A 45 Handels-GmbHLiquidiert

20095 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 140463
Eingetragen
2.4.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit medizinischen Geräten, Importund Export und der Handel mit Kraftfahrzeugen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

A 45 Handels-GmbH

Hamburg (vormals: Neuberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

20756,30

20756,30

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

375,97

12663,45

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

201944,12

193185,10

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

223076,39

226604,85



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-95,15

0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-4228,46

-95,16

B. Rückstellungen

2400

1700

C. Verbindlichkeiten

200000

200000

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

223076,39

226604,85

ANHANG

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Zur Klarheit der Darstellung werden alle nach den gesetzlichen Vorschriften zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1.

Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 283 HGB) vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt mit folgender Ausnahme:

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da kaum Verbindlichkeiten bestehen.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige degressive Abschreibungen angesetzt. Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden linear abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der Zinsverluste wird eine pauschale Wertberichtigung der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

 

Frankfurt am Main, den 30. Oktober 2015

gez. Weber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.10.2015

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