Gusto Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cristiano Ferreira Almeida seit 20.4.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Wiesengrund GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GUSTO Besitzgesellschaft mbHBremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss der GUSTO Besitzgesellschaft mbH zum 31.12.2010 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266 HGB gegliedert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Geringwertige bewegliche Anlagegüter der Jahre 2008 und 2009 mit Einzelanschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2a EStG n.F. in einen Sammelposten eingestellt und mit einem Fünftel abgeschrieben. Ein fiktiver Abgang wird im letzten Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 82.500,00, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind. Bei den Rechten handelt es sich um schriftliche Bürgschaften, Grundschulden sowie Sicherungsübereignungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hartmuth John, kaufmännischer Angestellter. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB (besondere Umstände, daß der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt) liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Bremerhaven, den 25. Mai 2011 Hartmuth John, Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.5.2011. |
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