B. H. S. Hygiene-Service GmbH

Jägerweg 2, 48268 Greven, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 2796
Eingetragen
30.1.1997
Branche
Desinfektion und SchädlingsbekämpfungGroßhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnHerstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
Gegenstand
ist die professionelle Schädlingsbekämpfung aller Art einschließlich Bautenschutz und Holzschutz, Hygienedienst sowie die Herstellung und der Handel mit entsprechenden Schädlingsbekämpfungsmitteln und -Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Binnewies
seit 4.8.2017
Geschäftsführer
Adolf Binnewies
seit 21.7.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.H.S. Hygiene-Service GmbH

Greven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 27.525,00 21.960,00
I. Sachanlagen 27.525,00 21.960,00
B. Umlaufvermögen 41.128,52 42.567,70
I. Vorräte 4.826,90 4.765,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.814,01 17.608,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.487,61 20.193,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 204,73 210,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.858,25 64.738,37

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 41.792,36 29.154,89
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 5.328,00  
III. Gewinnvortrag 3.590,30 -167,75
IV. Jahresüberschuss 7.309,47 3.758,05
B. Rückstellungen 5.121,43 4.370,00
C. Verbindlichkeiten 21.944,46 31.213,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.858,25 64.738,37

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der B.H.S. Hygiene-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
 

Betriebsgröße


In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine  Kapitalgesellschaft einzustufen.
 

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


 

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und ggf. degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
·         Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·         Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·         Ausleihungen zum Nennwert,
·         unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und
·         sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
 
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden erforderlichenfalls Rückstellungen gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
 

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro


Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
 
 

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


 
 

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00.
 
 

Sonstige Pflichtangaben


 

Namen der Geschäftsführer


Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Adolf Binnewies          Gesellschafter-Geschäftsführer

 
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen


Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter folgender Unternehmen:
keine
 

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 

Feststellung des Jahresabschlusses


 
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 22.12.2011.
 

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