SOCORRO (Deutschland) GmbHLiquidiert

55129 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 46664
Vorher
"BINGO" Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
14.10.1993
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Der Import und Export von Alarmgeräten und der Vertrieb von Sicherheitssystemen zum Schutz von Personen und/oder Eigentum sowie der Erwerb entsprechender Lizenzen.

Historie

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Management

NameRolle
Roelof Wiebe Booiman
seit 14.8.2019
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOCORRO (Deutschland) GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 3.624,00 3.562,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1.722,00
II. Sachanlagen 3.624,00 1.840,00
B. Umlaufvermögen 12.700,98 15.304,78
I. Vorräte 8.700,99 10.876,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.994,60 4.423,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5,39 5,39
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 16.619,70 13.160,58
D. sonstige Aktiva 111,77 0,00
Summe Aktiva 33.056,45 32.027,36

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 38.725,17 9.569,94
III. Jahresfehlbetrag 3.459,12 29.155,23
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.619,70 13.160,58
B. Rückstellungen 1.454,30 2.308,60
C. Verbindlichkeiten 31.602,15 29.718,76
Summe Passiva 33.056,45 32.027,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Die SOCORRO (Deutschland) GmbH hat ihren Sitz in Mainz und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz (Reg.Nr. HRB 46664).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz vom Vorjahr wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Finanzanlagen

Anteilbesitze gem. § 285 Abs. 11 HGB bestehen keine.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 3.994,60 0,00 4.423,15 0,00

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2017 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 31.602,15 1.389,64 0,00 30.212,51

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Harald Vollrodt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

55130 Mainz

-die Geschäftsführung-

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.12.2018.

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