Autoservice
F.Müller GmbH i.L.
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
86.671,59 |
113.085,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.671,59 |
113.085,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
795,97 |
887,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.671,59 |
113.085,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.275,39 |
96.481,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
40.917,29 |
68.771,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.793,51 |
2.145,48 |
| B.
Rückstellungen |
9.997,67 |
16.603,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.398,53 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.398,53 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.671,59 |
113.085,05 |
Anhang
zum
31. Dezember 2010
Autoservice F. Müller GmbH i. L.
Kfz.-Reparaturwerkstatt, Handel mit gebr. Fahrzeugen
Wittkuller Str. 156
42719 Solingen
Elke
Stranzenbach
Ritterstr. 98
Steuerberaterin
42659 Solingen
Allgemeine Angaben
Die Liquidationsbilanz der Autoservice F. Müller
GmbH i. L. per 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften
des am 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien
- Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wird
auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet
werden.
Aus Gründen der Klarheit und der
Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung
gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Rückstellungen in der Bilanz mit EUR 9.997,67
Darin enthalten:
Gewerbesteuerrückstellung
EUR 4.567,00
Körperschaftsteuerrückstellung
EUR 4.730,67
Sonstige
Rückstellungen
EUR 700,00
Sonstige Vermögensgegenstände in der Bilanz
mit EUR 86.671,59
Darin enthalten:
Forderungen gegen
Geschäftsführer
EUR 37.640,59
Forderungen gegen Gesellschafter Frau
Müller EUR
46.350,56
Steuerüberzahlungen
EUR 1.494,17
Körperschaftsteuerrückforderung
EUR
390,30
Körperschaftsteuerguthaben §
37
EUR
795,97
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefaßten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefaßt.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Autoservice F. Müller
GmbH i. L. wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennwert bilanziert.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen .
Die gewerbliche Tätigkeit der Autoservice F.
Müller GmbH i. L. betraf hauptsächlich die
Reparatur von Kraftfahrzeugen und in geringem Umfange auch
den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen.
Die Gesellschafter sind die Eheleute Friedrich und
Christel Müller mit jeweils 50 %.
Das Geschäftsjahr entsprach immer dem
Kalenderjahr.
Der Verkauf der wesentlichen Grundlage des Unternehmens
erfolgte per 3.6.2007.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Liquidator (Geschäftsführer):
Herr Friedrich Müller
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Solingen, den
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2012
festgestellt.
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