NSK
GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
180.228,00 |
153.700,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
180.226,00 |
153.698,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.093.906,96 |
722.160,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
842.837,46 |
437.465,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
695.751,42 |
308.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
251.069,50 |
284.694,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
518,00 |
|
| Aktiva |
1.274.652,96 |
875.860,17 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
346.123,21 |
330.438,81 |
| I.
eingefordertes Kapital |
19.000,00 |
19.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-6.000,00 |
-6.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-19.714,50 |
-19.714,50 |
| III.
Gewinnvortrag |
331.153,31 |
183.438,26 |
| IV.
Jahresüberschuss |
15.684,40 |
147.715,05 |
| B.
Rückstellungen |
124.594,66 |
153.058,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
803.935,09 |
392.362,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
188.865,26 |
175.167,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
615.069,83 |
217.195,54 |
| Passiva |
1.274.652,96 |
875.860,17 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2022
1. ALLGEMEINES
Der Jahresabschluss der NSK GmbH,
Neubau-Sanierung-Komplettbau (nachfolgend Gesellschaft
genannt) wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjah-resvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-rechten
sind nicht zu verzeichnen.
1.1 Größenklasse (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom 06. Dezember
2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur
Einführung internationaler Rech-nungslegungsstandards
und zur Sicherung der Qualität der
Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166), da sie die dort
genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.
1.2 Anwendung von Erleichterung- und
Gliederungsvorschriften
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Lageberichts und der Erstellung eines Anlage-gitters
befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1
HGB).
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§
274a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge, soweit diese bei Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt waren.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind mit
den Anschaffungskosten angesetzt worden und sofern diese
der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen
Abschreibungen ver-mindert.
Die
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der
Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht
dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter
Ansatz der steuerrechtlich zulässigen
Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form
pauschaler Abschläge berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlich-keit (§ 243
Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur
Restlaufzeit und zur Be-sicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst:
|
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
(§ 268 Abs. 5)
€ |
Restlaufzeit
von mehr als
5 Jahren
(§ 268 Nr. 1a)
€ |
1.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
462.500,00
|
2.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
94.348,69
|
0,00
|
3.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
73.508,17
|
0,00
|
4.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
|
|
167.856,86 |
462.500,00
|
4. SONSTIGE ANGABEN
Herr Martin Tunsch und Herr Torsten Siebert sind
jeweils zu alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern bestellt. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Halberstadt, den 30.11.2023
.......................................................
(Martin Tunsch / Torsten Siebert)
BESCHEINIGUNG
Vorliegender Jahresabschluss wurde von mir auf der
Grundlage der mir vorgelegten
Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten
Auskünfte der Gesellschaft erstellt. Eine
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser
Unterlagen und Angaben des
Unternehmens erfolgte auftragsge-mäß in
eingeschränktem Umfang.
Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
übrigen Unterlagen und Angaben war nicht
Gegenstand des Auftrags.
Magdeburg, den 30.11.2023
Schubert & Kollegen GmbH
-Steuerberatungsgesellschaft-
Sven Schubert
-Steuerberater-
sonstige Berichtsbestandteile
Halberstadt, 30.11.2023
gez.
M.Tunsch, T.Siebert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2023
festgestellt.
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