CONEST Consulting GmbHLiquidiert
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CONEST Consulting GmbH i.L.Bietigheim-BissingenJAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2006BILANZ zum 31. Dezember 2006AKTIVA
ANHANG1. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn - und Verlustrechnung (§ 284 HGB)1.1. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 1.2. Bewertungsmethoden 1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden. 4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. 5) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 6) Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden. 7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 1.3 Abschreibung
2. Sonstige Pflichtangaben (S 285 HGB)Zusammensetzung des Geschäftsführungsorgans
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