Brostek
GmbH
Toddin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.188,68 |
17.107,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.962,91 |
15.834,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.225,77 |
1.272,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.188,68 |
29.607,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.817,89 |
15.629,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.370,11 |
9.566,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.688,00 |
196,41 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.120,79 |
11.477,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.188,68 |
29.607,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Brostek GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im
Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 17.962,91 eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
(Vorjahr: € 0,00).
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
12.668,99 eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr (Vorjahr:
€ 11.026,00) und in Höhe von € 451,80 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: €
451,80).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Bernd Brostek
Frau Kirsten Brostek
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Gramnitz, 12. März 2012
gez. Bernd Brostek
Kirsten
Brostek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2012 festgestellt.
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