H2-Transporte GmbH
Gronau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
164.968,00 |
136.860,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.046,42 |
37.664,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.680,56 |
288,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.812,52 |
72.903,73 |
| Aktiva |
274.507,50 |
247.715,82 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.583,17 |
8.429,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.924,33 |
239.285,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
90.364,02 |
84.600,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
177.560,31 |
154.685,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
26.977,98 |
27.472,04 |
| Passiva |
274.507,50 |
247.715,82 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts
erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes
entsprechende Steuerbilanz gefertigt.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht
wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig
und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil
ausführlich besprochen. Auf weitergehende
Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Rechte und Pflichten:
Forderungen: 0,00 €
Verbindlichkeiten: 26.977,98 €
Vorschlag zur
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Ralf
Husung.
gez. Ralf Husung, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss
wurde am 23.12.2021 festgestellt.
|