SRL GmbH Satz & Repro-ServiceLiquidiert

36396 Steinau an der Straße, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 90655
Eingetragen
15.1.1999
Branche
Druck- und MedienvorstufeDrucken von ZeitungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Ist die Durchführung von Druckarbeiten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Heike Lifka
seit 20.7.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

40000
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SRL GmbH Satz & Repro-Service

Steinau an der Straße

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.782,30
B. Anlagevermögen 3.304,00 2.110,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.303,00 2.109,00
C. Umlaufvermögen 183.081,52 100.680,53
I. Vorräte 20.500,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 162.507,93 100.451,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73,59 229,09
D. Rechnungsabgrenzungsposten 280,12 1.400,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 186.665,64 116.973,39

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 46.132,00 58.526,53
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
II. Kapitalrücklage 4.985,09 4.931,59
III. Gewinnvortrag 28.030,35 15.122,28
IV. Jahresüberschuss 334,27 12.908,07
B. Rückstellungen 5.538,64 4.007,08
C. Verbindlichkeiten 134.995,00 54.439,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 186.665,64 116.973,39

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Position umfasst auch teilfertige Erzeugnisse ohne selbständig abrechenbare Teilleistungen. Die Bewertung erfolgt zu den Herstellungskosten, die auf der Grundlage der Vollkosten ermittelt wurden ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.

2. Die Geschäftsführung war in 2010 Herrn Mathias Lifka übertragen.

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

4. Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.

Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 70.921,06 Euro.

 

Steinau, den 18.08.2011

gez. Mathias Lifka, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2011 festgestellt.

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