Beylin
GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.892,00 |
6.736,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.892,00 |
6.736,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.432,11 |
17.704,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67,27 |
42,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.364,84 |
17.661,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
72,00 |
72,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.396,11 |
24.512,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.913,28 |
22.127,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.872,89 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.213,83 |
2.872,89 |
| B.
Rückstellungen |
1.161,50 |
1.161,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.321,33 |
1.223,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.321,33 |
1.223,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.396,11 |
24.512,02 |
Anhang
der Beylin GmbH, Dortmund,
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma Beylin GmbH, Dortmund, (GmbH) hat ein
kalendergleiches Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH
ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB und macht
insoweit von etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch.
Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich
begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert.
Ein außerplanmäßiger
Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens, um die
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 II Satz 3 1. Halbsatz
HGB am Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht
ersichtlich. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen im
Sinne des § 253 II Satz 3 2. Halbsatz HGB liegen
ebenfalls nicht vor. Wertaufholungen sind nicht vorgenommen
worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält
gesetzeskonform (§ 250 I HGB) Ausgaben des
Geschäftsjahres, welche Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
vollständig einbezahlt worden.
Die Rückstellungen sind gemäß §
249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der
Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der
Bilanz ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
gänzlich eingezahlt.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne
der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.
Auf die Darstellung des Anlagegitters und der
entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach
§ 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Auf die Erläuterung von größeren
Beträgen unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird
gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.
Auf die Darstellung der Zusammensetzung der
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel)
gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288
HGB verzichtet.
Auf die Darstellung des Gesamtbetrages aller
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren für jeden ausgewiesenen
Verbindlichkeitenposten gemäß § 285 Nr.2
HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
nach § 275 II HGB.
Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach §
288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht.
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B.
Tätigkeitsgebieten im Sinne des § 285 Nr.4 HGB
erfolgt daher im Anhang nicht.
Sonstige Angaben
Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang
geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß
§ 288 HGB verzichtet.
Die Geschäftsführung ist von Herrn Alexey
Beylin, Dortmund, im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
wahrgenommen worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel
des § 286 IV HGB und § 288 HGB verwiesen.
Dortmund, im Jahre 2011
gez. Alexey Beylin
-Geschäftsführer-
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