Bley &
Bley GmbH.
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2016
EUR |
30.9.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
281.315,33 |
287.268,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.134,00 |
3.941,00 |
| II.
Sachanlagen |
192.355,00 |
201.807,00 |
| III.
Finanzanlagen |
85.826,33 |
81.520,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.522.937,51 |
2.337.806,60 |
| I.
Vorräte |
956.602,95 |
1.051.902,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.009.475,49 |
1.032.543,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
693,11 |
1.350,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
556.859,07 |
253.361,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.074,71 |
36.260,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.839.327,55 |
2.661.335,81 |
Passiva
|
|
30.9.2016
EUR |
30.9.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
872.518,19 |
745.684,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Kapitalrücklage |
83.851,87 |
83.851,87 |
| III.
Gewinnrücklagen |
13.997,50 |
13.997,50 |
| IV.
Gewinnvortrag |
494.447,21 |
398.747,51 |
| V.
Jahresüberschuss |
126.834,05 |
95.699,70 |
| B.
Rückstellungen |
166.980,98 |
107.974,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.794.728,38 |
1.799.577,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.769.357,71 |
1.757.421,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.100,00 |
8.100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.839.327,55 |
2.661.335,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 30. September 2016 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Bley & Bley GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei
dauernden Wertminderungen wird der niedrigere beizulegende
Wert angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und grundsätzlich
linear vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 410,00 nicht
überstiegen, wurden im Zugangszeitpunkt in voller
Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die
sich aus der Lagerdauer oder der geminderten Verwertbarkeit
ergeben, wurden berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter
Abzug erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Daneben bestehen Pauschalwertberichtigungen im steuerlich
für zulässig gehaltenen Rahmen.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden solche
vor dem Bilanzstichtag geleistete Aufwendungen aktiviert,
die Aufwand für eine kalendermäßig
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der übrigen Verbindlichkeiten
erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von €
693,11.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben €
143.296,63 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz, die den handelsbilanziellen Ansatz passiver
latenter Steuerabgrenzungsposten geboten oder den
handelsbilanziellen Ansatz aktiver latenter
Steuerabgrenzungsposten erlaubt hätten, waren
nicht gegeben.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Anton Koschnik, Hamburg, geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt mit Verweis auf § 288 Abs. 1 HGB.
Forderungen gegenüber der Gesellschafterin oder
dem Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag in Höhe
von EUR 6.509,06 (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
oder dem Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag nicht
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Hamburg, den 15. März 2017
Anton Koschnik
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2017 festgestellt.
|