Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 22030
Eingetragen
7.5.2009
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Handel und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Technik und Medien.

Historie

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Management

NameRolle
Alexey Beylin
seit 7.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alexey Beylin
Dortmund
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beylin GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.892,00 6.736,00
I. Sachanlagen 4.892,00 6.736,00
B. Umlaufvermögen 9.432,11 17.704,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67,27 42,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.364,84 17.661,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 72,00 72,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.396,11 24.512,02

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.913,28 22.127,11
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 2.872,89 0,00
III. Jahresfehlbetrag 10.213,83 2.872,89
B. Rückstellungen 1.161,50 1.161,50
C. Verbindlichkeiten 1.321,33 1.223,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.321,33 1.223,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.396,11 24.512,02

Anhang


der Beylin GmbH, Dortmund,
für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Firma Beylin GmbH, Dortmund, (GmbH) hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB und macht insoweit von etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch.

Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert.

Ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, um die Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 II Satz 3 1. Halbsatz HGB am Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen im Sinne des § 253 II Satz 3 2. Halbsatz HGB liegen ebenfalls nicht vor. Wertaufholungen sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.

Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält gesetzeskonform (§ 250 I HGB) Ausgaben des Geschäftsjahres, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt worden.

Die Rückstellungen sind gemäß § 249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist gänzlich eingezahlt.

Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.

Auf die Darstellung des Anlagegitters und der entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach § 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1 HGB verzichtet.

Auf die Erläuterung von größeren Beträgen unter den Sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.

Auf die Darstellung der Zusammensetzung der Rückstellungen (Rückstellungsspiegel) gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.

Auf die Darstellung des Gesamtbetrages aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren für jeden ausgewiesenen Verbindlichkeitenposten gemäß § 285 Nr.2 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht gegeben.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
nach § 275 II HGB.

Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach § 288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht. Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B. Tätigkeitsgebieten im Sinne des § 285 Nr.4 HGB erfolgt daher im Anhang nicht.

Sonstige Angaben

Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß § 288 HGB verzichtet.

Die Geschäftsführung ist von Herrn Alexey Beylin, Dortmund,  im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wahrgenommen worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV HGB und § 288 HGB verwiesen.

Dortmund, im Jahre 2011

gez. Alexey Beylin
-Geschäftsführer-
  

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