BauBro GmbH
67mErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Zsuzsanna Ürge Buday seit 13.6.2019 | Geschäftsführer |
Láslzó Zoltán Buday seit 21.2.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
R**** L**** B**** | 10.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SAEG GmbHCrailsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften über die Bilanzierung (§§ 246 ff.), die Bewertung (§§ 252 ff.) und die Gliederung (§§ 266, 275 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
BILANZIERUNGSMETHODEN Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
BEWERTUNGSMETHODEN Bei der Bilanzierung und Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige Abschreibung. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertigen Erzeugnisse wurden mit den durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den Material-, den Fertigungskosten und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Ggf. erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der angewendete Abzinsungszinssatz wurde von der Deutschen Bundesbank ermittelt Die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und die zu erwartenden Steuererstattungen aus Vorjahren sind in den sonstigen Forderungen enthalten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Jahresabschluss ggf. enthaltene Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. III. Sonstige Angaben Der Geschäftsführer im Berichtsjahr 2023 war Herr Laszlo Buday. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird nach §§ 285 Nr. 9 a), 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Crailsheim, den 29.05.2024 SAEG GmbH Laszlo Buday
Feststellung des Jahresabschlusses29.05.2024 |
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