Mawega
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.786,38 |
80.494,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
54.115,50 |
72.824,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.669,38 |
7.669,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.339,42 |
5.438,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.955,48 |
1.490,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.383,94 |
3.947,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.774,74 |
3.193,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
231.899,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.900,54 |
321.026,90 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.055,30 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
128.000,00 |
127.822,97 |
| II.
Kapitalrücklage |
277.189,96 |
15.000,01 |
| III.
Verlustvortrag |
356.538,71 |
190.714,24 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
28.595,95 |
184.008,42 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
231.899,68 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
17,00 |
202,00 |
| C.
Rückstellungen |
5.413,00 |
8.830,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
48.415,24 |
311.994,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.092,19 |
214.031,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.900,54 |
321.026,90 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Mawega GmbH zum 31. Dezember
2009 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde nach
den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im
Vorjahr aufgestellt. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte aufgrund positiver
Fortführungsprognose weiter zu Going-Concern-Werten.
Eine Überschuldung gemäß § 19 (2) Satz
1 InSO liegt nicht vor, da der Gesellschafter mit seinen
Ansprüchen auf Zins und Tilgung im Range hinter die in
§ 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InSO genannten Forderungen
zurückgetreten ist, § 39 Abs. 2 InSO.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgte grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro wurden
im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand
verbucht.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro
übersteigen wurde im Jahr des Zugangs ein Sammelposten
gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in
den folgenden vier Jahren zu jeweils einem Fünftel
abgeschrieben § 6 Abs. 2a EStG.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel und aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde
für die Sonderabschreibung gemäß § 7g
Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB gebildet und zum
Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Finanzanlagen beinhalten die Beteiligung an der
Dr. Klaus Pade GmbH.
Die Verminderung der Verbindlichkeiten ist durch
Forderungsverzicht entstanden. Die Forderungen waren zum
Zeitpunkt des Verzichts voll werthaltig.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil
entfällt auf die zulässigen Sonderabschreibungen
gemäß § 7g Abs. 1 EStG.
Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung des
Sonderpostens mit Rücklageanteil im Jahr 2009:
Vortrag
|
202,00 Euro
|
Auflösung
|
-185,00 Euro
|
Einstellung
|
0,00
Euro
|
Stand 31.12.2009
|
17,00 Euro
|
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
- unbesetzt -
IV. Sonstige Angaben
Die Mawega GmbH hält 100% der Anteile der Dr.
Pade GmbH, Berlin.
Die Mawega GmbH hält seit 29.12.2008 durch
Ausscheiden aller anderen Gesellschafter alle Anteile an
der Löcknitz Bootscharter GmbH & Co. KG. Das
Vermögen der Löcknitz Bootscharter GmbH & Co.
KG ging mit Wirkung vom 30.12.2008 im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung gem. § 738 BGB
zu Buchwerten auf die Mawega GmbH über. Die Mawega
GmbH führt die Geschäfte der Löcknitz
Bootscharter GmbH & Co. KG fort.
Mitglieder der Geschäftsführung:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dr.
Klaus Pade geführt.
Berlin, 23. September 2010
Mawega GmbH
vertreten durch ihren Geschäftsführer
.......................................................
Dr. Klaus Pade
|