isa-service gmbh
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Reiner Konrad Hinsken seit 14.1.2026 | Geschäftsführer |
Dennis Neumann seit 7.2.2023 | Prokura |
Uwe Wilmschen seit 17.11.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Uwe WilschenKaiayoo Holding GmbH+1 | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WETEC Elektrotechnik GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen zum Aktivwerten. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Sofern es sich bei den Finanzanlagen um Planvermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB handelt wurden diese mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Schulden verrechnet. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Hierbei wurde die Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen wurde ausgeübt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.692,00 Euro. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 1.692,00 unterliegt gemäß §253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre. Fehlbetrag zu Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 67 Abs.2 EGHGB i.d.F. BilMoG Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung in Höhe von 4.895,00 €. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel in Höhe von 326,00 € den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Zuführung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "übrige sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 657,00 € wird innerhalb des verbleibenden Übergangzeitraums den Pensionsrückstellungen zugeführt. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 285 Nr. 25 HGB Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit gemäß § 246 Abs. 2 Satz2 HGB verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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