Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 35151
Vorher
AK Industrieanlagen GmbH
Eingetragen
12.6.2014
Branche
Erbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteBeteiligungsgesellschaftenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
- Verpachtung und Verwertung von Industrieanlagen und Industriegebäuden - Beherrschende oder kontrollierende Beteiligung von mittel- bis langfristiger Dauer von Industriefirmen und sonstigen Firmenkonstrukten jeglicher Art. - Strategische Beteiligung und Kauf und Verkauf sowie Betreiben von Industriefirmen, Firmenkonstrukten jeglicher Art - strategische Beteiligungen und Kauf und Verkauf und Betreiben von jeglicher Art von Dienstleistung an Firmen und/oder Personen - Handel und Entwicklung mit Industrie-Design jeglicher Art - Vermittlung von jeglichen Aufträgen im Gesundheitswesen, Handel und Industrie - Handel und Entwicklung sowie Vermarktung von Patenten, Gebrauchsmuster und Marken jeglicher Art für Industrie und Handel - Handel mit CO2 Zertifikaten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Dr. Bliemeister
seit 23.2.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neuss
725.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AKINDU INDUSTRIES GmbH

Oberhausen (vormals: Bottrop)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.267.132,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.233.082,37
II. Sachanlagen 34.049,69
III. Finanzanlagen 0,00
B. Umlaufvermögen 17.699.949,89
I. Vorräte 406.817,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 444.406,34
III. Wertpapiere 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.848.725,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.453,39
D. Aktive latente Steuern 0,00
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00
Summe Aktiva 26.975.535,34

Passiva

31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 26.911.618,14
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 725.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 0,00
IV. Gewinn-/Verlustvortrag 0,00
V. Jahresüberschuss 26.186.618,14
B. Rückstellungen 66.367,51
C. Verbindlichkeiten -2.450,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
E. Passive latente Steuern 0,00
Summe Passiva 26.975.535,34

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 32.254.365,31
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0,00
3. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00
4. sonstige betriebliche Erträge 0,00
5. Materialaufwand -6.535.318,95
6. Personalaufwand -954.213,54
7. Abschreibungen -124.532,02
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00
9. Erträge aus Beteiligungen 0,00
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00
15. sonstige Steuern 1.546.317,34
Jahresüberschuss 26.186.618,14

Anhang

Firmenname laut Registergericht: AKINDU INDUSTRIES GmbH.
Firmensitz laut Registergericht: Oberhausen
Registergericht: Duisburg
Handelsregisternummer: 35151

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss der AKINDU INDUSTRIES GmbH für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als große Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des BilRUG befolgt.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde teilweise Gebrauch gemacht

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

1. Aktiva

Der Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände wird zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegegenstände und nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei den technischen Anlagen und Maschinen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 5 bis 10 Jahre, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist die Abschreibung auf die Nutzungsdauer der verschiedenen Gruppen von Ausstattungsgegenständen ausgerichtet.

Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Einkaufspreisen oder zu den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu den anteiligen Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Zinsen für Fremdkapital werden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Allen erkennbaren Risiken aus Lagerdauer und geringerer Verwertbarkeit wurde durch angemessene Abschläge Rechnung getragen.

Die Forderungen sind unter Berücksichtigung individueller und pauschaler Wertberichtigungen bei den Lieferungsforderungen mit dem Nominalwert aktiviert. Im Übrigen werden Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bewertet.

2. Passiva

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennwert ausgewiesen.Pensionsrückstellungen gibt es keine.

Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden mit dem (voraussichtlichen) Erfüllungsbetrag passiviert.

Hinweis:

Bei der schwebende Energiebeschaffungs- und -absatzgeschäfte sowie der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) CO 2 Handel im Bereiche Strom und Gas, die in sachlicher und zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken unterliegen, wurden abweichend vom Grundsatz der im paritätischen Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 HGB) für Zwecke der bilanziellen Bewertung in Vertragsportfolios zusammengefasst.

Gewinnverwendungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 16. April 2022 beschlossen die Gewinnrücklage für neue Investitionen im Sektor Gas / Strom - Ideen, Partnerschaften , Marktposition, Netzwerke strategische Beteiligungen Startup - Investments Venture Capital Research und Development sowie Brand Establishment zu verwenden

Fehbeträge bestehen nicht.

Lagebericht:

Auch die Quartal 2022 wird weiter überschattet durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

Dieser führt neben teilweisen weltweiten Lieferengpässen sowie zu Preissprüngen an den Rohstoffmärkten. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas bewegen sich auf einem auf höheren Niveau, jedoch Tendenz fallend.

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs stellen weiterhin wertbegründendes Ereignis dar. Auswirkungen auf die Aussage der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31.12.2022 ergeben sich daraus jedoch erneut nicht.

Die Konsequenzen des Ukraine-Kriegs für das Geschäftsjahr 2022 waren bei Aufstellung des Jahresabschlusses überschaubar, die Rohstoffmärkte sind auf dem Weg, der beruhigt.

Insbesondere können die möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2023 zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Obwohl die AKINDU INDUSTRIE GmbH. keiner eigene Geschäftstätigkeit in Russland und der Ukraine nachgehen, könnte eine weitere Eskalation des Konflikts sowie ein Abbruch der Gaslieferungen aus Russland spürbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

So könnte es dazu kommen, dass infolge eines Abbruchs von russischen Gaslieferungen Vorlieferanten ihren Verpflichtungen nicht oder zumindest nicht zu den vertraglich vereinbarten Konditionen nachkommen, mit der Folge, dass AKINDU INDUSTRIES GmbH Strom und Gas zu hohen Preisen am Markt beschaffen muss. Nicht auszuschließen ist zudem, das Vertragspartner der AKINDU INDUSTRIES GmbH infolge der Sanktionen oder infolge der generellen negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Gesamtwirtschaft in Schwierigkeiten geraten können. Andere Geschäftsbereiche der AKINDU INDUSTERIES GmbH. sind nicht betroffen, lediglich die Bereiche GAS + STROM verfügen über die Problematik des Einkaufs und Bezuges der Energie und Brennstoffe.

Bestätigungsvermerk

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Bestätigungsvermerk auf den aufgestellten und nicht auf den offengelegten Jahreabschluss und Lagebericht bezieht.

AKINDU INDUSTRIES GmbH, OBERHAUSEN

1. Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AKINDU INDUSTRIES GmbH, Oberhausen, - bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 20222 einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AKINDU INDUSTRIES GmbH, Oberhausen, für das Geschäftsjahr 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft, sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr 2022 , vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

2. Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.

Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

4. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.

Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Daher beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Daher beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Daher führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 14.05.2024

Gez. Dr. Wesgis, Wirtschaftsprüfer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Oberhausen, 07.05.2024

gez. Vorstand Angelina Wagner-Schmidtroth

Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2024 festgestellt

Nachrichten & Medien

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