Automatik-Getriebe-Faupel GmbH

Herzbergstraße 55, 10365 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 88542
Eingetragen
23.7.2004
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Der Handel mit KFZ-Teilen, speziell Automatikgetrieben und Automatikgetriebeersatzteilen, ferner der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur von Automatik- und Schaltgetrieben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Arno Faupel
seit 23.7.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Berlin
20.000 €
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Automatik-Getriebe-Faupel GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 71.992,50 23.322,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 21.992,00 23.322,00
III. Finanzanlagen 50.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 374.334,67 433.505,83
I. Vorräte 28.750,00 23.380,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.343,44 25.421,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 323.241,23 384.704,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.806,00 2.631,00
Summe Aktiva 454.133,17 459.459,33

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 82.494,78 427.748,55
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 20.637,85 337.385,70
III. Jahresüberschuss 36.856,93 65.362,85
B. Rückstellungen 2.773,00 3.468,00
C. Verbindlichkeiten 368.865,39 28.242,78
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 368.865,39 28.242,78
Summe Passiva 454.133,17 459.459,33

Anhang

Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Automatik Getriebe Faupel GmbH zum 31.12.2021 wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288 Satz 2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 HGB) ausgegangen.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für alle Aufwendungen gebildet, die wirtschaftlich den Folgejahren zuzurechen sind.
Es wurden keine Aktivierungs- oder Passivierungswahlrechte in Anspruch genommen.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie beim Aufbau und der Gliederung von Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht vorgenommen.

Zusammengefasste Posten

Zur erhöhten Klarheit der Darstellung wurden folgende Posten zusammengefasst:
Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren mit Aufwendungen für bezogene Leistungen

- in Materialaufwand
Löhne und Gehälter mit sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

- in Personalaufwand
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen und Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

- in Abschreibungen
außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen

- in außerordentliches Ergebnis
Erläuterung zur Bilanz Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über eine Nutzungsdauer von 2 - 10 Jahren planmäßig abgeschrieben. Von dem Wahlrecht direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, wurden nicht Gebrauch gemacht.

Die Vorräte wurden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen, die wirtschaftlich dem Folgejahr zuzuordnen sind.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Verbindlichkeiten enthalten solche Kosten, die vor dem Abschlussstichtag entstanden sind, aber erst im neuen Geschäftsjahr fällig werden.
Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung

Der im Materialaufwand enthaltene Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Abschreibungen entfallen zu 100 % auf das Anlagevermögen.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 2- 10 Jahren. Für die geringwertigen Wirtschaftgüter wurde vom Wahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Über die planmäßigen Abschreibungen hinaus wurden keine steuerlichen Abschreibungen vorgenommen.
Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und sonstige Verpflichtungen, Pfandrechte und Sicherheiten Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Geschäftsführung durch:
Herrn Arno Faupel, Berlin Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung Während des Geschäftsjahres wurden zugunsten der Geschäftsführung keine Vorschüsse und/oder Kredite gewährt.
Zugunsten der Geschäftsführung ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen.


Ergebnisverwendungsvorschläge Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, das Jahresergebnis in Höhe von 38.856,93 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

10315 Berlin, 4. April 2023

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Berlin, 4. 4. 2023

gez Arno Faupel

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2023 festgestellt.

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