Inodoor
GmbH
Bornheim
bei Landau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.314,00 |
24.875,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.314,00 |
24.875,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.468,20 |
32.308,44 |
| I.
Vorräte |
53.450,00 |
7.450,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.050,66 |
15.997,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.967,54 |
8.861,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
357,00 |
299,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.112,10 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
134.251,30 |
57.482,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.024,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-8.475,80 |
| III.
Bilanzverlust |
35.612,10 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
23.112,10 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.092,56 |
3.665,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.158,74 |
49.792,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
134.251,30 |
57.482,44 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
der Firma Inodoor GmbH, Bornheim/Pfalz
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 264 und § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.
1, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) und wurde an den handelsrechtlichen
Bestimmungen ausgerichtet. Sie wurden grundsätzlich
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Soweit notwendig,
erfolgt eine Abschreibung auf den am Abschlussstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert.
Die beweglichen Anlagegüter werden
grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Zugänge an
beweglichen Anlagegegenständen des
Geschäftsjahres werden zeitanteilig (pro rata
temporis) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 mit
20 % abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen und der Handelsgüter erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Passivposten
Die Rückstellungen werden mit dem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB sind nicht
anzusetzen, da zwischen den handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Wertansätzen keine Differenzen
bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren
voraussichtlich abbauen.
III. Angaben zur Bilanz
Der Jahresabschluss ist unter Berücksichtigung
der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Der ausgewiesene Bilanzverlust
enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr von EUR
8.475,80. Der ausgewiesene Bilanzverlust entspricht in
voller Höhe dem Verlustvortrag auf neue Rechnung.
Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen
von insgesamt EUR 5.405,76.
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
127.158,74 haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
zugunsten der Lieferanten.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Angabe der dem Geschäftsführer
gewährten Gesamtbezüge ist gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Der Geschäftsführung gehörten zum
31.12.2010 an:
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bornheim, den 19. April
2012
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Inodoor GmbH
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2012 festgestellt.
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