H.S.
Planhaus GmbH
Pfaffenhofen a.d.Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
597,00 |
1.115,00 |
| I.
Sachanlagen |
597,00 |
1.115,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
201.193,15 |
2.752.772,95 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
451.440,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.277,99 |
320.337,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
68.935,34 |
131.685,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
113.915,16 |
1.980.995,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.832,60 |
1.355,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
203.622,75 |
2.755.243,60 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.889,40 |
146.431,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
24.324,81 |
120.866,77 |
| B.
Rückstellungen |
77.517,33 |
243.519,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.216,02 |
2.365.293,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
76.216,02 |
2.365.293,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
203.622,75 |
2.755.243,60 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2017
für Zwecke der Offenlegung gem. § 326 HGB
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Absatz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Für die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind die handelsrechtlichen Bestimmungen
maßgebend.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
Die Gliederung der Bilanz ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert geblieben.
B. Angaben zu den Bilanzierungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
I. Anlagevermögen
1. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 Euro aber
nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten
gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da er
für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
II. Umlaufvermögen
1. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die Forderungen betreffen in Höhe von 68.935,34
Euro (i. Vj. 131.685,39 Euro) Gesellschafter.
III. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen
Die versicherungsmathematische Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgte nach den
Grundsätzen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG). Maßgebend für die Berechnung des
Erfüllungsbetrages sind die Vorschriften des §
253 HGB. Als Rechnungsgrundlage wurde die PUC-Methode
angewendet, wobei ein Rechnungszins von 4,01 % und ein
Rententrend von 0 % angesetzt wurde. Die
Pensionsrückstellungen betragen 239.137,00 Euro.
Das Planvermögen aus
Altersversorgungsverpflichtungen wurde im Berichtsjahr mit
dem Passivwert der Pensionsrückstellung verrechnet,
soweit es dem Zugriff der übrigen Gläubiger
entzogen ist.
In Höhe des sich im Vergleich zur Ermittlung der
Pensionsrückstellungen bei Anwendung des bisher
geltenden durchschnittlichen Marktzinssatzes, der auf Basis
der letzten sieben Jahre ermittelt wurde (3,24 %), ergebene
Unterschiedsbetrag besteht eine
Ausschüttungssperre.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der
Pensionsrückstellung mittels
10-Jahresdurchschnittszinssatz und der
Pensionsrückstellung mittels bisherigem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt Euro 31.890,00.
2. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
das Geschäftsjahr betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
C. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Hermann Spiegler geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Pfaffenhofen, den 15. März 2019
H.S. Planhaus GmbH
........................................................
Geschäftsführer: Hermann Spiegler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2019 festgestellt.
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