Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 30601
Eingetragen
13.8.2009
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Bauelementen, insbesondere Haustüren.

Historie

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Management

NameRolle
Heidi Schelske
seit 29.12.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heidi Schelske
67434 Neustadt-Hambach, Römerweg 119
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Inodoor GmbH

Bornheim bei Landau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 24.314,00 24.875,00
I. Sachanlagen 24.314,00 24.875,00
B. Umlaufvermögen 86.468,20 32.308,44
I. Vorräte 53.450,00 7.450,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.050,66 15.997,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.967,54 8.861,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 357,00 299,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.112,10 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 134.251,30 57.482,44

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 4.024,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -8.475,80
III. Bilanzverlust 35.612,10 0,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 23.112,10 0,00
B. Rückstellungen 7.092,56 3.665,61
C. Verbindlichkeiten 127.158,74 49.792,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 134.251,30 57.482,44

Anhang


für das Geschäftsjahr 2010
der Firma Inodoor GmbH, Bornheim/Pfalz



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 264 und § 267 Abs. 1 HGB auf.


Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).


Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und wurde an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.


Anlagevermögen


Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Soweit notwendig, erfolgt eine Abschreibung auf den am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert.


Die beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Zugänge an beweglichen Anlagegegenständen des Geschäftsjahres werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.


Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 mit 20 % abgeschrieben.


Umlaufvermögen


Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und der Handelsgüter erfolgte zu Anschaffungskosten.


Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Passivposten


Die Rückstellungen werden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.


Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


Latente Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB sind nicht anzusetzen, da zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen keine Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.


III. Angaben zur Bilanz


Der Jahresabschluss ist unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Der ausgewiesene Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr von EUR 8.475,80. Der ausgewiesene Bilanzverlust entspricht in voller Höhe dem Verlustvortrag auf neue Rechnung.


Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen von insgesamt EUR 5.405,76.


Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 127.158,74 haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.


Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.


IV. Sonstige Pflichtangaben


Die Angabe der dem Geschäftsführer gewährten Gesamtbezüge ist gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.


Der Geschäftsführung gehörten zum 31.12.2010 an:
 

Herr Jürgen Paul, Dahn.
 
 


Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


 

Bornheim, den 19. April 2012
Inodoor GmbH  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2012 festgestellt.

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