Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 94783
Vorher
UVG - Verwaltungs GmbH
Eingetragen
16.10.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an anderen Gesellschaften, insbesondere an der UVG - Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG

Historie

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Management

NameRolle
Carolin Schäfer
seit 3.11.2020
Geschäftsführer
Lutz Urbach
seit 3.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kerpen
12.500 €
50.00%
Köln
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

UVG - Verwaltungs GmbH

Niederkassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 20.906,87 20.106,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.906,87 20.106,95

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 18.874,10 18.307,72
B. Rückstellungen 2.032,77 1.799,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.906,87 20.106,95

Anhang

Die Bilanz wurde unter Beachtung der in § 246 ff. HGB vorgeschriebenen allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265 HGB wurden eingehalten.

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftjahr 2010 wurde bei selbstständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 in den Zugangsjahren 2008 bis 2009 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 wurde die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool, § 6 Abs. 2a EStG) angewandt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden. Es bestehen Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von Euro 17.593,31 (VJ: Euro 16.459,08).

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, mit dem die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen nicht (VJ: Euro 0,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren bestehen nicht (VJ: Euro 0,00). Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Steuern (VJ: Euro 0,00) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit (VJ: Euro 0,00).

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Geschäftsführer der UVG-Verwaltungs GmbH sind Frau Waltraud Maria Urbach und Herr Peter Urbach.

Die ausstehenden Einlagen waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht eingefordert.

Die UVG-Verwaltungs GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der UVG Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KG, die ihren Sitz in Niederkassel hat.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Niederkassel, den 23.09.2016

gez. Urbach

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2016 festgestellt.

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