Biopolymer Forschungs- und Entwicklungs-GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Magdalena Dr. Kvassay seit 8.12.2009 | Geschäftsführer |
Kristina Schulze seit 31.3.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LOFI GmbHTutzingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangA. Vorbemerkung Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist grundsätzlich nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 265 Abs. 1 HGB). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. (§ 253 Abs. 3 HGB) Bei Zugängen an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens wurde die Abschreibung zeitanteilig angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen. Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist in beigefügter Abschreibungsliste dargestellt. Die Finanzanlagen enthalten Ausleihungen an die Gesellschafterin (TEUR 20,0), sowie an ihr nahe stehenden Personen (TEUR 19,8). Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind Kassenbestand und Bankguthaben ausgewiesen. Die Bestände sind durch einen gleichlautenden Tagesauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzung Zum Bilanzstichtag wurden Softwarekosten in Höhe von 8.244,88 EUR abgegrenzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2015 unverändert 25.000,00 EUR und ist voll einbezahlt. Rückstellungen Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Abschlusskosten sowie Beiträge und Steuern. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Verbindlichkeiten Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr zum 31.12.2015 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 HGB):
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht. Haftungsverhältnisse §§ 251 i. V. m. 268 Abs. 7 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). E. Sonstige Angaben Geschäftsführer im Geschäftsjahr zum 31.12.2015 war: Frau Kristina Schulze, Rechtsanwältin aus Feldafing Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Über die Ergebnisverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Tutzing, den 25.05.2016 Frau Kristina Schulze Geschäftsführerin Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde in der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 festgestellt. |
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