Gecko Logic
GmbH
Aßlar
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.3.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
442.432,74 |
337.911,79 |
| I.
Sachanlagen |
142.223,00 |
119.124,00 |
| II.
Finanzanlagen |
300.209,74 |
218.787,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.522.503,39 |
2.579.260,03 |
| I.
Vorräte |
2.260.467,66 |
2.125.742,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.808.076,82 |
428.892,42 |
| III.
Wertpapiere |
676,15 |
0,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
453.282,76 |
24.625,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90.104,26 |
72.449,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.055.040,39 |
2.989.621,79 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.3.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
576.065,08 |
118.443,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
424.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzverlust |
47.934,92 |
-93.443,28 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
60.110,00 |
| C.
Rückstellungen |
130.530,34 |
41.576,21 |
| D.
Verbindlichkeiten |
4.348.444,97 |
2.769.211,58 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
280,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.055.040,39 |
2.989.621,79 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1
i.V.m. Abs. 4 HGB wurde der Jahresabschluss nach den
Vorschriften der §§ 242 bis 256 und §§
264 bis 288 HGB aufgestellt.
Die Kapitalgesellschaft hat erstmals 2 der in §
267 Abs. 1 HGB genannten 3 Merkmale überschritten. Die
Rechtsfolgen treten jedoch nur dann ein, wenn sie an den
Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden
Geschäftsjahren überschritten werden.
Das vorliegende Geschäftsjahr umfasste den
Zeitraum 01.04.2006 bis 31.12.2006.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des
Vorjahres wurden beibehalten. Ausnahmen davon sind
erläutert.
Durch fehlerhafte Bewertung der Position "In
Ausführung befindliche Bauaufträge" in der Bilanz
zum 31.03.2006 erfolgte eine Bilanzberichtung zu diesem
Stichtag.
Der Ausweis der "Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen" sowie der "Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen" erfolgte als "Ford./Verb. aus L.u.L." mit
Kontokorrent ( im Vorjahr Ausweis ohne Kontokorrent). Auch
wurden "Ford./Verb. aus L.u.L. gegenüber verbundenen
Unternehmen" separat in der Bilanz ausgewiesen.
Im Berichtsjahr wurde auf Bruttolohnverbuchung
umgestellt.
Ein Lagebericht nach § 264(1) HGB wurde nicht
erstellt, da von dem Wahlrecht für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht wurde.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen sind nach der
linearen oder zulässigen degressiven Methode unter
Beachtung steuerlich anerkannter Vorschriften vorgenommen
worden.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
Die Zugänge geringwertiger Wirtschaftsgüter
im Wirtschaftjahr wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vollabschreibung gem. § 6(2) EStG wurde nicht mehr in
Anspruch genommen.
Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte mit den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die In Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden zu Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des
Realisationsprinzips mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler
Abschläge berücksichtigt
(Pauschalwertberichtigung).
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbare Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Garantieansprüche von Kunden waren am Bilanzstichtag
nicht bekannt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Bilanzposten in fremder Währung wurden zum
Tageskurs umgerechnet. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Im Bilanzposten "sonstige Verbindlichkeiten" sind die
"Darlehen typ. stiller Gesellschafter mit Nachrangabrede"
mit einem Betrag von 558.250,00 € ausgewiesen.
Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB:
Gesamtschuldnerische Bürgschaft für
Kontokorrentkredit Sparkasse Wetzlar 2015915 der
FiveStarEnergy GmbH, Wetzlar. Stand zum 31.12.2006 €
267.830,28.
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
Organe der Gesellschaft im Geschäftsjahr
01.04.2006 bis 31.12.2006
Mitglieder der Geschäftsführung:
Herr Steve Gyoerffy, Diplom-Wirtschaftsing.,
Greifenstein
Herr Claus-Dieter Wohlgemuth, Dipl.-Ing., Lahnau
Es bestand ein Unternehmensbeirat.
Finanzderivate sind nur im Zusammenhang mit
Währungsgeschäften selektiv getätigt worden.
Zum Bilanzstichtag lagen keine Geschäfte vor.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.4.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 3.236.559,11 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 6.852,91 EUR.
1.4.2005 -
31.3.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 1.468.061,44 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 6.289,00 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.4.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 149.093,54 EUR.
1.4.2005 -
31.3.2006
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 67.671,59 EUR.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
1.4.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 500.000,00 EUR.
1.4.2005 -
31.3.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 500.000,00 EUR.
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