Fusion Kapital GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ali Karaterzi seit 29.4.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karaterzi GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGGrundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des §264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Sonstige Angaben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wider.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat der Gesellschaft zum Aufbau der Gesellschaft und zur Sicherung der Liquidität unverzinsliche Darlehen gewährt. Für diese Darlehen hat der Gesellschafter auf die Rückzahlung verzichtet, solange diese Darlehen zur nachhaltigen Beseitigung der Überschuldung der Gesellschaft erforderlich sind und für den Fall der Insolvenz der Gesellschaft die Rückzahlung nur im Rang gemäß § 39 Abs. 2 InsO vereinbart.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.08.2012 |
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