Elektro Glasow GmbHLiquidiert

83026 Rosenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 6337
Eingetragen
2.5.1990
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
die Durchführung von Elektroinstallationen sowie die Reparatur und der Handel mit Elektrogeräten aller Art.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Manuela Kecht
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Sabine Glasow in Erbengemeinschaft
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Manuela Kecht
Stephanskirchen
25.000 DM
50.00%
Sabine Glasow in Erbengemeinschaft
Germany
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Glasow GmbH

Rosenheim

(vormals: Stephanskirchen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 26.189,50 35.739,00
I. Sachanlagen 26.189,50 35.739,00
B. Umlaufvermögen 18.202,35 18.294,44
I. Vorräte 730,00 11.382,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.319,86 6.775,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 152,49 136,91
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 139.584,44 54.245,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 183.976,29 108.278,64

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Verlustvortrag 79.809,80 62.131,39
III. Jahresfehlbetrag 85.339,24 17.678,41
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 139.584,44 54.245,20
B. Rückstellungen 3.058,00 3.136,00
C. Verbindlichkeiten 180.918,29 105.142,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 183.976,29 108.278,64

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Elektro Glasow GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Ausleihungen zum Nennwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein größerer Betrag von Forderungen gegen Kunden in ein Darlehen mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr umgewandelt.

Latente Steuern

Latente Steuern entstehen aus der unterschiedlichen Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss übersteigt den steuerrechtlichen. Alternativ: Der steuerrechtliche Jahresüberschuss übersteigt den handelsrechtlichen. Unterschiedsbetrag ist die Bemessungsgrundlage der latenten Steuerlast. Vom Wahlrecht nach § 274a (5) HGB wird Gebrauch gemacht.

Steuerliche Verlustvorträge waren bei der Berechnung latenter Steuern nicht zu berücksichtigen.

Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle, bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen, ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Verbindlichkeiten

wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Sonstige Anmerkungen

Im Hinblick auf die Kapitalausstattung der Gesellschaft wurde auf die Vorschriften der § 64 GmbHG hingewiesen, die bei einem Kapitalverzehr zu beachten wären.

Über eine Firmenbewertung und hierfür notwendige Wertermittlungen und Wertansätze wurde gesprochen.

Eine Wertermittlung liegt zugrunde:

a) § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB

b) Anm. 13/62 Steuerberater Rechtshandbuch

c) Anmerkungen S. 1371 ff. WP-Handbuch

d) Michael B. Klar, Überschuldung, erschienen im Carl Heymann Verlag KG.

Hinsichtlich eines Firmenwertes wird der Meinung von Klar der Vorzug gegeben, weil dieser seinen wertmäßigen Ausdruck in der Anpassung des zur Marktpreisen bewerteten Leistungsvermögens der Firma erhält und das von der Firma erworbende Know-how nach Meinung des Berichtverfassers als selbstgeschaffener immaterieller Anlagewert gerade dazu beiträgt, die Betriebsbereitschaft des Unternehmens für weiter in der Zukunft liegende Zeiträume, besonders gegenüber Mitbewerbern, zu sichern und zu erhalten.

Der Meinung anderer Kommentatoren, die diesen Ansatz nur bei einer Veräußerung berücksichtigen wollen (sog. "going concern" Gesichtspunkt) konnte nicht gefolgt werden.

Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden, dass bei einer Bewertung der Gesellschaft ein Wertansatz für den Firmenwert möglich und geboten ist.

Unabhängig von diesen Überlegungen hat sich der Gesellschafter Norbert Glasow bereiterklärt, für die Darlehenskonten eine Rangrücktrittserklärung hinter sämtliche Forderung derzeitiger und künftiger Gläubiger abzugeben und zwar solange wie die Gesellschaft das derzeitige Stammkapital von 25.564,60 EUR beibehält.

Durch diesen Schritt werden die Darlehenskonten wie haftendes Kapital behandelt und damit die Kapitalbasis der Gesellschaft vergrößert. Damit wird einem Anliegen der Gläubiger Rechnung getragen.

Zusätzlich unterstützt der Gesellschafter Norbert Glasow die Konsolidierung der GmbH durch die Übernahme einer persönlichen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten bei den Banken.

Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren liegt deshalb zum Bilanzstichtag 31.12.2010 keine Überschuldung der Gesellschaft vor.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

- Herrn Norbert Glasow

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Rosenheim, den 29.11.2011

Norbert Glasow, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.

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