Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 46372
Eingetragen
13.2.1992
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
- die Planung, die Berechnung, die Ausführung sowie die Montage, die Installation, die Wartung und Instandhaltung sowie der Handel von und mit Bauelementen, Gebäudetechnik (Heizung-, Sanitär-, Elektroanlagen), Baustoffen, Fliesen, Materialien des Innenausbaus sowie von Außenanlagen; soweit Arbeiten zwingend eine Qualifikation erfordern, über die kein Mitarbeiter der Gesellschaft verfügt, erfolgt die Durchführung mittels selbständiger Subunternehmer unter Gestellung des Materials; - jede Art der Vermögensverwaltung, insbes. auch Hausverwaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Werner Buhrow
Odenthal
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

W. Buhrow GmbH

Bergisch Gladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.783,00 2.654,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 407,00 627,00
II. Sachanlagen 3.376,00 2.027,00
B. Umlaufvermögen 113.264,75 116.677,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.936,02 69.492,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.328,73 47.185,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.811,40 7.688,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 118.859,15 127.020,61

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 101.841,03 98.960,81
I. gezeichnetes Kapital 31.000,00 31.000,00
II. Gewinnvortrag 67.960,81 70.560,45
III. Jahresüberschuss 2.880,22 -2.599,64
B. Rückstellungen 3.800,00 3.800,00
C. Verbindlichkeiten 13.218,12 24.259,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 118.859,15 127.020,61

Anhang

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft aus, § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit sind diese in der Bilanz gesondert angegeben.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma W. Buhrow GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach folgenden Grundsätzen und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften wurde für Neuzugänge beweglicher Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,-- € die Sofortabschreibung gewählt. Es wurde kein neuer Sammelposten mehr gebildet.

Vorräte waren nicht vorhanden.

In Arbeit befindliche Aufträge waren ebenfalls nicht zu verzeichnen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Dabei wurde bei un- bzw. niedrigverzinslichen sonstigen Vermögensgegenständen auf den Ansatz zum niedrigeren Barwert wegen Geringfügigkeit verzichtet.

Dies gilt jedoch nicht für das Körperschaftsteuerguthaben. Hier wurde eine Abzinsung unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 4 % vorgenommen.

Die Bewertung der Zahlungsmittel erfolgte zum Nennwert.

Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften

Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften gebildete Abschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.

Von der größenabhängigen Erleichterung hinsichtlich der

Angaben nach § 285 Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht (§ 288 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht zu verzeichnen.

Sonstige Angaben

Sicherung der Verbindlichkeiten

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

- nicht gesichert

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

- mit Ausnahme des Eigentumsvorbehalts nicht gesichert.

3. Sonstige Verbindlichkeiten:

- nicht gesichert.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Herr Dipl.-Ing. Werner Buhrow ist zum Geschäftsführer bestellt. Ihm ist die Alleinvertretungsberechtigung eingeräumt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Gesellschafter folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Werner Buhrow:

Forderungen:

- aus Geldvorlagen u. Kostenverrechnungen (saldiert) 15.931,98

Verbindlichkeiten:

- aus Geldausleihungen und Kostenverrechnungen (saldiert) 0,00

- aus Gehalt 0,00

Ein Tantiemeanspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers bestand für das Geschäftsjahr nicht.

Bergisch Gladbach, den 25. Mai 2012

.........................................................

gez. Werner Buhrow, W. Buhrow GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.5.2012.

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