Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 113841
Vorher
MSK GmbH
Eingetragen
24.7.2003
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Leistungen im Hoch- und Tiefbau, Projektsteuerung und Bauleitung, schlüsselfertiges Bauen, Energieberatung, Bauthermographie, Blower-Door.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Siebert
seit 21.1.2020
Geschäftsführer
Martin Tunsch
seit 26.2.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
76.00%
NSK GmbH
24.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Bauwerk eG
Germany
76.00%
NSK GmbH
Germany
24.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NSK GmbH

Halberstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 180.228,00 153.700,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 180.226,00 153.698,00
B. Umlaufvermögen 1.093.906,96 722.160,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 842.837,46 437.465,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 695.751,42 308.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 251.069,50 284.694,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 518,00  
Aktiva 1.274.652,96 875.860,17

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 346.123,21 330.438,81
I. eingefordertes Kapital 19.000,00 19.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. eigene Anteile -6.000,00 -6.000,00
II. Gewinnrücklagen -19.714,50 -19.714,50
III. Gewinnvortrag 331.153,31 183.438,26
IV. Jahresüberschuss 15.684,40 147.715,05
B. Rückstellungen 124.594,66 153.058,49
C. Verbindlichkeiten 803.935,09 392.362,87
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 188.865,26 175.167,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 615.069,83 217.195,54
Passiva 1.274.652,96 875.860,17

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2022

1. ALLGEMEINES

Der Jahresabschluss der NSK GmbH, Neubau-Sanierung-Komplettbau (nachfolgend Gesellschaft genannt) wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjah-resvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-rechten sind nicht zu verzeichnen.

1.1 Größenklasse (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom 06. Dezember 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rech-nungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166), da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

1.2 Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlage-gitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt worden und sofern diese der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen ver-mindert.

Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewer­tet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zu­lässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichti­gung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver­pflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich-keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur Restlaufzeit und zur Be-sicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst:



Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (§ 268 Abs. 5)
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 268 Nr. 1a)
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0,00
462.500,00
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
94.348,69
0,00
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
73.508,17
0,00
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern                        
0,00 0,00



167.856,86 462.500,00

4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Martin Tunsch und Herr Torsten Siebert sind jeweils zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Halberstadt, den 30.11.2023

.......................................................
(Martin Tunsch / Torsten Siebert)

BESCHEINIGUNG

Vorliegender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grund­lage der mir vor­ge­leg­ten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Aus­künf­te der Gesellschaft erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Un­ter­la­gen und An­ga­ben des Unternehmens erfolgte auftragsge-mäß in ein­ge­schränk­tem Um­fang.
Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der übrigen Unterlagen und An­ga­ben war nicht Gegenstand des Auftrags.

Magdeburg, den 30.11.2023

Schubert & Kollegen GmbH
-Steuerberatungsgesellschaft-
Sven Schubert
-Steuerberater-

sonstige Berichtsbestandteile

 

Halberstadt, 30.11.2023

gez. M.Tunsch, T.Siebert


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2023 festgestellt.

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