Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 23591
Eingetragen
25.4.2005
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Angebot, Handel und Verkauf von lichtkosmetischen (Benutzung einer Sonnenbank, Erwerb von Körperkosmetik), gastronomischen Dienstleistungen, Betrieb, Vertrieb und Handel von Sonnenstudios nebst allem Zubehör, Vertrieb von kosmetischen Artikeln sowie Beratung und Schulung von Inhabern und Mitarbeitern anderer Sonnenstudios.

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Böhme
seit 4.9.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HADIGA GmbH vertr. d.d. Insolvenzverwalter RA Prof. Dr. Nikolaus Schmidt

Königsbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.12.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
3.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 12.373,46 12.373,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.373,46 12.373,46
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 12.373,46 12.373,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.373,46 12.373,46

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
3.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 5.285,96 8.435,96
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 0,04 16.564,04
III. Bilanzverlust 19.714,00 0,00
B. Rückstellungen 3.150,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 3.937,50 3.937,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.373,46 12.373,46

Anhang Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Über das Vermögen der HADIGA GmbH i. L. wurde am 03. Dezember 2014 das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Dresden eröffnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Dresden, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die werbende Tätigkeit wurde am 30. April 2010 eingestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der durch den Insolvenzverwalter erstellten Vermögensaufstellung im Gutachten vom 27. November 2014 sowie unter Berücksichtigung der Insolvenzverwalterberichte und wertaufhellender Tatsachen erstellt.

Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahreswerten besteht auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht.

Die Gliederung erfolgte nach den Bestimmungen des § 266 HGB.

Sachanlagevermögen ist nicht vorhanden.

Die bestehenden Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Der Verlust wird vorgetragen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem in der Gläubigerliste festgestellten und durch das Gericht geprüften Erfüllungsbetrag passiviert.

 

gez. Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Insolvenzverwalter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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