SunDealer GmbHLiquidiert

25876 Schwabstedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 8236 FL
Vorher
SN Solartechnics Vertrieb Süd/Ost GmbH
Eingetragen
30.11.2009
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Handel und Vertrieb von Photovoltaikanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Sven Zeriadtke
seit 14.6.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oliver Zeriadike
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SunDealer GmbH

Schwabstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 49.996,00 62.602,00
I. Sachanlagen 49.996,00 62.602,00
B. Umlaufvermögen 61.770,99 728.171,12
I. Vorräte   577.843,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.908,33 109.101,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.862,66 41.226,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.888,43 13.512,61
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.051,28 38.436,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 141.706,70 842.722,67

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 45.051,28 63.436,94
III. nicht gedeckter Fehlbetrag -20.051,28 -38.436,94
B. Rückstellungen 20.784,38 111.399,68
C. Verbindlichkeiten 120.747,16 730.937,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 175,16 385,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 141.706,70 842.722,67

Anhang zum 31. Dezember 2011

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma SunDealer GmbH    wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben zur Gliederung und Darstellung
- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Sonstige Angaben
 

Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
 

Fremdwährungsumrechnung


Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.
 

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
- Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
- Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
- Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten
- angewandte Abschreibungsmethoden
- Vorrätebewertung
 
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige Materialgemeinkosten,
- notwendige Fertigungsgemeinkosten und
- Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die im Folgenden genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
- Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und
- Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.
 
Gewinnvortrag
Der Verlustvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres: 63.436,94 Euro
(Vorjahr: Gewinnvortrag 88.868,68 Euro).
 
Umlaufvermögen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 11.871,75 Euro vor (§ 268 Abs. 4 HGB).
 
Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge
Der sich steuerrechtlich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Aufgrund Bildung und Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG und Anrechnung von Sonderabschreibung nach § 7g EStG in 2010 war die tatsächliche Steuer niedriger als es dem handelsrechtlichen Ergebnis entspräche. Dieser Unterschied wird sich ungefähr bis 2016 durch die geringere steuerrechtliche Abschreibung ausgleichen.
Zum Bilanzstichtag bestehen noch passive latente Rückstellungen für Körperschaftsteuer i.H.v. 831 Euro und für Gewerbesteuer i.H.v. 4.558 Euro.
 
Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
 
 
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 848,98 Euro vor.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen insgesamt 0,00 Euro.
Zu dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten bestehen nur in branchenüblichem Umfang  (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
 
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Gesellschafter wurde auf die Überschuldung der Gesellschaft (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen und Pflichten für Gesellschafter und Geschäftsführung, insbesondere gem. § 64 GmbH-Gesetz und §§ 18ff Insolvenzordnung hingewiesen.

Sonstige Angaben


Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
            Herr Oliver Zeriadtke, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:
 


 

Forderungen (in EUR)

Verbindlichkeiten (in EUR)

Oliver Zeriadtke

12.787,74

5.629,28

 
Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinem Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.
 
Angaben zur Eigenschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eines Unternehmens.
 

Unterlassene Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
 
 
Gezeichnet in Schwabstedt am 23. Januar 2013
 
Herr Oliver Zeriadtke

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