Mechanic Anlagenbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AERO Ems GmbHHarenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 20181. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell des Unternehmens Die AERO Ems GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz AERE genannt, ist ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme sowie Technologieführer im Bereich Windenergie, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. Gesellschafterin ist die International Blade Handling B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Die Kerntätigkeit der Gesellschaft besteht in der Fertigung von Rotorblättern insbesondere für Anlagen des Typs E126/E141 EP4 für ENERCON. Aufgrund veränderter Marktbedingungen und dem sich verschärfenden Wettbewerb wurde beschlossen, den Betrieb zum Ende des II. Quartals 2019 einzustellen. b) Forschung und Entwicklung Als reines Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. 2. Wirtschaftsbericht a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf Die Einflüsse durch das Europarecht nehmen im Hauptabsatzgebiet von ENERCON stetig zu. Ende November 2016 stellte die Europäische Union ihr sogenanntes Winterpaket vor. Die EU-Kommission schlug dabei Regeln für eine Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes vor. Im Dezember 2018 wurden die Verhandlungen über dieses Paket abgeschlossen, das mittlerweile auch "Saubere Energie für alle Europäer-Paket" genannt wird. Es soll die Ziele umsetzen, zu denen sich die EU im Rahmen des 2016 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat. Unter anderem werden die Rahmenbedingungen nationaler Förderprogramme vereinheitlicht sowie eine Verschlankung und Reduzierung administrativer Prozesse für regenerative Anlagen angestoßen. Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bzw. werden derzeit in einer Reihe von EU-Ländern überarbeitet und größtenteils auf Ausschreibungssysteme umgestellt. Die Marktintegration von Erneuerbaren Energien soll damit weiter forciert werden. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich erkennbar benachteiligt. Wichtige technische Fragen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten dabei bisweilen in den Hintergrund. Die dadurch entstehenden Unsicherheiten führen zu Hemmnissen bei der Realisierung neuer Investitionen. Insgesamt wurde in Deutschland 2018 ein Zuschlagsvolumen von 2.343 MW vergeben. Die in Gebotsrunden ausgeschriebene Menge von 700 MW im Februar und jeweils 670 MW im Mai, August und Oktober wurden teilweise aufgrund fehlender Gebote nicht ausgeschöpft. Für neue Windparkprojekte bestehen planungsrechtlich erhebliche Hürden. Derzeit ist ein deutlicher Stau bei der Erteilung neuer Genehmigungen zu verzeichnen. Nur genehmigte Projekte dürfen an den Ausschreibungen teilnehmen. Die über einen Zeitraum von 20 Jahren garantierte Vergütung je kWh generierte Leistung hat sich gegenüber dem alten EEG durch das Ausschreibungsverfahren deutlich reduziert, sich aber im Vergleich zu den Ausschreibungen des Jahres 2017 erholt. Im Gesamtjahr 2018 war der Bruttozubau von Windenergieanlagen in Deutschland mit 2.402 MW bzw. 743 Anlagen erwartungsgemäß niedrig. ENERCON hat mit 1.278,6 MW einen Marktanteil in Deutschland von rund 53,2 % erreicht. Der Zubau basierte ausschließlich auf Genehmigungen, die im Vorfeld der Umstellung auf das Ausschreibungssystem erlangt wurden. Für 2018 war in Deutschland aufgrund der Ausschreibung ein erheblicher Rückgang des Zubaus zu verzeichnen, der auch 2019 nochmals deutlich zu spüren sein wird. Diese Entwicklung wird begleitet durch einen starken Wettbewerb der Hersteller, die ihrerseits den Kostendruck auch auf die Zulieferbetriebe weitergeben. Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land zu den günstigsten Energiequellen. Zudem steuert die Windenergie mit ihrer vorteilhaften CO 2-Bilanz mittlerweile einen erheblichen Anteil zu den Zielen der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und weist praktisch keine Sekundärkosten auf. Diese Effekte werden durch rein preisgetriebene Ausschreibungsmodelle nur unzureichend berücksichtigt, was zu einem erheblichen Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Energieträgern führt. ENERCON nimmt die Veränderungen als Herausforderung und als Chance für die künftige Entwicklung wahr. Dies drückt sich zum Beispiel in der Entwicklung einer neuen Generation von Windenergieanlagen aus. Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON. Im Verlauf des Jahres 2018 wurde die dauerhaft nachlassende Nachfrage nach Rotorblättern des Typs E126/E141 EP4 offenbar. In der Konsequenz wurden keine neuen Aufträge mehr von ENERCON an die Gesellschaft erteilt. Für die Gesellschaft bestand keine Perspektive, kurzfristig ein alternatives Geschäftsfeld zu übernehmen oder aufzubauen. Gemeinsam mit ENERCON wurde seit dem Sommer 2018 beraten und schließlich gemeinsam abgestimmt, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im IV. Quartal 2018 stark zu reduzieren und zum Ende des II. Quartals 2019 auslaufen zu lassen. In Abstimmung mit den Sozialpartnern wurden Auffanglösungen für die Beschäftigten erarbeitet. Zahlreiche Mitarbeiter sind mit Wirkung zum 1.12.2018 und 11.12.2018 in eine Transfergesellschaft gewechselt, weitere sind ab Juli 2019 in diese Transfergesellschaft gewechselt. Die Kosten der Transfergesellschaft tragen sowohl die Gesellschaft als auch die Bundesagentur für Arbeit. b) Organisatorische Entwicklungen Die Gesellschaft hatte 2018 im Jahresdurchschnitt 237 Mitarbeiter (Vorjahr: 334 Mitarbeiter). Im Rahmen des mit den Vertretern der Arbeitnehmer erstellten Sozialplanes hatten die Mitarbeiter die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Durch diese Wechsel sowie der außerplanmäßigen Kündigung weiterer Mitarbeiter, hat sich die Anzahl der Beschäftigten im letzten Quartal 2018 auf 95 reduziert. Mit Beendigung der Tätigkeiten im Juni 2019 haben auch die verbliebenen Mitarbeiter die Gesellschaft verlassen. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren als stabil dargestellt. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Vorjahres 27,2 %. Aufgrund der veränderten Marktbedingungen wurde entschieden, den Geschäftsbetrieb zu reduzieren und per Ende des II. Quartals 2019 einzustellen. Der Geschäftsverlauf ist seit der zweiten Jahreshälfte 2018 durch die fristgerechte Abarbeitung der noch bestehenden Aufträge stark beeinflusst. Das Jahresergebnis ist durch die anstehende Stilllegung und die damit verbundenen Kosten geprägt. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang wird verwiesen. Die Gesellschaft ist in der Lage, einen Teil der Reduzierungs- und Schließungskosten aus eigenen Mitteln zu decken. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin sowohl im Jahr 2018 als auch kurz vor Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 das Eigenkapital signifikant gestärkt. Damit ist der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert. Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die primäre Ausrichtung des Unternehmens auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON hat in Abstimmung mit dem Hauptauftraggeber zur Einstellung des Geschäftsbetriebs geführt. Im Kerngeschäft wurden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Ausfall- und Schwankungsrisiken waren aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes von untergeordneter Bedeutung. Die Gesellschaft rechnet 2019 mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die Gesellschaft wird in nächster Zukunft als ruhendes Unternehmen geführt. Sollten sich neue Geschäftschancen ergeben, wird die Gesellschaft ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Haren, 29. August 2019 Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Angaben Die AERO Ems GmbH mit Sitz in Haren ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer 206688 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Abkehr von der Going-Concern-Prämisse aufgestellt, da die aktive Geschäftstätigkeit im Juni 2019 eingestellt wurde. Dabei wurden die allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde das "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit im Juni 2019 eingestellt. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse erfolgt die Bilanzierung der Vermögenswerte nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Bei der Bilanzierung der Passiva sind die mit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit einhergehenden Aufwendungen bei den Rückstellungen bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigt worden. Ansonsten wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis fünf Jahren angesetzt. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen. In die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen für Sachanlagen wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Berücksichtigung der geplanten Einstellung der Geschäftstätigkeit nach den Verhältnissen des Absatzmarktes bewertet. Zum Jahresende wurde ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Sie enthalten alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen - auch wenn diese rechtlich noch nicht entstanden sind. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 5.374,5) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Gegenstände des Anlagevermögens, die im Zusammenhang mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 30. Juni 2019 nicht mehr gemäß ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden und nunmehr zur Weiterveräußerung vorgesehen sind, in Höhe von T€ 5.431,4 (Vorjahr: T€ 0,0). 3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Gemäß § 268 Abs. 3 HGB wird unter dem Posten ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von T€ 1.473,9 (Vorjahr: T€ 0,0) ausgewiesen. 4. Eigenkapital In die Kapitalrücklage wurden gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Zuzahlungen der Gesellschafterin in 2018 in Höhe von insgesamt T€ 1.300,0 (Vorjahr: T€ 0,0) eingestellt. Der Bilanzverlust enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von T€ 3.497,8 (Vorjahr: T€ 2.699,9). 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verpflichtungen aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit enthalten im Wesentlichen Leistungen im Rahmen des Sozialplans in Höhe von T€ 2.075,2 (Vorjahr: T€ 0,0). 6. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:
Für die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 125,4 (Vorjahr: T€ 33,7) enthalten. Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Verbindlichkeiten hieraus sind in den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:
2. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größe und Bedeutung Aufgrund der geplanten Einstellung der Unternehmenstätigkeit werden im Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen folgende Aufwendungen von außergewöhnlicher Größe und Bedeutung ausgewiesen.
3. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 66,1 (Vorjahr: T€ 39,4), die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 44,8 (Vorjahr: T€ 35,5) resultieren. V. Sonstige Angaben 1. Nachtragsberichterstattung Die alleinige Gesellschafterin, die International Blade Handling B.V., hat mit Beschluss vom 10. April 2019 beschlossen, dass zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft eine Zuzahlung in Höhe von T€ 1.500,0 in die Kapitalrücklage geleistet werden soll. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum 31. Dezember 2018 in folgender Form:
Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben ergeben sich aus Lieferantenkontrakten. Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten. Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung und Wach- und Sicherheitsdienste. 3. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2018 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 237 Mitarbeiter (Vorjahr: 334 Mitarbeiter) beschäftigt. 4. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Dipl.-Ing. (FH) Mathias Drong (ab 9. Juli 2018) Herr Frank Krüger Herr Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig (bis 22. August 2018) Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 5. Angaben zum Konzern Die International Blade Handling B.V., Amsterdam/Niederlande, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist. 6. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers gliedert sich wie folgt:
7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von T€ -4.798,9 auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagenspiegel
Haren, 29. August 2019 Mathias Drong, Geschäftsführer Frank Krüger, Geschäftsführer Ergebnisverwendungsbeschluss und Feststellung des JahresabschlussesIn der Gesellschafterversammlung vom 15. Oktober 2019 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AERO Ems GmbH, Haren PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der AERO Ems GmbH, Haren, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AERO Ems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Angabe I. "Allgemeine Angaben" und II. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs und Angabe 2. "Wirtschaftsbericht" des Lageberichts, welche die Aufgabe der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum Ende des II. Quartals 2019 und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leer, 29. August 2019 BDO
DPI AG
Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer |
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