EE Döner + Burger GmbH
Selbe AdresseImbissstuben u. Ä.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kenan Ergül seit 22.4.2025 | Prokura |
Erdal Ergül seit 15.9.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KEM Immobilien GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMENDie Firma hat ihren Sitz in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 765013 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSESDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2019 aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 3 Jahren ausgegangen. Fertige Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Es wurden angemessene Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB). Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). D. ANGABEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 2.034,51 (Vj. EUR 3.740,74) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 373.088,85 (Vj. EUR 153.589,32) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 370.161,20 (Vj. EUR 150.727,86). E. SONSTIGE ANGABENIm Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Stuttgart, den 10.02.2021 Der Geschäftsführer Kenan Cerrah Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss wurde am 10. Februar 2021 festgestellt. |
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