer sozialen Verantwortung im Rhein-Erft-Kreis bewusst und nimmt diese Aufgabe traditionell durch die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen in der Region wahr. Dementsprechend ermöglicht die GVG zum Jahresende 2023 insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ausbildung in kaufmännischen und technischen Berufen. Die Auszubildenden sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Belegschaft von insgesamt 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vorjahr 116). Umwelt Die GVG führt regelmäßige, jährlich hausinterne Energie-Monitorings und Energieaudits durch. Im Rahmen dieser Workshops und Audits werden die Vorgaben zur Schonung von Ressourcen durch eine systematische Bewertung der Energieeigenverbräuche überprüft. Hierzu erfolgt eine detaillierte Erfassung und transparente Dokumentation der verbrauchten Energiemengen und -kosten an den einzelnen GVG-eigenen Verbrauchsstellen für Erdgas und Strom sowie für alle GVG-Fahrzeuge die verbrauchten Kraftstoffe und Strommengen. Auf diese Weise wird das Auffinden von Potenzialen zur Einsparung von Energie erleichtert, so dass eine Optimierung hinsichtlich der Energieeffizienz ermöglicht wird. Bei der Erarbeitung des Energiemanagementsystems ist ein differenziertes Kennzahlensystem für die relevanten Energieträger zur Bewertung der Energieverbräuche / Ressourcen (Erdgas, Strom, Kraftstoffe) eingeführt worden. In 2016 sind die Daten nach diesem Kennzahlensystem erstmals zusammengestellt worden. In 2019 ist die erste Zertifizierung des Energiemanagement-Systems durch einen externen Energieauditor erfolgt. In 2023 ist das alle fünf Jahre wiederkehrende Energieaudit im Zeitraum Juni bis Oktober 2023 mit einem externen Ingenieurbüro als Auditor erneut durchgeführt worden. Das Energieaudit wird zur Erfüllung der Pflichten des EDL-G durchgeführt. Hierzu ist gemäß den Vorgaben des EDL-G und der BAFA die Methodik der DIN EN ISO 16247-1 angewendet worden. Der Fokus liegt dabei regelmäßig auf den großen Verbrauchern sowie Verbrauchern mit dem höchsten Einsparpotenzial. Das Audit ist erfolgreich absolviert worden. Mit dem Ausbau von neuen Ladeinfrastrukturen leistet die GVG einen weiteren Beitrag zur zukünftigen, umweltschonenden Mobilität in der Region. So sind in 2023 zwei weitere Ladesäulen im öffentlichen Raum errichtet worden. Auch auf den Kundenparkplätzen am GVG-Standort sind drei Ladesäulen mit sechs Ladepunkten für Kunden und die Belegschaft installiert worden. Zudem ist auch die GVG-Tiefgarage mit drei Ladesäulen zur Beladung des GVG-Fuhrparkes ausgestattet worden. Arbeitssicherheit Die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für die GVG große Bedeutung. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in 2023 mit fünf Unfällen auf dem Niveau der Vorjahre. Dabei hat es sich um zwei meldepflichtige Unfälle gehandelt. Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit werden Arbeitsplatzbegehungen, Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen sowie Gesundheitsaktionen zu diversen Themen durchgeführt. Zur Durchführung von Sicherheitsbelehrungen in allen Bereichen mit einer Vielzahl an aktuellen Unterweisungsthemen dient eine webbasierte Unterweisungssoftware. Mit diesem System führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihnen zugewiesenen Themen und damit verbundenen notwendigen Schulungen eigenverantwortlich und selbstständig durch. Die Themen Haftung, Rechtssicherheit und Beweisfähigkeit haben ebenso wie die regelmäßige Wissenskontrolle eine zentrale Bedeutung und werden systemseitig protokolliert und durch die Verantwortlichen nachgehalten. Durch vielfältige Maßnahmen und Schulungen sind darüber hinaus alle Regelungen zum Arbeitsschutz infolge der COVID19-Pandemie frühzeitig beachtet und eingehalten worden. Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG Gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der im Gesetz genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gem. § 6 b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei in der Rechnungslegung die Regeln der Zuordnung einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Bei der GVG ist die Gasverteilung als Tätigkeit im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu erwähnen: Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 01.01.2007 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Öffentliche Zwecksetzung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW Im Hinblick auf die öffentliche Zwecksetzung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat GVG auch im Jahr 2023 eine maßgebliche Rolle insbesondere als Gasversorger in der Versorgung der Städte Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Erftstadt sowie nördlicher, westlicher und südlicher Stadtteile von Köln wahrgenommen. Sie übernimmt Verantwortung für eine schadstoffarme Energieversorgung u. a. durch den Anschluss von Neukunden und den Betrieb von drei Erdgastankstellen im Versorgungsgebiet. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Risikobericht Risikomanagement Die GVG hat ein System implementiert, um zukünftige Risiken abschätzen, vermeiden bzw. geeignete Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. Durch unterjährige, regelmäßig vorgenommene, systematische Risikoinventuren werden Risiken identifiziert, bewertet und dokumentiert sowie geeignete Maßnahmen zur Vorsorge bzw. Risikominderung getroffen. Die erkannten Risiken werden nach einheitlichen Kriterien bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnet den statistischen Erwartungswert oder die geschätzte Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines bestimmten Ereignisses (= Risiko) in einem bestimmten Zeitraum in der Zukunft. Die Schadenshöhe resultiert aus den monetären Folgen für die Gesellschaft bzw. erfolgt auf Basis qualifizierter Kriterien. Das jeweilige Ergebnis wird in eine von insgesamt vier Bewertungsklassen eingestuft: Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeiten:
Klassifizierung der Schadenshöhe:
Bei dieser Bewertung ergibt sich folgende Risikomatrix aus der Höhe des Schadensereignisses, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit:
Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios mit derzeit 22 Risiken lässt im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken erkennen. Aus heutiger Sicht sind solche Risiken auch für die nähere Zukunft nicht erkennbar. Demgegenüber führen die Preisentwicklungen der Energiemärkte vermehrt zu Mengen-, Preis- und Liquiditätsrisiken, die regelmäßig analysiert werden. Entsprechend liegt ein besonderer Fokus auch auf Risiken bezogen auf Vertriebsrohmargenverlust durch Wettbewerb und Marktunsicherheiten, die aus übergeordneten Effekten wie dem Ukraine-Krieg entstehen. Bei den Risiken, die als "existenzbedrohend" oder "schwerwiegend" eingestuft worden sind und für die keine bilanzielle Vorsorge getroffen werden konnte, handelt es sich um Ausfallrisiken auf der Gasbeschaffungsseite, Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung sowie Vertriebsrohmargenverluste. Für etwaige Drohverluste aus Energiebeschaffungsgeschäften und Kundenverträgen ist eine bilanzielle Risikovorsorge getroffen worden. Die "bedeutenden" Risiken betreffen im Wesentlichen Forderungsrisiken, für die ebenfalls bilanzielle Risikovorsorge getroffen wurde. Die eingeleitete Energiewende stellt eher langfristig ebenso wie die politisch gewollte Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern insbesondere für das Gasnetz ein Risiko dar. Die Umstellung auf regenerative strombasierte Energieformen bzw. die Erhöhung der Energieeffizienz können dabei zu verminderten Mengen im Gasnetz führen. In der Folge kann die durch die Anreizregulierung angedachte Effizienz negativ beeinflusst werden. Die aktuelle Gesetzgebung zum Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz - GEG, sowie zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erhöhen dabei den Druck auf alle Energieversorgungsunternehmen, die Transformation der Energiesysteme anzugehen. Gleichzeitig besteht u. a. durch die kommunale Wärmeplanung die Chance der Nutzung der Gasnetze für den Einsatz von regenerativen Gasen, wie Bio-Erdgas oder grünem Wasserstoff sowie die Chance zum Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen. Die GVG ist in das Risikomanagementsystem der rhenag und indirekt der Stadtwerke Köln GmbH eingebunden. Prognose - Ausblick 2024 und 2025 und Chancenbericht Konjunktur Die erwähnten Effekte aus dem russischen Angriffskrieg führen auch im Jahr 2023 zu deutlichen Energiekostensteigerungen, was seitens der Bundesregierung durch Maßnahmen wie die Soforthilfe, Preisbremse und temporärer Umsatzsteuersenkung gemildert worden ist. Trotzdem haben die negativen Rahmenbedingungen insgesamt zu einer Eintrübung der Wirtschaftsaussichten geführt. Nachdem im Vorjahr das BIP nur verhältnismäßig gering angestiegen ist, ist das preisbereinigte BIP in 2023 im Vergleich zu 2022 um 0,3 Prozent gesunken. Für das Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung (im Jahreswirtschaftsbericht 2024 vom 21.02.2024) eine Zunahme des preisbereinigten BIP in Höhe von 0,2 Prozent und für das Jahr 2025 in Höhe von 1,0 Prozent. Die Entwicklung der Konjunktur des Kölner Wirtschaftsraumes wird sich hiervon nicht wesentlich abkoppeln. Investitionen Infolge der Netzverpachtung an die RheinEnergie, die ihrerseits das Gasnetz an die RNG unterverpachtet hat, und der gemäß § 8 Abs. 4 EnWG geforderten Unabhängigkeit des Netzbetreibers ist der mit der RNG abgestimmte Investitionsplan "Netz" der GVG zur Genehmigung vorgelegt worden. Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat der GVG der RNG Investitionen in Versorgungsanlagen in Höhe von rund 4,0 Mio. EUR genehmigt. Ziel ist es, in 2024 rund 200 Stück Netzanschlüsse (rund 2,4 km) zu verlegen sowie das Leitungsnetz (Verteilung und Transport) um rund 1,7 km auszubauen. Mit rund 2,6 km geplanter Leitungserneuerung und rund 130 Stück (rund 1,6 km) zu erneuernder Netzanschlüsse sind somit insgesamt rund 8,3 km Leitungsnetz durch Investitionsmaßnahmen betroffen. Im Bereich der "Allgemeinen Investitionen", die GVG direkt tätigt, sind Ausgaben von rund 5,16 Mio. EUR geplant. Die geplanten Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf die Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage (rund 1,71 Mio. EUR), dem Sonderprojekt "H2-Heizungsbetrieb 100%" (rund 0,2 Mio. EUR), Nahwärmeversorgung (rund 0,34 Mio. EUR), Grundstücke und Gebäude (rund 0,06 Mio. EUR), Datenverarbeitung (rund 0,9 Mio. EUR), Fahrzeuge (rund 0,37 Mio. EUR), Zähl- und Messeinrichtungen (rund 0,32 Mio. EUR), Bio-Erdgas- und Stromtankstellen (rund 1,0 Mio. EUR) sowie sonstige Investitionen (rund 0,3 Mio. EUR). Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen für das Jahr 2024 beträgt rund 9,17 Mio. EUR und für das Jahr 2025 rund 3,8 Mio. EUR. Mit diesen Investitionen sichert die GVG für ihre Kunden eine hohe Versorgungsqualität. Absatzentwicklung Der Gasabsatz der GVG hat sich in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 mit rund 280 Mio. kWh rund 8% unterhalb des Vorjahreszeitraumes (305 Mio. kWh) gezeigt. Der im Wesentlichen temperaturbedingte Rückgang des Gasabsatzes zu Beginn des Jahres in Höhe von rund 25 Mio. kWh lässt auch in 2024 eine geringere Gasabsatzmenge gegenüber dem Normaljahr erwarten. Weiterhin ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Marksituation und des weiterhin hohen Wettbewerbes Kunden- und damit Absatzverluste zu verzeichnen sind, wenn die geplanten Vertriebsaktivitäten nicht die Erwartung erfüllen. Auf Grund der im letzten Jahr gewonnenen kommunalen Stromausschreibungen entwickelt sich der Stromabsatz deutlich über dem Vorjahresniveau. Energieverkauf Aufgrund der Preisentwicklung an den Beschaffungsmärkten für Energie sind im Geschäftsjahr bereits diverse Preisanpassungen in den einzelnen Tarifgruppen durchgeführt worden. Alle zum jeweiligen Zeitpunkt relevanten Verträge haben entsprechend der Möglichkeiten gemäß der gültigen AGB dabei bedarfsgerecht eine Anpassung erfahren. Mit jeder Preisanpassung sind darüber hinaus gleichzeitig die AGB wieder auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht worden. Dienstleistungen für die Stadtwerke Pulheim Die GVG wird zunächst bis zum 30.06.2024 weiterhin als Subdienstleisterin der RheinEnergie kaufmännische Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Abrechnung und Kundenservice für die Stadtwerke Pulheim GmbH erbringen. Geplant ist für das 2. Halbjahr und die folgenden Jahre die Verlängerung des Vertrages über den 30.06.2024 mit dem neuen Partner rhenag Rheinische Energie AG (rhenag) abzuschließen. Entwicklung des neuen Geschäftsjahres Aufgrund der aktuell sehr niedrigen Auftragslage bei neuen Netzanschlüssen ist der Planansatz für das Geschäftsjahr 2024 in Relation zu den Vorjahren auf 200 Stück reduziert worden. Gleichzeitig wird das für die Verdichtung erforderliche Leitungsnetz mit nur noch rund 1,7 km eingeplant. Im Bereich der Erneuerungen soll in rund 2,6 km Netz sowie rund 130 Netzanschlüsse investiert werden. Hierbei handelt es sich um Gemeinschaftsbaumaßnahmen mit anderen Versorgungsträgern, Netzerneuerungen im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen, netztechnische Sanierungsmaßnahmen sowie vorausschauende Erneuerungen. Aufgrund der energiepolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unterliegen die Prognosen für die weitere Entwicklung im Energie- und insbesondere Gasmarkt großen Unsicherheiten, so dass die Planung entsprechend eine geringe Planungsgenauigkeit erwarten lässt. Wesentliche Chancen der Gesellschaft bestehen unter anderem im Ausbau der Aktivitäten im Bereich der Wärmeversorgung und dem Ausbau und Nutzung von erneuerbaren Energien. Resultierende Projekte können sowohl in Dienstleistungen als auch in Beteiligungen an entsprechenden Projektgesellschaften münden. Zusätzlich wird auch im Gebäudesektor der Einsatz von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen weitere Nachfrage generieren, die mit Dienstleistungen und Produkten durch die GVG bedient werden sollen. Darüber hinaus sieht sich die Gesellschaft zu Beginn des Jahres 2024 einem zunehmenden Bestreben der Dekarbonisierung der Energiesysteme, einem stärker werdenden Wettbewerb sowie einem verschärften Energieträger-Wettbewerb bei der Kundengewinnung im Neubausektor ausgesetzt. GVG hat sich auf diese Situation durch
eingestellt. Trotz der Verschärfung des Wettbewerbs um Endkunden und den Bestrebungen zur Dekarbonisierung der Energiesysteme ist die GVG zuversichtlich, sich den Anforderungen des Marktes und den Erwartungen der Kunden entsprechend, unter Einbeziehung des Fachpartners rhenag und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Partnern bei der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen zu Prozess- und Effizienzverbesserungen, sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, langfristig gut zu positionieren. Aus der Summe dieser Entwicklungen sowie Markteinschätzungen gilt es, im Jahr 2024 den Fokus noch stärker auf den Ausbau neuer Geschäftsfelder sowie die Optimierung der Vertriebssteuerung zu richten um den Absatz zu stabilisieren, bestehende Kunden an sich zu binden und neue Kunden zu gewinnen. Letzteres gilt auch für den Stromvertrieb und für energienahe Dienstleistungen. Weiterhin werden die Entwicklungen auf den Gas- und Strommärkten sorgfältig mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen beobachtet. Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die GVG verschiedene Kennzahlen. Für die GVG ist der finanzielle Leistungsindikator Jahresüberschuss von besonderer Bedeutung. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Mengenentwicklungen je Sparte. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die GVG einen Gasabsatz in Höhe von rund 1.033 Mio. kWh und im Folgejahr von rund 1.015 Mio. kWh. Im Stromgeschäft plant die Gesellschaft einen Absatzanstieg von rund 4,0 Mio. kWh in 2023 auf rund 4,6 Mio. kWh in 2024. Die GVG erwartet auf der Grundlage der Erfolgsplanung für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis in Höhe von rund 7,8 Mio. EUR und für das Geschäftsjahr 2025 ein Jahresergebnis von rund 7,6 Mio. EUR.
Hürth, 05. April 2024 GVG Rhein-Erft GmbH Die Geschäftsführung Werner Abromeit Phillip Erdle Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Die GVG Rhein-Erft GmbH mit Sitz in Hürth ist beim Amtsgericht Köln im Handelsregister B 43268 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die GVG Rhein-Erft GmbH ist nach handelsrechtlichen Vorschriften eine große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt und gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um die Posten Gesamtleistung und Betriebsergebnis erweitert. Der Jahresabschluss der GVG Rhein-Erft GmbH wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, mit einbezogen, der im Unternehmensregister elektronisch veröffentlicht wird (größter und kleinster Konsolidierungskreis). Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Im Berichtsjahr wurden unverändert folgende Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden angewandt:
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagenposten sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
Die GVG ist seit dem 8. Mai 2017 gemeinsam mit der Stadtwerke Wesseling GmbH an der Wärmegesellschaft Wesseling mbH (WGW), Wesseling, beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR; die Beteiligungsquote der GVG beträgt 50,0 %. Im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 stellte sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 21.745,03 EUR (Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021: Jahresüberschuss 78.110,87 EUR) ein. Die GVG ist gemeinsam mit den Stadtwerken Hürth AöR an der Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH, Hürth, beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR; die Beteiligungsquote der GVG beträgt 49,8 %. Im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 stellte sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 393.947,14 EUR ein (Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021: 0,00 EUR). Bis einschließlich 2021 bestand ein Gewinnabführungsvertrag zwischen den Stadtwerken Hürth und der Wärmegesellschaft auf dessen Basis die GVG eine Ausgleichszahlung für außenstehende Anteilseigner erhielt. Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Bereich Erdgas- und Nahwärmeverkauf beinhalten auch den saldierten Betrag des für SLP Kunden abgegrenzten Verbrauchs zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 80.325.443,41 EUR (i. Vj. 57.387.159,17 EUR) und den erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 64.787.839,84 EUR (i. Vj. 44.066.799,71 EUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen gegen die Stadtwerke Köln aus dem Verrechnungsverkehr (Forderungen und Verbindlichkeiten) mit verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Wärmegesellschaft Wesseling mbH in Höhe von 240.124,98 EUR (i. Vj. 116.704,90 EUR) sowie gegen die Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH in Höhe von 13.034,93 EUR (i. Vj. 0,00 EUR). Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren mit 900.843,92 EUR (i. Vj. 256.814,74 EUR) vollständig aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit 8.538.274,36 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) im Wesentlichen die Forderung gegen den Bund für die Vorauszahlung "Erdgas 4. Quartal 2023" gemäß EWPBG. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind 9 Kundendarlehen (i. Vj. 16 Kundendarlehen) in Höhe von 10.592,07 EUR (i. Vj. 26.819,77 EUR) zur Finanzierung von Erdgasinstallationen erfasst. Hiervon haben Forderungen aus Finanzierungsgeschäften in Höhe von 2.510,32 EUR (i. Vj. 12.444,78 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Restlaufzeit der übrigen Forderungen beträgt weniger als ein Jahr. Flüssige Mittel
Aktive latente Steuern
Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz des Aktivüberhangs in der Bilanz unterbleibt. Gezeichnetes Kapital Die einzelnen Gesellschafter waren am Bilanzstichtag am gezeichneten Kapital wie folgt beteiligt: Gezeichnetes Kapital
Die rhenag AG hat im Zuge der Rheinlandkooperation die Anteile der RheinEnergie AG an der GVG Rhein-Erft GmbH zum 01.04.2023 übernommen. Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen, für Jubiläum und Abschied werden aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Stadtwerke Köln GmbH errechneten durchschnittlichen Marktzinssatz für den Dezember 2023 der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,82% (i. Vj. 1,79%). Der sich aufgrund der Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes im Vergleich zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 26.188,00 EUR (i. Vj. 126.360,00 EUR). Der Gehalts- und Rententrend liegt bei 2,50 %. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten
* RLZ = Restlaufzeit
Bei den erhaltenen Anzahlungen auf die Jahresverbrauchsabrechnungen handelt es sich um die Überzahlungen für den Gasverkauf an Tarif- und Sondervertragskunden. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 582,66 EUR (i. Vj. 38.057,49 EUR) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit 26.919.226,32 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund gemäß der Preisbremse nach EWPBG, mit 371.550,18 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) gegenüber dem Bund gemäß der Preisbremse nach StromPBG und 298.657,13 EUR (i. Vj. 11.867.648,67 EUR) gegenüber dem Bund aus der im Dezember 2022 erhaltenen Soforthilfe gemäß EWSG. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden folgende Sicherheiten für die Kreissparkasse Köln gestellt.
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rahmen eines mit der RheinEnergie AG geschlossenen Schuldbeitritts werden nun jährlich die vereinnahmten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse unmittelbar an die GVG weitergeleitet. Bis zum 31. Dezember 2019 wurde die Weiterleitung als Pachtvorauszahlung innerhalb des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ausgewiesen. Die zum 31. Dezember 2019 bilanzierte Pachtvorauszahlung in Höhe von 9.451.289,47 EUR wurde zunächst von der RheinEnergie AG erstattet und anschließend in gleicher Höhe als Entgelt in Form der Weiterleitung der Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse an die GVG zugrückgezahlt. Zum 31.12.2023 beliefen sich die Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse mit der RheinEnergie AG auf 8.518.145,60 EUR (i. Vj. 8.838.012,68 EUR). Darüber hinaus werden hier die von der WGW vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge, die von der WGW als Vorauszahlungen auf das Pachtentgelt an die GVG weitergeleitet wurden, in Höhe von 1.299.862,06 EUR (i. Vj. 1.388.294,69 EUR) ausgewiesen. Die Vorauszahlungen werden über 20 Jahre linear vereinnahmt. Weiterhin werden hier die von der GVG vereinnahmten Investitionszuschüsse für Hausanschlüsse von Kunden im Nahwärmegebiet Bergheim Thorr in Höhe von 311.678,85 EUR (i. Vj. 0,00 EUR) ausgewiesen. Die Vorauszahlungen werden über 20 Jahre linear vereinnahmt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Auf der Grundlage einer Schätzung, bei einem Rechnungszinssatz von 1,82 % (i. Vj.: 1,79 %), bestehen Fehlbeträge aus den Versorgungsverpflichtungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gegenüber den versicherten Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern in Höhe von 8.920.991,60 EUR (i. Vj.: 9.082.034,00 EUR). Es bestehen Bezugsverträge für Erdgas und Strom. Weiterhin bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH für Gas, hieraus hat die GVG finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lieferbestellungen in Höhe von rund 85.191.409,70 EUR für den Zeitraum 2024 bis 2027. Die GVG Rhein-Erft GmbH ist mit Wirkung zum 1. Januar 2020 den bestehenden und künftig entstehenden Verpflichtungen der RheinEnergie AG aus dem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH betreffend die Netzanschlussverhältnisse (Herstellung und dauerhafter Betrieb des Hausanschlusses / dauerhafte Bereitstellung der Anschlussleistung) für die Erstellung oder Erweiterung von Gasanschlüssen, die sich im Eigentum der Beitretenden befinden, als weitere Schuldnerin mit der Wirkung, dass die Schuldnerin und die Beitretende den Gläubigern hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen unter Beachtung der entflechtungsrechtlichen Vorgaben nach §§ 6 ff. EnWG unmittelbar als Gesamtschuldner haften, beigetreten. Die Verpflichtungen umfassen auch die Instandhaltung und Wartung der Netzanlagen, die im Zusammenhang mit den Netzanschlussverhältnissen stehen. Aus dem Schuldbeitritt besteht eine Haftung in Höhe von 8.518.145,60 EUR (i. Vj. 8.838.012,68 EUR). ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse ohne Energie- und Stromsteuer
In den Umsatzerlösen aus Erdgasverkauf ist eine Drohverlustrückstellung aus Erdgasabsatzgeschäften in Höhe von 3.152.469,20 EUR (i. Vj. 5.158.000,00 EUR) enthalten. In der Position Netze sind im wesentlichen Pachtentgelte aufgrund der Verpachtung der Erdgasnetze an die RheinEnergie AG, Pachtentgelte aufgrund der Verpachtung des Wärmenetzes an die WGW sowie Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen an die RNG enthalten. Darüber hinaus werden in der Position Netze Erträge aus der Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten für die von der RNG und WGW vereinnahmten und an die GVG unmittelbar bzw. mittelbar weitergeleiteten Baukostenzuschüsse, sowie die von Kunden im Nahwärmegebiet Bergheim Thorr vereinnahmten Investitionszuschüsse für von insgesamt 963.067,90 EUR (i. Vj. 919.745,55 EUR) ausgewiesen. Die oben aufgeführten Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Kostenbeteiligung der RNG am Projekt H2-Mix in Höhe von 221.810,49 EUR (i. Vj. 364.105,23 EUR) sowie die Erstattung von Schäden in Höhe von 87.957,32 EUR (i. Vj. 138.465,30 EUR). Bei den Erträgen aus Anlagenabgängen und aus der Auflösung von Rückstellungen handelt es sich um periodenfremde Erträge. Materialaufwand
Von den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren entfällt der weitaus größte Teil auf den Gasbezug. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Entgelte für die Nutzung der an die RheinEnergie AG verpachteten Netze sowie für die Nutzung vorgelagerter Netze an RNG mit 15.881.847,11 EUR für Gas (i. Vj. 14.582.859,71 EUR) und 479.290,07 EUR (i. Vj. 510.293,72 EUR) für Strom enthalten. Personalaufwand
Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 86 (i. Vj.: 85) Angestellte und 16 (i. Vj. 15) gewerbliche Arbeitnehmer. Die Zahl der Auszubildenden betrug im Jahresdurchschnitt 7 (i. Vj. 8), davon 2 (i. Vj. 3) kaufmännische und 5 (i. Vj. 5) gewerbliche Auszubildende. Abschreibungen Insgesamt betrugen die Abschreibungen 4.757.276,00 EUR (i. Vj. 4.640.110,00 EUR), siehe Anlagenspiegel. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die allgemeinen Kosten für kaufmännische Dienste, die Zuführung zu Rückstellungen sowie Kosten für Vertrieb, Transport und Verteilung. Finanzergebnis
Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen 2.678,10 EUR (i. Vj. 3.026,37 EUR) auf die Abzinsung von Finanzanlagen und 2.781,78 EUR (i. Vj. 1.961,83 EUR) auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Zinsenerträge im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement mit der Stadtwerke Köln GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr auf 1.081.815,13 EUR (i. Vj. 31.664,88 EUR). Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 54.599,00 EUR (i. Vj. 51.555,00 EUR) auf die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie 12.523,17 EUR (i. Vj. 15.184,59 EUR) auf Zinsen für langfristige Darlehen. Steuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer. Die Steuern enthalten im Wesentlichen das selbst errechnete Steuersoll für das Jahr 2023. Die sonstigen Steuern enthalten u.a. Grundsteuer und Kfz-Steuer. SONSTIGE ANGABEN Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Rahmen der Verpachtung des Gasnetzes an die RheinEnergie AG stellt GVG Pachtentgelte an die RheinEnergie AG von insgesamt 9.812.531,00 EUR (i. Vj. 11.150.639,00 EUR) sowie Entgelte aus Dienstleistungsverträgen aus dem regulatorischen Bereich mit der RheinEnergie AG und RNG von insgesamt 10.349.679,53 EUR (i. Vj. 8.826.117,14 EUR) in Rechnung. Die GVG entrichtet an die RNG Netznutzungsentgelte von 15.881.847,11 EUR (i. Vj. 14.582.859,71 EUR) für Gas und 479.290,07 EUR für Strom (i. Vj. 510.293,72 EUR). Daneben wurden Zinsen aus einem Verrechnungskonto mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.081.815,13 EUR erwirtschaftet (i. Vj. 31.664,88 EUR). Die GVG hat ihre Gasbeschaffungsaktivitäten auf die RheinEnergie Trading GmbH übertragen und entrichtete an diese für den Gasbezug einen Betrag in Höhe von 123.192.862,82 EUR (i. Vj. 58.491.666,14 EUR). Für die Strombeschaffung, die über die RheinEnergie AG erfolgt, entrichtete die GVG im selben Zeitraum 1.599.513,42 EUR (i. Vj. 475.771,67 EUR). Angabe gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt. Bei der GVG Rhein-Erft GmbH ist die Gasverteilung als Tätigkeit im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu erwähnen. Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2007 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst (§ 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG). Für die anderen Tätigkeiten werden gesonderte Konten geführt. Honorare des Abschlussprüfers Der für Abschlussprüfungsleistungen im Berichtsjahr erfasste Aufwand beträgt 50.400,00 EUR (i. Vj. 44.900,00 EUR). Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen beträgt 16.000,00 EUR (i. Vj. 5.500,00 EUR). Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB Die Gesellschaft sieht sich auch zu Beginn des Jahres 2024 einem zunehmenden Bestreben der Dekarbonisierung der Energiesysteme, einem stärker werdenden Wettbewerb sowie einem verschärften Energieträger-Wettbewerb bei der Kundengewinnung im Neubausektor ausgesetzt. Zudem führte die anhaltende Auseinandersetzung in Osteuropa nach wie vor zu einem verstärkten Willen der Politik die Abhängigkeit Deutschlands von Erdgas aus Russland zu verringern. Auch wenn derzeit im Netz der GVG ganz überwiegend Gas aus den Niederlanden verteilt wird, stellt diese Entwicklung eine zusätzliche bedeutsame Rahmenbedingung dar. Eine genaue Auswirkung dieser Faktoren auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich. Auf Grund der Schnelllebigkeit der aktuellen Entwicklungen werden die Risikobewertungen allerdings laufend kritisch hinterfragt. ORGANE DER GESELLSCHAFT Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Hans-Jürgen Weck, Meerbusch Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln Vorsitzender (ab 01.04.2023) Susanne Stupp, Frechen Bürgermeisterin Stadt Frechen (Stellvertretende Vorsitzende ab 01.04.2023) Eugeniy Ivanov; Köln Leiter Dienstleistungsgeschäft der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023) Dirk Breuer, Hürth Bürgermeister Stadt Hürth, Stadtwerke Hürth AöR Carmen kleine Kalvelage, Köln Leiterin Beteiligungen der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023) Peter Nep, Wesseling Ratsmitglied der Stadt Wesseling Birgit Lichtenstein, Köln Mitglied des Vorstandes der RheinEnergie AG, Köln Thomas Okos MdL, Frechen Kreistagsabgeordneter, Rhein-Erft-Kreis Björn Burzinski, Hürth Ratsmitglied der Stadt Hürth Udo Zimmer, Kirchsahr-Binzenbach Leiter Netze der Rhein-Sieg-Netz GmbH, Siegburg (ab 01.12.2023) Gudrun van Cleef, Bedburg Beigeordnete der Stadt Frechen (ab 20.06.2023) Dr. Catharina Friedrich, Wilnsdorf Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023) Till Cremer, Köln Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln (ab 26.05.2023) Vertreter der Gesellschafter Dr. Hans-Jürgen Weck, Meerbusch Mitglied des Vorstandes der rhenag AG, Köln (ab 01.04.2023) Achim Südmeier, Köln Mitglied des Vorstandes der RheinEnergie AG, Köln (bis 31.03.2023) Rüdiger Winkler, Hürth Ratsmitglied, Stadtwerke Hürth AöR Karla Palussek, Frechen Stadtrat, Stadt Frechen Gunnar Ohrndorf, Wesseling Geschäftsführer, Stadtwerke Wesseling GmbH Horst Lambertz, Hürth Kreistagsabgeordneter, Rhein-Erft-Kreis Carolin Weitzel, Erftstadt Bürgermeisterin, Stadtwerke Erftstadt Frank Keppeler, Pulheim Bürgermeister, Stadt Pulheim Geschäftsführung Werner Abromeit, Köln Phillip Erdle, Köln Gesamtbezüge des Aufsichtsrates Die Mitglieder des Aufsichtsrates der GVG Rhein-Erft GmbH erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommener Sitzung. Die Vergütung je teilgenommener Sitzung beträgt 150,00 EUR, wobei der Vorsitzende und sein Stellvertreter 225,00 EUR erhalten. Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder bestehen aus einem fixen Anteil sowie einem erfolgsabhängigen Anteil. Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen insgesamt 158.100,00 EUR. Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Einzelnen die folgenden Zahlungen: Gesamtbezüge des Aufsichtsrates
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 261.904,36 EUR (i. Vj. 261.806,36 EUR), die sich wie folgt zusammensetzt: Geschäftsführung
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung bestehen aus einem Jahresfestgehalt sowie für Herrn Abromeit aus einer Tantieme und sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen. An einen ehemaligen Geschäftsführer wurden 33.950,82 EUR (I. Vj. 28.637,88 EUR) Versorgungsentgelte bezahlt. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber Geschäftsführern und ehemaligen Geschäftsführern wurden 1.296.492,00 EUR (i. Vj. 1.216.180,00 EUR) bzw. 713.523,00 EUR (I. Vj. 626.080,00 EUR) zurückgestellt. Vorschlag zur Gewinnverwendung
Hürth, den 05. April 2024 GVG Rhein-Erft GmbH Geschäftsführung Werner Abromeit Phillip Erdle Tätigkeitsabschluss der GVG Rhein-Erft GmbH für das Geschäftsjahr 2023entsprechend der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWGTätigkeits-Bilanz der GasverteilungAKTIVA
Tätigkeits-GuV der Gasverteilung
Tätigkeitsabschluss 2023GVG Rhein-Erft GmbH, Hürth Die GVG ist Gasversorger in den Konzessionsgebieten Erftstadt, Frechen, Hürth, Köln und Wesseling sowie im Versorgungsgebiet Pulheim. Der Tätigkeitsabschluss der GVG ist nach den Vorschriften des § 6 b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH Gesetzes aufgestellt. Weitere Erläuterungen sind aus dem Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ersichtlich. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt. Bei der GVG Rhein-Erft GmbH ist die Gasverteilung als Tätigkeit im Sinne von § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu erwähnen. Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2007 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst (§ 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG). Für die anderen Tätigkeiten werden gesonderte Konten geführt. Grundsätze zur Zuweisung des Aktiv- und Passivvermögens, der Aufwendungen und Erträge einschließlich der Abschreibungsmethoden Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen wurden grundsätzlich direkt den Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet. Soweit dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch sachgerecht ermittelte Schlüssel vorgenommen. Folgende Schlüssel wurden verwendet: Anlagevermögenschlüssel, Umsatzschlüssel, Gesamtleistungsschlüssel, Materialaufwandschlüssel, Personalaufwandschlüssel, Abschreibungen und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die bei der sachgerechten Schlüsselung entstehende Residualgröße wird im Eigenkapital erfasst. Angaben zur Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten Alle Forderungen gegen Gesellschafter und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und die Sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Angaben Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Die Rückstellungen für Pensionen, für Jubiläum und Abschied werden aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnungen wurden auf den 31. Dezember 2023 vorgenommen. Es wurde der vorgegebene Zinssatz der Stadtwerke Köln GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2023 angewendet. Die Bewertung der Pensionen erfolgte nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für den Dezember 2023 der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 1,82% (i. Vj. 1,79%). Der sich aufgrund der Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes im Vergleich zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15.658,00 EUR (i. Vj. 74.817,76 EUR). Das Ergebnis aus der Zinsänderung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Angaben zum Finanzergebnis Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen 307,71 EUR (i. Vj. 601,94 EUR) auf die Aufzinsung von Finanzanlagen und 319,63 EUR (i. Vj. 390,21 EUR) auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Zinsenerträge im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement mit der Stadtwerke Köln GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr auf 124.301,00 EUR (i. Vj. 6.298,14 EUR). Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 51.443,17 EUR (i. Vj. 49.152,54 EUR) auf die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie 11.799,33 EUR (i. Vj. 14.476,99 EUR) auf Zinsen für langfristige Darlehen. Der Zinsenaufwand im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement mit der Stadtwerke Köln GmbH belief sich im Geschäftsjahr auf 0,00 EUR (i. Vj. 0,00 EUR). Angaben zu Schuldbeitritten im Sinne des Beschlusses der Bundesnetzagentur zu Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (Tenorziffer 4.3) Am 1.12.2020 wurde rückwirkend für das Geschäftsjahr 2020 eine Vereinbarung zum Schuldbeitritt zwischen der GVG Rhein-Erft GmbH als Beitretende und der RheinEnergie AG als Schuldnerin geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist der Schuldbeitritt hinsichtlich der bestehenden und künftig entstehenden Verpflichtungen der Schuldnerin aus dem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der RNG betreffend die Netzanschlussverhältnisse für die Erstellung oder Erweiterung von Gas, die sich im Eigentum der Beitretenden befinden, als weitere Schuldnerin mit der Wirkung, dass die Schuldnerin und die Beitretende den Gläubigern hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen unter Beachtung der entflechtungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 6 ff. EnWG unmittelbar als Gesamtschuldner haften. Anlagenspiegel:Anlagenspiegel Gasverteilung
Rückstellungsspiegel: Rückstellungen Gasverteilung
Die Inanspruchnahmen wurden über die liquiden Mittel (Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) ausgeglichen, die Rückstellungszuführungen wurden im Personalaufwand erfasst, die Aufzinsungen wurden in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.
Die Inanspruchnahmen wurden über die liquiden Mittel (Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) ausgeglichen, die Rückstellungszuführungen wurden in den Steuern erfasst, die Aufzinsungen wurden in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.
Die Inanspruchnahmen wurden über die liquiden Mittel (Kassenbestand, Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten) ausgeglichen, die Rückstellungszuführungen wurden im Materialaufwand, im Personalaufwand sowie in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Aufzinsungen wurden in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GVG Rhein-Erft GmbH, Hürth Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GVG Rhein-Erft GmbH, Hürth, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GVG Rhein-Erft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 25. April 2024 KPMG
AG
Winkeler, Wirtschaftsprüfer Biermann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für 2023Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte sowie durch ausführliche Erläuterungen in vier Aufsichtsratssitzungen über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in der durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form überwacht. Darüber hinaus hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Gesprächen mit der Geschäftsführung wesentliche Geschäftsvorfälle erörtert. Die GVG hat im Geschäftsjahr 2023 im Hinblick auf eine dekarbonisierte Energieversorgung die neuen Geschäftsfelder weiterentwickelt. Für das Kerngeschäft der Gasversorgung sind Projekte für den zukünftigen Einsatz von Wasserstoff durchgeführt worden. Beherrschende energiewirtschaftliche Themen des Geschäftsjahres 2023 waren die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten für Energie infolge des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine sowie die politischen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Gesellschaft. Bei der Optimierung der Energiebeschaffung zeigte sich die Geschäftsbeziehung mit der RheinEnergie Trading GmbH (RET) im Hinblick auf das aktives Risikomanagement als besonders wirksam. Weitere wichtige Themen waren für die GVG die Gestaltung und fristgerechte Umsetzung von Energiepreisen sowie die Weiterentwicklung der Zivilrechtsprechung zu Grundsatzfragen über die inhaltliche Ausgestaltung von Kundenverträgen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der in der Gesellschafterversammlung am 31.05.2023 als Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und gebilligt. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen. Zum 01.04.2023 ist ein Gesellschafterwechsel durch Übertragung der von der RheinEnergie AG gehaltenen Anteile an der GVG auf die rhenag Rheinische Energie AG vollzogen worden. Da die RheinEnergie AG mittelbar Mehrheitsgesellschafterin der GVG ist, nimmt die GVG weiterhin am Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH teil. Für die RheinEnergie AG, die auf einen eigenen Konzernabschluss verzichtet, gilt diese Rechnungslegung nach § 292 HGB als befreiender Konzernabschluss. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergaben sich folgende Änderungen:
Bei der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung ergaben sich im Berichtsjahr 2023 keine Veränderungen. Mit Anerkennung und Dank würdigt der Aufsichtsrat die im Geschäftsjahr 2023 erbrachte hohe Leistungsbereitschaft und den persönlichen Arbeitseinsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretern und der Geschäftsführung.
Hürth, den 27. Mai 2024 Herr Till Cremer, Vorsitzender des Aufsichtsrates der GVG Rhein-Erft GmbH Frau Susanne Stupp, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der GVG Rhein-Erft GmbH Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat stimmt dem Berichtstext über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 zu. Beschlüsse vom 27.05.20241. Die Gesellschafterversammlung genehmigt den Jahresabschluss 2023, der damit festgestellt ist. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt folgende Gewinnverwendung: Der Jahresüberschuss wird mit 9.980.000,00 € für Ausschüttungszwecke zur Verfügung gestellt und 3.975.535,61 € werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 3. Die Dividende ist mit Valuta 28. Mai 2024 an die Gesellschafter auszuzahlen. |
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