Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH
Am Weißen Kreuz 5, 97633 Großbardorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Demar seit 6.8.2024 | Geschäftsführer |
Rigobert Zehner seit 20.9.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (6)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 36.00% | |
| 30.00% | |
M***** B**** | 14.94% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IFSYS Integrated Feeding Systems GmbHGroßbardorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH, GroßbardorfA. Grundlagen der Gesellschaft 1. UnternehmensprofilDie IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH (im Folgenden "IFSYS" genannt) mit Sitz in Großbardorf ist ein weltweit tätiges Maschinenbauunternehmen mit dem Schwerpunkt Bevorratung, Aussortierung, Bereitstellung und Palettierung von Massenteilen mittels Handlings- bzw. Robotersystemen. Namhafte Hersteller in der Automobil-, Elektro- und Möbelindustrie sowie auch die pharmazeutische Industrie vertrauen auf die Technik des Unternehmens. 2. Forschung und EntwicklungEin Leitmotiv der IFSYS ist die ständige Weiterentwicklung unserer Kernprodukte durch unser gesamtes Team. Die kontinuierliche Weiterentwicklung wird durch unsere Entwicklungsabteilung sichergestellt. Auf die Transformation im Bereich der Automobilindustrie haben wir uns eingestellt. Hier wurden bereits erste Projekte mit flexiblen Zuführsystemen in Verbindung mit Bildverarbeitung und Robotern, sowie Zuführanlagen mit integrierten Messsystemen umgesetzt. 3. Ziele und StrategienZiel des Unternehmens ist es, den Kunden hochwertige, zuverlässige und innovative Lösungen anzubieten. Als oberstes Ziel des unternehmerischen Handelns bei IFSYS gilt deshalb die Wirtschaftlichkeit. IFSYS ist überzeugt, dass dieses Ziel nur durch kompetente und leistungsstarke Mitarbeiter erreicht werden kann, die Verantwortung übernehmen und über Hierarchie- und Abteilungsebenen hinweg zusammenarbeiten, sowohl im eigenen Unternehmen als auch mit Kunden, Lieferanten und anderen Partnerfirmen. Weiter will die IFSYS bis 2035 die CO 2 -Neutralität umsetzen. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir folgende Steuerungsgrößen: 4. SteuerungssystemFür Zwecke der internen Unternehmenssteuerung bedienen wir uns den finanziellen Leistungsindikatoren Betriebsleistung (Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge), Material- und Personalaufwandsquote (Material- bzw. Personalaufwand bezogen auf die Betriebsleistung) sowie die Umsatzrendite vor Steuern (EBT). B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchengezogene Rahmenbedingungen"Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 von den Folgen der globalen Krisen geprägt. Trotz der jüngsten Rückgänge blieben die Preise auf allen Wirtschaftsstufen weiterhin hoch und dämpften die Konjunktur. Zusätzlich verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen, und die Nachfrage sowohl im In- als auch im Ausland nahm ab. Somit konnte sich die deutsche Wirtschaft nicht weiter vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 erholen. Ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 Prozent."1 Die weltweite Nachfrage im Maschinenbau ist ins Stocken geraten. Bei den Aufträgen gab es einen spürbaren Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. In den großen Absatzmärkten Europa, den USA und China fehlt es an Vertrauen in einen dauerhaften globalen Konjunkturaufschwung. Der Maschinenbau ist jedoch schwankende Konjunkturzyklen mit Aufs und Abs gewohnt. Der Auftragsrückgang hatte bislang überschaubare Folgen auf Umsatz und Produktion in Deutschland. Einige Firmen können noch auf bestehende Auftragsbestände aus den Vorjahren zurückgreifen und abarbeiten. Viele Kundenbranchen des Maschinen- und Anlagenbaus stehen unter großem Transformationsdruck, ausgelöst u. a. durch im internationalen Vergleich sehr hohen Energiekosten.2 2. GeschäftsverlaufIm Prognosebericht 2022 für 2023 prognostizierte die IFSYS einen positiven Geschäftsverlauf. Das anvisierte Ziel für 2023, das EBT des Vorjahres zu erreichen wurde deutlich übertroffen. Die Aufwendungen im Materialbereich gingen absolut und prozentual zurück, während die Kosten im Personalbereich wie prognostiziert gestiegen sind. Die gesamtwirtschaftliche Marktsituation stellte sich jedoch aufgrund der z. T. kritischen Rahmenbedingungen für das Unternehmen durchaus herausfordernd dar. Insgesamt kann das Geschäftsjahr 2023 unter Berücksichtigung der erheblich veränderten Gesamtsituation als erfolgreich beschrieben werden. Die steigende Investitionsbereitschaft in der E-Mobilität sowie das Auslandsgeschäft, vor allem in den USA, trugen maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Im Jahr 2023 mussten keine staatlichen Unterstützungsleistungen in Form von Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Unsere Verbindlichkeiten konnten zu jederzeit und vollumfänglich bedient werden. Unsere Tochtergesellschaft IFSYS North America Inc. Inman, SC 29349, USA, hat sich im Laufe des Berichtsjahres 2023 wie erwartet positiv entwickelt. Bei der EMSO Electrical Mechanical Solutions GmbH, Rattelsdorf, als weitere selbstständige Tochtergesellschaft der IFSYS, wurden die Restrukturierungen und Prozessoptimierungen erfolgreich umgesetzt und führten zu einem sehr positiven Ergebnis. Die IFSYS beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich insgesamt 214 Mitarbeiter (i. Vj. 210). Aufgrund der derzeitigen positiven Auftragslage sind für das laufende Geschäftsjahr notwendige Einstellungen geplant. 3. Produktion und InvestitionenMit der Erweiterung der Produktionsfläche in den Vorjahren sind zusätzliche Kapazitäten geschaffen worden. Die geplanten Investitionen in regenerativen Energien in Form einer Photovoltaik-Anlage auf unserem Produktionsgebäude, konnte aus Gründen des fehlenden Netzausbaus noch nicht realisiert werden. 4. Lage der Gesellschaft4.1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Betriebsleistung von TEUR 22.642 (i. Vj. TEUR 19.877) erzielt. Sie bewegte sich damit im Rahmen der zu Jahresbeginn getroffenen Erwartungen. Trotz des volatilen Marktumfelds bedingt durch die verschiedenen geopolitischen Konflikte und seine mittel- und unmittelbaren Folgen, verbesserte sich das Geschäftsvolumen mit der Automobilindustrie. Ungeachtet dessen bleibt es bei der Zielsetzung, neue Märkte und Marktsegmente zu erschließen. Die Materialaufwendungen der IFSYS sind im Vorjahresvergleich absolut um TEUR 563 auf TEUR 7.189 und die Materialaufwandsquote von 39,0% (2022) auf 31,7% (2023) in Relation zur Betriebsleistung gesunken. Diese Veränderung ist u. a. auf eine Normalisierung verschiedener Vormaterialpreise und einer zeitversetzten Umsatzgenerierung zurückzuführen. Unser Personalaufwand hat sich von TEUR 9.791 im Jahr 2022 um TEUR 797 bzw. 8,1% auf TEUR 10.587 im Jahr 2023 erhöht. Die Personalaufwandsquote veränderte sich von 49,3% auf 46,8% im Verhältnis zur Betriebsleistung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um TEUR 305 auf TEUR 2.015 gesunken, wofür unter anderem die verminderten Kosten im Bereich der Warenabgabe verantwortlich sind. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses (TEUR 17; i. Vj. TEUR 66) ist das Ergebnis vor Steuern (EBT) um TEUR 2.784 auf TEUR 2.496 gestiegen. 4.2. Finanzlage Die Finanzlage der IFSYS zeigt sich nach wie vor stabil. Die Eigenkapitalquote beträgt 68,7% gegenüber 60,0% im Vorjahr. Das Eigenkapital hat sich absolut um den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von TEUR 1.883 auf TEUR 12.346 erhöht. Durch die erneut gestiegene Eigenkapitalquote ist das Anlagevermögen der IFSYS vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Der Brutto-Cash-Flow beträgt im Berichtsjahr, im Wesentlichen aufgrund des guten Jahresergebnisses, TEUR 2.337 (i. Vj. TEUR 117). Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus den Kreditlinien können die notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen an Kapitalgeber bedient werden. Die IFSYS war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage, die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 4.3. Vermögenslage Das Gesamtvermögen ist im Vorjahresvergleich um TEUR 215 auf TEUR 17.975 gestiegen. Dabei zeigt sich das Anlagevermögen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 (TEUR 4.325) im Vorjahresvergleich (TEUR 4.133) um TEUR +192 verändert. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich 2023 auf TEUR 405. Die Vorräte abzüglich der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen und zuzüglich geleisteter Anzahlungen erhöhten sich um TEUR 742 auf TEUR 4.563. Die Liefer- und Leistungsforderungen sanken stichtags- und abrechnungsbedingt um TEUR 695 auf TEUR 1.743 und die flüssigen Mittel erhöhten sich um TEUR 374 auf TEUR 378. Auf der Passivseite zeigt sich ein, um den Jahresüberschuss (TEUR 1.883) sowie einer am 3. Juli 2023 beschlossenen Ausschüttung (TEUR 200) aus Vorjahresergebnissen, um TEUR 1.683 gestiegenes Eigenkapital i. H. v. TEUR 12.346 (i. Vj. TEUR 10.663). Die Rückstellungen erhöhten sich insgesamt um TEUR 625 auf TEUR 1.452 (davon Steuerrückstellungen: TEUR 601; i. Vj. TEUR 0). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich um TEUR 2.375 auf TEUR 1.418. Demgegenüber erhöhten sich die mittel- und langfristigen Kreditverbindlichkeiten um TEUR 397 auf TEUR 1.371. Die Tilgungen der Darlehen erfolgten planmäßig. 5. Finanzielle LeistungsindikatorenDie Betriebsleistung ist im Vergleich zum Vorjahr um 13,9% gestiegen und beträgt im Geschäftsjahr TEUR 22.642 (i. Vj. TEUR 19.877). Die Materialaufwandsquote verminderte sich um -7,3%-Punkte auf 31,7% (i. Vj. 39,0%) und die Personalaufwandsquote um -2,5%-Punkte auf 46,8% (i. Vj. 49,3%). Das EBT (i. Vj. -TEUR 288) konnte um TEUR 2.784 auf TEUR 2.496 und der Brutto-Cashflow um TEUR 2.220 auf TEUR 2.337 (i. Vj. TEUR 117) gesteigert werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Geschäftsverlauf 2023 sowie die Lage der Gesellschaft - im Jahr 2023 und aktuell - positiv zu beurteilen sind. C. Prognosebericht Für das Jahr 2024 prognostiziert das DIW die deutsche Wirtschaft und deren Wachstum mit einer roten Null. Eine Erholung wird sich frühesten in der zweiten Jahreshälfte abzeichnen. Im kommenden Jahr könnte die Wirtschaft wieder um etwas mehr als einem Prozent wachsen, so das DIW.3 In Deutschland wird die Investitionstätigkeit auch weiterhin schwach bleiben. Trotz Investitionsanreize wie der Digitalisierung und Automatisierung, dem Ausbau resilienter Lieferketten sowie der Dekarbonisierung wird nicht erwartet, dass diese bereits im kommenden Jahr alle belastenden Faktoren kompensieren können. Die VDMA warnt davor, dass die Europäische Union im globalen Handel an Einfluss verliert, da andere Länder zögern, Freihandelsabkommen abzuschließen. Europäische Unternehmen wurden in dieser Legislaturperiode mit zahlreichen neuen Vorschriften konfrontiert, wie mit dem europäischen Lieferkettengesetz. Dagegen werden Wachstumschancen in der Digitalisierung gesehen. Im Maschinenbau werden immer mehr Funktionalitäten von Maschinen und Anlagen in die Softwarewelt verlagert. Das heißt, dass parallel zur physischen Welt des Shopfloors ein digitales Ökosystem entsteht, in dem Prozesse digital abgebildet werden. Hier eröffnen sich dem Maschinenbau vielfältige Umsatzoptionen jenseits des eigentlichen Kerngeschäfts.4 Die aktuelle wirtschaftliche Lage spiegelt sich für IFSYS im durchschnittlichen Auftragseingang des ersten Quartals 2024 wider. Es ist noch nicht genau vorhersehbar, wie die weitere Geschäftsentwicklung verläuft, jedoch erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr 2024 einen vergleichbaren Verlauf der Betriebsleistung zum Vorjahr. Das EBT erwarten wir im positiven Bereich. Für unsere Kernkostenquoten Material- und Personalaufwand prognostizieren wir hingegen jeweils einen absoluten Anstieg. Diesen Kostenerhöhungen wollen wir weiterhin mit angepassten Verkaufspreisen entgegnen. Für den Brutto-Cashflow erwarten wir eine ähnliche Tendenz zum Vorjahr. Aufgrund positiver Unternehmensergebnisse aus vorangegangenen Geschäftsjahren, verbunden mit einer sehr konservativen Ausschüttungspolitik, werden wir weiterhin in der Lage sein, unsere Verbindlichkeiten jederzeit und in voller Höhe bedienen zu können. D. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht1.1. Gesamtrisiko Die Ungewissheit über die mittel- und unmittelbaren Auswirkungen, der angespannten geopolitischen Situationen, Produktions- und Standortverlagerungen ins Ausland sowie der ungewissen Transformation in der Automobilbranche, bleibt nach wie vor bestehen. Auf der Beschaffungsseite könnten vor allem weitere Teuerungen den Kostendruck erhöhen, was ein Risiko für die Gesellschaft darstellt. 1.2. Einzelrisiken 1.2.1 Branchenspezifische Risiken Unser Unternehmen ist von der Investitionsbereitschaft unseres Absatzmarktes abhängig, was negativen Einfluss auf unsere Betriebsleistung haben könnte. Die Investitionsbereitschaft des Marktes ist prinzipiell vorhanden. Allerdings könnte sich der Umsetzungszeitraum über 2024 hinaus verschieben und der bestehende Kostendruck auf der Beschaffungsseite zu einem Anstieg der Materialaufwandsquote führen. 1.2.2 Finanzwirtschaftliche Risiken Ein effektives Debitoren- und Kreditorenmanagement minimiert Liquiditätsrisiken, welche aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung derzeit nicht erkennbar sind. Ausfallrisiken sind als Folgen der mittel- und unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten und werden durch Bonitätsprüfungen und durch ein konsequentes Mahnwesen überwacht. Bei Auftragseingängen werden wir je nach Gefährdungspotenzial eine zusätzliche Absicherung in Erwägung ziehen. Hierzu besteht seit 2022 eine Warenkreditversicherung zur Minimierung von Fabrikationsrisiken und Zahlungsausfällen unserer Kunden. 2. ChancenberichtZur weiteren Entwicklung unseres Unternehmens wurde ein Strategiepapier erarbeitet, welches folgende Kernaussagen umfasst: IFSYS ist kundenindividueller Komplettanbieter für Zuführtechnik ("Alles aus einer Hand") - Bewährte und hochwertige Zuführtechnik für Vereinzelungs- und Palettieraufgaben - Erweiterbar durch Mess- und Prüfsysteme sowie Schraub- und Fügetechnik - Flexible Zuführungen mit Robotik und optischer Teileerkennung - Mit weltweitem Vertrieb für Kunden aus der Industrie - Mit eigenem Knowhow und Service in China und den USA Diese Strategie soll zu unserem Ziel einer geringeren Abhängigkeit gegenüber einzelnen Branchen beitragen und zu einer erfolgreichen Fortführung des Geschäftsmodells führen. 3. GesamtaussageDie mittel- und unmittelbaren Folgen, u. a. der geopolitischen Lage geschuldet, haben insgesamt ein deutlich größeres Ausmaß angenommen, als in der Vergangenheit noch vermutet. Die dadurch verursachten Auswirkungen könnten noch länger spürbar sein. Dennoch erhoffen wir uns eine positive Entwicklung der Weltwirtschaft und somit auch für die Gesellschaft. Wann und wie uns welche Auswirkungen erreichen werden, bleibt abzuwarten. Steigende Material- und Personalaufwendungen können nach wie vor den Kostendruck erhöhen, welchen wir durch Anpassungen der Verkaufspreise bereits entgegengewirkt haben und bei Bedarf entsprechend anpassen werden. Weiterhin ist es das Ziel, unsere Produkte wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren und weiterzuentwickeln. Dies soll u. a. durch die Optimierung und Verbesserung der internen Abläufe gewährleistet werden. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität, sehen wir uns für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Risiken gut aufgestellt. Risiken, die den Fortbestand der IFSYS gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. E. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen, Forderungen, Verbindlichkeiten und zu Beginn des Geschäftsjahres noch Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind eher die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets unter Ausnutzung von Skonto im Rahmen der Zahlungsfristen zu begleichen. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Lieferantenkrediten und über Kreditlinien verschiedener Banken. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird für jedes nennenswerte Handelsgeschäft ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldflüsse vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein angemessenes Debitorenmanagement. F. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Großbardorf, 6. Mai 2024 gez. Adelbert Demar, Geschäftsführer gez. Rigobert Zehner, Geschäftsführer 1 https://www.handelsdaten.de/branchen/gesamtwirtschaftliche-rahmenbedingungen 2 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/industrie-maschinenbau-bilanz-100.html 3 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08.03.2024 4 https://www.kloepfel-consulting.com/supply-chain-news/maerkte/vdma-ausblick-herausforderungen-maschinenbau-7650978/ HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH, GroßbardorfI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) 2. Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) 3. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) 4. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG) IV. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten 1. Größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 Abs. 2 HGB 2. Angabe gem. § 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB; § 285 Nr. 27 HGB 3. Angaben gem. § 285 Nr. 3a HGB 4. Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) 5. Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB 6. Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB 7. Angaben gem. § 285 Nr. 14, 14a HGB 8. Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB) 9. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Anlagen zum Anhang Anlage 1 Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) Anlage 2 Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 u. 2 HGB) I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH hat ihren Sitz in Großbardorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Schweinfurt unter HRB 5023 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH, Großbardorf, wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going-concern) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Abnutzung unterlagen, wurden diese nach vorsichtig geschätzter Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; sofern sie der Abnutzung unterlagen, wurden diese nach vorsichtig geschätzter Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem höheren Wert als EUR 250,00 wurden bis zu einem Wert von EUR 800,00 sofort abgeschrieben und als Abgang dargestellt. Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht unter Beachtung des Niederstwertprinzips der niedrigere beizulegende Wert am Bilanzstichtag maßgeblich war. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten (einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen) bzw. Herstellungskosten, soweit unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht niedrigere Tageswerte am Bilanzstichtag maßgebend waren. Bei der Bewertung des Materialbestandes wurden Risiken, die sich aus der geminderten Verwertbarkeit bzw. beschränkten Verwendbarkeit ergeben, durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge wurden neben den Einzelkosten (Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung) auch aktivierungspflichtige Teile der Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen) einbezogen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Einstellung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag am Bilanzstichtag bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage 1 beigefügt ist. 2. Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind nachfolgende Rückstellungen enthalten:
3. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten und deren Besicherung ergibt sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel, der als Anlage 2 beigefügt ist. 4. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG) Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. EUR 6.733.222,28 (Vorjahr: EUR 7.230.655,81) handelt es sich gleichzeitig auch i. H. v. EUR 540.514,41 (Vorjahr: EUR 708.015,84) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und i. H. v. EUR 6.192.707,87 (Vorjahr: EUR 6.522.639,97) um sonstige Vermögensgegenstände sowie i. H. v. EUR 6.100.000,00 (Vorjahr: EUR 6.100.000,00) um Forderungen gegen Gesellschafter. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. EUR 7.781,13 (Vorjahr: EUR 64.656,31) handelt es sich gleichzeitig auch i. H. v. EUR 7.781,13 (Vorjahr: EUR 64.656,31) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie i. H. v. EUR 6.103,21 (Vorjahr: EUR 7.283,74) um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. IV. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten 1. Größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 Abs. 2 HGB Von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch genommen. 2. Angabe gem. § 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB; § 285 Nr. 27 HGB Selbstschuldnerische Bürgschaft ohne zeitliche und betragsmäßige Beschränkung zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale gegen die EMSO Electrical Mechanical Solutions GmbH, Rattelsdorf (100%ige Tochtergesellschaft). Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus vorgenannter Bürgschaft kann auf Grund der gegenwärtigen Geschäftslage der EMSO Electrical Mechanical Solutions GmbH, Rattelsdorf, als moderat eingeschätzt werden. Der Betrag der potenziellen Verpflichtung aus vorgenannter Bürgschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 383. 3. Angaben gem. § 285 Nr. 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, betrifft Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen i. H. v. insgesamt TEUR 207 (Vorjahr: TEUR 294). 4. Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 195,25 (Vorjahr: 189,50).
5. Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023 von Herrn Adelbert Demar, Elektromeister, Großbardorf, sowie Herrn Rigobert Zehner, Maschinenbautechniker und technischer Betriebswirt, Großbardorf, vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. 6. Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB Beteiligung an der IFSYS North America Inc. mit Sitz in Inman, SC 29349:
Beteiligung an der EMSO Electrical Mechanical Solutions GmbH mit Sitz in Rattelsdorf:
7. Angaben gem. § 285 Nr. 14, 14a HGB Name und Sitz der Muttergesellschaft: JOPP Holding GmbH Kastanienallee 11 97616 Bad Neustadt Gem. § 291 Abs. 2 Nr. 4 HGB erstellt die JOPP Holding GmbH den befreienden Konzernabschluss für die gesamte Gruppe. Ort der Offenlegung: Elektronischer Bundesanzeiger 8. Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2023 i. H. v. Euro 1.883.165,88 auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wir verweisen auf die Angaben im Rahmen der Risikoberichterstattung des Lageberichts.
Großbardorf, den 6. Mai 2024 gez. Adelbert Demar, Geschäftsführer gez. Rigobert Zehner, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2023IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH, Großbardorf
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IFSYS Integrated Feeding Systems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Fulda, 6. Mai 2024 GFP
GmbH
gez. Hanna Reitz, Wirtschaftsprüfer |
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