Beteiligungsgesellschaften
KfW IPEX-Bank GmbH
Palmengartenstraße 5, 60325 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wiebke Steuermann seit 26.2.2026 | Prokura |
Daniel Rode seit 26.2.2026 | Prokura |
Thorsten Jeck seit 3.9.2025 | Prokura |
Aida Welker seit 11.7.2025 | Geschäftsführer |
Dragan Skeledzic seit 10.4.2025 | Prokura |
Klaus Scherer seit 10.4.2025 | Prokura |
Timm Rometzki seit 10.4.2025 | Prokura |
Klaus Sander seit 10.4.2025 | Prokura |
Pavlena Rangelova-Werner seit 5.8.2024 | Prokura |
Anja März seit 30.1.2024 | Prokura |
Katja Ulrike Schwarz seit 30.1.2024 | Prokura |
Markus Schmidt seit 30.1.2024 | Prokura |
Carmen Jerusalem seit 30.1.2024 | Prokura |
Sven Peters seit 30.1.2024 | Prokura |
Andreas Tanzhaus seit 5.10.2023 | Prokura |
Annika Schulte seit 5.10.2023 | Prokura |
Sylvia Sedlacek seit 5.10.2023 | Prokura |
Claudia Kettler seit 16.5.2023 | Prokura |
Elisabeth Dietemann seit 16.5.2023 | Prokura |
Dominik Höhn seit 16.5.2023 | Prokura |
Eva Splitt seit 16.5.2023 | Prokura |
Philipp Meyer-Gohde seit 16.5.2023 | Prokura |
Tanja Timmer seit 20.2.2023 | Prokura |
Belgin Rudack seit 4.1.2023 | Geschäftsführer |
Dominik Trayer seit 24.11.2022 | Prokura |
Andreas Christian Dr. Degen seit 17.10.2022 | Prokura |
Christin Eichhorn seit 17.10.2022 | Prokura |
Dennis Pingel seit 12.7.2022 | Prokura |
Velibor Dr. Marjanovic seit 9.5.2022 | Geschäftsführer |
Claudia Schneider seit 17.3.2017 | Geschäftsführer |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KfW IPEX-Bank GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024LageberichtDie Zahlen in den Tabellen wurden exakt gerechnet und summiert. Die Darstellung erfolgt gerundet. Hierdurch können sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben. Tatsächliche Nullbeträge sowie auf null gerundete Beträge werden als 0 Mio. EUR dargestellt. WirtschaftsberichtRückblick auf 2024Wirtschaftliche RahmenbedingungenDas globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat im Jahr 2024 nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,2 % im Vergleich zum Jahr 2023 zugenommen. Während die Wachstumsrate des realen BIP im Jahr 2024 für die Gruppe der Industrieländer so hoch ausfällt wie im Jahr 2023, ist sie für die Weltwirtschaft und die Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer niedriger. Die weltweite Konsumentenpreisinflation ist im Jahresdurchschnitt nach Berechnungen des IWF auf 5,7 % im Jahr 2024 zurückgegangen, nachdem sie im Jahr zuvor bei 6,7 % lag. Die jahresdurchschnittliche globale Kerninflation ist im gleichen Zeitraum stärker, von 6,0 % auf 4,7 %, zurückgegangen. Unterstützt wird der Disinflationsprozess durch die Höhe der realen Leitzinsen, die die Wirtschaftstätigkeit abkühlen. Wie die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ermittelt, hat das globale reale BIP im 1. Quartal 2024 um 3,3 % und im 2. Quartal um 3,1 % jeweils im Vergleich zum Vorjahresquartal zugenommen, gefolgt von 3,2 % im 3. Quartal. Dabei fällt die Wirtschaftsaktivität im Dienstleistungssektor stärker aus als diejenige im Verarbeitenden Gewerbe. Nachdem das Welthandelsvolumen im Jahr 2023 nach Angaben des IWF nur um 0,7 % im Vergleich zum Vorjahr zunahm, entwickelt es sich im Jahr 2024 im Einklang mit dem globalen realen BIP. Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Weltwirtschaft
Das Wirtschaftswachstum in der Eurozone (EZ) erholte sich im Jahr 2024 leicht von den Nachwirkungen der Energiekrise. Das preisbereinigte BIP stieg um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem es 2023 lediglich um 0,4 % gewachsen war (siehe Tabelle Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Eurozone und Deutschland, Veränderung gegenüber Vorjahr). Die harmonisierte Verbraucherpreisinflation fiel im Jahresdurchschnitt mit 2,4 % deutlich niedriger aus als im Vorjahr (5,4 %). Der private Konsum trug zum BIP-Wachstum bei, blieb jedoch unter den Erwartungen. Trotz der gestiegenen verfügbaren Einkommen, höherer Kaufkraft und einer soliden Beschäftigungslage hielten sich die Haushalte bei ihren Konsumausgaben zurück und sparten stattdessen einen wachsenden Anteil ihrer Einkommen. Dabei belasteten die geoökonomische Unsicherheit durch die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die Sorge über eine zunehmende Handelsfragmentierung den privaten Konsum und die Investitionstätigkeit deutlich. Ein Hindernis für die Unternehmensinvestitionen waren auch die Finanzierungsbedingungen. Im Juni 2024 wurde mit der ersten Zinssenkung seitens der EZB zwar das Ende der restriktiven Zinspolitik eingeleitet, jedoch verbesserten sich die Finanzierungskonditionen für Unternehmen nur langsam. Positiv beeinflusst wurde das EZ-BIP hingegen durch das Anziehen der Exportnachfrage bei nahezu gleichbleibenden Importen. Der Dienstleistungssektor kompensierte die Schwäche im Industriesektor, der weiterhin unter den hohen Energiepreisen litt. Das Auslaufen von nationalen Unterstützungspaketen für private Investitionen und geringere Ausgaben im Rahmen des EU-Budgets sorgten für abnehmende Impulse der Fiskalpolitik. Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Eurozone und Deutschland
Ungeachtet der zuvor beschriebenen Entwicklung der Weltwirtschaft, gesunkener Zinsen und steigender Kaufkraft der privaten Haushalte infolge einer Verbraucherpreisinflationsrate (VPI), die im Jahresdurchschnitt 2024 mit 2,2 % unter dem Vergleichswert von 2023 (+5,9 %) lag, schrumpfte das BIP in Deutschland 2024 um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem das BIP zuvor im Jahr 2023 um 0,3 % geschrumpft und im Durchschnitt der vorangegangenen zehn Jahre von 2014 bis einschließlich 2023 um 1,1 % jährlich gewachsen war (siehe Tabelle Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Eurozone und Deutschland, Veränderung gegenüber Vorjahr). Negative Impulse für die Veränderungsrate des BIP kamen 2024 von den Anlageinvestitionen in Ausrüstungen (-5,5 %) und in Bauten (-3,5 %), wohingegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte (+0,3 %), die Konsumausgaben des Staates (+2,6 %) sowie die Sonstigen Anlageinvestitionen (+3,9 %) wuchsen. Insgesamt stieg die inländische Verwendung im Jahr 2024 um 0,2 %. Der Außenbeitrag belastete die Veränderungsrate des BIP im Jahr 2024 mit 0,4 Prozentpunkten, wobei die Exporte schrumpften (-0,8 %) und die Importe stiegen (+0,2 %). Entstehungsseitig kamen im Jahr 2024 von der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche positive wie auch negative Impulse für die Veränderungsrate des BIP. Dabei hatte das Baugewerbe den größten Rückgang der Bruttowertschöpfung hinzunehmen (-3,8 %), wohingegen der Wirtschaftsbereich Information und Kommunikation auf den höchsten Anstieg kam (+2,5 %). Die Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe sank um 3,0 %, während sie im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe stagnierte. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 46,1 Millionen Personen und stieg damit gegenüber dem Vorjahr an (+0,2 %). Der Verbraucherpreisanstieg hat sich 2024 im Euro- und im Dollarraum weiter verlangsamt. In beiden Währungsräumen bewegte sich die Inflation in der zweiten Jahreshälfte phasenweise bereits wieder im Bereich des "2-Prozent-Ziels" der Notenbanken. Maßgeblich dafür waren im Jahresvergleich deutlich rückläufige Energiepreise, insbesondere der trotz geopolitischer Spannungen nachgebende Ölpreis. Hingegen blieb der Preisauftrieb im Dienstleistungssektor ausgeprägt und reduzierte sich im Jahresverlauf nur wenig. Im Dezember 2024 lag die jährliche Inflationsrate im Euroraum (Veränderungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex) bei 2,4 % und in den USA (Veränderungsrate des Preisindex für persönliche Konsumausgaben) bei 2,6 %. Vor diesem Hintergrund leiteten die Notenbanken in beiden Währungsräumen die geldpolitische Lockerung ein. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) begann im September 2024 mit Absenkungen des Zielbands der Fed Funds Rate und reduzierte dieses bis zum Jahresende um insgesamt 100 Basispunkte (BP) auf 4,25 % bis 4,5 %. Die 2022 begonnene Rückführung der Bilanzsumme durch den Abbau von Vermögenswerten setzte die Fed auch 2024 mit etwas reduzierter Geschwindigkeit fort. Die Europäische Zentralbank (EZB) beschloss im Juni 2024 die erste Senkung des Einlagensatzes um 25 BP. Drei weitere Zinsschritte in demselben Ausmaß folgten, sodass der wichtigste EZB-Leitzins zum Jahresende noch bei 3% lag. Im Rahmen der Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens wurde zudem die Zinsdifferenz zwischen dem Hauptrefinanzierungsgeschäft und der Einlagefazilität von 50 BP auf 15 BP verengt. Die Entwicklung der Swap- und Geldmarktsätze im Euroraum und in den USA war 2024 durch die von den Finanzmärkten erwartete und dann begonnene Senkung der Leitzinsen geprägt. Bei den Geldmarktsätzen endete die durch das Erreichen des Leitzinsgipfels im Jahr 2023 eingeleitete Plateauphase mit der Ausbildung eines Abwärtstrends im Jahresverlauf. Erwartungsanpassungen hinsichtlich des Starttermins und der Geschwindigkeit der geldpolitischen Lockerung trugen unterjährig zu Schwankungen insbesondere der längerfristigen Zinsen bei. Geschäftsmodell der KfW IPEX-BankDas Handeln der KfW IPEX-Bank folgt dem Purpose "Nachhaltige Zukunft gestalten. Europäische und deutsche Wirtschaft stärken. Weltweit". Konkret strebt die KfW IPEX-Bank zur Operationalisierung ihres Purpose an, als führender Spezialist Export- und Projektfinanzierungen anzubieten, nachhaltige Lösungen für Exporteure und Industrie in Deutschland und Europa zu strukturieren und gezielt auch an Banken und institutionelle Investoren weltweit auszuplatzieren. Die KfW IPEX-Bank ist ein rechtlich selbstständiges Konzernunternehmen innerhalb des KfW-Konzerns. Sie ist mittelbar ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der KfW und damit integraler Bestandteil des KfW-Konzerns. Im KfW-Konzern verfolgt die KfW IPEX-Bank eigenständig ihr Geschäftsmodell der kommerziellen Projekt- und Exportfinanzierung. Außerdem verantwortet die KfW IPEX-Bank das KfW-Geschäftsfeld der internationalen Export- und Projektfinanzierung (E&P), das auch das sogenannte Treuhandgeschäft umfasst, das die KfW IPEX-Bank im eigenen Namen und auf Rechnung der KfW tätigt. Rechtliche Grundlage für das Treuhandgeschäft ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der KfW und der KfW IPEX-Bank. Dieser definiert mit Verweis auf das KfW-Gesetz diejenigen Finanzierungen, die die KfW IPEX-Bank für die KfW als Treuhandgeschäft durchführt, und daneben die Aufgaben und Finanzierungen aus dem Geschäftsfeld E&P, mit deren Wahrnehmung die KfW durch den Bund beauftragt wurde und die die KfW IPEX-Bank in diesem Zusammenhang wahrnimmt. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt die KfW IPEX-Bank als Spezialbank deutsche und europäische Unternehmen der industriellen Schlüsselsektoren auf den globalen Märkten mit maßgeschneiderten Finanzierungen. Damit trägt die KfW IPEX-Bank zur Sicherung von heimischer Wirtschaftskraft, Wachstum und Beschäftigung bei. Die KfW IPEX-Bank erwirtschaftet als Kreditbank Zins- und Provisionserträge, indem sie Kredit- und Garantierisiken eingeht, ausplatziert und steuert. Darüber hinaus erhält sie von der KfW im Zusammenhang mit dem E&P-Treuhandgeschäft Provisionen für den Abschluss von Geschäften und deren laufende Bearbeitung während der Kreditlaufzeit. Als Nicht-Handelsbuchinstitut gilt für die KfW IPEX-Bank die geschäftspolitische Festlegung, keinen Eigenhandel zu betreiben und keine kurzfristigen Erfolge durch den Handel zu erzielen. Kernprodukt der KfW IPEX-Bank ist die Strukturierung mittel- und langfristiger Finanzierungen für deutsche und europäische Exporte, Infrastrukturinvestitionen und Rohstoffsicherung sowie Umwelt- und Klimaschutzprojekte weltweit. Konkret begleitet die KfW IPEX-Bank etwa Investitions- und Exportfinanzierungen, die i. d. R. als Tilgungskredite, Avale oder Leasingfinanzierungen dargestellt werden. Außerdem begleitet die KfW IPEX-Bank Projekt- und Objektfinanzierungen. Darüber hinaus bietet die KfW IPEX-Bank ihren Kunden Instrumente der kurzfristigen Handelsfinanzierung an. Als Transformationsbank finanziert sie Zukunftstechnologien, um den Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft - in allen drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Soziales - zu begleiten. Zumeist agiert sie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen zusammen mit anderen nationalen und internationalen Banken. Das weitere Produktangebot der KfW IPEX-Bank beschränkt sich dabei auf Angebote in direktem Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Finanzierungen. Die KfW IPEX-Bank übernimmt etwa im Kontext von großvolumigen Konsortialfinanzierungen auch Arrangierungs- und Agency-Mandate oder berät Kunden zur Nutzung von staatlichen Instrumenten der Exportförderung respektive zur Nutzung staatlicher Fördermittel. Auch derivative Finanzinstrumente zur Zins- und Währungssicherung werden in direktem Zusammenhang mit Grundgeschäften angeboten. Wesentliche Elemente der Wertschöpfungskette sind die Kundenverantwortung der Marktabteilungen (Industriesektoren, Transportsektoren und Treasury), in denen Akquisition und Strukturierung sowie das Vertragsmanagement unter einer einheitlichen Abteilungsleitung zusammengefasst sind, sowie die Risikosäule, in der die Zweitvotierung von Neugeschäft und Kreditfolgeentscheidungen, das Mandat einer aktiven fortlaufenden Bestandsanalyse und -beurteilung und die Bonitätsbeurteilung von Adressrisiken gebündelt sind. Die KfW IPEX-Bank begleitet ihre Kunden und deren Vorhaben weltweit. Ihr regionaler Schwerpunkt liegt in den für die deutsche und europäische Wirtschaft wichtigen Wachstumsmärkten - sowohl bezogen auf Exporte als auch auf Direktinvestitionen. Die KfW IPEX-Bank unterstützt international ausgerichtete Unternehmen ergänzend auch durch Finanzierungen in Deutschland, zum Beispiel durch Investitionsfinanzierungen. Zunehmende Bedeutung erlangen die Neugeschäftsaktivitäten in Schwellenländern. Die KfW IPEX-Bank ist den grundlegenden Zielen und Strategien der KfW, die maßgeblich durch das KfW-Gesetz bestimmt sind, verpflichtet. Ihre Tätigkeiten beziehen sich teilweise direkt auf das KfW-Primärziel "Nachhaltige Förderung" (zum Beispiel Geschäftsbesorgung Treuhandgeschäft, Verwaltung der CIRR-Programme). Darüber hinaus leistet die KfW IPEX-Bank als wettbewerbsorientierte Tochter durch ihren Beitrag zum Konzernergebnis einen wesentlichen Beitrag zum KfW-Sekundärziel "Operating Model & Governance", das unter anderem das Konzernergebnis enthält. Im Einklang mit den Konzernzielen, der Konzernstrategie KfWplus und den Megatrends (Globalisierung, Digitalisierung & Innovation sowie Klimawandel & Umwelt), leiten sich daraus für die KfW IPEX-Bank vier strategische Ziele ab: 1) Unterstützung der europäischen und deutschen Wirtschaft 2) Begleitung der nachhaltigen und digitalen Transformation der deutschen und europäischen Wirtschaft 3) Mobilisierung von privatem Kapital (zum Beispiel durch Ausplatzierung) 4) Stabiler und signifikanter Beitrag zum Konzernergebnis Das Zielbild der KfW IPEX-Bank umfasst weiterhin das Nachhaltigkeitsleitbild, das im Einklang mit dem konzernweiten Nachhaltigkeitsleitbild folgende Aspekte enthält:
Das Nachhaltigkeitsleitbild der KfW IPEX-Bank setzt somit den Rahmen für die Förderung der konzernweiten Megatrends "Globalisierung", "Klimawandel & Umwelt" und "Digitalisierung & Innovation" durch seinen Anspruch, die deutsche und europäische Exportwirtschaft zu unterstützen und dem Paris-Abkommen zu folgen. Operationalisierung des GeschäftsmodellsDas gesamte Geschäft der KfW IPEX-Bank wird seit 2024 durch vier Geschäftssparten abgedeckt, in denen die zuvor sieben Geschäftssparten aufgegangen sind. Der Zuschnitt der Geschäftssparten ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung verwandter Branchen und orientiert sich unter anderem an den großen Clustern der nachhaltigen Transformation. Die Geschäftssparte Industries and Commerce bündelt strukturierte Finanzierungen für die Grundstoffindustrie, das Verarbeitende Gewerbe sowie den Handel. Die wesentlichen Finanzierungsprodukte sind Projekt- und Exportfinanzierungen (mit und ohne Deckung durch Exportkreditversicherungen [ECA]) sowie langfristige Investitions- und Akquisitionsfinanzierungen. Die Sparte fokussiert sich insbesondere auf folgende Teilsegmente: Metallindustrie, Bergbau, Einzelhandel und Automobilindustrie. Die Geschäftssparte Energy fokussiert sich auf Finanzierungen für Projekte und Unternehmen im Kontext von Energieerzeugung, Wasserstoff(-derivaten), Basischemie, Recycling, Biogas- und Düngemittelproduktion sowie Wasser, Abwasser und Entsorgung. Neugeschäft im Zusammenhang mit der Energieerzeugung fokussiert sich weitgehend auf erneuerbare Energieträger und Speicher. Die wesentlichen Finanzierungsprodukte sind Exportfinanzierungen (mit und ohne ECA-Deckung), Investitionsfinanzierungen sowie strukturierte und Projektfinanzierungen. Die Sparte fokussiert sich insbesondere auf folgende Teilsegmente: Wind, Solar, Versorger, Wasserstoff(-derivate), Basischemie, Recycling, Biogas und Düngemittel sowie Wasser, Abwasser und Entsorgung. In der Geschäftssparte Mobility werden Finanzierungen für Projekte und Unternehmen im Zusammenhang mit Transport zu Straße, Schiene, Wasser und Luft aufgelegt. Die wesentlichen Finanzierungsprodukte umfassen Leasingfinanzierungen, Exportfinanzierungen (mit und ohne ECA), strukturierte und Projektfinanzierungen sowie Unternehmensfinanzierungen. Die Sparte fokussiert sich insbesondere auf folgende Teilsegmente: Handelsschifffahrt, Kreuzfahrt, Luftfahrt, Verkehr für Kommunen, landgestützte Mobilität und Schienenverkehr. Der Fokus der Geschäftssparte Infrastructure bündelt Finanzierungen im Umfeld von Anlagen und Strukturen der technischen Infrastruktur. Abgebildet werden die Finanzierungen im Wesentlichen in Form von strukturierten, Projekt- und Unternehmensfinanzierungen sowie Exportfinanzierungen (mit und ohne ECA-Deckung). Die Sparte fokussiert sich insbesondere auf folgende Teilsegmente: Energieinfrastruktur, leitungsgebundene Infrastruktur, digitale Infrastruktur, Flughäfen, Seehäfen und Exportfinanzierungen im Kontext der Infrastruktur. Geschäftsentwicklung 2024Trotz der oben skizzierten globalen Herausforderungen konnte die KfW IPEX-Bank ein abermals sehr gutes Geschäftsjahr verzeichnen, insbesondere bei den Neuzusagen. Als Unterstützerin der deutschen und europäischen Wirtschaft bot sie im zurückliegenden Jahr Unternehmen der industriellen Schlüsselsektoren maßgeschneiderte Finanzierungen und begleitete diese im internationalen Wettbewerb. Im Einklang mit dieser Rolle finanzierte die KfW IPEX-Bank auch im Jahr 2024 verstärkt Zukunftstechnologien, um den Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft in den Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Soziales aktiv zu begleiten. Sie konnte das Volumen ihrer Neuzusagen mit 23,9 Mrd. EUR auf ähnlich hohem Niveau halten wie im Rekordjahr 2023 (24,2 Mrd. EUR). Besonders stark nachgefragt waren Finanzierungen für Projekte der Energiewende, wie Offshore- und Onshore-Windparks, Mobilitäts- sowie digitale Infrastrukturprojekte. Von den gesamten Neuzusagen entfielen 22,4 Mrd. EUR auf das originäre Kreditgeschäft und 1,5 Mrd. EUR auf Mittel zur Refinanzierung von Banken aus den CIRR-Programmen. Die KfW IPEX-Bank ist in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren der Welt präsent, mit einer Niederlassung in London, acht Auslandsrepräsentanzen und einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft in Singapur. Diese internationale Präsenz und das tiefgehende Branchen-Know-how sind zentrale Elemente ihrer Geschäftsstrategie. Überblick über die Ertrags-, Vermögens- und FinanzlageWesentliche EntwicklungenDas Geschäftsjahr 2024 war geprägt von globalen Herausforderungen, einhergehend mit geoökonomischen Unsicherheiten durch den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Konflikte im Nahen Osten. Die KfW IPEX-Bank konzentrierte sich in diesem Umfeld auf ihr Kernprodukt, die Strukturierung mittel- und langfristiger Finanzierungen für deutsche und europäische Exporte, Infrastrukturinvestitionen und Rohstoffsicherung sowie Umwelt- und Klimaschutzprojekte weltweit. Die Bank erwirtschaftete auf dieser Grundlage ein Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und Bewertungen in Höhe von 568 Mio. EUR und konnte damit das herausragende Ergebnis des Vorjahres noch einmal um 164 Mio. EUR (40 %) steigern. Berücksichtigt man zusätzlich den im Posten Zuführungen zum bzw. Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ausgewiesenen Bewertungseffekt (-22 Mio. EUR), der aufgrund der Dotierung in US-Dollar unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise Bestandteil des Fremdwährungsergebnisses ist, resultiert ein bereinigtes Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und Bewertungen in Höhe von 545 Mio. EUR. Dieses fällt um 129 Mio. EUR (31 %) besser aus als im Vorjahr. Zins- und Provisionsüberschuss stellen mit insgesamt 814 Mio. EUR die wesentlichen Ertragskomponenten des operativen Ergebnisses dar. Der Ergebnisbeitrag konnte im Vergleich zum Vorjahr um 129 Mio. EUR (19 %) gesteigert werden. Der Zinsüberschuss hat daran mit 684 Mio. EUR (84 %) den bei Weitem größten Anteil. Er ist im gleichen Zeitraum um 142 Mio. EUR (26 %) angewachsen. Treiber ist dabei in erster Linie die erfreuliche Entwicklung des Kreditvolumens für eigene Rechnung. Dieses beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 53,8 Mrd. EUR und beinhaltet neben dem als Forderungen an Kreditinstitute und Kunden bilanzierten Geschäft auch das unter dem Bilanzstrich ausgewiesene außerbilanzielle Kreditgeschäft. Die KfW IPEX-Bank konnte das Kreditvolumen für eigene Rechnung im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 Mrd. EUR (16 %) steigern und damit im Geschäftsjahr 2024 ihre Position als Partner der deutschen und europäischen Wirtschaft und Spezialbank für strukturierte Export- und Projektfinanzierungen weiter ausbauen. Der Provisionsüberschuss beträgt 130 Mio. EUR und fällt um 13 Mio. EUR (-9 %) geringer aus als im Vorjahr. Der Rückgang resultiert vor allem aus geringeren Erträgen aus Bearbeitungsgebühren im Marktgeschäft. Der allgemeine Verwaltungsaufwand bewegt sich mit insgesamt 298 Mio. EUR um 9 Mio. EUR (3 %) über Vorjahresniveau. Aufgrund des Wachstums der Bank und des damit einhergehenden Personalaufbaus sind vor allem die Personalkosten entsprechend angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen (51 Mio. EUR) enthalten als größten Posten das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung (23 Mio. EUR). Dem Fremdwährungsergebnis ist in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB entfallende Bewertungseffekt (-22 Mio. EUR) hinzuzurechnen. Danach resultiert ein Nettoergebnis aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von 1 Mio. EUR. Die um den Währungseffekt des Fonds für allgemeine Bankrisiken korrigierten sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen betragen 29 Mio. EUR (Vorjahr: 20 Mio. EUR). Das Risikovorsorge- und Bewertungsergebnis beläuft sich auf -8 Mio. EUR (Vorjahr: 8 Mio. EUR). Es entfällt mit -9 Mio. EUR vor allem auf das Risikovorsorgeergebnis im Kreditgeschäft. Während die Risikolage im Jahr 2022 durch den Russland-Ukraine-Krieg geprägt war, zeigt sich auf Grundlage des Segmentmonitors der Bank bereits seit dem Jahr 2023 insgesamt eine deutliche Stabilisierung des makroökonomischen Umfelds. Auch in Verbindung mit der guten Besicherungsstruktur und der damit einhergehenden hohen Qualität des Kreditportfolios der Bank ist der Risikovorsorgebestand aus Einzel- und Portfoliowertberichtigungen trotz des höheren Kreditvolumens im Geschäftsjahr 2024 insgesamt moderat um 13 Mio. EUR (3 %) angestiegen. Die andauernden geopolitischen Spannungen im Zuge der Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten tragen allerdings zu Unsicherheiten im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bei. Um die daraus resultierenden Risiken adäquat im Rahmen der Kreditrisikovorsorge für Performing Loans zu berücksichtigen, verwendet die Bank zusätzlich zum Basisszenario ein zweites konservatives Szenario, das sie mit 30 % gewichtet. Danach resultiert ein Betriebsergebnis vor Steuern in Höhe von 559 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung der wechselkursbedingten Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §340g HGB (-22 Mio. EUR) erwirtschaftet die Bank ein Gesamtergebnis der Geschäftstätigkeit vor Steuern in Höhe von 537 Mio. EUR. Dieses fällt um 112 Mio. EUR (26 %) besser aus als im Vorjahr. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung der KfW IPEX-Bank verbuchte Steueraufwand beträgt 3 Mio. EUR. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen dabei im Wesentlichen auf Ebene der KfW Beteiligungsholding GmbH an. Grundlage dafür sind die zwischen der Bank und der KfW Beteiligungsholding GmbH (100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW und alleinige Gesellschafterin der KfW IPEX-Bank) bestehende ertragsteuerliche Organschaft und der in dem Zusammenhang abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag. Die Bank erzielt ein Jahresergebnis in Höhe von 534 Mio. EUR (Vorjahr: 421 Mio. EUR). Das an die KfW Beteiligungsholding GmbH als Organträgerin abzuführende Ergebnis weist die Bank im Posten Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne aus. Die zahlungswirksame Abführung des Ergebnisses an die Organträgerin wird unmittelbar nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung im April 2025 erfolgen. Die Bilanzsumme der Bank beträgt zum Berichtsstichtag 37,3 Mrd. EUR. Auf Basis der auch im Geschäftsjahr 2024 wieder erfreulichen Entwicklung des Neugeschäfts setzte sich das Wachstum der Bilanzsumme (5,7 Mrd. EUR bzw. 18 %) in diesem Jahr fort. Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben daran einen Anteil in Höhe von insgesamt 36,2 Mrd. EUR (97 % der Bilanzsumme). Der Posten entfällt dabei nahezu vollständig auf das bilanzielle Kreditgeschäft der Bank (36,0 Mrd. EUR). Dieses valutiert vor allem in den Währungen Euro (18,9 Mrd. EUR bzw. 52 % des Kreditportfolios) sowie US-Dollar (10,5 Mrd. EUR bzw. 29 %). Der bilanzielle Kreditbestand konnte damit im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Mrd. EUR (19 %) ausgebaut werden. Die Passivseite wird wesentlich determiniert durch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden (insgesamt 30,8 Mrd. EUR; 82 % der Bilanzsumme). Aufgrund des gestiegenen Refinanzierungsbedarfs der Bank liegt der Posten insgesamt um 5,1 Mrd. EUR (20 %) über Vorjahresniveau. Das bilanzielle Eigenkapital (3,5 Mrd. EUR) ist im Hinblick auf seine Struktur unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus dem Stammkapital der Bank. Die Kapitalrücklage beinhaltet im Vergleich zum 31.12.2023 zusätzlich die im steuerlich zulässigen Rahmen erfolgte teilweise Wiedereinlage des an die KfW Beteiligungsholding GmbH abgeführten Jahresergebnisses 2023. Die Gewinnrücklagen entfallen vollständig auf thesaurierte Gewinne aus der Zeit vor der ertragsteuerlichen Organschaft. Der Posten Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals entfällt vollständig auf eine nachrangige Inhaberschuldverschreibung (Gesamtnennbetrag 0,6 Mrd. EUR), die von der KfW erworben wurde. Die Anleihe erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 52 Absatz 1 CRR und ist als zusätzliches aufsichtsrechtliches Kernkapital (AT 1 Anleihe) anerkannt. Im Posten Nachrangige Verbindlichkeiten weist die KfW IPEX-Bank ein von der KfW gewährtes Nachrangdarlehen (0,4 Mrd. EUR) aus. Das Darlehen erfüllt die Voraussetzungen der Artikel 62 und 63 CRR und ist Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Ergänzungskapitals (Tier 2 Darlehen). Das Geschäftsvolumen (55,0 Mrd. EUR) beinhaltet neben der Bilanzsumme zusätzlich die unwiderruflichen Kreditzusagen (15,4 Mrd. EUR) und die Avalkredite (2,3 Mrd. EUR) und konnte gegenüber dem 31.12.2023 insgesamt um 7,5 Mrd. EUR (16 %) gesteigert werden. In Verbindung mit der Neugeschäftsentwicklung sind neben der Bilanzsumme vor allem auch die unwiderruflichen Kreditzusagen um 1,9 Mrd. EUR (14 %) angewachsen. Die Bank konnte im zurückliegenden Geschäftsjahr in ihrem originären Kreditgeschäft Neuzusagen in Höhe von 22,4 Mrd. EUR erteilen (Vorjahr: 23,3 Mrd. EUR). Der größte Anteil davon entfällt dabei mit 18,1 Mrd. EUR (81 %) auf das in der Bilanz der KfW IPEX-Bank ausgewiesene Marktgeschäft. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der KfW IPEX-Bank betragen zum 31.12.2024 insgesamt 5,0 Mrd. EUR (Vorjahr: 4,7 Mrd. EUR). Daraus resultieren folgende Kapitalquoten: Gesamtkapitalquote 23,8 % (Vorjahr: 23,8 %), Kernkapitalquote 21,3 % (Vorjahr: 21,2 %) und harte Kernkapitalquote 18,5 % (Vorjahr: 18,1 %). Die harte Kernkapitalquote liegt damit oberhalb des prognostizierten Werts (15,7 %). Die Beaufsichtigung der Bank erfolgte im Geschäftsjahr 2024 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank. Ab dem 01.01.2025 wird die Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) übernommen. Zu den Positionen im Einzelnen:Ertragslage
Zins- und ProvisionsüberschussZins- und Provisionsüberschuss als wesentliche Ertragskomponenten des operativen Ergebnisses tragen insgesamt 814 Mio. EUR zum Gesamtergebnis der KfW IPEX-Bank bei. Der Posten profitiert von der auch im Geschäftsjahr 2024 wieder erfreulichen Entwicklung der Neuzusagen und dem damit einhergehenden Wachstum des Kreditvolumens für eigene Rechnung. Auf dieser Grundlage konnte der Ergebnisbeitrag im Vergleich zum Vorjahr (685 Mio. EUR) um 129 Mio. EUR (19 %) gesteigert werden. Der größte Anteil an dem Posten entfällt dabei auf den Zinsüberschuss (684 Mio. EUR bzw. 84 %). Dieser liegt um 142 Mio. EUR (26 %) über Vorjahresniveau. Der Provisionsüberschuss (130 Mio. EUR) fällt gegenläufig um 13 Mio. EUR (-9 %) geringer aus. Wesentlicher Treiber für diese Entwicklung sind hier vor allem geringere Erträge aus Bearbeitungsgebühren im Marktgeschäft, die die Bank als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen erhält. Der Zinsüberschuss (684 Mio. EUR) setzt sich zusammen aus Zinserträgen (2.361 Mio. EUR) und Zinsaufwendungen (1.677 Mio. EUR). Die Zinserträge entfallen auf Grundlage des Geschäftsmodells der Bank vor allem auf Erträge im Zusammenhang mit den Kredit- und Geldmarktgeschäften inklusive Swaps (2.271 Mio. EUR). Darin enthalten sind auch Erträge aus in den Zinsüberschuss amortisierten Gebühren (39 Mio. EUR). Die KfW IPEX-Bank stellt Gebühren im Kreditgeschäft, die kein unmittelbares Entgelt für eine von der Bank erbrachte Dienstleistung darstellen, sondern im direkten Zusammenhang mit der Entstehung eines Kredites anfallen und bei denen der Zinscharakter überwiegt, zunächst in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ein. Diese werden dann in den Folgeperioden über die Laufzeit des Kredits verteilt im Zinsertrag vereinnahmt. Im Zinsertrag sind außerdem zinsähnliche Erträge in Form von Bereitstellungsprovisionen für noch nicht ausgezahlte Kredite (66 Mio. EUR) sowie der Ergebnisbeitrag aus festverzinslichen Wertpapieren (23 Mio. EUR) berücksichtigt. Die Zinsaufwendungen entfallen in erster Linie auf die laufende Refinanzierung inklusive Swaps (1.622 Mio. EUR) sowie die aufsichtsrechtlichen Kapitalinstrumente AT-1-Anleihe und Tier-2-Darlehen (20 Mio. EUR). Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen für im Kreditgeschäft hereingenommene Barsicherheiten (16 Mio. EUR) berücksichtigt. Der Provisionsüberschuss (130 Mio. EUR) enthält Provisionserträge in Höhe von 141 Mio. EUR. Diesen stehen Provisionsaufwendungen in Höhe von 11 Mio. EUR gegenüber. Die Erträge entfallen zum größten Teil auf die von der KfW gezahlte Vergütung für die Verwaltung des E&P-Treuhandgeschäfts durch die KfW IPEX-Bank (97 Mio. EUR). Das E&P-Treuhandgeschäft umfasst dabei die Finanzierungen, die die KfW IPEX-Bank auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags im eigenen Namen und für Rechnung der KfW durchführt. Außerdem enthält der Posten Erträge aus Bürgschaftsprovisionen (26 Mio. EUR) sowie Bearbeitungsgebühren im Marktgeschäft (18 Mio. EUR). Die Provisionsaufwendungen (11 Mio. EUR) entfallen nahezu vollständig auf Entgelte für im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft erhaltene Garantien. VerwaltungsaufwandDer Verwaltungsaufwand (298 Mio. EUR) setzt sich zusammen aus dem Personalaufwand (148 Mio. EUR) und dem Sachaufwand (150 Mio. EUR) als Summe aus den anderen Verwaltungsaufwendungen und den Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen. Der Posten verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr insgesamt einen Anstieg um 9 Mio. EUR (3 %). Dabei liegt in Verbindung mit dem erfreulichen Wachstum des Geschäftsvolumens der Bank und der damit einhergehend gestiegenen Anzahl an Mitarbeitenden vor allem der Personalaufwand um 23 Mio. EUR (18 %) über Vorjahresniveau. Neben den Aufwendungen für Löhne und Gehälter, die im Vorjahresvergleich um 13 Mio. EUR höher ausfallen, ist auch der Aufwand für die Altersversorgung der Mitarbeitenden vor allem aufgrund aktualisierter Annahmen zur Gehalts- und Rentenentwicklung um 9 Mio. EUR angewachsen. Der Sachaufwand wirkt teilweise kompensierend und bewegt sich um 14 Mio. EUR (-9 %) unter Vorjahresniveau. Im Geschäftsjahr 2024 wurde keine EU-Bankenabgabe erhoben (Vorjahr: 15 Mio. EUR). Mit Beendigung der Aufbauphase für den einheitlichen Abwicklungsfonds im Jahr 2023 hatte der Fonds die Zielausstattung in Höhe von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen der angeschlossenen Institute erreicht. Der Personalaufwand (148 Mio. EUR) entfällt mit 116 Mio. EUR bzw. 79 % zum größten Teil auf die Aufwendungen für Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeitenden der Bank. Die Aufwendungen für soziale Abgaben, Altersversorgung und Unterstützung betragen weitere 32 Mio. EUR; davon entfallen 14 Mio. EUR auf den Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben und 18 Mio. EUR auf die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden. Die KfW IPEX-Bank hat im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 19 Mio. EUR für die Altersversorgung der Mitarbeitenden aufgewendet (Vorjahr: 12 Mio. EUR). Der Posten enthält zusätzlich den Aufwand aus der laufenden Aufzinsung des Barwerts der Rückstellung (6 Mio. EUR; Ausweis im Zinsüberschuss) sowie den Ertrag aus dem Zinsänderungseffekt (5 Mio. EUR; Ausweis als sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen). Dieser Bewertungseffekt resultiert aus dem im Vorjahresvergleich um 8 BP angestiegenen Rechnungszins. Die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus führt im Geschäftsjahr 2024 erneut zu einem Anstieg des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 10-Jahres-Durchschnittszinses, der die Grundlage für die Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen darstellt. Der Sachaufwand (150 Mio. EUR) enthält als größten Posten die Aufwendungen für die von Konzernunternehmen bezogenen Service- und Projektleistungen (113 Mio. EUR bzw. 76 %). Die Bank bezieht weitere Leistungen in Höhe von 33 Mio. EUR bei Nicht-Konzernunternehmen. Dabei entfällt der Sachaufwand insgesamt vor allem auf Aufwendungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen (80 Mio. EUR), Bürobetriebskosten (35 Mio. EUR) und Raumkosten (15 Mio. EUR).
Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen betragen insgesamt 51 Mio. EUR. Dabei stehen den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 52 Mio. EUR Aufwendungen in Höhe von 1 Mio. EUR gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten als wesentlichen Posten das Ergebnis aus der Fremdwährungsumrechnung (23 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB (-22 Mio. EUR) ergibt sich ein Nettoertrag aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von 1 Mio. EUR. Die Bank dotiert den Fonds für allgemeine Bankrisiken zur Stärkung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und zur teilweisen Stabilisierung der Solvabilitätskennziffern gegen Wechselkursschwankungen, die aus dem in US-Dollar valutierenden Teil des Kreditportfolios resultieren. Er ist Teil der besonderen Deckung nach § 340h HGB; daraus resultierende Bewertungseffekte sind unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise Bestandteil des Fremdwährungsergebnisses, das grundsätzlich im Posten Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen ausgewiesen wird. Den auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallenden Bewertungseffekt (-22 Mio. EUR aufgrund der US-Dollar-Wertsteigerung im Vergleich zum Stichtagskurs zum 31.12.2023) weist die Bank gemäß Vorgabe der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) in einem gesonderten Posten Zuführungen zum bzw. Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB aus. Die KfW IPEX-Bank hat im Berichtsjahr keine darüber hinausgehenden Bestandsanpassungen des Fonds vorgenommen. Außerdem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Entgelte aus für Konzernunternehmen erbrachten Dienstleistungen (10 Mio. EUR) enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Posten unter anderem das realisierte Ergebnis aus vorzeitiger Beendigung freistehender Derivate sowie den oben dargestellten Zinsänderungseffekt aus den Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden. Danach resultiert ein Ergebnis vor Risikovorsorge und Bewertungen in Höhe von 568 Mio. EUR. Nach zusätzlicher Berücksichtigung des dargestellten Bewertungseffekts aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken verbleibt ein bereinigtes Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und Bewertungen in Höhe von 545 Mio. EUR, das um 129 Mio. EUR (31 %) besser als im Vorjahr ausfällt. Risikovorsorge- und BewertungsergebnisDas Risikovorsorge- und Bewertungsergebnis (-8 Mio. EUR) beinhaltet das Risikovorsorgeergebnis im Kreditgeschäft (-9 Mio. EUR) sowie das Bewertungsergebnis aus Finanzanlagen (1 Mio. EUR). Der Posten liegt insgesamt um 16 Mio. EUR über Vorjahresniveau. Das Risikovorsorgeergebnis im Kreditgeschäft beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf -9 Mio. EUR. Nach Beginn des Russland-Ukraine-Krieges im Jahr 2022 und dem damit zunächst einhergehenden Anstieg der Rezessionserwartungen zeigte sich bereits seit dem Jahr 2023 eine deutliche Stabilisierung des makroökonomischen Umfelds. Trotz der auch weiterhin bestehenden geoökonomischen Unsicherheiten durch die Konflikte in der Ukraine sowie im Nahen Osten ergibt sich für die KfW IPEX-Bank im Geschäftsjahr 2024 ein moderater Bedarf an zusätzlicher Risikovorsorge. Dabei profitiert die Bank auch von der guten Besicherungsstruktur und der insgesamt hohen Qualität ihres Kreditportfolios. Die KfW IPEX-Bank unterscheidet bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft zwischen Einzelrisikovorsorge für akute Risiken und pauschale Risikovorsorge (Portfoliowertberichtigungen) für latente Risiken aus noch nicht einzelwertberichtigten Krediten. Der Risikovorsorgebestand aus Einzelrisikovorsorge und Portfoliowertberichtigungen liegt trotz des Ausbaus des Kreditvolumens im Jahr 2024 insgesamt moderat um 13 Mio. EUR (3 %) über Vorjahresniveau. Grundlage für die Ermittlung der pauschalen Risikovorsorge bildet das Vorsichtsprinzip, im Speziellen das Imparitätsprinzip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB, nach dem alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen sind. Die Bank bildet Portfoliowertberichtigungen bzw. -rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft in Höhe des erwarteten 12-Monats-Verlustes (Stage 1). Dabei werden alle erwarteten Zahlungsausfälle über die Restlaufzeit des Kredits berücksichtigt, die auf einem Ausfallereignis beruhen, das innerhalb der nächsten 12 Monate möglich ist. Soweit im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos vorliegt, wird eine pauschale Risikovorsorge in Höhe des über die Restlaufzeit des Kredits erwarteten Kreditverlustes gebildet (Stage 2). Zur adäquaten Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die Bank methodisch makroökonomische Faktoren in ihr Modell implementiert. In dem Zusammenhang erfolgt in Krisenzeiten auch eine Umstellung auf den "Downturn" LGD (Loss Given Default bzw. Verlustquote). Basis für die Berücksichtigung des makroökonomischen Umfelds ist der Segmentmonitor (Experteneinschätzung zum wirtschaftlichen Ausblick für Länder und Branchen). Auf Grundlage des im Geschäftsjahr 2024 insgesamt stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfelds kamen die Downturn-Komponenten im Basisszenario der Bank nicht zur Anwendung. Den bestehenden Unsicherheiten bezüglich der künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen wurde durch die Berücksichtigung eines zweiten, konservativeren Szenarios Rechnung getragen (Post Model Adjustment). Zur Abbildung der erhöhten Prognoseunsicherheit bezüglich der weltwirtschaftlichen Entwicklungen (unter anderem drohende Handelskonflikte zwischen USA, China und Europa) wurde im vierten Quartal 2024 ein zweites, im Vergleich zu den Vorquartalen konservativeres Szenario als Post Model Adjustment berücksichtigt. Die Gewichtung des zweiten Szenarios erfolgte zum 31.12.2024 analog zum Vorjahr mit 30 %. Weitere Informationen zur Risikovorsorge sind im Risikobericht enthalten. SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (1 Mio. EUR) entfallen auf den laufenden Ertragsteueraufwand für die Betriebsstätte London. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zwischen KfW IPEX-Bank und KfW Beteiligungsholding GmbH fallen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das Stammhaus Frankfurt am Main auf Ebene der KfW Beteiligungsholding GmbH als Organträgerin an (100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW und alleinige Gesellschafterin der KfW IPEX-Bank). Die sonstigen Steuern (2 Mio. EUR) enthalten vor allem den Aufwand für die Bildung von Rückstellungen aus Umsatzsteuerverpflichtungen der Bank sowie ausländische Steuern in Verbindung mit Kreditbeziehungen in den jeweiligen Ländern. JahresüberschussDie KfW IPEX-Bank erwirtschaftet ein Jahresergebnis in Höhe von 534 Mio. EUR, das um 113 Mio. EUR (27 %) über dem herausragenden Ergebnis des Vorjahres (421 Mio. EUR) liegt. Auf Grundlage des Ergebnisabführungsvertrags bilanziert die KfW IPEX-Bank ihre Abführungsverpflichtung zum 31.12. des Jahresergebniswirksam als Verbindlichkeit gegenüber der KfW Beteiligungsholding GmbH als Organträgerin (Sonstige Verbindlichkeiten). In der Ertragslage erfolgt der Ausweis dementsprechend im Posten Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne. Die KfW IPEX-Bank weist danach einen Jahresüberschuss von 0 Mio. EUR aus. Die zahlungswirksame Abführung des Ergebnisses an die Organträgerin erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung im April 2025. VermögenslageKreditvolumen für eigene RechnungDie KfW IPEX-Bank weist zum 31.12.2024 ein Kreditvolumen für eigene Rechnung in Höhe von insgesamt 53,8 Mrd. EUR aus. Die Bank konnte damit ihr Kreditgeschäft auf Basis der erfreulichen Entwicklung der Neuzusagen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 7,6 Mrd. EUR (16 %) ausbauen. Der größte Anteil des Kreditvolumens entfällt mit 36,2 Mrd. EUR (67 %) auf das bilanzielle Geschäft (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden). Darüber hinaus ist das unter dem Bilanzstrich ausgewiesene Kreditgeschäft (17,7 Mrd. EUR) berücksichtigt. Dieses beinhaltet neben den unwiderruflichen Kreditzusagen (15,4 Mrd. EUR) auch die Avalkredite (2,3 Mrd. EUR). In Verbindung mit der positiven Entwicklung des Neugeschäfts konnten vor allem die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden um 5,9 Mrd. EUR (19%) anwachsen. Auch die unwiderruflichen Kreditzusagen liegen um 1,9 Mrd. EUR (14 %) über Vorjahresniveau. Die Bank hat im Geschäftsjahr 2024 den Zuschnitt ihrer Geschäftssparten angepasst. Sie deckt ihr gesamtes Geschäft nun über vier Geschäftssparten ab, in denen die zuvor sieben Geschäftssparten aufgegangen sind. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung verwandter Branchen und orientiert sich unter anderem an den großen Clustern der nachhaltigen Transformation. Der größte Anteil am bilanziellen Kreditvolumen (insgesamt 36,2 Mrd. EUR) entfällt dabei mit 11,1 Mrd. EUR (31 %) auf die Geschäftssparte Mobility. In einem auch im Geschäftsjahr 2024 von globalen Herausforderungen geprägten Umfeld konnte die KfW IPEX-Bank im Geschäftsfeld der Export- und Projektfinanzierungen in ihrem originären Kreditgeschäft Neuzusagen in Höhe von 22,4 Mrd. EUR erteilen. Davon entfallen 7,2 Mrd. EUR (32 %) auf die Geschäftssparte Mobility. Der bei Weitem größte Anteil des gesamten Neugeschäfts entfällt mit 18,1 Mrd. EUR (81 %) auf das von der Bank bilanzierte Marktgeschäft. Auf das Treuhandgeschäft entfallen weitere Neuzusagen in Höhe von 4,3 Mrd. EUR. Dieses führt die Bank im Auftrag und für Rechnung der KfW durch. Hinzu kommt Neugeschäft (1,5 Mrd. EUR) zur Refinanzierung von Banken aus dem Schiffs- und ERP-CIRR. Hier ist die KfW IPEX-Bank im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags für die KfW (Mandatar im Auftrag des Bundes) tätig. Das Neuzusagevolumen (inklusive CIRR) beträgt damit insgesamt 23,9 Mrd. EUR und bewegt sich auf dem hohen Niveau des Vorjahres (24,2 Mrd. EUR). Kredite für eigene Rechnung nach Geschäftssparten
1) Neustrukturierung des Zuschnitts der
Geschäftssparten (keine Anpassung der
Vorjahreszahlen).
Entwicklung sonstiger wesentlicher AktivaDer Buchwert der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere (0,6 Mrd. EUR) entfällt vollständig auf ein Portfolio an liquiden Aktiva, das aus KfW-Wertpapieren besteht. Die KfW IPEX-Bank hält das Portfolio zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR). Das bilanzielle Treuhandvermögen (0,5 Mrd. EUR) umfasst das treuhänderisch für Dritte verwaltete Kreditgeschäft. Im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (45 Mio. EUR) sind neben zeitanteilig abgegrenzten Upfront Payments für derivative Finanzinstrumente (28 Mio. EUR) vor allem auch aktivierte Agien aus Forderungsankäufen (16 Mio. EUR) berücksichtigt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Berichtsstichtag insgesamt 28 Mio. EUR. Der Posten beinhaltet als größte Einzelposition Forderungen an Konzernunternehmen (18 Mio. EUR). Die Anteile an verbundenen Unternehmen (12 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Anteile an der KfW IPEX-Bank Asia Ltd., Singapur. Es handelt sich dabei um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW IPEX-Bank. Sie wurde im Jahr 2021 mit dem Ziel gegründet, die Präsenz auf den für die deutsche und europäische Exportwirtschaft wichtigen internationalen Märkten zu verstärken. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere (4 Mio. EUR) entfallen auf die Fondsbeteiligungen der Bank. Zur Sicherstellung einer konzerneinheitlichen Bilanzierung von Fondsbeteiligungen in den handelsrechtlichen Einzelabschlüssen im KfW-Konzern weist die KfW IPEX-Bank diese gemäß § 17 RechKredV seit 31.12.2024 im Aktivposten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere aus. Die Fonds werden unverändert dem Anlagevermögen zugeordnet und unter Ausübung des Wahlrechts nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis im Posten Beteiligungen. FinanzlageRefinanzierungDie KfW IPEX-Bank deckt ihren Refinanzierungsbedarf weitestgehend über Mittelaufnahmen bei der KfW ab. Auf Grundlage einer Refinanzierungsvereinbarung stellt die KfW die erforderlichen Mittel zu marktgerechten Konditionen bereit. Die Refinanzierung erfolgt in den Währungen und Laufzeiten, die zur Refinanzierung des Kreditgeschäfts benötigt werden. Sie setzt sich zusammen aus gängigen Geld- und Kapitalmarktprodukten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (30,2 Mrd. EUR) sind im Vergleich zum 31.12.2023 um 5,8 Mrd. EUR (24%) angewachsen. Der höhere Refinanzierungsbedarf resultiert aus dem sich auch im Geschäftsjahr 2024 fortsetzenden Wachstum des bilanziellen Kreditvolumens der Bank. Der Posten entfällt nahezu vollständig auf die Refinanzierung bei der KfW (30,1 Mrd. EUR). Der mittel- und langfristige Mittelbedarf (27,0 Mrd. EUR) wird durch Aufnahme von Schuldscheindarlehen sowie Emission öffentlicher Namenspfandbriefe gedeckt. Letztere werden ausschließlich von der KfW erworben. Hinzu kommen kurz- und mittelfristige Mittelaufnahmen in Form von Tages- und Termingeldern (2,9 Mrd. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (559 Mio. EUR) beinhalten in erster Linie Barsicherheiten, die die Bank im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft erhalten hat (408 Mio. EUR). Darüber hinaus werden in dem Posten Einlagengeschäfte in Form von Termingeldaufnahmen (110 Mio. EUR) ausgewiesen. Struktur und Entwicklung der Refinanzierung
1) Vor allem Verbindlichkeiten aus
Barsicherheiten aus dem Kreditgeschäft sowie
Termingeldaufnahmen.
Die Refinanzierungsvereinbarung mit der KfW wird ergänzt durch eine Kreditlinie in Höhe von 4,6 Mrd. EUR. Außerdem hält die KfW IPEX-Bank zur Sicherung ihres Liquiditätsbedarfs zusätzlich ein Portfolio an liquiden Schuldverschreibungen aus Wertpapieren der KfW (0,6 Mrd. EUR). Hinsichtlich weiterer Erläuterungen zur Liquiditätslage wird auf den Risikobericht verwiesen. Eigenkapital, Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB, Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals und Nachrangige VerbindlichkeitenEigenmittel
Das bilanzielle Eigenkapital der KfW IPEX-Bank beträgt zum Bilanzstichtag 3,5 Mrd. EUR. Die Struktur ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Posten setzt sich vor allem zusammen aus dem gezeichneten Kapital (Stammkapital) und der Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich die im steuerlich zulässigen Rahmen erfolgte teilweise Wiedereinlage des an die KfW Beteiligungsholding GmbH abgeführten Jahresergebnisses 2023 in Höhe von 299 Mio. EUR. Auf Grundlage des Kapitalplanungsprozesses wird jährlich darüber entschieden, ob die Kapitalbasis der Bank durch teilweise Wiedereinlage der abgeführten Gewinne gestärkt wird. Der Prozess erstreckt sich über einen mehrjährigen Betrachtungshorizont (zum internen Kapitaladäquanzprozess vergleiche Darstellung im Risikobericht). Die Gewinnrücklagen entfallen vollständig auf thesaurierte Gewinne aus der Zeit vor der ertragsteuerlichen Organschaft. Die Bank dotiert zur Stärkung des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals und zur teilweisen Stabilisierung der Solvabilitätskennziffern gegen US-Dollar-Wechselkursschwankungen einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Die Wertsteigerung des US-Dollars (6 %) im Vergleich zum Stichtagskurs per 31.12.2023 führte im zurückliegenden Geschäftsjahr zu Zuführungen in Höhe von 22 Mio. EUR, die in einem gesonderten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Der Fonds ist Teil der besonderen Deckung nach § 340h HGB und der Bewertungseffekt daher wirtschaftlich dem Fremdwährungsergebnis der Bank zuzuordnen. Der Posten Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals beinhaltet eine nachrangige Inhaberschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 0,6 Mrd. EUR, die vollständig von der KfW erworben wurde. Die Anleihe erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 52 Absatz 1 CRR und ist als zusätzliches aufsichtsrechtliches Kernkapital (AT-1-Anleihe) anerkannt. Darüber hinaus hat die KfW der KfW IPEX-Bank ein Nachrangdarlehen (0,4 Mrd. EUR) gewährt. Das Darlehen erfüllt die Voraussetzungen der Artikel 62 und 63 CRR und ist als nachrangige Verbindlichkeit Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Ergänzungskapitals (Tier-2-Darlehen). Entwicklung sonstiger wesentlicher PassivaDie Sonstigen Verbindlichkeiten (593 Mio. EUR) entfallen vor allem auf die Verpflichtung gegenüber der KfW Beteiligungsholding GmbH aus dem Ergebnisabführungsvertrag (534 Mio. EUR) sowie auf Positionen aus derivativen Sicherungsinstrumenten (41 Mio. EUR). Die anteiligen Zinsverpflichtungen aus den aufsichtsrechtlichen Kapitalinstrumenten (AT-1-Anleihe bzw. Tier-2-Nachrangdarlehen) sind mit 13 Mio. EUR berücksichtigt. Die Rückstellungen (384 Mio. EUR) enthalten als wesentlichen Posten die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden der Bank (323 Mio. EUR; Pensionen und Deferred Compensation). Die anderen Rückstellungen (60 Mio. EUR) beinhalten insbesondere weitere Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden (40 Mio. EUR) sowie Rückstellungen für Kreditrisiken (10 Mio. EUR). Der Bestand an Rückstellungen ist gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 21 Mio. EUR (6 %) angewachsen. Treiber sind in erster Linie die Altersversorgungsverpflichtungen, die um 18 Mio. EUR (6 %) über Vorjahresniveau liegen (vgl. dazu auch die Darstellung zum Verwaltungsaufwand). Im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (227 Mio. EUR) sind im Wesentlichen Gebühren im Kreditgeschäft (194 Mio. EUR) berücksichtigt. Darüber hinaus sind in dem Posten zeitlich abgegrenzte Upfront Payments für derivative Finanzinstrumente (26 Mio. EUR) enthalten. Der Anstieg des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens um 51 Mio. EUR (29 %) wird vor allem durch die Gebühren im Kreditgeschäft determiniert, deren Bestand in Folge des Ausbaus des Kreditvolumens um 55 Mio. EUR (39 %) angewachsen ist. Außerbilanzielle FinanzierungsinstrumenteDie KfW IPEX-Bank schließt derivative Geschäfte ausschließlich zur Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken im Kreditgeschäft der Bank ab. Das Nominalvolumen der Derivate beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 43,6 Mrd. EUR. Davon entfallen 36,9 Mrd. EUR (85 %) auf Kontrakte zur Absicherung von Zinsrisiken. Weitere 4,6 Mrd. EUR (11 %) entfallen auf Devisenswaps sowie 2,1 Mrd. EUR (5 %) auf Zins- und Währungsswaps. Das Derivatevolumen ist im Vergleich zum Vorjahresultimo insgesamt um 4,7 Mrd. EUR (12 %) angestiegen. Vergleich wesentlicher finanzieller Leistungsindikatoren zur VorjahresprognoseVorjahresprognose
Die KfW IPEX-Bank erwirtschaftet im Geschäftsjahr 2024 ein Gesamtergebnis der Geschäftstätigkeit vor Steuern in Höhe von 537 Mio. EUR. Das Ergebnis fällt damit um 47 Mio. EUR (+10%) besser aus als die Prognose im Rahmen der Konzerngeschäftsfeldplanung. Treiber der positiven Entwicklung ist vor allem der Zinsüberschuss, der die Erwartungen deutlich übertreffen kann. Der Zinsüberschuss (684 Mio. EUR) liegt um 71 Mio. EUR (+12 %) über der Planung. Er profitiert von der positiven Neugeschäftsentwicklung und dem daraus resultierenden Anstieg des bilanziellen Kreditvolumens. Neben der Kreditinanspruchnahme bewegen sich auch die Margen im Kreditgeschäft über Plan. Die Erträge aus amortisierten Gebühren mit Zinscharakter fallen ebenfalls höher aus als in der Prognose. Der Provisionsüberschuss (130 Mio. EUR) bleibt moderat um 4 Mio. EUR (-3 %) unter der Prognose. Der größte Anteil des Provisionsüberschusses (97 Mio. EUR) entfällt auf die von der KfW gezahlte Vergütung für die Verwaltung des E&P-Treuhandgeschäfts durch die KfW IPEX-Bank. Die Höhe dieses provisionsbasierten Entgelts wird auf Basis des betreuten Kreditvolumens unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Mindest- bzw. Maximalvergütung berechnet. Die Vergütung bewegt sich im Geschäftsjahr 2024 insgesamt auf Planniveau. Der Verwaltungsaufwand liegt mit 298 Mio. EUR ebenfalls auf dem im Rahmen der Konzerngeschäftsfeldplanung prognostizierten Niveau. Dabei wird die Planüberschreitung im Personalaufwand weitestgehend kompensiert durch den geringeren Sachaufwand. Die Entwicklung des Personalaufwands ist dabei geprägt durch über Plan liegende Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Verbindung mit der gestiegenen Zahl an Mitarbeitenden und höhere Bonuszahlungen aufgrund des über Plan liegenden Jahresergebnisses der Bank. Außerdem fällt der Aufwand für die Altersversorgung der Mitarbeitenden vor allem aufgrund aktualisierter Annahmen zur Gehalts- und Rentenentwicklung höher aus als geplant. Im Gegenzug bewegt sich der Sachaufwand unterhalb der Prognose aus der Konzerngeschäftsfeldplanung. Im Geschäftsjahr 2024 wurde keine EU-Bankenabgabe erhoben. Mit Beendigung der Aufbauphase für den einheitlichen Abwicklungsfonds im Jahr 2023 hatte der Fonds die Zielausstattung in Höhe von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen der angeschlossenen Institute erreicht. Dies war im Rahmen der Erstellung der Konzerngeschäftsfeldplanung nicht absehbar. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine Cost-Income-Ratio (CIR) in Höhe von 36,6 %, die vor allem aufgrund des über Plan liegenden Zinsüberschusses besser als prognostiziert (39,8%) ausfällt. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen belaufen sich nach zusätzlicher Berücksichtigung der Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (Anpassung an die US-Dollar-Wechselkursentwicklung und wirtschaftlicher Bestandteil des Fremdwährungsergebnisses) auf 29 Mio. EUR. Sie fallen damit um 12 Mio. EUR besser als prognostiziert aus. Die Planüberschreitung wird wesentlich determiniert durch das realisierte Ergebnis aus der vorzeitigen Beendigung freistehender Derivate sowie nicht geplante Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Das Risikovorsorge- und Bewertungsergebnis beläuft sich auf -8 Mio. EUR. Im Rahmen der Konzerngeschäftsfeldplanung wurde ein Ergebnis von 23 Mio. EUR prognostiziert. Die KfW IPEX-Bank dotiert zur Absicherung gegen die besonderen Risiken von Kreditinstituten eine Vorsorgereserve gemäß § 340f HGB. Zur nachhaltigen Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals sowie der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten wurde im Rahmen der Konzerngeschäftsfeldplanung für das Geschäftsjahr 2024 planerisch eine ertragswirksame Teilauflösung der Vorsorgereserve berücksichtigt. Die Bank führt ihr Jahresergebnis aufgrund des im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft mit der KfW Beteiligungsholding GmbH (Organträgerin) abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags zunächst vollständig an diese ab. Auf Grundlage des Kapitalplanungsprozesses wird im Folgejahr darüber entschieden, ob die Kapitalbasis der Bank durch eine Wiedereinlage der abgeführten Gewinne im steuerlich zulässigen Rahmen gestärkt wird. Die Umsetzung der Wiedereinlage erfolgt in der Kapitalrücklage und stärkt damit das harte Kernkapital der Bank. Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Jahresergebnisses in den zurückliegenden Geschäftsjahren wurde die geplante Teilauflösung der Vorsorgereserve nicht umgesetzt. Darüber hinaus sind im Planwert vor allem die Standardrisikokosten berücksichtigt. Nach Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges im Jahr 2022 zeigt sich bereits seit dem Jahr 2023 eine deutliche Stabilisierung des makroökonomischen Umfelds mit positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Kreditrisikovorsorge der Bank. Trotz der weiterhin bestehenden geoökonomischen Unsicherheiten durch die Konflikte in der Ukraine sowie im Nahen Osten ergibt sich auf dieser Grundlage für die KfW IPEX-Bank im Geschäftsjahr 2024 in Relation zu den Standardrisikokosten ein moderater Bedarf an zusätzlicher Risikovorsorge. Dabei profitiert die Bank auch von der guten Besicherungsstruktur und der insgesamt hohen Qualität ihres Kreditportfolios. Die KfW IPEX-Bank hatte es sich für das Jahr 2024 zum Ziel gesetzt, ihre Position als Partner der deutschen und europäischen Wirtschaft und Spezialbank für strukturierte Export- und Projektfinanzierungen weiter auszubauen. Auf Grundlage ihrer sektoralen Ausrichtung entlang von Transformationsfeldern hat sie ihren geplanten Wachstumskurs auch im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund hatte die Bank für das Geschäftsjahr 2024 ein Neuzusagevolumen in Höhe von 24,1 Mrd. EUR (inklusive CIRR-Geschäft) geplant. Sie konnte im zurückliegenden Jahr Zusagen in Höhe von 23,9 Mrd. EUR erteilen und damit ihr Ziel insgesamt erreichen. Den größten Anteil am Neugeschäft hat die Geschäftssparte Mobility mit Zusagen in Höhe von insgesamt 7,2 Mrd. EUR (30 %). ZusammenfassungDas Geschäftsjahr 2024 war erneut geprägt von globalen Herausforderungen, einhergehend mit geoökonomischen Unsicherheiten durch den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Konflikte im Nahen Osten. In diesem herausfordernden Umfeld konzentrierte sich die KfW IPEX-Bank auf ihr Kernprodukt, die Strukturierung mittel- und langfristiger Finanzierungen für deutsche und europäische Exporte, Infrastrukturinvestitionen und Rohstoffsicherung sowie Umwelt- und Klimaschutzprojekte weltweit. Die Bank konnte auf dieser Grundlage nach zusätzlicher Berücksichtigung der Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken ein bereinigtes Betriebsergebnis vor Risikovorsorge und Bewertungen in Höhe von 545 Mio. EUR erwirtschaften. Damit übertrifft sie das Vorjahresergebnis um 129 Mio. EUR (31 %). Das Ergebnis fällt um 79 Mio. EUR (17 %) besser aus als die Prognose aus der Konzerngeschäftsfeldplanung. Das Risikovorsorge- und Bewertungsergebnis beläuft sich auf -8 Mio. EUR. Auf Basis eines auch im Geschäftsjahr 2024 gemäß Segmentmonitor der Bank insgesamt stabilen makroökonomischen Umfelds bewegt sich der Risikovorsorgeaufwand trotz der weiterhin bestehenden geoökonomischen Unsicherheiten nur moderat über Vorjahresniveau. Der zusätzliche Risikovorsorgebedarf liegt weit unterhalb der in der Planung berücksichtigten Standardrisikokosten. Nach Abzug des Steueraufwands erzielt die KfW IPEX-Bank im Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis in Höhe von 534 Mio. EUR. Sie konnte damit das herausragende Ergebnis des Vorjahres um 113 Mio. EUR (27 %) übertreffen. Der Planwert aus der Konzerngeschäftsfeldplanung wird um 44 Mio. EUR (9 %) übertroffen. Die Bank führt ihr Jahresergebnis im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft vollständig an die KfW Beteiligungsholding GmbH als Organträgerin ab. Die KfW IPEX-Bank hatte sich im Geschäftsjahr 2024 auf ihr Kernprodukt fokussiert und konnte auf dieser Grundlage Neuzusagen in Höhe von 23,9 Mrd. EUR (inklusive CIRR-Geschäft) erteilen und die Plangröße aus der Konzerngeschäftsfeldplanung damit insgesamt erreichen. Das Neugeschäft entfällt mit 18,1 Mrd. EUR (76 %) zum größten Teil auf das von der Bank bilanzierte Marktgeschäft. Die KfW IPEX-Bank hat auf dieser Grundlage ihr Kreditvolumen wie geplant weiter ausgebaut. Die Bilanzsumme (37,3 Mrd. EUR) ist im Geschäftsjahr deutlich um 5,7 Mrd. EUR (18 %) angewachsen. Auch das Geschäftsvolumen (55,0 Mrd. EUR), das zusätzlich zur Bilanzsumme auch die unwiderruflichen Kreditzusagen und die Avalkredite enthält, konnte um 7,5 Mrd. EUR (16 %) gesteigert werden. RisikoberichtÜbersicht wesentlicher KennzahlenDie Risikoberichterstattung erfolgt entsprechend der internen Risikosteuerung der KfW IPEX-Bank. Nachfolgend werden ausgewählte Risikokennzahlen dargestellt: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquoten
Die Kapitalquoten steigen im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 0,4 Prozentpunkte. Dies beruht vor allem auf der Wiedereinlage des an die KfW Beteiligungsholding GmbH abgeführten Jahresergebnisses 2023 in die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel (+0,3 Mrd. EUR). Dem Anstieg der Eigenmittel steht ein Anstieg des Gesamtrisikobetrages (+1,4 Mrd. EUR RWA) entgegen, der im Wesentlichen auf das Neugeschäft zurückzuführen ist. Ökonomische
Risikotragfähigkeit
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| ― |
Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko inklusive Migrationsrisiko, Kontrahentenrisiko inklusive CVA-Risiko) |
| ― |
Marktpreisrisiko (Zinsrisiko, Zinsvolatilitätsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Fremdwährungsrisiko) |
| ― |
Operationelles Risiko (Compliance-Risiko, Dienstleisterrisiko, Informationssicherheitsrisiko) |
| ― |
Liquiditätsrisiko i. e. S. (Synonym: Zahlungsunfähigkeitsrisiko) |
| ― |
Modellrisiko |
Im Rahmen der Risikoinventur werden zur Bewertung der Wesentlichkeit von Risiken die Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage herangezogen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde im Rahmen einer Konzeptüberarbeitung das Vorgehen zur Wesentlichkeitsbewertung angepasst. Vor diesem Hintergrund sowie einer Aktualisierung der Datengrundlage wurden das Operationelle Risiko (OpRisk) aus Anpassungsprozessen, das Personalrisiko, das Business Continuity Risk und das Rechtsrisiko als "nicht wesentlich" eingestuft. Im Zuge der Weiterentwicklung wurden außerdem das Konzentrationsrisiko und das Regulatorische Risiko als eigenständige Risikoarten aufgelöst.
Geschäftsmodellbedingt ist das Kreditrisiko die bedeutendste Risikoart, gefolgt von Marktpreisrisiko, Operationellem Risiko und Modellrisiko. Das Liquiditätsrisiko i. e. S. wird unter anderem durch die bestehende Refinanzierungsvereinbarung mit der KfW sowie durch die bestehenden Kreditlinien bei der KfW deutlich begrenzt und trägt in geringerem Umfang zum Gesamtrisikoprofil bei.
Risikoberichterstattung
Die Geschäftsführung wird monatlich über die aktuelle Risikosituation informiert; die Risikoberichterstattung zu den Quartalsstichtagen geht hierbei hinsichtlich des Umfangs und der Darstellung der Risikosituation über die anderen Monatsberichte hinaus. Dabei bildet die Risikoberichterstattung die regelmäßige Informations- und Entscheidungsgrundlage zu den wesentlichen Risiken und der Gesamtrisikolage der KfW IPEX-Bank. Ergänzend zur turnusmäßigen Risikoberichterstattung erfolgt anlassbezogen ein Ad-hoc-Reporting.
Interner Kapitaladäquanzprozess
Zielsetzung des Internen Kapitaladäquanzprozesses (ICAAP) ist es, jederzeit ausreichend Kapital zur Deckung der eingegangenen Risiken vorzuhalten. Die Angemessenheit der Kapitalausstattung wird sowohl unter einer normativen als auch unter einer ökonomischen Perspektive beurteilt. Beide Perspektiven sind eng miteinander verwoben und fließen letztlich in eine gesamthafte und konsistente Risikosteuerung ein, die durch den gegenseitigen Informationsfluss die gemeinsame Zielsetzung, die Fortführung der Geschäftstätigkeit, sicherstellt. Des Weiteren umfasst die ICAAP-Gesamtarchitektur die Durchführung von Stresstests zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit unter adversen Bedingungen. Die genannten Komponenten des ICAAP werden in den folgenden Abschnitten dargestellt.
Über die normative Perspektive des ICAAP soll hierzu insbesondere die laufende Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen der Säule I gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) und Kreditwesengesetz (KWG) auch in einer längerfristigen Zeitraumbetrachtung laufend gewährleistet werden (normative Kapitalplanung). Neben einem Basis-Szenario werden dabei auch adverse Szenarien betrachtet (Downturn- und Stress-Szenario, siehe Abschnitt "Stress- und Szenariorechnungen"). In diesen adversen Szenarien werden Abweichungen zum Basis-Szenario ermittelt und auf den Planungszeitraum projiziert. Dieses Vorgehen berücksichtigt dabei auch die gleichzeitige Materialisierung von Verlusten aus den im Rahmen der Risikoinventur identifizierten wesentlichen Risikoarten, die einen Rückgang der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel bewirken können. Darunter fallen auch insbesondere Risiken, die unter Säule I nicht explizit mit Kapital zu unterlegen sind wie zum Beispiel das Zinsrisiko. Des Weiteren wird ein Anstieg des Gesamtrisikobetrags (RWA) unter den Annahmen der adversen Szenarien unterstellt.
Die mehrjährige Kapitalplanung basiert auf den im Rahmen der Konzerngeschäftsfeldplanung festgelegten strategischen Zielen und wird quartalsweise hinsichtlich Annahmen und Marktparametern aktualisiert. Als weitere Strukturanforderungen an das Kapital wird die Entwicklung der Großkreditgrenze sowie der Leverage Ratio (Verschuldungsquote) überwacht. Etwaige Kapitalengpässe sollen so frühzeitig identifiziert werden.
Die ökonomische Perspektive des ICAAP dient der langfristigen Sicherung der ökonomischen Substanz des Instituts und mithin dem Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht und setzt damit die Säule II des Kapitaladäquanzprozesses um. Hierzu wird das zu einem Stichtag verfügbare Risikodeckungspotenzial dem zum Stichtag eingegangenen Risiko (Ökonomischer Kapitalbedarf bzw. ECAP für alle kapitalseitig wesentlichen Risiken) gegenübergestellt und durch die zentrale Steuerungsgröße des ökonomischen Deckungsgrads als Quotient aus Risikodeckungspotenzial und Ökonomischem Kapitalbedarf überwacht. Sowohl die Risikodeckungspotenzial- als auch die Risikoseite sind grundsätzlich barwertig und statisch (Zeitpunktbetrachtung, das heißt keine Betrachtung von Neugeschäft und keine Periodisierung) ausgestaltet. Die Risikoseite deckt dabei alle für das Kapital wesentlichen Risiken gemäß Risikoinventur (Gesamtrisikoprofil) ab, sofern diese sinnvoll durch Kapital abgedeckt werden können. Die Höhe des Ökonomischen Kapitalbedarfs und damit das Sicherheitsniveau in der Risikotragfähigkeit wird maßgeblich vom gewählten Solvenzniveau (99,90%) für die Risikomessung determiniert. Eine regelmäßige Prognose der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt nicht. Jedoch wird bei Bedarf eine indikative Prognose der ökonomischen Risikotragfähigkeit vorgenommen, sofern mittels eines Fragenkatalogs künftige Entwicklungen identifiziert werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit haben können.
Analog zur normativen Perspektive umfasst auch die ökonomische Perspektive des ICAAP regelmäßig durchgeführte Stresstests in Form von Simulationen adverser konjunktureller Rahmenbedingungen (Downturn- und Stress-Szenario).
Ein im Zusammenhang mit der Stichtagssicht bzw. dem Basis-Szenario und den adversen Szenarien etabliertes Ampelsystem mit Schwellenwerten für die Kennzahlen zur normativen und ökonomischen Risikotragfähigkeit zeigt bei kritischen Entwicklungen Handlungsbedarf im Rahmen der operativen und strategischen Steuerung an.
Der ICAAP wird jährlich auf seine Angemessenheit hin überprüft. Die Resultate werden bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit entsprechend berücksichtigt.
Zum 31.12.2024 ist die Risikotragfähigkeit sowohl in der normativen Perspektive als auch in der ökonomischen Perspektive gegeben.
Normative Risikotragfähigkeit
Aufsichtsrechtliche Kennzahlen
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Gesamtforderungsbetrag gemäß Art. 92 CRR | 21.067 | 19.657 |
| hiervon: - Kredit- und Beteiligungsrisiko | 20.030 | 18.798 |
| - Marktpreisrisiko 1) | 0 | 0 |
| - Operationelles Risiko | 1.037 | 859 |
| Aufsichtsrechtliche Eigenmittel | 5.014 | 4.681 |
| hiervon: - (hartes) Kernkapital | 3.893 | 3.567 |
| - zusätzliches Kernkapital | 600 | 600 |
| - Ergänzungskapital | 521 | 514 |
| Harte Kernkapitalquote | 18,5 % | 18,1 % |
| Kernkapitalquote | 21,3 % | 21,2 % |
| Gesamtkapitalquote | 23,8 % | 23,8 % |
Innerhalb des Kreditrisikos werden die Eigenkapitalanforderungen für Adressenausfallrisiken hauptsächlich im Rahmen des fortgeschrittenen, auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) berechnet. Der Partial Use findet nur deshalb Anwendung, da auch der Kreditrisikostandardansatz (KSA) für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung einiger Portfolios herangezogen wird. Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) werden sofern relevant ebenfalls unter dem Kreditrisiko ausgewiesen und mit der Standardmethode ermittelt.
Die Eigenmittelanforderungen für das Marktpreisrisiko betreffen ausschließlich das Fremdwährungsrisiko und werden auch mittels Standardmethode ermittelt. Die KfW IPEX-Bank geht keine Handelsbuch- und Rohwarenrisiken ein. Die Eigenmittelanforderung für das Operationelle Risiko wird ebenfalls nach dem Standardansatz ermittelt.
Die Kapitalquoten steigen im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 0,4 Prozentpunkte. Dies beruht vor allem auf der Wiedereinlage des an die KfW Beteiligungsholding GmbH abgeführten Jahresergebnisses 2023 in die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel (+0,3 Mrd. EUR). Dem Anstieg der Eigenmittel steht ein Anstieg des Gesamtrisikobetrages (+1,4 Mrd. EUR RWA) entgegen, der im Wesentlichen auf das Neugeschäft zurückzuführen ist.
Ökonomische Risikotragfähigkeit
Zur Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit wird der Ökonomische Kapitalbedarf für potenzielle Verluste aus wesentlichen quantifizierbaren Risiken für das Kapital dem barwertig bestimmten Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Aufsatzpunkt des Risikodeckungspotenzials bildet das bilanzielle Eigenkapital der KfW IPEX-Bank, das um barwertige Unterschiedsbeträge, noch nicht anrechenbare aufgelaufene Gewinne, die bilanzielle Risikovorsorge für nicht wertberichtigtes Geschäft, zukünftige Zahlungsströme aus Margen und Kosten für Verwaltung bzw. erwartete Ausfälle von Bestandsgeschäft, einige Kapitalabzugsposten für eine vorsichtige ökonomische Bewertung und die Vorsorgereserven nach § 340f HGB und § 340g HGB adjustiert wird. Die KfW IPEX-Bank legt bei der Berechnung des Ökonomischen Kapitalbedarfs einen Zeithorizont von einem Jahr zugrunde.
Der Ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken wird durch das Risikocontrolling überwiegend mit Hilfe statistischer Modelle quantifiziert. Es erfolgt eine wertbasierte Messung der Adressenausfall- inklusive Migrationsrisiken 2) unter Verwendung eines Kreditportfoliomodells und des Risikomaßes Credit-Value-at-Risk. Der Ökonomische Kapitalbedarf für CVA-Risiken basiert auf der CVA-Charge der Säule I, die um ökonomisch relevante Aspekte (unter anderem Berücksichtigung weiterer risikorelevanter Positionen, Verwendung von internen Ratings) adjustiert wird. Dabei wird das CVA-Risiko als Teil der zusammengefassten Risikounterart Kontrahentenrisiko (inklusive CVA-Risiko) ausgewiesen.
Der Ökonomische Kapitalbedarf für das Marktpreisrisiko wird auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (VaR) berechnet. In der ökonomischen Betrachtung der Säule II werden das Zinsrisiko (beinhaltet Zinsänderungsrisiko, Tenor- und Cross-Currency-Basisspread-Risiko) des Bankbuchs, das Zinsvolatilitätsrisiko, das Credit-Spread-Risiko und das Fremdwährungsrisiko berücksichtigt. Darüber hinaus wird für jede Marktpreisrisikounterart mittels VaR-Berechnung auf Basis historischer Simulation der mögliche Barwert- oder Kursverlust bestimmt. Im Endergebnis ergibt sich der Ökonomische Kapitalbedarf durch den Gesamtmarktpreisrisiko-VaR, der Zerlegungseffekte 3) zwischen den verschiedenen Marktpreisrisikounterarten berücksichtigt.
Der Ökonomische Kapitalbedarf für Operationelle Risiken wird mittels eines internen statistischen Modells berechnet, das aus den regulatorischen Anforderungen an sogenannte fortgeschrittene Messansätze abgeleitet wurde. Aus der Messung der Qualität des Managements von Operationellen Risiken in der KfW IPEX-Bank können sich zudem Aufschläge ergeben, die anschließend auf den Kapitalbedarf angerechnet werden.
Es wird zusätzlich ein Modellrisikopuffer zur Abdeckung von Modellschwächen und absehbaren methodischen Änderungen in der ökonomischen Risikotragfähigkeit angesetzt, der vierteljährlich überprüft und bei Bedarf angepasst wird.
Die Überdeckung des Risikodeckungspotenzials über dem ökonomischen Gesamtkapitalbedarf zum 31.12.2024 (2.359 Mio. EUR) liegt nahezu auf dem Vorjahresniveau (2.375 Mio. EUR). Dabei ist der Ökonomische Kapitalbedarf angestiegen. Dies ist vor allem auf das Kreditrisiko zurückzuführen, das sich vor allem aufgrund von Neugeschäft sowie methodischen Umstellungen erhöht hat.
Die Reduktion des Kapitalbedarfs für das Marktpreisrisiko ist im Wesentlichen auf das gesunkene Zinsrisiko zurückzuführen. Der ökonomische Gesamtkapitalbedarf liegt im Ergebnis dieser Effekte deutlich über dem Vorjahresniveau.
Gleichzeitig ist das Risikodeckungspotenzial vor allem durch die teilweise Wiedereinlage des an die KfW Beteiligungsholding GmbH abgeführten Jahresergebnisses 2023 angewachsen.
2) Umfasst auch Kontrahentenrisiken.
3) Der Zerlegungseffekt enthält im
Wesentlichen die Diversifikation zwischen den ECAP-Bedarfen
der Risikounterarten zum Gesamt-ECAP-Bedarf.
Ökonomische
Risikotragfähigkeit zum 31.12.2024
in Mio. EUR
In Klammern: Werte zum 31.12.2023.
Stress- und Szenariorechnungen
Die Stress- und Szenariorechnungen werden je nach Zielsetzung sowohl risikoartenspezifisch als auch risikoartenübergreifend durchgeführt. In der Risikoinventur 4) werden hierzu jährlich die für die KfW IPEX-Bank wesentlichen Risiken ermittelt. Als "wesentlich" identifizierte Risiken werden grundsätzlich in die regelmäßigen Stress- und Szenariorechnungen einbezogen.
Um die Frühwarnfunktion und Steuerungsorientierung des ICAAP zu gewährleisten, betrachtet die KfW IPEX-Bank vierteljährlich verschiedene Konjunktur-Szenarien und deren Auswirkungen auf die ökonomische und normative Risikotragfähigkeit. Die Ergebnisse dieser Szenarien zeigen, wie resistent und handlungsfähig die KfW IPEX-Bank bei Eintritt dieser Szenarien ist.
Im Basis-Szenario der normativen Risikotragfähigkeit werden die geplante Geschäftsentwicklung, die erwarteten Jahresergebnisse sowie weitere die Risikotragfähigkeit beeinflussende Effekte, wie zum Beispiel absehbare Änderungen der Kapitalstruktur und methodische Weiterentwicklungen der Risikomessung, einbezogen. Dabei werden auch die Auswirkungen der erwarteten konjunkturellen Entwicklung auf die Ertrags- und Risikolage berücksichtigt.
Im Downturn- und im Stress-Szenario der normativen bzw. ökonomischen Risikotragfähigkeit werden adverse Risikodeckungspotenzial- bzw. Ergebniseffekte und Veränderungen des Kapitalbedarfs mit unterschiedlichem Schweregrad dargestellt, die über die bereits im Stichtag bzw. im Basis-Szenario erwarteten Entwicklungen hinausgehen. Im Downturn-Szenario werden dabei leicht verschlechterte konjunkturelle Rahmenbedingungen angenommen. Im Stress-Szenario wird eine lang anhaltende, schwere weltweite Rezession simuliert. In beiden Szenarien geht die KfW IPEX-Bank von erhöhten Kreditrisiken sowie -verlusten aus. Für die Euro- und US-Dollar-Zinsen sowie den Euro/US-Dollar-Wechselkurs wird in diesen Szenarien eine zur konjunkturellen Lage konsistente Entwicklung prognostiziert. Gleichzeitig wird angenommen, dass zunehmende Marktunsicherheiten zu einer erhöhten Volatilität bei Zinsen, Währungen und Credit Spreads führen, was in der ökonomischen Risikotragfähigkeit zu steigendem Ökonomischen Kapitalbedarf in den entsprechenden Risikoarten führt. Zudem mindern auch Schadensfälle aus Operationellen Risiken das verfügbare Kapital.
Als Grundlage für die Ausgestaltung dieser Szenarien dienen einheitliche weltweite Konjunkturprognosen, die vierteljährlich aktualisiert werden. Im Jahr 2024 wurden somit, als prägende Faktoren für das wirtschaftliche Umfeld der KfW IPEX-Bank, die anhaltenden Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie das schwache Wirtschaftswachstum in Deutschland in den turnusmäßigen Stressrechnungen der KfW IPEX-Bank berücksichtigt. Negative Konjunkturannahmen führen in den Szenarien vor allem zu Ratingverschlechterungen bei den Kreditnehmern der KfW IPEX-Bank und damit zu steigender Risikovorsorge sowie höherem Kapitalbedarf bei betroffenen Portfoliosegmenten.
Zusätzlich zu den turnusmäßigen konjunkturellen Stressrechnungen wurden im Jahr 2024 ausgewählte Szenario-Stresstests unter Berücksichtigung der aktuellen geo- und klimapolitischen sowie makroökonomischen Lage durchgeführt. Als Erweiterung des Stresstest-Programms wurden zwei vierteljährliche Szenario-Stresstests zu strukturellen Gefährdungen im spezifischen Export- und Projektfinanzierungs-Portfolio der KfW IPEX-Bank eingeführt. Als Gefährdungspotenziale wurden von der Geschäftsführung die Auswirkungen von Handelshemmnissen durch Protektionismus und geopolitische Fragmentierung sowie eines schnellen CO 2 -Preisanstiegs ausgewählt. Im Fokus der anlassbezogenen Szenario-Stresstests standen im Jahr 2024 ein Szenario zur Staatsschuldenkrise in der EU sowie ein Szenario zur Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident mit negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Wirtschaft in der Europäischen Union (EU) infolge eines angenommenen Handelskrieges. In allen Szenario-Stresstests wurden die potenziellen Auswirkungen auf die Ertragslage sowie die normative und ökonomische Risikotragfähigkeit der KfW IPEX-Bank simuliert.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 die Stresstesting-Methoden für ESG(Environmental, Social und Governance)-Risiken weiter ausgebaut. In dem Kontext wurde zur Bewertung der transitorischen Klimarisiken im Portfolio ein Szenario zu langfristigen Auswirkungen von vier CO 2 -Preisszenarien auf die Kreditrisikolage der KfW IPEX-Bank durchgeführt. Ferner wurde ein Szenario zur Bewertung physischer Klimarisiken in Form von Schäden und Verlusten durch Flut- und Starkregenereignisse vorbereitet (die Durchführung erfolgt im 1. Quartal 2025). Schließlich wurde ein regelmäßiger Kreditrisiko-Stresstest zur gleichzeitigen Bewertung von physischen und transitorischen Klima- und Umweltrisiken im Portfolio entwickelt.
Zusätzlich zu den turnusmäßigen Konjunkturszenarien und den verschiedenen Szenario-Stresstests werden regelmäßig weitere Stresstests - unter Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken - durchgeführt, mit denen die Belastbarkeit der ökonomischen und normativen Risikotragfähigkeit der KfW IPEX-Bank untersucht wird, insbesondere risikoartenspezifische Stresstests und verschiedene Sensitivitätsanalysen. Ergänzend wird mit Konzentrations- und inversen Stresstests gezeigt, wie die Risikotragfähigkeit der KfW IPEX-Bank an ihre Grenzen gebracht werden könnte.
Die Ergebnisse der verschiedenen Stress- und Szenariorechnungen wurden in einem eigenständigen Stresstestbericht den Entscheidungsträgern in der KfW IPEX-Bank präsentiert.
Zu allen quartalsweisen Berechnungsstichtagen des Jahres 2024 war die ökonomische Risikotragfähigkeit unter Berücksichtigung des Konfidenzniveaus von 99,90% in den betrachteten Szenarien eingehalten, die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten sowie die Leverage Ratio lagen stets oberhalb der für den Risikoappetit definierten Schwellenwerte.
Das Stresstestprogramm der KfW IPEX-Bank wird einer jährlichen Angemessenheitsprüfung unterzogen mit dem Ziel, die Stresstests und Szenariorechnungen als Bestandteil der Gesamtbanksteuerung weiterzuentwickeln, um die internen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Risikoarten
Kreditrisiko
Das Kreditgeschäft ist das Kerngeschäft der KfW IPEX-Bank. Dementsprechend liegt ein wesentlicher Schwerpunkt des gesamten Risikomanagements auf der Steuerung und Überwachung der subsumierten Risiken. Das Kreditrisiko besteht aus dem Adressenausfallrisiko (inklusive Migrationsrisiko) und dem Kontrahentenrisiko (inklusive CVA-Risiko), das aus unbesicherten Kundenderivaten im Zusammenhang mit den weltweiten Unternehmens- und Projekt-/Objektfinanzierungen resultiert und damit in Verbindung mit dem originären Kreditgeschäft steht. In der Risikotragfähigkeitsrechnung werden Adressenausfallrisiken (inklusive Migrationsrisiken) und Kontrahentenrisiken (inklusive CVA-Risiken) als Bestandteil des Kreditrisikos zum Stichtag gemessen und fließen entsprechend in den normativen und ökonomischen Gesamtkapitalbedarf ein. 5) Darüber hinaus werden sie über die vorgenannten Stress- und Szenariorechnungen in der Risikosteuerung berücksichtigt. Geschäftsaktivitäten in operativen Beteiligungen stellen ein Ablaufportfolio dar und werden wie das Kreditrisiko behandelt.
Messung des Kreditrisikos
Die Bewertung des Adressenausfallrisikos 6) auf Ebene der einzelnen Adresse bzw. des einzelnen Geschäfts erfolgt auf Basis interner Ratingverfahren. Die Bank wendet hierbei den fortgeschrittenen, auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) 7) an. In der ökonomischen Steuerung orientiert sich die Schätzung der Parameter PD, EAD und LGD weitestgehend am IRBA. Zur Nutzung des IRBA sind die folgenden Ratingsysteme der KfW IPEX-Bank aufsichtsrechtlich zugelassen:
| ― |
Unternehmen |
| ― |
Länder |
| ― |
Projekt-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen |
| ― |
einfaches Risikogewicht für Spezialfinanzierungen im Elementaransatz |
Die IRBA-Ratingsysteme der Bank dienen entsprechend den Vorgaben der CRR der separaten Schätzung der zentralen Risikoparameter 8):
| ― |
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) |
| ― |
Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) |
| ― |
Forderungswert bei Ausfall (Exposure at Default, EAD) |
Mit Ausnahme der Projekt-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen basieren diese Verfahren auf intern entwickelten Scorecards. Für Projekt-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen werden verschiedene simulationsbasierte Ratingmodule zur Messung des Adressenausfallrisikos eingesetzt, die von einem externen Anbieter lizenziert wurden. Hier bestimmen im Wesentlichen die Cashflows aus dem finanzierten Objekt oder Projekt die Risikoeinschätzung für eine Finanzierung.
Die Ratingverfahren werden auf Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten kalibriert. Sowohl die Ratings für Neukunden als auch die Folgeratings für Bestandskunden werden jeweils unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips in der Marktfolge festgelegt.
Zu den Ratingverfahren existieren Organisationsanweisungen, in denen insbesondere die Zuständigkeiten, Kompetenzen sowie Kontrollmechanismen geregelt werden. Eine Vergleichbarkeit von internen Ratings und externen Ratings von Ratingagenturen wird durch ein Mapping der externen Ratings auf die Masterskala sichergestellt.
Durch die turnusgemäße Validierung und Weiterentwicklung der Ratingverfahren soll sichergestellt werden, dass auf veränderte Rahmenbedingungen zeitnah reagiert werden kann. Ziel ist es, bei allen Ratingverfahren kontinuierlich die Angemessenheit von Kalibrierung und Trennschärfe zu gewährleisten.
Wesentlichen Einfluss auf den erwarteten Verlust bei Ausfall hat neben der Forderungshöhe bei Ausfall die Bewertung der Sicherheiten. Im Rahmen der Sicherheitenbewertung für anrechenbare dingliche Sicherheiten 9) wird der Nettoerlös einer Sicherheitenverwertung im Schadensfall über die gesamte Kreditlaufzeit unter Anwendung von Abschlägen geschätzt. Dabei werden neben abschreibungsbedingten Wertverlusten weitere Abschläge für erwartete Wertänderungen vorgenommen. Der ermittelte Wert ist wichtiger Bestandteil der Verlustschätzung (LGD). Bei persönlichen Sicherheiten wird der besicherte Anteil wie ein direktes Geschäft mit dem Sicherheitengeber behandelt, also die Ausfallwahrscheinlichkeit und die unbesicherte Verlustquote des Sicherheitengebers angesetzt.
Die unterschiedlichen Bewertungsverfahren für einzelne Sicherheitentypen basieren je nach Datenverfügbarkeit auf internen und externen historischen Verlustdaten sowie auf Expertenschätzungen. Die Bewertungsparameter durchlaufen einen regelmäßigen Validierungsprozess.
Das Zusammenwirken der Risikoeigenschaften der Einzelengagements im Kreditportfolio wird mit Hilfe eines internen Portfoliomodells beurteilt. 10)
6) Umfasst auch Kontrahentenrisiko.
7) Es gibt Ausnahmen für wenige nicht
wesentliche Portfolioanteile, für die der
Standardansatz angewendet wird.
8) Im Falle des Elementaransatzes wird anstelle
einer Schätzung von PD und LGD eine
(transaktionsspezifische) Slotting Note (Einstufung)
vergeben, die gemäß den aufsichtsrechtlichen
Vorgaben in ein Risikogewicht überführt wird.
9) Voraussetzung für die Anrechenbarkeit
von Sicherheiten ist, dass die risikomindernde Wirkung der
Sicherheit zuverlässig und realistisch quantifiziert
werden kann und dass das Sicherheitenmanagement alle
erforderlichen und möglichen prozessualen Schritte
unternimmt, um zu gewährleisten, dass die bei der
Risikomessung unterstellte mindernde Wirkung der Sicherheit
tatsächlich realisiert werden kann. Neben den
anrechenbaren Sicherheiten gibt es auch nicht anrechenbare
Sicherheiten, die bei der Risikomessung nicht
berücksichtigt werden.
Die Portfoliosteuerung der KfW IPEX-Bank bewertet - basierend auf dem Konzept des Ökonomischen Kapitals (ECAP) - Einzel-, Branchen- und Länderrisikokonzentrationen. Die Konzentrationen werden über die Bindung des Ökonomischen Kapitals gemessen. Ziel hierbei ist es, dass sowohl hohe Volumina und ungünstige Ausfallwahrscheinlichkeiten als auch unvorteilhafte Korrelationen der Risiken untereinander Berücksichtigung finden.
Steuerung des Kreditrisikos
In Ergänzung zur regelmäßigen Berichterstattung sowie der Behandlung von Kreditrisikothemen in den etablierten Gremien werden folgende zentrale Instrumente zur Steuerung des Kreditrisikos in der KfW IPEX-Bank eingesetzt:
LIMITMANAGEMENT
Das Limitmanagementsystem (LMS) dient der Begrenzung von Kreditrisiken. Dies umfasst die Überwachung von Einzelengagements und Konzentrationsrisiken, die durch die Limitierung gesteuert und begrenzt werden sollen. Die Limitierung erfolgt entlang der Dimensionen Hauptgeschäftspartner (HGP), Gruppe verbundener Kunden (GvK), Branchen und Länder sowie Einzeladressen bei Schattenbanken. Die Limitierung erfolgt auf Basis der Größe Nettoexposure, für Schattenbanken auf Basis der Größe Zusageobligo. Von den Standardlimiten abweichende Individuallimite können unter Berücksichtigung der internen Richtlinien festgelegt werden. Darüber hinaus existiert ein Gesamtlimit für Branchen, Schattenbanken, das Underwriting und Leveraged Transactions sowie ein Sublimit für sogenannte High Leveraged Transactions.
RISIKOLEITPLANKEN
Zusätzlich zum LMS wird das Kreditportfolio über Risikoleitplanken gesteuert. Hierzu schlägt das Kreditrisikomanagement auf Basis der aktuellen Risikosituation konkrete Leitplanken vor. Diese werden durch die Geschäftsführung verabschiedet und müssen von den Marktabteilungen bei der Geschäftsanbahnung berücksichtigt werden. Die Risikoleitplanken können sich auf alle relevanten Eckdaten des Kreditrisikos (zum Beispiel Laufzeit, Besicherung, Rating) beziehen und sowohl branchen- als auch regionen- oder produktspezifisch ausgestaltet sein.
PORTFOLIOSTEUERUNG
Die Portfoliosteuerung trägt im Falle von ausgelösten Trigger-Events durch Aufzeigen von Möglichkeiten zur Risikoreduktion und Herbeiführen von Entscheidungen zur Verbesserung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses des KfW IPEX-Bank-Portfolios und zur Begrenzung von Risikokonzentrationen bei. Um die Risiko- und Portfoliosicht in den Strategieprozess und die Konzerngeschäftsfeldplanung zu integrieren, ist die Portfoliosteuerung auch in den jährlichen Planungsprozess eingebunden.
INTENSIVBETREUUNG UND PROBLEMKREDITBEARBEITUNG
Engagements mit deutlich erhöhter Ausfallgefährdung (sogenannte Watch-List-Fälle) unterliegen der Intensivbetreuung. Im Rahmen der Intensivbetreuung erfolgen ein Monitoring der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreditnehmers und eine anlassbezogene Prüfung der Sicherheiten. Bei ausgefallenen Engagements (Non-Performing Loans) werden die Möglichkeiten einer Restrukturierung bzw. Sanierung geprüft. Falls eine Restrukturierung/Sanierung nicht möglich oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragfähig erscheint, erfolgt die Abwicklung einschließlich Sicherheitenverwertung. Parallel wird auch der Verkauf des Kredits am "distressed market" evaluiert. Die Bearbeitung der Non-Performing Loans erfolgt durch die Abteilung Restrukturierung & Sicherheiten. Darüber hinaus unterstützt die Abteilung Restrukturierung & Sicherheiten selektiv auch die Bearbeitung oder übernimmt die Betreuung von Engagements im Rahmen der Intensivbetreuung. Durch das frühzeitige Einschalten von Spezialisten wird ein durchgängig professionelles Problemkreditmanagement gewährleistet.
Struktur des Kreditrisikos
Verteilung des Nettoexposures nach Ratingklassen 2024
(2023), Nettoexposure
1 1 ) gesamt: 11,8 Mrd. EUR
Das Nettoexposure liegt bei 11,8 Mrd. EUR. Die Bonitätsstruktur des performenden Portfolios bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert; der Anteil des Investment-Grade-Bereichs erhöht sich geringfügig von 58 % auf 59 %. Gleichzeitig reduziert sich der Anteil des Non-Investment Grade leicht von 38 % auf 37 %. Die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des performenden Portfolios steigt im Geschäftsjahr 2024 von 0,72 % auf 0,79 %.
Verteilung des Ökonomischen
Kapitalbedarfs nach Geschäftssparten
2024 (2023), ECAP gesamt: 2,2 Mrd. EUR
1 2 )
11) Das Nettoexposure gibt den erwarteten
Verlust beim Ausfall des Risikoträgers an.
12) Ohne das unter das Kreditrisiko subsumierte
CVA-Risiko.
Die dargestellte Übersicht zeigt die Diversifizierung des Portfolios über die einzelnen Geschäftssparten. Die größte Bindung des Ökonomischen Kapitals verzeichnet die Geschäftssparte Infrastructure. Nach Umstrukturierung der Geschäftssparten im 1. Quartal 2024 ist kein Vergleich zu Vorjahreswerten möglich. Diese werden separat dargestellt.
Verteilung des Ökonomischen
Kapitalbedarfs nach Regionen
2024 (2023), ECAP gesamt: 2,2 Mrd. EUR
1 3 )
13) Ohne das unter das Kreditrisiko subsumierte
CVA-Risiko.
In regionaler Hinsicht liegt der Schwerpunkt des Geschäfts weiterhin in Europa einschließlich Deutschlands. Hierauf entfallen insgesamt 81 % des Ökonomischen Kapitals für das Kreditrisiko.
Überblick ESG-Risiken
Durchschnittlicher E-, S- und G-Score
mit Skalenausprägung
Anteil am eingewerteten Netto-Exposure zum
31.12.2024
Die ESG-Risikoeinwertung des Kreditportfolios der KfW IPEX-Bank zeigt, dass die Risiken in den verschiedenen Dimensionen überwiegend (sehr) gering bis moderat sind. Insbesondere die Umwelt- und Sozialdimensionen weisen einen höheren Anteil an moderat bewerteten Geschäften auf.
Als global agierendes Unternehmen ist die KfW IPEX-Bank unterschiedlich stark ESG-Risiken ausgesetzt. So sind beispielsweise höhere physische Klimarisiken in Ländern zu verzeichnen, die stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Zudem gewinnen soziale Risiken im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen weltweit an Bedeutung.
Darüber hinaus bestehen transitorische Klimarisiken, die sich unterschiedlich auf die Geschäftsmodelle in einzelnen Sektoren und Branchen auswirken und unter anderem zu steigenden Transformationskosten für die Dekarbonisierung der Wirtschaft führen.
Im Einklang mit ihrem geschäftsstrategischen Zielbild unterstützt die KfW IPEX-Bank als verlässlicher Finanzierungspartner ihre Kunden verstärkt bei den Herausforderungen der nachhaltigen und digitalen Transformation. Hierfür wird das Neugeschäft in treibhausgasintensiven Sektoren durch entsprechende Sektorleitlinien gesteuert, die auf die Klimaziele des Pariser Abkommens ausgerichtet sind.
Risikovorsorge für Kreditrisiken
Der Bestand der Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft für ausgezahlte Kredite, Avalkredite sowie unwiderrufliche Kreditzusagen stellt sich zum 31.12.2024 nach Geschäftssparten wie folgt dar:
| Geschäftssparte 1) |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Industries and Commerce | 115 | n. a. |
| Energy | 107 | n. a. |
| Mobility | 40 | n. a. |
| Infrastructure | 40 | n. a. |
| Grundstoffe und Recycling | n. a. | 212 |
| Energie und Umwelt | n. a. | 48 |
| Maritime Industrie | n. a. | 28 |
| Luftfahrt, Mobilität & Transport | n. a. | 22 |
| Infrastruktur | n. a. | 3 |
| Finanzinstitutionen, Trade und Commodity Finance | n. a. | 2 |
| Topside Adjustment | 15 | 10 |
| Gesamt | 318 | 324 |
1) Neustrukturierung des Zuschnitts der
Geschäftssparten (keine Anpassung der
Vorjahreszahlen).
Zum 31.12.2024 gliedert sich die Portfoliowertberichtigung nach Geschäftssparten wie folgt:
| Geschäftssparte 1) |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Industries and Commerce | 11 | n. a. |
| Energy | 29 | n. a. |
| Mobility | 13 | n. a. |
| Infrastructure | 27 | n. a. |
| Industrie und Services | n. a. | 18 |
| Grundstoffe und Recycling | n. a. | 15 |
| Energie und Umwelt | n. a. | 35 |
| Maritime Industrie | n. a. | 4 |
| Luftfahrt, Mobilität & Transport | n. a. | 4 |
| Infrastruktur | n. a. | 10 |
| Finanzinstitutionen, Trade und Commodity Finance | n. a. | 3 |
| Topside Adjustment | 38 | 12 |
| Gesamt | 119 | 100 |
1) Neustrukturierung des Zuschnitts der
Geschäftssparten (keine Anpassung der
Vorjahreszahlen).
Marktpreisrisiko
In Ergänzung zur regelmäßigen Berichterstattung werden Marktpreisrisikothemen im MLRK behandelt. Die KfW IPEX-Bank misst und steuert Marktpreisrisiken primär auf barwertiger Basis. Neben der barwertigen Marktpreisrisikosteuerung werden zudem marktpreisinduzierte Risiken auf den periodischen Ertrag der Bank gemessen und limitiert (IRRBB- und CSRBB-Ertragsrisiken).
Der Ökonomische Kapitalbedarf (ECAP) für das Marktpreisrisiko wird mittels des Value-at-Risk-Modells (VaR) auf Basis historischer Simulation berechnet. Das Risiko wird dabei unter Berücksichtigung von Zerlegungseffekten zwischen den Risikounterarten ermittelt. Zusätzlich wird für jede Risikounterart 14) des Marktpreisrisikos auf Basis historischer Simulation der mögliche Barwertverlust als VaR bestimmt. Das VaR-Modell besteht aus zwei Komponenten - einer reagiblen kurzfristigen Komponente sowie einer konservativ ausgestalteten langfristigen Komponente. Die reagible Modellkomponente basiert auf einer historischen Simulation über eine zum Stichtag unmittelbar zurückliegende einjährige Marktdatenhistorie (250 Szenarien) und spiegelt somit insbesondere das aktuelle Marktgeschehen wider. Die konservative Komponente fußt auf einer historischen Simulation über einen aus einer langfristigen Historie ausgewählten fünfjährigen Zeitabschnitt, der Stressperioden enthält und somit eine langfristige Perspektive einbezieht.
Die Kapitalhinterlegung (ECAP) für das Marktrisiko sowie die Risikounterarten ergibt sich jeweils aus dem Maximum der beiden Komponenten, wobei eine Haltedauer von einem Jahr und ein Konfidenzniveau von 99,9 % zugrunde gelegt werden.
Für folgende Marktpreisrisikounterarten werden jeweils VaR-Kennzahlen bestimmt: Zinsrisiko (zusätzlich aufgeteilt in Zinsänderungsrisiko, Tenor- und Cross-Currency-Basisspread-Risiko), Fremdwährungsrisiko, Zinsvolatilitätsrisiko und Credit-Spread-Risiko. Zudem wird ein Gesamt-VaR unter Berücksichtigung von Zerlegungseffekten zwischen den oben genannten Risikounterarten berechnet. Es werden der Gesamt-VaR, das Zinsrisiko, das Zinsvolatilitätsrisiko, das Credit-Spread-Risiko sowie das Fremdwährungsrisiko limitiert.
Insgesamt binden die Marktpreisrisiken in der KfW IPEX-Bank zum 31.12.2024 Ökonomisches Kapital in Höhe von 392 Mio. EUR. Dies ist gegenüber dem Stand zum 31.12.2023 ein um 68 Mio. EUR geringerer Betrag. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf das gesunkene Zinsrisiko zurückzuführen. Das Marktpreisrisiko setzt sich wie folgt zusammen:
Ökonomischer Kapitalbedarf für Marktpreisrisiken
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Zinsrisiko | 435 | 470 |
| Zinsänderungsrisiko 1) | 78 | 154 |
| Tenor-Basisspreadrisiko 1) | 266 | 256 |
| Cross-Currency-Basisspreadrisiko 1) | 307 | 321 |
| Zerlegungseffekt | -216 | -261 |
| Zinsvolatilitätsrisiko | 48 | 80 |
| Credit-Spread-Risiko | 98 | 65 |
| Fremdwährungsrisiko | 195 | 165 |
| Zerlegungseffekt | -385 | -320 |
| Marktpreisrisiko | 392 | 460 |
14) Zinsrisiko, Zinsvolatilitätsrisiko,
Fremdwährungsrisiko, Credit-Spread-Risiko.
Zinsrisiko
Der Ökonomische Kapitalbedarf für das Zinsrisiko wird anhand historischer Simulation ermittelt. Es werden die Risiken aus den relevanten Zinskurven gemessen. Implizit enthalten sind somit das Zinsänderungsrisiko sowie das Tenor- und das Cross-Currency-Basisspreadrisiko. In Abgrenzung dazu sind die Zinsvolatilitäts- und die Credit-Spread-Risiken explizit nicht im Zinsrisiko enthalten, sondern werden über separate VaR-Kennzahlen ausgewiesen. Ergänzt wird die VaR-Berechnung durch regelmäßige Stresstests, durch die mögliche Verluste bei extremen Marktbedingungen untersucht werden. Neben den regulatorisch vorgegebenen Zinsschocks (parallele Verschiebungen, Drehungen der Zinskurven) werden insbesondere kombinierte Szenarien einbezogen. Der Ökonomische Kapitalbedarf für das Zinsrisiko ist zum Stichtag 31.12.2024 im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund eines Rückgangs der Zinssensitivität auf 435 Mio. EUR gesunken.
Basierend auf den Anforderungen im Sinne von Artikel 448 CRR zeigt die nachfolgende Tabelle den Barwert der Zinsposition, den gemessenen Ökonomischen Kapitalbedarf für das Zinsrisiko sowie die Zinssensitivität zum 31.12.2024. Ebenfalls angegeben ist die Änderung des Zinsbuchbarwertes nach Anwendung des negativsten der IRRBB-Zinsschocks im Sinne der EBA/RTS/2022/10 absolut und in Relation zum Kernkapital:
| EUR Mio. EUR | USD Mio. EUR | GBP Mio. EUR |
AUD
Mio. EUR |
CAD
Mio. EUR |
Sonstige
Mio. EUR |
|
| Barwert Zinsbuch | 4.649 | 593 | 39 | 9 | 26 | 23 |
| Ökonomischer Kapitalbedarf Zinsrisiko (99,90 % / 12 Monate Haltedauer) | - | - | - | - | - | - |
| Zinssensitivität (Barwertänderung bei 1 Basispunkt Zinsanstieg) | -0,04 | -0,15 | -0,01 | 0,01 | -0,02 | -0,07 |
| Barwertminderung im negativsten IRRBB-Zinsschock | - | - | - | - | - | - |
| in Relation zum Kernkapital | - | - | - | - | - | - |
|
Gesamt
Mio. EUR |
|
| Barwert Zinsbuch | 5.339 |
| Ökonomischer Kapitalbedarf Zinsrisiko (99,90 % / 12 Monate Haltedauer) | 435 |
| Zinssensitivität (Barwertänderung bei 1 Basispunkt Zinsanstieg) | -0,29 |
| Barwertminderung im negativsten IRRBB-Zinsschock | 63 |
| in Relation zum Kernkapital | 1,4 % |
Für die interne Steuerung des IRRBB-Ertragsrisiko wird gemäß EBA/GL/2022/14 ein dynamisches und ertragsbasiertes Modell auf Basis der Mehrjahresplanung genutzt. Zusätzlich zum Zinsergebnis werden die ergebniswirksamen Bewertungsveränderungen der Pensionsverpflichtungen berechnet. Das periodische Zinsrisiko wird vierteljährlich ermittelt, anhand eines Limits überwacht und in der normativen Perspektive des ICAAP berücksichtigt. Das IRRBB-Ertragsrisiko für den rollierenden Ein-Jahres-Zeitraum beträgt 89 Mio. EUR zum 31.12.2024.
Weiterhin wird der ertragsorientierte Ausreißertest für das Zinsergebnis quartalsweise auf Basis der Vorgaben der EBA/RTS/2022/10 berechnet. Die Ergebnisveränderung des Zinsüberschusses in Relation zum Kernkapital beträgt -1,7 % im negativsten IRRBB-Zinsschock.
Zinsvolatilitätsrisiko
Grundlage des Zinsvolatilitätsrisikos sind Schwankungen der Marktwerte marktnah modellierter Zinsoptionen aufgrund der Fluktuation impliziter Volatilitätsflächen. Das Zinsvolatilitätsrisiko resultiert nahezu ausschließlich aus im variablen Darlehensgeschäft enthaltenen Zinsoptionen aus Floors, die in Kreditverträgen i. d. R. verankert sind. Der Ökonomische Kapitalbedarf für diese Risiken wird analog zu den anderen Risikounterarten mittels historischer Simulation ermittelt. Das Zinsvolatilitätsrisiko wird als Nebeneffekt der originären Geschäftstätigkeit gemessen. Darüber hinaus werden regelmäßig Stresstests zur Abschätzung möglicher Barwertverluste bei extremen Marktbedingungen durchgeführt. Der Ökonomische Kapitalbedarf für Zinsvolatilitätsrisiken kann nicht höher als der Barwert der entsprechenden von der KfW IPEX-Bank gehaltenen Zinsoptionen ausfallen. Zum Stichtag 31.12.2024 beträgt der Ökonomische Kapitalbedarf 48 Mio. EUR und ist damit im Vorjahresvergleich gesunken.
Credit-Spread-Risiko
Der Ökonomische Kapitalbedarf für das Credit-Spread-Risiko wird analog zu den anderen Risikounterarten anhand historischer Simulation ermittelt. Das Credit-Spread-Risiko in extremen Marktbedingungen wird zusätzlich durch regelmäßige Stresstests untersucht. Der Ökonomische Kapitalbedarf für das Credit-Spread-Risiko beträgt zum 31.12.2024 98 Mio. EUR und ist im Vorjahresvergleich um 33 Mio. EUR gestiegen. Dies liegt unter anderem im Anstieg des Credit-Spread-sensitiven Portfolios begründet.
Das CSRBB-Ertragsrisiko umfasst negative Veränderungen im Zinsergebnis aufgrund adverser Entwicklungen des Own-Credit-Spreads (Refinanzierungskostenrisiko) sowie Credit-Spread-bedingter und ergebniswirksamer bilanzieller Bewertungseffekte (Credit-Spread-Risiko). Für die szenariobasierte Zinsergebnissimulation wird - analog zur Ertragssicht im Rahmen des IRRBB - ein dynamisches Modell auf Basis der Mehrjahresplanung genutzt. Das CSRBB-Ertragsrisiko wird ebenfalls vierteljährlich ermittelt, anhand eines Limits überwacht und in der normativen Perspektive des ICAAP berücksichtigt. Zum 31.12.2024 beträgt es 4 Mio. EUR.
Fremdwährungsrisiko
Der Ökonomische Kapitalbedarf der Währungspositionen (Fremdwährungsrisiko) wird analog zu den anderen Risikounterarten auf Basis historischer Simulation ermittelt. Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, um mögliche Verluste bei extremen Marktbedingungen abzuschätzen. Zum 31.12.2024 beträgt der Ökonomische Kapitalbedarf 195 Mio. EUR und ist damit im Vorjahresvergleich um 30 Mio. EUR gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg des US-Dollar-Fremdwährungsbarwerts zurückzuführen.
Operationelles Risiko
Das Operationelle Risiko bezeichnet negative Auswirkungen auf Vermögens- (inklusive Kapitalausstattung), Ertrags- oder Liquiditätslage, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten können. Diese Definition beinhaltet Rechtsrisiken und Steuerrisiken. Projektrisiken und Reputationsrisiken sind in dieser Definition nicht enthalten.
Zur Steuerung der Operationellen Risiken besteht ein zentrales OpRisk Controlling innerhalb des Risikocontrollings, das dem CRO unterstellt ist. Darüber hinaus bestehen für die wesentlichen Risikounterarten des OpRisk spezialisierte 2nd-Line-of-Defense(LoD)-Einheiten unter Leitung des CEO oder des CRO.
Folgende Kernfunktionen bestehen demnach im Prozess des Managements und des Controllings von Operationellen Risiken innerhalb der KfW IPEX-Bank:
| ― |
Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank als OpRisk-Entscheidungs- und Steuerungsgremium |
| ― |
Dezentrale Einheiten der KfW IPEX-Bank mit Verantwortung für das OpRisk-Management in den jeweiligen Abteilungen (1st LoD) |
| ― |
Risikocontrolling der KfW IPEX-Bank für Operationelle Risiken als zentral verantwortliche Stelle für das Thema OpRisk sowie weitere spezialisierte Einheiten (2nd LoD) |
| ― |
Einbindung der Internen Revision als unabhängige Kontrolleinheit (3rd LoD) |
Relevante Informationen zur OpRisk-Steuerung werden dabei im Rahmen des Risikoberichts monatlich und quartalsweise zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden Operationelle Risiken im NFRK besprochen. In der Risikotragfähigkeit wird das Operationelle Risiko zum Stichtag gemessen und fließt entsprechend in den normativen und ökonomischen Gesamtkapitalbedarf ein. Ergänzt wird die Berechnung, je nach Zielsetzung, durch regelmäßige sowohl risikoartenspezifische als auch risikoartenübergreifende Stresstests. Der Ökonomische Kapitalbedarf für Operationelle Risiken wird auf Basis eines VaR-Modells zum Konfidenzniveau von 99,90% berechnet. 15)
Insgesamt binden die Operationellen Risiken der KfW IPEX-Bank zum 31.12.2024 Ökonomisches Kapital in Höhe von 190 Mio. EUR. Dies ist gegenüber dem Stand zum 31.12.2023 ein um 58 Mio. EUR erhöhter Betrag. Ursächlich hierfür sind die Anpassungen bei den Risikoszenarien nach Durchführung der Risiko-Assessment-Runde im Jahr 2024.
Zu den wesentlichen Instrumenten der OpRisk-Steuerung gehören das Risk Assessment, die Überwachung mittels Risikoindikatoren, die Sammlung von OpRisk-Ereignissen, die Durchführung von Risk & Control Self Assessments, die Ableitung von Maßnahmen sowie die regelmäßige Durchführung von Stresstests.
Im Rahmen des jährlichen Risk Assessment erfolgt eine systematische Analyse und Bewertung wesentlicher Operationeller Risiken anhand von Risikoszenarien. Auf dieser Grundlage wird das OpRisk-Profil der KfW IPEX-Bank ermittelt.
Sofern eine geeignete Überwachung Operationeller Risiken mittels Metriken möglich ist, erfolgt sie unter Zuhilfenahme von Risikoindikatoren. Primäre Ziele sind die Vermeidung von Verlusten aus OpRisk durch Früherkennung von Risiken und Identifizierung ungünstiger Entwicklungstrends. Die Risikoindikatoren adressieren die unterschiedlichen Risikounterarten sowie die verschiedenen OpRisk-Themenbereiche und fließen in die quartalsweise Risikoberichterstattung des Non-Financial-Risk-Komitees ein.
Die OpRisk-Datenbank dient der zentralen Erfassung und Bearbeitung von eingetretenen OpRisk-Ereignissen. Durch eine Ursachenanalyse sollen Schwachstellen in den Geschäftsabläufen identifizierbar und Operationelle Risiken quantifizierbar gemacht werden. Die Datenbank dient sowohl zur Auswertung als auch zur Historisierung von Verlustdaten.
Im Rahmen von Risk & Control Self Assessments werden prozessinhärente Risiken erhoben und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihres Schadensausmaßes bewertet. Ziel hierbei ist es, Risiken, die ohne (angemessene und wirksame) Kontrollen außerhalb des Appetites der Bank liegen, zu identifizieren und die dazugehörigen Kontrollen auf Angemessenheit und Wirksamkeit zu überprüfen.
Die abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Abwälzung von Risiken werden in der OpRisk-Datenbank erfasst. Dies dient der Dokumentation und ermöglicht darüber hinaus eine Überwachung der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen.
Als wesentlich eingestufte Risikounterarten des Operationellen Risikos sind das Compliance-Risiko, das Dienstleisterrisiko und das Informationssicherheitsrisiko. Das OpRisk aus Anpassungsprozessen, das Personalrisiko, das Business Continuity Risk und das Rechtsrisiko werden als nicht mehr wesentlich eingestuft 16), 17).
16) Weitere nicht wesentliche Risikounterarten:
Personelle- und Physische-Sicherheit-Risiko, Conduct-Risiko
sowie Datenschutzrisiko.
17) Die Umsetzung der Ergebnisse der
Risikoinventur in den Risikosteuerungskonzepten der KfW
IPEX-Bank erfolgt mit der Risikostrategie 2025.
Compliance-Risiko
Das Compliance-Risiko beschreibt die Gefahr juristischer oder regulatorischer Sanktionen oder negativer Auswirkungen auf Vermögens- (inklusive Kapitalausstattung), Ertrags- oder Liquiditätslage, die sich aus der Nichteinhaltung von externen oder internen Vorgaben, Selbstverpflichtungen und rechtlichen Regelungen ergeben, die auf die Teilaspekte der Operativen Compliance einzahlen oder unter den Gesamtprozess der MaRisk-Compliance (gemäß MaRisk AT 4.4.2) fallen.
Die auf Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) errichtete Regulatorische Compliance erhebt im Rahmen ihrer jährlichen Risikoanalyse die Angemessenheit und Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen, die die KfW IPEX-Bank zur Umsetzung der für die Bank wesentlichen Normen implementiert hat. Auf Basis ihrer Erkenntnisse berät sie die Geschäftsführung, schlägt erforderlichenfalls Maßnahmen vor, wirkt auf deren Umsetzung hin, überwacht diese und nimmt ihre Berichtspflichten wahr. Im Rahmen des laufenden Regulatory Monitoring sowie der Wesentlichkeitsanalyse wirkt die Regulatorische Compliance auf eine frühzeitige Identifikation, Bewertung und Umsetzung der wesentlichen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen hin.
Die Regulatorische Compliance ist in den Prozess zur Einführung neuer Produkte sowie der Änderung wesentlicher betrieblicher Abläufe eingebunden.
Operative Compliance-Tätigkeiten werden in folgenden Teams durchgeführt:
| ― |
Steuerung und Standards Geldwäscheprävention |
| ― |
Wertpapier-Compliance, Betrugs- und Korruptionsprävention |
| ― |
Operative Geldwäscheprävention |
| ― |
Finanzsanktionen |
Diese verantworten die Themengebiete Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Wertpapier-Compliance bezüglich Insiderhandel und Marktmanipulation, Einhaltung von Sanktionen sowie Prävention sonstiger strafbarer Handlungen. In diesen Bereichen führt die operative Compliance jährliche Risikoanalysen durch, aus denen sie ihre themenspezifischen Überwachungsaktivitäten ableitet. In dieser Einheit ist auch die zentrale Beschwerdestelle der KfW IPEX-Bank angesiedelt.
Die verschiedenen Teams der Compliance verantworten die prozessbegleitende Überwachung von Compliance-Risiken und sind hierzu regelungsgebende Funktionen, in denen Definitionen und Vorgaben zur Steuerung der Compliance-Risiken gegenüber den 1st-Line-Einheiten verfasst werden. Ferner ist die Compliance für die Überwachung und Berichterstattung der Compliance-Risiken zuständig. Ziel eines Compliance-Systems ist der Schutz der Bank und ihrer Mitarbeitenden durch die Verhinderung oder Mitigation von Compliance-Risiken, die in diesen Themenbereichen entstehen können. Dabei ist die Compliance in einer eigenständigen Abteilung direkt der CRO unterstellt und berichtspflichtig.
Die Überwachung der Compliance-Risiken erfolgt unter Berücksichtigung qualitativer und quantitativer Aspekte unter anderem unter Zuhilfenahme von Metriken und Risikoindikatoren. Die Compliance erstattet an die Geschäftsleitung, den Aufsichtsrat sowie weitere Gremien der KfW und KfW IPEX-Bank Bericht.
Die Compliance-Funktion ist auf Grundlage der MaRisk in den Prozess zur Einführung neuer Produkte sowie der Änderung wesentlicher betrieblicher Abläufe eingebunden und berät die Hauptansprechpartner für Auslagerungen bei Fragestellungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich.
Dienstleisterrisiko
Das Dienstleisterrisiko manifestiert sich in der KfW IPEX-Bank primär durch die Auslagerung unter anderem von Tätigkeiten in den Bereichen Finanz- und Risikocontrolling, IT, Meldewesen, Finanzbuchhaltung, Steuern und Recht an die KfW. Im Sinne der MaRisk handelt es sich dabei zu einem Großteil um wesentliche Auslagerungen, die entsprechend den regulatorischen Vorgaben gesteuert und überwacht werden. Die Leistungsbezüge von der KfW sind über einen Rahmenvertrag sowie Service Level Agreements geregelt. Es bestehen in geringem Umfang darüber hinaus Auslagerungen an externe Dienstleister sowie sonstige IT-Fremdbezüge.
Die operative Dienstleistersteuerung und fachliche Auslagerungsüberwachung erfolgen in der KfW IPEX-Bank dezentral durch die jeweiligen Hauptansprechpartner. Die prozessbegleitende Überwachung des Dienstleisterrisikos erfolgt durch das zentrale Sourcing Management. Das zentrale Sourcing Management stellt Mindestanforderungen an die fachliche Auslagerungsüberwachung und überwacht das Dienstleisterrisiko gesamthaft anhand von zentralen Key Performance Indicators (KPIs) und Key Risk Indicators (KRIs).
Informationssicherheitsrisiko
Ein Informationssicherheitsrisiko (IS-Risiko) beschreibt die Unsicherheit über die Erreichung der jeweiligen Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit) von Informationswerten und daraus entstehende potenzielle negative Auswirkungen auf die Vermögens- (inklusive Kapitalausstattung), Ertrags- oder Liquiditätslage. Ein IS-Risiko ergibt sich genau dann, wenn zu einer Bedrohung (zum Beispiel Cyberangriffe) eine Schwachstelle (zum Beispiel nicht umgesetzte Soll-Schutzmaßnahmen) vorhanden ist. Unter Cyberrisiken werden Risiken verstanden, die beim Navigieren in einer digitalen und vernetzten Welt (dem Cyberraum) entstehen. Der Cyberraum umspannt alle vernetzten und mit dem Internet (oder vergleichbaren Netzen) verbundenen Informationstechnologien mit einer Beteiligung eines digitalen und/oder elektronischen Informationswerts (Assets) der Bank. Informationssicherheitsrisiken sind für die KfW IPEX-Bank GmbH mit der Geschäftstätigkeit verbunden. Ziel der Risikosteuerung ist es, die Auswirkung potenzieller Bedrohungen zu minimieren, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts zu reduzieren und somit Risiken durch risikomitigierende Maßnahmen entgegenzuwirken. Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) orientiert sich hierbei am internationalen Standard ISO 27001. Die Steuerung erfolgt unter Zuhilfenahme von Risikokennzahlen und der Leistungsgütemaße im Informationssicherheitsrisikomanagement.
OpRisk aus Anpassungsprozessen
Das OpRisk aus Anpassungsprozessen beinhaltet vor allem Risiken aus dem Neue-Produkte-Prozess (NPP) sowie aus organisatorischen Änderungen. Das Monitoring und die Steuerung der damit verbundenen Risiken erfolgen ungeachtet der Wesentlichkeit insbesondere über die Regelprozesse der Portfoliosteuerung der KfW IPEX-Bank. Dazu zählen vor allem die Prüfung der Wesentlichkeit nach MaRisk AT 8.2, das regelmäßige Status- und Risikoreporting.
Personalrisiko
Das Personalrisiko umfasst die Gefahr unzureichender bzw. unqualifizierter Personalkapazitäten, verursacht zum Beispiel durch pandemische Situationen, der durch diverse Maßnahmen präventiv und risikomindernd begegnet wird.
Business Continuity Risk
Das Business Continuity Risk betrachtet die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die Vermögens- (inklusive Kapitalausstattung), Ertrags- oder Liquiditätslage durch Nicht-Fortführung zeitkritischer Geschäftsprozesse bei einer Geschäftsunterbrechung, resultierend aus einer vorangehenden Nicht-Erfüllung von Business-Continuity-Anforderungen. Mit Hilfe von präventiven Maßnahmen aus dem Business Continuity Management (BCM)/ Notfallmanagement steuert die KfW IPEX-Bank das Business Continuity Risk. Das vorrangige Ziel des BCM der KfW IPEX-Bank ist, die Resilienz der zeitkritischen Geschäftsprozesse und die Verfügbarkeit der damit verbundenen internen Prozesse und Ressourcen unter Einhaltung der geltenden Gesetze und vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen. Die Notfallvorsorge wird dabei risikoorientiert durchgeführt. Im Rahmen der Business-Impact-Analyse (BIA) werden die Geschäftsprozesse auf das potenzielle Schadensausmaß überprüft. Für kritische Geschäftsprozesse, die die Risikotoleranzgrenze überschreiten, erfolgen weitere Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsrisiko
Die KfW IPEX-Bank steuert das Rechtsrisiko im Wesentlichen über die Einbindung von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten des Bereichs Recht der KfW in die wesentlichen Geschäftsprozesse der KfW IPEX-Bank im Wege einer Auslagerung und die Überwachung dieser Rechtsdienstleistungen. Rechtsrisiken werden gesamthaft mithilfe eines Key Risk Indicator (KRI) auf Grundlage der gruppenweit geltenden Risikoindikator-Vereinbarung für Rechtsrisiken überwacht.
Liquiditätsrisiko i. e. S.
Unter das Liquiditätsrisiko i. e. S. (Synonym: Zahlungsunfähigkeitsrisiko) wird das Risiko gefasst, Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht in der erforderlichen Höhe nachkommen zu können. Dieses Risiko ist als wesentlich für die KfW IPEX-Bank eingestuft und wird durch die bestehende Refinanzierungsvereinbarung mit der KfW sowie durch die bestehenden Kreditlinien bei der KfW begrenzt. Hinzu kommt das Wertpapierportfolio, das zur Liquiditätsvorsorge gehalten wird.
Der Liquiditätsbedarf der KfW IPEX-Bank wird in der strategischen Refinanzierungsplanung der KfW auf Konzernebene berücksichtigt. Die operative Messung und Steuerung der eigenen Liquidität wird hingegen von der KfW IPEX-Bank in Eigenverantwortung durchgeführt.
Die KfW IPEX-Bank misst das Zahlungsunfähigkeitsrisiko über verschiedene Kennzahlen, die die regulatorischen Anforderungen von Säule I und Säule II abdecken. Die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen der Säule I werden auf Basis der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) sowie der Net Stable Funding Ratio (NSFR) gemessen, mit einem Ampelkonzept überwacht sowie entsprechend den Aufsichtsbehörden gemeldet. Zur kontinuierlichen Sicherstellung der Fähigkeit, die genannten aufsichtsrechtlichen Quoten auch in Zukunft einzuhalten, werden erstmalig zum 31.12.2024 für die LCR- und NSFR-Quote Projektionsrechnungen für den kurz- und mittelfristigen Zeitraum durchgeführt und das Ergebnis auch unter adversen Annahmen einer Warnschwelle gegenübergestellt. Darüber hinaus berechnet die KfW IPEX-Bank die zusätzlichen Liquiditätsbeobachtungskennzahlen (Additional Liquidity Monitoring Metrics) gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) und meldet die Kennzahlen an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Für die ökonomische Liquiditätsrisikomessung in der Säule II modelliert die KfW IPEX-Bank für verschiedene Szenarien Zahlungseingänge und -ausgänge, die einem Liquiditätspuffer gegenübergestellt werden. Der resultierende Liquiditätssaldo und die Survival Period 18) werden regelmäßig berichtet und mit einem Ampelkonzept überwacht.
Die operative Liquiditätssteuerung wird durch das Treasury der KfW IPEX-Bank auf Basis einer kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung durchgeführt. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung entscheidet das Treasury innerhalb eines Steuerungsrahmens über die einzusetzenden Maßnahmen zur optimalen Ausgestaltung der Liquiditätspositionen.
Konzentrationsrisiko
Bei den Konzentrationsrisiken der KfW IPEX-Bank wird zwischen Intra-Risikokonzentrationen (innerhalb einer Risikoart) und Inter-Risikokonzentrationen (risikoartenübergreifend zwischen Risikoarten) unterschieden. Im Zuge einer weiterentwickelten Risikoinventur wurden Risikodefinitionen möglichst überschneidungsfrei formuliert. Infolgedessen wurde das Konzentrationsrisiko als eigenständige Risikoart aufgelöst. Risikokonzentrationen werden unverändert sowohl innerhalb als auch zwischen Risikoarten berücksichtigt.
Intra-Risikokonzentrationen ergeben sich unter anderem im Kreditrisiko, im Marktpreisrisiko sowie innerhalb des Operationellen Risikos. Quantitativ werden Intra-Risikokonzentrationen insbesondere über Limite beschränkt, so etwa im Kreditrisiko unter anderem in den Dimensionen "Länder", "Branchen" und "Gruppe verbundener Kunden".
Inter-Risikokonzentrationen werden im Rahmen der Stress-Szenarien zur Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Im Rahmen der regelmäßigen Risikoberichterstattung erfolgt eine Darstellung und Überwachung von Risikokonzentrationen. Zusätzlich werden Risikokonzentrationen im Rahmen von Stresstests berücksichtigt.
Regulatorisches Risiko
Für die KfW IPEX-Bank entstehen regulatorische Risiken primär durch eine Erhöhung von Anforderungen bezüglich der Mindestkapitalquoten, durch Belastungen der Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage sowie durch Beeinträchtigungen des Geschäftsmodells und der Geschäftsstrategie der Bank durch zukünftige Änderungen im regulatorischen Umfeld. Dem regulatorischen Risiko wird anlassbezogen mittels eines regulatorischen Szenarios im Rahmen des Kapitaladäquanzprozesses durch konservative Ampelgrenzen als Steuerungs- und Frühwarninstrument im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen Rechnung getragen. Im Zuge einer weiterentwickelten Risikoinventur wurden Risikodefinitionen möglichst überschneidungsfrei formuliert. Infolgedessen wurde das Regulatorische Risiko als eigenständige Risikoart aufgelöst.
Eine Befassung mit absehbaren bzw. in Diskussion befindlichen neuen regulatorischen Normen ist über das aufsichtsrechtliche Monitoring sichergestellt. Materielle Auswirkungen neuer regulatorischer Anforderungen werden in der Kapitalplanung transparent gemacht.
Modellrisiko
In der KfW IPEX-Bank sind Modelle ein wesentlicher Bestandteil zur Risiko- und Geschäftssteuerung. Die Verwendung von Modellen zieht die Entstehung von Modellrisiken nach sich, was sich auf andere Risikoarten wie etwa Kredit- oder Marktpreisrisiken auswirken kann. Dabei wird zwischen Risiken im Zusammenhang mit Modellen unterschieden, die aus Schwächen und Mängeln bestehender Modelle resultieren (Modellrisiken), und Modellrisiken, die aus einer unangemessenen Anwendung dieser Modelle (Operationelles Risiko) entstehen.
Das Modellrisiko wird bei der KfW IPEX-Bank als ein wesentliches Risiko identifiziert, da aus Schwächen und Mängeln verwendeter Modelle sowohl auf Modellebene als auch aus dem Zusammenspiel von Modellen direkte und signifikante Implikationen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage entstehen können. Beispiele für solche Modellrisiken sind ein unvollständiges oder unzureichendes Modelldesign, statistische Schätzungsunsicherheit oder falsche Modellparameter.
Ziele der Identifikation und Steuerung von Modellrisiken sind eine adäquate Kontrolle von Modellrisiken sowie die zeitnahe und risikoorientierte Behebung bzw. Kompensation von (systematischen) Modellschwächen, die insbesondere durch die unabhängige Validierung identifiziert wurden, und die Förderung einer angemessenen Risikokultur im Umgang mit Modellen.
Hierzu wurde innerhalb der KfW Bankengruppe eine Einheit innerhalb der Risikocontrolling-Funktion etabliert, die die Steuerung der Modellrisiken der KfW Bankengruppe, einschließlich der KfW IPEX-Bank, vornimmt. Die KfW IPEX-Bank verfügt dabei über einen eigenen Modellrisikomanager, der die Rolle eines primären Ansprechpartners für Fragen zum Modellrisikomanagement einnimmt. Im Rahmen des konzernweiten Modellrisikomanagements werden kontinuierlich Modellrisiken identifiziert und überwacht. Wichtige Informationen über die aktuellen Modellrisiken werden insbesondere im Rahmen des jährlichen Modellrisikoberichts dargestellt.
Grundsätzlich erfolgt die Risikominderung und -erfassung für das Modellrisiko aktuell insbesondere durch: eine Modellinventur, den Modellrisikopuffer in der ökonomischen Risikotragfähigkeit, eine Bewertungsreserve, manuelle Adjustierungen, die Berücksichtigung von Margin-of-Conservatism(MoC)-Aufschlägen in der Modellparametrisierung sowie rechtzeitiges Identifizieren von Modellschwächen (Modellanwender und Validierung), zum Beispiel in Form von Handlungsempfehlungen.
Reputationsrisiko
Unter Reputationsrisiko (RepRisk) wird die Gefahr einer längerfristigen Verschlechterung der öffentlichen Wahrnehmung der KfW IPEX-Bank aus Sicht der relevanten internen und externen Interessengruppen mit negativen Auswirkungen auf das Institut verstanden. Diese Auswirkungen können zu Beeinträchtigungen der Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage führen (zum Beispiel Neugeschäftsrückgang) oder nichtmonetärer Natur sein (zum Beispiel erschwerte Rekrutierung neuer Mitarbeiter).
Im Rahmen der Risikoinventur 2024 wurde das Reputationsrisiko als nicht wesentlich bestätigt.
Reputationsrisiken sind mit Operationellen Risiken und anderen Risikoarten sowohl hinsichtlich Ursache als auch Wirkung eng verbunden, das heißt, diese können grundsätzlich Ursache für Folgerisiken bei anderen Risikoarten (Primärrisiko) oder Folge anderer Risiken (Sekundärrisiko) wie zum Beispiel Operationeller Risiken oder Kreditrisiken sein.
Es besteht ein zentrales Reputationsrisikocontrolling innerhalb des Risikocontrollings, das dem CRO unterstellt ist.
Folgende Kernfunktionen bestehen im Prozess des Managements und des Controllings von Reputationsrisiken innerhalb der KfW IPEX-Bank:
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Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank als RepRisk-Entscheidungs- und Steuerungsgremium |
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Dezentrale Einheiten der KfW IPEX-Bank mit Verantwortung für das RepRisk-Management in den jeweiligen Abteilungen (1st LoD) |
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Risikocontrolling der KfW IPEX-Bank für Reputationsrisiken als zentral verantwortliche Stelle für das Thema RepRisk (2nd LoD) |
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Einbindung der Internen Revision als unabhängige Kontrolleinheit (3rd LoD) |
Außerdem erfolgt eine fortlaufende Berichterstattung zu eingetretenen Reputationsrisikoereignissen an die Geschäftsführung im Rahmen des monatlichen Risikoberichts der KfW IPEX-Bank. Reputationsrisikoereignisse, die als hoch oder sehr hoch bewertet werden, werden ad hoc an die Geschäftsführung berichtet. Darüber hinaus werden Reputationsrisiken im NFRK berichtet. Der Rahmen für die Steuerung von Reputationsrisiken wird im Wesentlichen durch das konzernweit gültige Nachhaltigkeitsleitbild gesetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird der Risikomanagementprozess für Reputationsrisiken weitgehend dezentral gesteuert. Kernelement ist hierbei die Darstellung und kritische Würdigung reputationsrelevanter Aspekte im Rahmen der Kreditgenehmigung sowie bei der Durchführung der jährlichen Ratingaktualisierung. Im Rahmen von Finanzierungsentscheidungen ist daher ein umfassender Blick auf die damit verbundenen Chancen und Risiken einer Transaktion notwendig, um zu einer transparenten und nachvollziehbaren Entscheidung zu kommen. Ein wichtiger Bestandteil der zu berücksichtigenden Risiken sind die mit der Transaktion bestehenden Reputationsrisiken. Daher wurde zur strukturierten Identifizierung und Einwertung dieser transaktionsbezogenen Reputationsrisiken und somit auch zur besseren Vergleichbarkeit eine gemeinsame Methodik für die KfW Bankengruppe implementiert.
Weitere Instrumente der RepRisk-Steuerung sind die Sammlung von RepRisk-Ereignissen, die Ableitung von Maßnahmen, die Überwachung potenzieller Reputationsrisiken mittels Watch-List sowie das qualitative Reputationsrisiko-Assessment, das durch das zentrale Reputationsrisikocontrolling koordiniert wird.
Interner Kontrollrahmen
Der Interne Kontrollrahmen inklusive des internen Kontrollsystems gilt für die gesamte Organisation und somit für sämtliche Tätigkeiten der Geschäftsbereiche und internen Einheiten.
Die KfW IPEX-Bank hat über die Anwendung des Three-Lines-of-Defense Modells einen Internen Kontrollrahmen geschaffen, der die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit der KfW IPEX-Bank sowie die damit verbundene Komplexität und die aus den Geschäftstätigkeiten entstehenden Risiken berücksichtigt.
Teil des Internen Kontrollrahmens sind auch interne Kontrollfunktionen, also die besonderen Funktionen nach MaRisk (Compliance, Risikocontrolling und Interne Revision) sowie darüber hinaus weitere Kontrollfunktionen, wie Geldwäschebeauftragte, Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte.
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Die erste Verteidigungslinie (1st LoD) besteht aus den Mitarbeitenden der operativen Geschäftseinheiten, die für die Identifikation, Analyse und Beurteilung prozessinhärenter Risiken verantwortlich sind. Diese definieren und führen Geschäftsprozesse im Einklang mit internen und externen Regularien aus. |
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Die zweite Verteidigungslinie (2nd LoD) unterstützt die erste Verteidigungslinie bei der Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung in den jeweiligen Risikothemenfeldern, indem sie Methoden und Verfahren für das Risikomanagement der operativen Geschäftseinheiten verbindlich und einheitlich für ihre jeweiligen Themenfelder festlegt. Die verantwortlichen Überwachungsfunktionen (2nd LoD) leiten sich in der KfW IPEX-Bank aus den wesentlichen Risikoarten/-unterarten ab. |
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Die dritte Verteidigungslinie (3rd LoD) wird durch die Prüfungshandlungen der unabhängigen Internen Revision bestimmt. |
Internes Kontrollsystem
Die ersten beiden Verteidigungslinien prägen den Aufbau des Internen Kontrollsystems (IKS) der KfW IPEX-Bank, das aus dem Internen Überwachungssystem und dem Internen Steuerungssystem besteht.
Das Interne Überwachungssystem wiederum teilt sich in die prozessintegrierte Überwachung (das IKS im engeren Sinn) und die prozessbegleitende Überwachung mit den grundsätzlichen Aufgaben, wie sie oben für die erste und zweite Verteidigungslinie beschrieben sind. Zur Sicherstellung der fortlaufenden Aktualisierung und einer nachhaltigen Verankerung des IKS in der KfW IPEX-Bank ist ein jährlich zu durchlaufender Regelkreis implementiert, darin enthalten sind Komponenten für das Kontrollumfeld, die Risikobeurteilung, die Kontroll- und Überwachungsvorgaben, das Controlling sowie ein Element zur Sicherstellung der Information und Kommunikation der Erkenntnisse.
Das Interne Steuerungssystem stellt die Gesamtbanksteuerung dar und betrifft die Geschäfts- und Risikostrategie, die Finanz- und Liquiditätsplanung sowie das Risikomanagement. Für die Gesamtbanksteuerung sichern im Internen Kontrollsystem (IKS im weiteren Sinne) risikospezifisch formale Gremien innerhalb des Konzerns und auf Bankebene die Einbindung der KfW IPEX-Bank-Geschäftsführung und ggf. des KfW-Vorstands.
Die Gestaltung und Umsetzung des IKS liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung und der Führungskräfte. Grundlage hierfür ist das eigenständige IKS-Rahmenwerk der KfW IPEX-Bank.
Als Grundlage für die jährliche Befassung des Aufsichtsrats mit dem Internen Kontrollsystem erstellt die KfW IPEX-Bank einen IKS-Bericht und informiert über Erkenntnisse, Auffälligkeiten, Neuerungen und Wirksamkeit des IKS.
Interne Revision
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Governance- und Überwachungsprozesse bewertet und hilft, diese zu verbessern.
Die Interne Revision ist ein Instrument der Gesamtgeschäftsführung. Organisatorisch ist die Interne Revision dem/der Vorsitzenden der Geschäftsführung unterstellt, ohne die Gesamtverantwortung der Geschäftsführung zu berühren. Unbeschadet des Direktionsrechtes der Geschäftsführung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen nimmt die Interne Revision ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr.
Sie berichtet an die Geschäftsführung über die Prüfungsergebnisse. Darüber hinaus erstellt sie Quartals- und Jahresberichte über die im Laufe der Berichtsperiode durchgeführten Prüfungen, die Einhaltung des Prüfungsplans, die wesentlichen oder höher gewichteten Feststellungen sowie die ergriffenen Maßnahmen und legt diese der Geschäftsführung und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank vor.
Die Aufgaben der Internen Revision werden auf Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes erbracht, der alle Prozesse und Aktivitäten der KfW IPEX-Bank einschließt, unabhängig davon, ob diese innerhalb der Gesellschaft erfolgen oder ob sie ausgelagert sind. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Interne Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht.
Mit Blick auf die Prozesse des Risikomanagements hat die Interne Revision im abgelaufenen Geschäftsjahr die Prozesse der Kreditmarktfolge und des Risikocontrollings in der KfW IPEX-Bank einschließlich der ausgelagerten Aktivitäten geprüft. Dies beinhaltete die Prüfung der Prozesse zur Messung und Steuerung von Kreditrisiken sowie dem ICAAP. Bei den Kreditrisiken wurden insbesondere die Ratingsysteme für Spezialfinanzierungen einschließlich der dazugehörigen Auslagerung beurteilt. Des Weiteren lag der Schwerpunkt auf den Prozessen zu Risikofrüherkennung und Intensivbetreuung, der Betreuung des Bestandsgeschäfts sowie der Steuerung des Kreditportfolios und dem Pricing. Darüber hinaus wurde die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen, die bei der Unterstellung der KfW IPEX-Bank unter die Aufsicht der EZB zum 01.01.2025 zusätzlich zu erfüllen sind, geprüft.
Hinsichtlich der außerhalb der KfW Bankengruppe ausgelagerten Prozesse bezieht sich die Interne Revision auf die Prüfungsergebnisse der jeweils ansässigen Internen Revisionen. Um sich auf die Ergebnisse der Internen Revisionen der Dienstleister zu verlassen, überprüft die Interne Revision die Funktionsfähigkeit der Internen Revisionen der Dienstleister in regelmäßigen Abständen.
Darüber hinaus hat die Interne Revision der KfW IPEX-Bank im Geschäftsjahr 2024 durch die Teilnahme (Gaststatus) an Sitzungen von Entscheidungsgremien die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems verfolgt.
Sonstige Angaben
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Absatz 4 HGB
Die Förderung von Frauen in Führungspositionen entspricht nicht nur den Anforderungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, sondern auch dem Ziel der Bank. Die KfW IPEX-Bank hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil der Frauen auf Abteilungsleitungsebene zum 30.06.2027 40,0 % und auf Teamleitungsebene 40,5 % betragen soll; als Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank werden zum 30.06.2027 in der Geschäftsführung 50,0 % (zwei von vier) und im Aufsichtsrat 44,4 % (vier von neun) angestrebt.
Zum Stichtag 31.12.2024 betrug der Frauenanteil der KfW IPEX-Bank auf Geschäftsführungsebene 50,0 %, auf Abteilungsleitungsebene 33,3 %, auf Teamleitungsebene 34,9 % sowie im Aufsichtsrat 44,4 %. Damit werden die angestrebten Quoten aktuell sowohl auf der Geschäftsführungsebene als auch im Aufsichtsrat erreicht.
Nichtfinanzielle Erklärung
Die KfW IPEX-Bank ist gemäß § 289b Absatz 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit. Gemäß § 340a Absatz 1a HGB hat ein Kreditinstitut jedoch seinen Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn es nach § 267 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 5 HGB als groß gilt und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt hat. Die KfW IPEX-Bank ist über die Einbeziehung in den "Zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der KfW als Mutterunternehmen und des KfW-Konzerns" im Finanzbericht 2024 inklusive der Angaben nach Artikel 8 Absatz 1 der sogenannten Taxonomie-Verordnung 19) von einer individuellen Berichterstattung befreit. Der "Zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der KfW als Mutterunternehmen und des KfW-Konzerns" kann im Internet abgerufen werden. 20)
19) Verordnung (EU) 2020/852 über die
Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger
Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU)
2019/2088
20)
https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Service/Download-Center/Finanzpublikationen/Finanzbericht/
Prognose- und Chancenbericht
Für das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erwartet die KfW IPEX-Bank im Jahr 2025 ein Wachstum von 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem dieses 2024 nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,2 % im Vorjahresvergleich zugenommen hat. Dabei liegt die erwartete Wachstumsrate des realen BIP 2025 für die Gruppe der Industrieländer auf dem Niveau der Wachstumsrate des Vorjahres und für die Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer wird eine niedrigere Wachstumsrate als im Vorjahr prognostiziert (siehe Tabelle Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Weltwirtschaft, Industrieländer, Entwicklungs- und Schwellenländer). Die Prognosen des IWF zeigen, dass die globale Konsumentenpreisinflation voraussichtlich von 5,7 % im Jahresdurchschnitt 2024 auf 4,2 % im Jahresdurchschnitt 2025 zurückgehend wird. Damit wird die Inflationsrate des Jahres 2025 für die Gruppe der Industrieländer voraussichtlich 5,2 Prozentpunkte und die der Entwicklungs- und Schwellenländer 4,0 Prozentpunkte unter dem höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre liegen, der im Jahr 2022 erreicht wurde. Die KfW IPEX-Bank schließt sich der Einschätzung des IWF an, dass die wirtschaftlichen Aussichten durch den Umfang der geoökonomischen Fragmentierung, fiskal- und geldpolitische Entscheidungen und ihre internationalen Auswirkungen sowie der Fähigkeit von Regierungen, Strukturreformen zu implementieren, bestimmt werden.
Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen
| Veränderung gegenüber Vorjahr |
Schätzung 2024
in % |
Prognose 2025
in % |
Durchschnitt 2014-2023
in % |
| Weltwirtschaft 1) | 3,2 | 3,1 | 3,1 |
| Industrieländer 1) | 1,7 | 1,7 | 1,9 |
| Entwicklungs- und Schwellenländer 1) | 4,2 | 4,1 | 4,0 |
Die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft ist mit großer Unsicherheit behaftet, wobei aus Sicht des IWF die Risiken für eine schlechter als erwartete Entwicklung überwiegen. Zum einen kann der jüngste globale Zinsstraffungszyklus noch stärker wirken als erwartet und die Konsum- und Investitionsneigung beschädigen. Zum anderen könnte sich die Inflation hartnäckiger erweisen als prognostiziert, was die geldpolitische Lockerung verzögern würde. Insbesondere in den USA könnte eine expansiver als erwartet ausfallende Fiskalpolitik dazu beitragen. Falls sich Rohstoffpreise wegen klimatisch bedingter sowie geopolitischer Schocks sowie regionaler Konflikte volatiler als prognostiziert zeigen oder ansteigen, könnte dies der Inflation insbesondere in rohstoffimportierenden Ländern Auftrieb geben. Höhere Inflationsraten könnten soziale Unruhen begünstigen mit negativen Folgen für Wachstum und die Umsetzung notwendiger Strukturreformen. Sollten die Finanzmärkte die geldpolitischen Aussichten neu bewerten, würden sich potenziell die globalen Finanzierungsbedingungen verschärfen und zu ungeordneten Korrekturen bei Vermögenspreisen führen. Werden in dem Zuge Risiken neu bewertet und Risikoaufschläge erhöht, könnte dies auch weiteren Schuldenstress in Entwicklungs- und Schwellenländern nach sich ziehen. Zugleich hätte eine erzwungene Fiskalkonsolidierung das Potenzial, eine fragile Erholung zu beschädigen. Verstärkte Handelskonflikte und protektionistische Maßnahmen über das erwartete Maß hinaus könnten internationale Wertschöpfungsketten stören und technischen Fortschritt behindern. Nicht zuletzt besteht das Risiko, dass sich die Krise im Immobiliensektor Chinas unerwartet verstärkt und sich der dadurch ausgelöste wirtschaftliche Abschwung negativ auf die Konjunktur in anderen Ländern auswirkt.
Es ist auch möglich, dass die Weltwirtschaft schneller wächst als prognostiziert. Dies wäre der Fall, wenn sich das Konsumentenvertrauen unerwartet stark verbessert oder staatliche Investitionen im Zuge der grünen Transformation stärker als prognostiziert zunehmen und zudem private Investitionen nach sich ziehen. Die globale wirtschaftliche Entwicklung würde auch positiver ausfallen als erwartet, wenn Strukturreformen zur Belebung des Produktivitätswachstums schneller und umfassender als bislang geplant implementiert werden.
Für die Eurozone rechnet die KfW IPEX-Bank für 2025 mit einem Wachstum des preisbereinigten BIP von 1,0 % gegenüber dem Vorjahr. Das Niveau der gesamtwirtschaftlichen Produktion liegt bei Eintreffen dieser Prognose 5,6 Prozentpunkte oberhalb des Niveaus des preisbereinigten BIP vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019, die Wachstumsrate bleibt jedoch unterhalb des Durchschnitts der Jahre 2014 bis 2023 (siehe Tabelle Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Eurozone, Deutschland und USA). Eine deutlichere Erholung des Euroraums gemessen am prozentualen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr verhindert insbesondere die erhöhte Unsicherheit über die Entwicklung von geo- und handelspolitischen Spannungen. Vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Vorhersagen für die Weltwirtschaft wird insbesondere die erwartete Zunahme von protektionistischen Maßnahmen der Vereinigten Staaten die Handelsoptionen für die Exportwirtschaft einschränken.
Trotz dieser Faktoren bleibt laut der Projektionen der Europäischen Kommission von November 2024 die anziehende Konsumnachfrage der privaten Haushalte der Haupttreiber für den wirtschaftlichen Zuwachs. Weitere, wenn auch schwächere reale Einkommenszuwächse der Haushalte, sinkende Inflation und eine solide Beschäftigungslage führen voraussichtlich zu höheren Konsumausgaben der Haushalte. Wachstumsfördernd wirkt auch die expansive Geldpolitik. Verbesserte Finanzierungsbedingungen dürften der Investitionstätigkeit einen leichten Aufwind geben. Die Reaktivierung der EU-Fiskalregeln führt aufgrund der notwendigen Konsolidierungsbedarfe bei den Mitgliedstaaten gesamtwirtschaftlich zu einer restriktiven Fiskalpolitik in der Eurozone. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes im Euroraum wird weiter durch multiple Faktoren, darunter das hohe Niveau der Energiepreise, belastet. Unter den vier größten Ländern in der Eurozone werden nach Einschätzung der KfW IPEX-Bank Deutschland und Italien aufgrund ihres relativ bedeutenden Industriesektors und ihrer Exportorientierung ein Wachstum unterhalb des Eurozonen-Durchschnitts erzielen, während Frankreich ein durchschnittliches Wachstum und Spanien ein überdurchschnittliches Wachstum im Vergleich zur Eurozone insgesamt erreichen dürfte.
In Deutschland wird das preisbereinigte BIP 2025 nach den Erwartungen der KfW IPEX-Bank um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr wachsen. Damit wird das Niveau des preisbereinigten BIP 2025 voraussichtlich um 0,8 % höher sein als 2019, dem Jahr vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie (siehe Tabelle Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen, Eurozone, Deutschland und USA). Vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Vorhersagen für die Weltwirtschaft und unter der Annahme einer steigenden Kaufkraft der Privathaushalte infolge eines rückläufigen Verbraucherpreisanstiegs bei gleichzeitig steigenden Nominallöhnen geht die KfW IPEX-Bank davon aus, dass unter den Verwendungskomponenten des BIP die privaten, aber auch die staatlichen Konsumausgaben im Jahr 2025 wachsen werden. Die privaten Bruttoanlageinvestitionen werden 2025 voraussichtlich stagnieren, die Bruttoanlageinvestitionen des Staates hingegen wachsen. Auf der Entstehungsseite des BIP wird der Dienstleistungssektor die preisbereinigte Bruttowertschöpfung gemäß den Erwartungen der KfW IPEX-Bank im Jahr 2025 ausweiten. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland wird 2025 stagnieren, wobei demografiebedingt mit einer Zunahme der Fachkräfteknappheit zu rechnen ist.
Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen
| Veränderung gegenüber Vorjahr |
2024
in % |
Prognose 2025
in % |
Durchschnitt 2014-2023
in % |
Prognose 2025 Index 2019 = 100 |
| Eurozone | 0,7 | 1,0 | 1,5 | 105,6 |
| Deutschland | -0,2 | 0,5 | 1,1 | 100,8 |
| USA | 2,8 | 2,1 | 2,4 | 114,8 |
Neben geopolitischen und geoökonomischen Risiken könnten die heimische und globale wirtschaftspolitische Unsicherheit einschließlich unerwartet hoher US-Importzölle auf Waren aus der EU oder einer Eskalation des Handelskonflikts zwischen den USA und China, Engpässe und abrupte Preissteigerungen an den Energie- und Rohstoffmärkten, ein von der dortigen Immobilienkrise ausgehender Konjunktureinbruch in China, eine überraschend deutliche Eintrübung am Arbeitsmarkt sowie Umwelt- und Naturkatastrophen zu einem geringeren Wachstum des deutschen preisbereinigten BIP als dem von der KfW IPEX-Bank für das Jahr 2025 vorhergesagten oder sogar zu dessen Schrumpfung führen.
Chancen auf ein höheres Wachstum des preisbereinigten BIP als das von der KfW IPEX-Bank für das Jahr 2025 vorhergesagte gäbe es unter anderem im Fall eines unerwartet raschen Abbaus wirtschaftspolitischer Unsicherheit einschließlich des Verzichts auf höhere US-Importzölle auf Waren aus der EU, bei Beendigung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und daraus erwachsenden Exportmöglichkeiten Deutschlands für den Wiederaufbau, bei einem deutlichen Rückgang der zuletzt erhöhten Sparquote der deutschen Privathaushalte sowie bei einem überraschenden Produktivitätsschub durch künstliche Intelligenz. Sollte eine neue Bundesregierung die Schuldenregel des Grundgesetzes anders interpretieren, sie reformieren oder wegen einer außergewöhnlichen Notsituation einen Überschreitensbeschluss herbeiführen, könnte der Fiskalimpuls positiver ausfallen als bisher angenommen, etwa aufgrund höherer Rüstungsausgaben.
Im Juni 2024 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren geldpolitischen Lockerungskurs eingeleitet und den bis dahin geltenden Einlagezinssatz von 4,00 % um 25 Basispunkte gesenkt. Daraufhin folgten zwei weitere Zinssenkungen im September und Oktober. Zudem wurde der Leitzinskorridor verengt. Die KfW IPEX-Bank geht aufgrund des nachlassenden Inflationsdrucks bei schwacher Konjunktur davon aus, dass die EZB die Leitzinsen weiterhin schrittweise senken wird. Die geldpolitische Lockerung dürfte im Laufe von 2025 bei einem Einlagensatz zwischen 1,75 % und 2,25 % zum Abschluss kommen.
Auch in den USA hat die Federal Reserve im September 2024 mit Leitzinssenkungen begonnen. Die KfW IPEX-Bank geht von einer Fortführung des Lockerungskurses bis in das Jahr 2025 hinein aus, dessen Tempo und Umfang auch von der fiskalpolitischen Ausrichtung der neuen US-Regierung abhängig sein wird.
In der ersten Jahreshälfte 2025 dürfte die Steigung der US-Dollar-Zinsstrukturkurve dem Euroraum in den positiven Bereich folgen (10-jährige US-Dollar-Swapsätze minus 2-jährige US-Dollar-Swapsätze). Aus Sicht der KfW IPEX-Bank ist über das Jahr 2025 hinweg mit einer nahezu flachen Zinsstruktur zu rechnen.
Die KfW IPEX-Bank möchte 2025 ihre Position als Partner der deutschen und europäischen Wirtschaft und Spezialbank für strukturierte Export- und Projektfinanzierungen weiter ausbauen. Die prognostizierte Entwicklung der Absatzmärkte in den für die KfW IPEX-Bank relevanten Industrie- und Schwellenländern hält trotz der weltweit verhaltenen Konjunkturaussichten weiterhin Wachstumschancen bereit. Der Investitionsbedarf in die digitale und nachhaltige Transformation ist unverändert groß, auch wenn die Investitionsneigung konjunkturbedingt in den unterschiedlichen Absatzmärkten der KfW IPEX-Bank variiert. Konjunkturprogramme können, insbesondere im Bereich von Investitionen in Digital- oder Verkehrsinfrastrukturen sowie Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, auch Stimuli für Finanzierungsnachfragen erzeugen. Außerdem lässt die zunehmende Bedeutung wirtschaftlicher Resilienz insbesondere in Deutschland und Europa Finanzierungspotenziale für die KfW IPEX-Bank erwarten. Die KfW IPEX-Bank sieht sich daher auch 2025 in der Rolle des Unterstützers der heimischen Wirtschaft, deren internationales Geschäft sie mit auf Kundenbedürfnisse ausgerichteten Mittel- und Langfristfinanzierungen für Exporte und Auslandsinvestitionen begleitet. Dabei zielt sie darauf ab, sich in führenden Rollen in Konsortialfinanzierungen einzubringen und Risikopartner in die Finanzierungsstrukturen einzubeziehen.
Mit ihrer sektoralen Ausrichtung entlang von Transformationsfeldern setzt die KfW IPEX-Bank ihren geplanten Wachstumskurs fort. Sie plant für 2025 mit einem Neuzusagevolumen in Höhe von 24,3 Mrd. EUR. Hierbei entfallen 22,1 Mrd. EUR auf das originäre E&P-Geschäft und 2,2 Mrd. EUR auf das CIRR-Geschäft. Die seit 2023 sukzessive implementierten Sektorleitlinien für CO 2 -intensive Sektoren tragen dafür Rechnung, dass das Neugeschäft der KfW IPEX-Bank in besonders CO 2 -intensiven Sektoren die Ziele des Pariser Klimaabkommens unterstützt (Ambitionsniveau: den menschengemachten globalen Temperaturanstieg durch den Treibhauseffekt auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen). Ergänzend dazu wird innerhalb KfW-weiter Arbeitsgruppen und der KfW IPEX-Bank ein Konzept für ein Treibhausgas-Accounting erarbeitet.
Der Zins- bzw. Provisionsüberschuss ist mit 674 Mio. EUR bzw. 124 Mio. EUR geplant, der Verwaltungsaufwand mit 297 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung des Risikovorsorge- und Bewertungsergebnisses ergibt insgesamt ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 405 Mio. EUR. Die harte Kernkapitalquote ist mit 17,6 % geplant, liegt damit oberhalb der Kapitalanforderungen und wird auch im Stress Case mit 14,9 % eingehalten. Die Refinanzierung der KfW IPEX-Bank erfolgt auch im Planungshorizont nahezu vollständig über die KfW, wobei sich die Konditionen vom Rating der KfW IPEX-Bank am Kapitalmarkt ableiten.
Das derzeit krisenbehaftete weltweite Umfeld (der anhaltende Krieg gegen die Ukraine sowie der Nahostkonflikt, Unsicherheiten in der US-Politik, konjunkturelle Entwicklung Chinas) sorgt für eine deutlich erhöhte Prognoseunsicherheit. Die dargestellte Planung wird als angemessen und robust angesehen. Diese Unsicherheit gilt auch für die Ergebniserwartung für das Jahr 2025, deren Entwicklung wie in den Vorjahren von der Höhe der nach unseren konservativen Maßstäben zu bildenden Risikovorsorge abhängen wird.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024
der KfW IPEX-Bank
Aktiva
| 31.12.2024 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Barreserve | ||||
| a) Kassenbestand | 7 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| c) Guthaben bei Postgiroämtern | 0 | 7 | ||
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | ||||
| a) Hypothekendarlehen | 0 | |||
| b) Kommunalkredite | 109.918 | |||
| c) andere Forderungen | 439.264 | 549.182 | ||
| darunter: täglich fällig | 2.242 | |||
| darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren | 0 | |||
| 3. Forderungen an Kunden | ||||
| a) Hypothekendarlehen | 593.129 | |||
| b) Kommunalkredite | 1.436.662 | |||
| c) andere Forderungen | 33.576.609 | 35.606.399 | ||
| darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren | 0 | |||
| 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| a) Geldmarktpapiere | ||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0 | 0 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| bb) von anderen Emittenten | 633.584 | 633.584 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 633.584 | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0 | 633.584 | ||
| Nennbetrag | 0 | |||
| 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.769 | |||
| 6. Beteiligungen | 360 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 360 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 0 | |||
| darunter: an Wertpapierinstituten | 0 | |||
| 7. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.649 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 11.649 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 0 | |||
| darunter: an Wertpapierinstituten | 0 | |||
| 8. Treuhandvermögen | 460.694 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 460.694 | |||
| 9. Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.675 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0 | 4.675 | ||
| 10. Sachanlagen | 316 | |||
| 11. Sonstige Vermögensgegenstände | 28.339 | |||
| 12. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 15.744 | |||
| b) andere | 29.236 | 44.980 | ||
| Summe der Aktiva | 37.343.955 | |||
| 31.12.2023 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Barreserve | ||||
| a) Kassenbestand | 9 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| c) Guthaben bei Postgiroämtern | 0 | 9 | ||
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | ||||
| a) Hypothekendarlehen | 0 | |||
| b) Kommunalkredite | 112.744 | |||
| c) andere Forderungen | 553.923 | 666.668 | ||
| darunter: täglich fällig | 1.415 | |||
| darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren | 0 | |||
| 3. Forderungen an Kunden | ||||
| a) Hypothekendarlehen | 591.245 | |||
| b) Kommunalkredite | 1.473.385 | |||
| c) andere Forderungen | 27.549.774 | 29.614.405 | ||
| darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren | 0 | |||
| 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| a) Geldmarktpapiere | ||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0 | 0 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0 | |||
| bb) von anderen Emittenten | 829.969 | 829.969 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 829.969 | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0 | 829.969 | ||
| Nennbetrag | 0 | |||
| 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | |||
| 6. Beteiligungen | 6.075 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 360 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 0 | |||
| darunter: an Wertpapierinstituten | 0 | |||
| 7. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.308 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 11.308 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 0 | |||
| darunter: an Wertpapierinstituten | 0 | |||
| 8. Treuhandvermögen | 389.332 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 389.332 | |||
| 9. Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.854 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0 | 7.854 | ||
| 10. Sachanlagen | 312 | |||
| 11. Sonstige Vermögensgegenstände | 36.484 | |||
| 12. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 16.759 | |||
| b) andere | 35.473 | 52.231 | ||
| Summe der Aktiva | 31.614.647 | |||
|
Passiva |
||||
| 31.12.2024 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 1.315.367 | |||
| c) andere Verbindlichkeiten | 28.900.873 | 30.216.240 | ||
| darunter: täglich fällig | 665.768 | |||
| darunter: zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | 0 | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 0 | |||
| c) Spareinlagen | ||||
| ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 0 | |||
| cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 0 | 0 | ||
| d) andere Verbindlichkeiten | 559.416 | 559.416 | ||
| darunter: täglich fällig | 63.548 | |||
| darunter: zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | 0 | |||
| 3. Treuhandverbindlichkeiten | 460.694 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 460.694 | |||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 593.100 | |||
| 5. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 201.214 | |||
| b) andere | 25.892 | 227.107 | ||
| 6. Rückstellungen | ||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 323.140 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 936 | |||
| c) andere Rückstellungen | 60.352 | 384.428 | ||
| 7. Nachrangige Verbindlichkeiten | 400.000 | |||
| 8. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | 600.000 | |||
| 9. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 373.636 | |||
| 10. Eigenkapital | ||||
| a) Eingefordertes Kapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 1.100.000 | |||
| abzgl. nicht eingeforderter ausstehender Einlagen | 0 | 1.100.000 | ||
| b) Kapitalrücklage | 2.004.886 | |||
| c) Gewinnrücklagen | ||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 0 | |||
| cb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | 0 | |||
| cc) satzungsmäßige Rücklagen | 0 | |||
| cd) andere Gewinnrücklagen | 424.449 | 424.449 | ||
| d) Jahresüberschuss | 0 | 3.529.335 | ||
| Summe der Passiva | 37.343.955 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | ||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 2.314.084 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0 | 2.314.084 | ||
| 2. Andere Verpflichtungen | ||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0 | |||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 15.378.661 | 15.378.661 | ||
| 31.12.2023 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 1.287.773 | |||
| c) andere Verbindlichkeiten | 23.174.319 | 24.462.092 | ||
| darunter: täglich fällig | 858.177 | |||
| darunter: zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | 0 | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 0 | |||
| c) Spareinlagen | ||||
| ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 0 | |||
| cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 0 | 0 | ||
| d) andere Verbindlichkeiten | 1.189.160 | 1.189.160 | ||
| darunter: täglich fällig | 68.615 | |||
| darunter: zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe | 0 | |||
| und öffentliche Namenspfandbriefe | 0 | |||
| 3. Treuhandverbindlichkeiten | 389.332 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 389.332 | |||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 453.429 | |||
| 5. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 144.181 | |||
| b) andere | 31.796 | 175.977 | ||
| 6. Rückstellungen | ||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 305.405 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 772 | |||
| c) andere Rückstellungen | 56.991 | 363.168 | ||
| 7. Nachrangige Verbindlichkeiten | 400.000 | |||
| 8. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | 600.000 | |||
| 9. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 351.285 | |||
| 10. Eigenkapital | ||||
| a) Eingefordertes Kapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 1.100.000 | |||
| abzgl. nicht eingeforderter ausstehender Einlagen | 0 | 1.100.000 | ||
| b) Kapitalrücklage | 1.705.755 | |||
| c) Gewinnrücklagen | ||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 0 | |||
| cb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | 0 | |||
| cc) satzungsmäßige Rücklagen | 0 | |||
| cd) andere Gewinnrücklagen | 424.449 | 424.449 | ||
| d) Jahresüberschuss | 0 | 3.230.204 | ||
| Summe der Passiva | 31.614.647 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | ||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 2.449.632 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0 | 2.449.632 | ||
| 2. Andere Verpflichtungen | ||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0 | |||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 13.505.711 | 13.505.711 | ||
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
der KfW IPEX-Bank
Aufwendungen
| 01.01. - 31.12.2024 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Zinsaufwendungen | 1.676.559 | |||
| abzgl. positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft | 0 | 1.676.559 | ||
| 2. Provisionsaufwendungen | 11.135 | |||
| 3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | 116.487 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 31.740 | 148.227 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 17.763 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 146.135 | 294.361 | ||
| 4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 3.408 | |||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 772 | |||
| 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 9.495 | |||
| 7. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 22.351 | |||
| 8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 0 | |||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.440 | |||
| 10. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen | 1.786 | |||
| 11. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 533.713 | |||
| 12. Jahresüberschuss | 0 | |||
| Summe der Aufwendungen | 2.555.020 | |||
| 01.01. - 31.12.2023 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Zinsaufwendungen | 1.371.576 | |||
| abzgl. positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft | 0 | 1.371.576 | ||
| 2. Provisionsaufwendungen | 7.163 | |||
| 3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | 103.519 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 21.845 | 125.364 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 9.112 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 160.311 | 285.675 | ||
| 4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 3.459 | |||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14.656 | |||
| 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0 | |||
| 7. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0 | |||
| 8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 4.543 | |||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.567 | |||
| 10. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen | 899 | |||
| 11. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 421.100 | |||
| 12. Jahresüberschuss | 0 | |||
| Summe der Aufwendungen | 2.111.640 | |||
Erträge
| 01.01. - 31.12.2024 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | ||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 2.337.870 | |||
| abzgl. negativer Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften | 0 | 2.337.870 | ||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 23.175 | |||
| abzgl. negativer Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 0 | 23.175 | 2.361.044 | |
| 2. Laufende Erträge aus | ||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0 | |||
| b) Beteiligungen | 9 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | 9 | ||
| 3. Provisionserträge | 140.921 | |||
| 4. Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0 | |||
| 5. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0 | |||
| 6. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 1.134 | |||
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 51.912 | |||
| Summe der Erträge | 2.555.020 | |||
| 01.01. - 31.12.2023 | ||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | ||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 1.892.006 | |||
| abzgl. negativer Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften | 0 | 1.892.006 | ||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 21.993 | |||
| abzgl. negativer Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 0 | 21.993 | 1.913.999 | |
| 2. Laufende Erträge aus | ||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0 | |||
| b) Beteiligungen | 0 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | ||
| 3. Provisionserträge | 150.231 | |||
| 4. Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken | 12.647 | |||
| 5. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 12.439 | |||
| 6. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 0 | |||
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 22.324 | |||
| Summe der Erträge | 2.111.640 | |||
Anhang
Die KfW IPEX-Bank ist in das Unternehmensregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen:
| Nummer: | HRB 79744 |
| Firma: | KfW IPEX-Bank GmbH |
| Sitz: | Frankfurt am Main |
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Der Einzelabschluss der KfW IPEX-Bank wurde entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV), des GmbH-Gesetzes sowie auch entsprechend den Bestimmungen für Pfandbriefbanken (insbesondere Pfandbriefgesetz) aufgestellt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen sind, erfolgen im Anhang.
Die Barreserve, die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, dem Nennbetrag oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen, denen Zinscharakter zukommt, werden in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Im Kreditgeschäft erfolgt die Amortisierung über die Laufzeit linear ergebniswirksam im Zinsergebnis, ansonsten grundsätzlich auf Basis der Effektivzinsmethode. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 Absatz 4 Satz 1 HGB bewertet. Sofern diese Wertpapiere zur Absicherung von Zinsrisiken mit derivativen Finanzinstrumenten zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst werden, erfolgt - soweit kompensierende Effekte bei Grund- und Sicherungsgeschäft bestanden - eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Absatz 3 HGB bewertet; sofern dauernde Wertminderungen bestehen, erfolgt eine Abschreibung.
Dem Handelsbestand sind keine Wertpapiere zugeordnet.
Strukturierte Wertpapiere mit eingebetteten Derivaten werden als Einheit bilanziert und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Die Beteiligungen, Anteile an Investmentvermögen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Im Rahmen einer konzerneinheitlichen Bilanzierung wurden die Anteile an Fondsvermögen neu eingewertet. Die Fondsbeteiligungen werden unverändert dem Anlagevermögen zugeordnet und nach § 340e Absatz 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB unter Ausübung des Wahlrechts nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Jedoch erfolgt der Ausweis nun nicht mehr unter dem Bilanzposten Beteiligungen, sondern gemäß § 17 RechKredV unter dem Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Der Ausweis der laufenden Erträge aus Anteilen an Fondsvermögen ändert sich entsprechend.
Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne von § 255 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, die sich auch an den steuerlichen AfA-Tabellen orientieren, ausgewiesen. Zu- und Abgänge von Anlagegegenständen des laufenden Jahres werden zeitanteilig (das heißt monatsgenau) abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250 EUR und bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten eingerichtet, der im Anschaffungsjahr sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren linear ergebniswirksam aufgelöst wird. Auf die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen nach § 248 Absatz 2 HGB verzichtet die Bank.
Für sämtliche Vermögensgegenstände erfolgen die gesetzlichen Wertaufholungen gemäß § 253 Absatz 5 HGB.
Die Verbindlichkeiten werden nach § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen einem vereinbarten höheren Erfüllungsbetrag und dem Ausgabebetrag werden in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst (§ 250 Absatz 3 HGB).
Die KfW IPEX-Bank emittiert öffentliche Namenspfandbriefe. Diese werden in vollem Umfang von der KfW erworben. Die Bilanzierung erfolgt dementsprechend unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Das Bilanzformblatt orientiert sich an den für Pfandbriefbanken geltenden Anforderungen (Erläuterungen zur Anlage Formblatt 1 zu § 2 RechKredV).
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Berücksichtigung von § 256a HGB i. V. m. § 340h HGB. Die auf fremde Währung lautenden Bestandskonten werden am Monatsultimo mit dem entsprechenden Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zwischen unstetigen Umsätzen (zum Beispiel Buchung Einzelwertberichtigung) und stetigen Umsätzen (zum Beispiel Zinsabgrenzungen) unterschieden; die Umrechnung für unstetige Umsätze erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Transaktions- bzw. Bewertungsstichtag, für stetige Umsätze zum Devisenkassamittelkurs des jeweiligen Monatsultimos. Die KfW IPEX-Bank wendet den Grundsatz der besonderen Deckung nach § 340h HGB an. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB ist in US-Dollar dotiert und wird in die besondere Deckung einbezogen. Je Währung wird durch den Abschluss von Devisengeschäften gewährleistet, keine ungedeckten Währungspositionen aufzubauen oder zu halten.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden von einem unabhängigen qualifizierten Gutachter nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der "HEUBECK RICHTTAFELN 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie unter Verwendung folgender versicherungsmathematischer Annahmen:
| 31.12.2024 in % p. a. | |
| Rechnungszinsfuß | 1,90 |
| Anwartschaftsdynamik | 3,00 |
| Rentendynamik 1) | 1,00 bis 2,00 |
| Fluktuationsrate | 5,00 |
1) Differenzierung nach Versorgungsordnungen.
Der Bewertungseffekt, der sich aus der Veränderung des Zinssatzes bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen im Vergleich zum Vorjahr ergibt, wird im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Die anderen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung zukünftiger Preis-/Kostensteigerungen ausgewiesen (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem Zins der letzten zehn Jahre, sonstige Rückstellungen mit dem Zins der letzten sieben Jahre), der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird, abgezinst (§ 253 Absatz 2 HGB). Für die Barwertermittlung wird die Nettomethode angewendet, das heißt, es wird eine barwertige Zuführung der Rückstellung vorgenommen und der erstmalige Abzinsungseffekt mit dem Verwaltungsaufwand verrechnet. Der Zinseffekt aus der Folgebewertung wird im Zinsergebnis ausgewiesen und dessen Höhe im Anhang dargestellt.
Rechnungsabgrenzungsposten im Sinne von § 250 HGB werden für Ausgaben und Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Latente Steuern werden auf die temporären Differenzen von handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen berechnet. Die ermittelten aktiven latenten Steuern werden mit den passiven latenten Steuern verrechnet. Der auf Ebene der KfW IPEX-Bank ermittelte Aktivüberhang wäre aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft grundsätzlich auf Ebene des Organträgers zu erfassen. Gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 HGB wird jedoch auf Ebene des Organträgers das Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass der sich insgesamt ergebende Aktivüberhang von latenten Steuern nicht ausgewiesen wird.
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz) wurden die Pillar 2-Regelungen in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 31.12.2023 beginnen.
In den Ländern, in denen die KfW IPEX-Bank Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten hat, wurden entsprechend den Leitlinien der OECD für eine globale Mindestbesteuerung gesetzliche Regelungen eingeführt.
Großbritannien hat unter anderem eine nationale Ergänzungsteuer erlassen, die ab dem Kalenderjahr 2024 anzuwenden ist. Dementsprechend ergeben sich für die Niederlassung der KfW IPEX-Bank in London Erklärungspflichten.
Des Weiteren haben Singapur und Brasilien entsprechend den Leitlinien der OECD Pillar 2-Regelungen erlassen. Diese sind jeweils ab dem 01.01.2025 anwendbar, sodass ab dem Geschäftsjahr 2025 nationale Ergänzungsteuerregelungen greifen werden. Für das Geschäftsjahr 2024 werden die betroffenen Geschäftseinheiten, KfW IPEX-Bank Asia Ltd., Singapur, und KfW Bankengruppe Representacoes Ltda., Sao Paulo, Brasilien, in den Mindeststeuerbericht des KfW-Konzerns einbezogen, ohne dass zusätzliche Erklärungspflichten in Singapur und Brasilien bestehen.
Derzeit geht der KfW-Konzern von keiner zusätzlichen relevanten Steuerbelastung infolge der globalen Mindestbesteuerungsgesetzgebung aus, da der KfW-Konzern in den Anwendungsbereich der Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit fällt und diese Regelung für sich in Anspruch nimmt.
Den Risiken im Kreditgeschäft wird durch Wertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Die KfW IPEX-Bank macht dazu von ihrem Wahlrecht nach BFA 7 Gebrauch, unter HGB die Risikovorsorge nach der im IFRS-9-Stufenmodell vorgegebenen Methodik zu ermitteln. Die Ergebnisse der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 1 und Stufe 2 sind hierbei maßgeblich für die Höhe der Pauschalwertberichtigung, das Ergebnis der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 3 ist maßgeblich für die Höhe der Einzelwertberichtigung.
Bei Zugang eines Finanzinstrumentes erfolgt grundsätzlich eine Zuordnung zu Stufe 1 und die Erfassung einer Wertminderung in Höhe der erwarteten Verluste für die nächsten zwölf Monate ("12-month Expected Credit Loss"). In der Folge wird bei der Bestimmung der erwarteten Verluste auf die Veränderung des Kreditrisikos seit Zugang eines Finanzinstruments abgestellt. Sofern eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos vorliegt (Stufe 2) bzw. darüber hinaus objektive Hinweise auf eine Wertminderung identifiziert werden (Stufe 3), werden die erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit ("Lifetime Expected Credit Losses") erfasst.
Eine Zuordnung zu Stufe 3 und somit eine Einstufung als wertgemindert erfolgt im Einklang mit der bankgruppenweiten Ausfalldefinition, die die Definition eines Schuldnerausfalls gemäß Artikel 178 CRR widerspiegelt. Für das Kreditgeschäft wird die Höhe der Einzelwertberichtigung ermittelt als Differenz zwischen dem Buchwert des Kredits und dem Barwert der erwarteten Rückflüsse aus Zins- und Tilgungsleistungen sowie Zahlungsströmen aus der Verwertung von Sicherheiten. Dabei werden für alle Kredite mit einem Nettoexposure ab 2,5 Mio. EUR die zukünftigen Cashflows ermittelt aus individuellen Expertenschätzungen unter Berücksichtigung mehrerer möglicher Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten.
Die Zuführungs- und Auflösungsbeträge werden netto in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft bzw. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ausgewiesen. Der Nettoausweis findet ebenfalls Anwendung für die unrealisierten und realisierten Ergebnisse aus Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren. Von den Verrechnungsmöglichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 340c Absatz 2 HGB sowie § 340f Absatz 3 HGB wird Gebrauch gemacht. Bei leistungsgestörten Kreditforderungen findet die Vereinnahmung von Zinserträgen auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich gebildeter Risikovorsorge) statt.
Die Bewertung von zinsbezogenen Geschäften im Bankbuch (Refinanzierungsverbund) folgt der Steuerung des Zinsänderungsrisikos in der KfW IPEX-Bank. Dabei wird dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip dadurch Rechnung getragen, dass für einen etwaigen Verpflichtungsüberschuss aus der Bewertung des zinsinduzierten Bankbuchs eine Rückstellung gemäß § 340a Absatz 1 i. V. m. § 249 Absatz 1 Satz 1, 2. Alternative HGB zu bilden ist. Die Anforderungen der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.) werden berücksichtigt. Zur Bestimmung eines etwaigen Verpflichtungsüberschusses ermittelt die KfW IPEX-Bank dabei den Saldo aller diskontierten zukünftigen Periodenergebnisse des Bankbuchs. Neben dem Zinsergebnis werden die relevanten Provisionserträge, Verwaltungskosten sowie Risikokosten in Höhe der erwarteten Ausfälle einbezogen. Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit zur Bildung einer solchen Drohverlustrückstellung.
Die Aufwendungen zur EU-Bankenabgabe werden entsprechend den Festlegungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Posten Allgemeine Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Die Beiträge für die Bankenabgabe werden auf Grundlage des Beitragsbescheids geleistet. Im Geschäftsjahr 2024 wurde keine Bankenabgabe erhoben. Mit Beendigung der Aufbauphase für den einheitlichen Abwicklungsfonds im Jahr 2023 hatte der Fonds die Zielausstattung in Höhe von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen der angeschlossenen Institute erreicht.
Sämtliche Zuführungen zum und Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken werden gemäß § 340g Absatz 2 HGB in einem gesonderten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.
Konzernzugehörigkeit
Ein Konzernabschluss ist nicht zu erstellen. Die KfW IPEX-Bank wird in den Konzernabschluss der KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss nach IFRS wird in deutscher Sprache an die Stelle, die das Unternehmensregister führt, übermittelt.
Angaben zu Aktiva
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Restlaufzeitengliederung der Forderungen
| täglich fällig | Restlaufzeit mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | anteilige Zinsen | ||||
| TEUR |
bis 3 Monate
TEUR |
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
TEUR |
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR |
mehr als 5 Jahre
TEUR |
TEUR | |
| Forderungen an Kreditinstitute 1) | 75.483 | 21.906 | 176.738 | 165.599 | 44.458 | 64.997 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 53.216 | 44.463 | 258.020 | 196.593 | 46.605 | 67.771 |
| Forderungen an Kunden | 0 | 918.492 | 3.992.251 | 17.675.561 | 12.724.515 | 295.580 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 0 | 1.247.963 | 3.010.191 | 13.979.634 | 11.085.370 | 291.247 |
| Gesamt | 75.483 | 940.398 | 4.168.989 | 17.841.161 | 12.768.973 | 360.578 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 53.216 | 1.292.426 | 3.268.211 | 14.176.227 | 11.131.975 | 359.018 |
| in % | 0 | 3 | 12 | 49 | 35 | 1 |
|
Gesamt
TEUR |
|
| Forderungen an Kreditinstitute 1) | 549.182 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 666.668 |
| Forderungen an Kunden | 35.606.399 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 29.614.405 |
| Gesamt | 36.155.581 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 30.281.073 |
| in % | 100 |
1) Täglich fällige Forderungen
einschließlich Kommunalkrediten.
| Forderungen an | Gesamt | ||
| darunter an: |
Kreditinstitute
TEUR |
Kunden
TEUR |
TEUR |
| Gesellschafter | 0 | 0 | 0 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 0 | 0 | 0 |
| Verbundene Unternehmen | 134.859 | 0 | 134.859 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 112.744 | 0 | 112.744 |
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 126.701 | 0 | 126.701 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 98.120 | 0 | 98.120 |
| Nachrangige Vermögensgegenstände | 0 | 398 | 398 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 0 | 435 | 435 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Börsennotierte/börsenfähige Wertpapiere
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
|
| Börsennotierte Wertpapiere | 633.584 | 829.969 |
| Nicht börsennotierte Wertpapiere | 0 | 0 |
| Börsenfähige Wertpapiere | 633.584 | 829.969 |
Die Höhe des Postens Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere beträgt 634 Mio. EUR (Vorjahr: 830 Mio. EUR). Der Posten enthält zum Bilanzstichtag ausschließlich ein Portfolio aus hochwertigen und liquiden Wertpapieren (HQLA-Portfolio) der KfW als verbundenes Unternehmen. Diese werden zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffer LCR (Liquidity Coverage Ratio) gehalten. Im Geschäftsjahr wurden keine Schuldverschreibungen neu erworben. Es war eine Schuldverschreibung der Liquiditätsreserve in Höhe von nominal 200 Mio. EUR fällig.
Das HQLA-Portfolio ist dem Umlaufvermögen zugeordnet und über Assetswaps abgesichert. Die "Verlustspitzen" aus den Kursschwankungen der Schuldverschreibungen und der entsprechenden Assetswaps wirken sich unmittelbar ergebniswirksam aus.
Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Für im Anlagevermögen gehaltene Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfolgt die Bewertung gemäß gemildertem Niederstwertprinzip. Zum 31.12.2024 waren keine Wertpapiere des Anlagevermögens im Bestand.
Es sind keine Wertpapiere im Bestand (Vorjahr: 200 Mio. EUR), die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden. Vermiedene Abschreibungen liegen wie im Vorjahr keine vor.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die KfW IPEX-Bank hält im Wesentlichen Anteile an dem verbundenen Unternehmen KfW IPEX-Bank Asia Ltd., Singapur, in Höhe von 11,6 Mio. EUR (Vorjahr 11,3 Mio. EUR). Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW IPEX-Bank, die am 08.07.2021 formal gegründet wurde und deren Anteile nicht börsenfähig sind.
Angaben zum Anteilsbesitz
Angaben gemäß § 285 Nummer 11 HGB in Tsd. und %
| Name und Sitz der Gesellschaft |
Anteil am Kapital
in % |
Währung |
Eigenkapital
1)
in Tsd. |
Jahresüberschuss
2)
in Tsd. |
| KfW IPEX-Bank Asia Ltd., Singapur | 100,0 | SGD | 18.662 | 1.060 |
| KfW Bankengruppe Representacoes Ltda., Sao Paulo, Brasilien | 50,0 | BRL | 27 | 0 |
1) Tausend Währungseinheiten in
Landeswährung.
2) Jahresabschlüsse erstellt nach den lokal
zulässigen Rechnungslegungsvorschriften. Die Daten
sind aus den finalen Jahresabschlüssen 2023
übernommen.
Treuhandvermögen
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
Veränderung
TEUR |
|
| Forderungen an Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen an Kunden | 460.694 | 389.332 | 71.361 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 460.694 | 389.332 | 71.361 |
Neben dem bilanzwirksamen Treuhandvermögen in Höhe von 461 Mio. EUR, das sich im zivilrechtlichen Eigentum der Bank befindet, verwaltet die KfW IPEX-Bank als Geschäftsbesorger in mittelbarer Stellvertretung für die KfW das E&P-Treuhandgeschäft in Höhe von insgesamt 22,7 Mrd. EUR (Vorjahr: 22,4 Mrd. EUR).
Anlagevermögen
|
Restbuchwert 31.12.2024
TEUR |
Restbuchwert 31.12.2023
TEUR |
Veränderungen
1) 2024
TEUR |
|
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 3.769 | 0 | 3.769 |
| Beteiligungen | 360 | 6.075 | -5.715 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.649 | 11.308 | 341 |
| Immaterielle Anlagewerte | 4.675 | 7.854 | -3.179 |
| Sachanlagen 2) | 316 | 312 | 5 |
| Summe | 20.770 | 25.549 | -4.779 |
1) Einschließlich Kursdifferenzen.
2) Davon per 31.12.2024:
- Gesamtbetrag der Betriebs- und
Geschäftsausstattung 316 TEUR;
- Gesamtbetrag der im Rahmen der eigenen
Tätigkeiten genutzten Grundstücke und
Gebäude 0 TEUR.
Der Ausweis der Anteile an Fondsvermögen in Höhe von 4 Mio. EUR wurde im Rahmen der konzerneinheitlichen Bilanzierung zum 31.12.2024 angepasst. Die bislang im Bilanzposten Beteiligungen ausgewiesenen Fondsbeteiligungen werden nunmehr unter dem Bilanzposten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gezeigt. Der Bewertungsansatz ist unverändert zum strengen Niederstwertprinzip (Ausübung Wahlrecht gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB). Im Vorjahr sind in dem Bilanzposten Beteiligungen Anteile an Fondsvermögen in Höhe von 6 Mio. EUR enthalten.
|
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Umbuchungen
TEUR |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten per 31.12.2024
TEUR |
Kum. Abschreibungen zum 01.01.2024
TEUR |
|
| Immaterielle Anlagewerte | 16.840 | 131 | 0 | 0 | 16.972 | 8.986 |
| Sachanlagen | 665 | 105 | 93 | 0 | 677 | 353 |
| Summe | 17.505 | 237 | 93 | 0 | 17.649 | 9.339 |
| Abschreibungen 2024 | Zuschreibungen | Kumulierte Abschreibungen des Geschäftsjahres | Kum. Abschreibungen zum 31.12.2024 | |||
| TEUR | TEUR |
Zugänge
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Umbuchungen
TEUR |
TEUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | 3.310 | 0 | -7 | 0 | 0 | 12.297 |
| Sachanlagen | 98 | 0 | -5 | 89 | 0 | 361 |
| Summe | 3.408 | 0 | -12 | 89 | 0 | 12.658 |
|
Restbuchwert 31.12.2024
TEUR |
Restbuchwert 31.12.2023
TEUR |
|
| Immaterielle Anlagewerte | 4.675 | 7.854 |
| Sachanlagen | 316 | 312 |
| Summe | 4.992 | 8.166 |
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 28 Mio. EUR (Vorjahr: 36 Mio. EUR) enthalten im Wesentlichen Forderungen an die KfW Beteiligungsholding GmbH aus vororganschaftlicher Mehrabführung von Kapitalertragsteuern sowie aus dem Solidaritätszuschlag an die Finanzverwaltung in Höhe von 18 Mio. EUR (Vorjahr: 13 Mio. EUR) und Positionen aus derivativen Sicherungsinstrumenten in Höhe von 7 Mio. EUR (Vorjahr: 21 Mio. EUR).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 45 Mio. EUR (Vorjahr: 52 Mio. EUR) beinhaltet insbesondere zeitanteilig abgegrenzte Upfront Payments für derivative Finanzinstrumente in Höhe von 28 Mio. EUR (Vorjahr: 35 Mio. EUR) sowie aktivierte Agien aus Forderungsankäufen in Höhe von 16 Mio. EUR (Vorjahr: 17 Mio. EUR).
Angaben zu Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden
Fristenstruktur der aufgenommenen Mittel
| täglich fällig | Restlaufzeit mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | anteilige Zinsen | ||||
| TEUR |
bis 3 Monate
TEUR |
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
TEUR |
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR |
mehr als 5 Jahre
TEUR |
TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 665.768 | 3.143.402 | 4.812.853 | 12.102.812 | 9.354.173 | 137.232 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 858.177 | 2.387.918 | 2.843.807 | 11.521.304 | 6.721.999 | 128.888 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 63.548 | 474.344 | 0 | 0 | 0 | 21.523 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 68.615 | 1.088.979 | 0 | 0 | 0 | 31.566 |
| Gesamt | 729.316 | 3.617.746 | 4.812.853 | 12.102.812 | 9.354.173 | 158.755 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 926.792 | 3.476.897 | 2.843.807 | 11.521.304 | 6.721.999 | 160.454 |
| in % | 2 | 12 | 16 | 39 | 30 | 1 |
|
Gesamt
TEUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 30.216.240 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 24.462.092 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 559.416 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 1.189.160 |
| Gesamt | 30.775.656 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 25.651.252 |
| in % | 100 |
| Verbindlichkeiten gegenüber | Gesamt | ||
| darunter an: |
Kreditinstituten
TEUR |
Kunden
TEUR |
TEUR |
| Gesellschafter | 0 | 0 | 0 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 0 | 0 | 0 |
| Verbundene Unternehmen | 30.052.767 | 0 | 30.052.767 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 24.297.870 | 0 | 24.297.870 |
| Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 |
| (Vergleich zum 31.12.2023) | 0 | 0 | 0 |
Besondere Angaben für Pfandbriefbanken
Deckungsrechnung gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 7 RechKredV
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Emittierte öffentliche Pfandbriefe | 1.301 | 1.276 |
| Deckungswerte | ||
| Forderungen an Kunden | 1.568 | 1.525 |
| a) Hypothekendarlehen | 0 | 0 |
| b) Kommunalkredite | 1.027 | 911 |
| c) andere Forderungen | 541 | 614 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 100 | 100 |
| Deckungswerte gesamt | 1.668 | 1.625 |
| Überdeckung absolut | 367 | 349 |
| in % | 28 | 27 |
Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur
| § 28 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG | Nennwert | Barwert | Risikobarwert inkl. Währungsstress 1) | |||
| Verhältnis Umlauf zur Deckungsmasse |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Gesamtbetrag des | 1.301 | 1.276 | 1.300 | 1.257 | 1.248 | 1.349 |
| Pfandbriefumlaufs inkl. Derivate | ||||||
| davon Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtbetrag der | 1.668 | 1.625 | 1.680 | 1.628 | 1.587 | 1.690 |
| Deckungsmassen inkl. Derivate | ||||||
| davon Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Überdeckung in % | 28 | 27 | 29 | 30 | 27 | 25 |
| absolut | 367 | 349 | 380 | 371 | 339 | 341 |
| gesetzlich 2) | 52 | 51 | 26 | 25 | - | - |
| vertraglich | 0 | 0 | 0 | 0 | - | - |
| freiwillig | 315 | 298 | 354 | 346 | - | - |
1) Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
2) Das gesetzliche Überdeckungserfordernis
setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung
gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und
Währungsstressszenarien und der nennwertigen
sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs.
2 PfandBG zusammen.
| § 28 Abs. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfrist und Fälligkeitsverschiebung | Pfandbriefumlauf | Deckungsmasse | Fälligkeitsverschiebung 1) | |||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| bis zu 6 Monaten | 0 | 0 | 221 | 233 | 0 | 0 |
| mehr als 6 Monaten bis zu 12 Monaten | 0 | 0 | 53 | 53 | 0 | 0 |
| mehr als 12 Monaten bis zu 18 Monaten | 0 | 0 | 50 | 52 | 0 | 0 |
| mehr als 18 Monaten bis zu 2 Jahre | 39 | 95 | 45 | 50 | 0 | 0 |
| mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre | 100 | 36 | 208 | 88 | 39 | 95 |
| mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre | 146 | 100 | 90 | 201 | 100 | 36 |
| mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre | 317 | 141 | 92 | 85 | 146 | 100 |
| mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre | 700 | 904 | 634 | 548 | 1.017 | 919 |
| über 10 Jahre | 0 | 0 | 275 | 315 | 0 | 125 |
§ 28 Abs. 1 Nr. 5 PfandBG
| Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe | 31.12.2024 / 31.12.2023 |
| Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Abs. 2a PfandBG | Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG. |
| Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Abs. 2a PfandBG | Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG. |
| § 28 Abs. 1 Nr. 6 PfandBG Liquiditätskennzahlen |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i. S. d. § 4 Abs. 1a S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 1 | 2 |
| Am wievielten der nächsten 180 Tage ergibt sich diese größte negative Summe | 12 | 14 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 104 | 106 |
| Liquiditätsüberschuss | 103 | 105 |
| § 28 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| ISIN | - | - |
| § 28 Abs. 1 Nr. 13 PfandBG |
31.12.2024
in % |
31.12.2023
in % |
| Anteil festverzinslicher | ||
| - Deckungsmasse | 66 | 60 |
| - Pfandbriefe | 84 | 85 |
| § 28 Abs. 1 Nr. 14 PfandBG (nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung) | Nettobarwert | |
| Fremdwährung |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| CAD | 65 | 76 |
| USD | -91 | -74 |
Zusammensetzung der Deckungswerte
| § 28 Abs. 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen | ||||||
| Forderungen gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 PfandBG (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 PfandBG) | Forderungen gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a) bis c) PfandBG (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 PfandBG) | Forderungen gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 PfandBG (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 PfandBG) | ||||
| Staat |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Keine | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon gedeckte Schuldverschreibungen 1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtsumme über alle Staaten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1) I. S. d. Art. 129 Verordnung (EU) Nr.
575/2013.
| § 20 Abs. 1 und 2 PfandBG Verteilung der Deckungswerte, Anteil am Gesamtbetrag des Pfandbriefumlaufs (nominal) | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| Mio. EUR | in % | Mio. EUR | in % | |
| davon Ordentliche Deckung nach § 20 Abs. 1 PfandBG | 1.668 | 128 | 1.625 | 127 |
| davon Sichernde Überdeckung nach § 4 Abs. 1 PfandBG | 100 | 8 | 100 | 8 |
| davon Weitere Deckung nach § 20 Abs. 2 PfandBG | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Sichernde Überdeckung nach § 20 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4 PfandBG | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamte Deckungsmasse | 1.668 | 128 | 1.625 | 127 |
| § 28 Abs. 3 Nr. 1 PfandBG Gesamtbetrag der verwendeten Forderungen nach Größenklassen |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| bis zu 10 Mio. EUR | 37 | 32 |
| mehr als 10 Mio. EUR bis zu 100 Mio. EUR | 446 | 424 |
| mehr als 100 Mio. EUR | 1.185 | 1.169 |
| Gesamt | 1.668 | 1.625 |
| § 28 Abs. 1 Nr. 11 PfandBG Gesamtbetrag der Forderungen nach § 20 Abs. 1 und 2, die die Grenze nach § 20 Abs. 3 überschreiten |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Gesamt | 0 | 0 |
§ 28 Abs. 1 Nr. 12 PfandBG
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzung überschreiten
| § 28 Abs. 1 Nr. 12 PfandBG Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzung überschreiten | Forderungen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 PfandBG | Forderungen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 PfandBG | ||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG Gesamtbetrag der verwendeten Forderungen nach Staaten und Schuldnerklassen | ||||||
| Staat | Regionale Gebietskörperschaften | |||||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | ||||
| a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
|
| Bundesrepublik Deutschland | 0 | 431 | 0 | 473 | 0 | 163 |
| Dänemark | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finnland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Frankreich | 320 | 0 | 334 | 0 | 0 | 0 |
| Österreich | 0 | 12 | 0 | 15 | 0 | 0 |
| Gesamt | 320 | 443 | 334 | 488 | 0 | 163 |
| § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG Gesamtbetrag der verwendeten Forderungen nach Staaten und Schuldnerklassen | ||||||
| Regionale Gebietskörperschaften | Örtliche Gebietskörperschaften | |||||
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
| a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
|
| Bundesrepublik Deutschland | 0 | 163 | 0 | 91 | 0 | 91 |
| Dänemark | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finnland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Frankreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Österreich | 0 | 0 | 70 | 0 | 70 | 0 |
| Gesamt | 0 | 163 | 70 | 91 | 70 | 91 |
1) Geschuldet.
2) Gewährleistet.
| § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG Gesamtbetrag der verwendeten Forderungen nach Staaten und Schuldnerklassen | ||||||
| Sonstige Schuldner | Gesamt | |||||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
a
1)
Mio. EUR |
b
2)
Mio. EUR |
Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Bundesrepublik Deutschland | 287 | 101 | 145 | 104 | 1.072 | 977 |
| Dänemark | 0 | 189 | 0 | 208 | 189 | 208 |
| Finnland | 0 | 5 | 0 | 22 | 5 | 22 |
| Frankreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 320 | 334 |
| Österreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 82 | 85 |
| Gesamt | 287 | 294 | 145 | 334 | 1.668 | 1.625 |
| § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG Gesamtbetrag der verwendeten Forderungen nach Staaten und Schuldnerklassen | ||
| darin enthaltene Gewährleistungen aus Gründen der Exportförderung | ||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Bundesrepublik Deutschland | 431 | 473 |
| Dänemark | 189 | 208 |
| Finnland | 5 | 22 |
| Frankreich | 0 | 0 |
| Österreich | 12 | 15 |
| Gesamt | 637 | 717 |
1) Geschuldet.
2) Gewährleistet.
Rückständige Forderungen
| § 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | § 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mind. 5 % der Forderung beträgt | |||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Staat | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Regionale Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Örtliche Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Schuldner | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| § 28 Abs. 1 Nr. 15 PfandBG Anteil der rückständigen Deckungswerte gemäß Art. 178 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
31.12.2024
in % |
31.12.2023
in % |
| Gesamt | 0 | 0 |
Treuhandverbindlichkeiten
|
31.12.2024
TEUR |
31.12.2023
TEUR |
Veränderung
TEUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 460.694 | 389.332 | 71.361 |
| Aktien | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 460.694 | 389.332 | 71.361 |
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 593 Mio. EUR (Vorjahr: 453 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf die Verbindlichkeit gegenüber der KfW Beteiligungsholding GmbH aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 534 Mio. EUR (Vorjahr: 421 Mio. EUR) und Positionen aus derivativen Sicherungsinstrumenten in Höhe von 41 Mio. EUR (Vorjahr: 10 Mio. EUR) sowie analog zum Vorjahr auf die anteiligen Zinsen für die nachrangige Inhaberschuldverschreibung (11 Mio. EUR) und für das Nachrangdarlehen (2 Mio. EUR).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 227 Mio. EUR (Vorjahr: 176 Mio. EUR) sind im Wesentlichen abgegrenzte Gebühren im Kreditgeschäft in Höhe von 194 Mio. EUR (Vorjahr: 140 Mio. EUR), zeitlich abgegrenzte Upfront Payments für derivative Finanzinstrumente in Höhe von 26 Mio. EUR (Vorjahr: 32 Mio. EUR) sowie Abgrenzungen für Forderungsankäufe von insgesamt 7 Mio. EUR (Vorjahr: 4 Mio. EUR) enthalten.
Rückstellungen
Neben den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 323 Mio. EUR (Vorjahr: 305 Mio. EUR) und Steuerrückstellungen in Höhe von 1 Mio. EUR (Vorjahr: 1 Mio. EUR) werden zum 31.12.2024 andere Rückstellungen in Höhe von 60 Mio. EUR (Vorjahr: 57 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem US-Kreditgeschäft der Bank (1 Mio. EUR). Die anderen Rückstellungen betreffen insbesondere Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden (40 Mio. EUR). Im Wesentlichen beinhalten diese Rückstellungen Tantiemen, Jubiläen und Urlaub. Des Weiteren sind Rückstellungen für Kreditrisiken (10 Mio. EUR) sowie Archivierungskosten (3 Mio. EUR) enthalten.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB beläuft sich zum 31.12.2024 auf 4 Mio. EUR (Vorjahr: 5 Mio. EUR). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Die KfW als verbundenes Unternehmen hat der KfW IPEX-Bank ein Nachrangdarlehen in Höhe von 400 Mio. EUR gewährt, das vertraglich wie folgt ausgestaltet ist:
|
Betrag
in Mio. EUR |
Währung | Zinssatz | Fälligkeit |
| 400 | EUR | 0,85 % p. a. bis zum 30.04.2027 (ausschließlich); ab dem 30.04.2027 bis zur vollständigen Rückzahlung gilt der höhere Zins zwischen Referenzzinssatz (5-Jahres-Swap-Angebotssätze) zzgl. einer Kreditmarge von 0,959 % p. a. und 0 % | 31.12.2031 mit einer optionalen Rückzahlung am 30.04.2027 |
| Zinszahlungstag ist jährlich am 30.04. |
Im Falle der Liquidation oder Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus dem Darlehen den vorrangigen Verbindlichkeiten der Bank vollständig nach. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der KfW IPEX-Bank besteht bis dahin nicht. Die nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllen die Anforderungen an Tier-2-Kapital gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) und sind in vollem Umfang Bestandteil der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der KfW IPEX-Bank.
Die Zinsaufwendungen für Nachrangdarlehen im Jahr 2024 belaufen sich auf 3 Mio. EUR.
Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
Die KfW IPEX-Bank hat darüber hinaus eine nachrangige Inhaberschuldverschreibung in Höhe von 600 Mio. EUR an die KfW als verbundenes Unternehmen begeben. Im Falle der Liquidation oder Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus der Inhaberschuldverschreibung den vorrangigen Verbindlichkeiten der Bank vollständig nach. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der KfW IPEX-Bank besteht bis dahin nicht.
Gemäß Anleihebedingungen ist die Anleihe herabzuschreiben, wenn die harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) unter 5,125 % fällt. Die Anleihe kann in jedem der Reduzierung nachfolgenden Geschäftsjahr unter bestimmten Bedingungen wieder bis zum Nennbetrag hochgeschrieben werden. Es ist keine darüber hinausgehende Beteiligung der Gläubigerin am handelsrechtlichen Gewinn oder Verlust der Emittentin vorgesehen. Die Anleihe ist handelsrechtlich als Fremdkapital zu qualifizieren.
Die KfW IPEX-Bank hat jederzeit das Recht, Zinszahlungen nach freiem Ermessen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Bei Eintritt bestimmter Bedingungen hat die Zinszahlung zwingend zu entfallen. Entfallene Zinszahlungen dürfen nicht nachgeholt werden.
Die Anleihe entspricht den Anforderungen an AT-1-Kapital gemäß CRR und ist in vollem Umfang Bestandteil der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der KfW IPEX-Bank.
Wesentliche Merkmale der AT1-Anleihe:
|
Betrag
in Mio. EUR |
lWährung | Zinssatz | Fälligkeit |
| 600 | EUR | 2,742 % p. a. bis zum 30.04.2027 (ausschließlich); ab dem | Keine Endfälligkeit |
| 30.04.2027 bis zur vollständigen Rückzahlung gilt der höhere Zins zwischen dem Referenzzinssatz (5-Jahres-Swap- | Optionale Rückzahlung am 30.04.2027 oder an jedem darauf folgenden fünften | ||
| Angebotssätze) zzgl. einer Marge von 2,854 % p. a. und 0 % | Jahrestag | ||
| Zinszahlungstag ist jährlich am 30.04. |
Die entstandenen Zinsaufwendungen für das Jahr 2024 belaufen sich auf 16 Mio. EUR.
Weitere vermerkpflichtige Angaben zu Passiva
Eventualverbindlichkeiten
| Geschäftssparte 1) |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Energy | 1.028 | n. a. |
| Mobility | 610 | n. a. |
| Industries and Commerce | 498 | n. a. |
| Infrastructure | 179 | n. a. |
| Energie und Umwelt | n. a. | 952 |
| Luftfahrt, Mobilität & Transport | n. a. | 408 |
| Finanzinstitutionen, Trade und Commodity Finance | n. a. | 361 |
| Industrie und Services | n. a. | 225 |
| Infrastruktur | n. a. | 194 |
| Grundstoffe und Recycling | n. a. | 180 |
| Maritime Industrie | n. a. | 130 |
| Gesamt | 2.314 | 2.450 |
1) Neustrukturierung des Zuschnitts der
Geschäftssparten (keine Anpassung der
Vorjahreszahlen).
Unwiderrufliche Kreditzusagen
| Geschäftssparte 1) |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
| Mobility | 4.881 | n. a. |
| Infrastructure | 4.459 | n. a. |
| Energy | 3.697 | n. a. |
| Industries and Commerce | 2.342 | n. a. |
| Energie und Umwelt | n. a. | 2.643 |
| Maritime Industrie | n. a. | 2.604 |
| Grundstoffe und Recycling | n. a. | 2.364 |
| Luftfahrt, Mobilität & Transport | n. a. | 1.927 |
| Infrastruktur | n. a. | 1.861 |
| Industrie und Services | n. a. | 1.440 |
| Finanzinstitutionen, Trade und Commodity Finance | n. a. | 664 |
| Gesamt | 15.379 | 13.504 |
1) Neustrukturierung des Zuschnitts der
Geschäftssparten (keine Anpassung der
Vorjahreszahlen).
Der Bestand an unwiderruflichen Kreditzusagen beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 15.379 Mio. EUR. Den Risiken aus diesen Geschäften wird durch die Bildung von Portfolio- bzw. Einzelrückstellungen Rechnung getragen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen unterliegen der regelmäßigen Überwachung der Kreditrisiken. Liegen konkrete Erkenntnisse über einen Verlust aus einer zu erwartenden Inanspruchnahme vor, erfolgt eine Individualrückstellung, latenten Risiken wird durch die Bildung von Portfoliorückstellungen Rechnung getragen.
Vermerkpflichtige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Geografische Märkte gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
|
Frankfurt am Main
TEUR |
London
TEUR |
Gesamt
TEUR |
Frankfurt am Main
TEUR |
London
TEUR |
Gesamt
TEUR |
|
| Zinserträge | 2.355.441 | 5.603 | 2.361.044 | 1.906.263 | 7.736 | 1.913.999 |
| Laufende Erträge aus | ||||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| b) Beteiligungen | 9 | 0 | 9 | 0 | 0 | 0 |
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Provisionserträge | 140.921 | 0 | 140.921 | 150.223 | 8 | 150.231 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 48.643 | 3.270 | 51.912 | 19.773 | 2.551 | 22.324 |
| Gesamt | 2.545.013 | 8.873 | 2.553.886 | 2.076.259 | 10.295 | 2.086.554 |
Zinsaufwendungen und Zinserträge
Aus der Rückstellungsbewertung resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von 6 Mio. EUR (Vorjahr: 5 Mio. EUR).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 52 Mio. EUR (Vorjahr: 22 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen realisierte und unrealisierte Kursgewinne aus der Fremdwährungsbewertung in Höhe von 23 Mio. EUR (Vorjahr: Aufwand von 15 Mio. EUR), Erträge aus erbrachten Dienstleistungen für Konzernunternehmen in Höhe von 10 Mio. EUR (Vorjahr: 9 Mio. EUR) und realisierte Ergebnisse aus Derivaten in Höhe von 6 Mio. EUR (Vorjahr: 5 Mio. EUR). Zudem werden in dem Posten der Zinsänderungseffekt aus der Rückstellungsbewertung im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden in Höhe von 5 Mio. EUR (Vorjahr: 3 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen in Höhe von 4 Mio. EUR (Vorjahr: 6 Mio. EUR) gezeigt.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Zur Abführung aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der KfW Beteiligungsholding GmbH vorgesehenes Jahresergebnis | 534 | 421 |
| Gesamt | 534 | 421 |
Ergebnisverwendung
Zur Durchführung des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird das Jahresergebnis (534 Mio. EUR) - vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung - an die KfW Beteiligungsholding GmbH abgeführt werden.
Sonstige vermerkpflichtige Angaben
Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung
Die auf ausländische Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie die am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte sind zu den Devisenkassamittelkursen vom 31.12.2024 in Euro umgerechnet worden.
Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung wurden im sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt.
Termingeschäfte wurden unter Beachtung der Vorschriften zur besonderen Deckung bzw. zur Deckung in der gleichen Währung umgerechnet. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich nicht.
Zum 31.12.2024 beträgt der gemäß § 340h i. V. m. § 256a HGB umgerechnete Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände 17,5 Mrd. EUR (Vorjahr: 15,0 Mrd. EUR). Davon entfallen 17,1 Mrd. EUR auf Forderungen an Kunden.
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten beläuft sich auf 17,1 Mrd. EUR (Vorjahr: 14,7 Mrd. EUR). Diese entfallen mit 10,2 Mrd. EUR im Wesentlichen auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Beschäftigte der KfW IPEX-Bank übernehmen in Einzelfällen Organfunktionen bei Gesellschaften, an denen die KfW IPEX-Bank Beteiligungen hält oder zu denen ein sonstiges relevantes Gläubigerverhältnis besteht. Die daraus resultierenden Risiken werden grundsätzlich durch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen) der jeweiligen Gesellschaft abgedeckt. Für den Fall, dass kein wirksamer Versicherungsschutz besteht, können sich Haftungsrisiken für die KfW IPEX-Bank ergeben.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Die KfW IPEX-Bank nimmt die Erleichterung gemäß § 285 Nummer 17 HGB in Anspruch und verweist auf die Aufgliederung der Abschlussprüferhonorare im Konzernabschluss der KfW Bankengruppe.
Bewertungseinheiten
Nachfolgend sind die in Bewertungseinheiten gegen Zinsänderungsrisiken abgesicherten Volumina der Grundgeschäfte von Wertpapieren der Liquiditätsreserve zum Abschlussstichtag aufgeführt.
| Nominalwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | ||||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Liquiditätsreserve | ||||||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 625 | 825 | 634 | 830 | 644 | 840 |
| Gesamt | 625 | 825 | 634 | 830 | 644 | 840 |
Die KfW IPEX-Bank setzt Derivate grundsätzlich nur zur Absicherung offener Positionen ein. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen als Bewertungseinheit bilanziell nachzuvollziehen, wird ausschließlich bei Wertpapieren des Eigenbestandes als designierten Grundgeschäften ausgeübt. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt mittels der Einfrierungsmethode.
Für Wertpapiere des Umlaufvermögens werden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet, indem festverzinsliche Wertpapiere und Absicherungsgeschäfte (Zinsswaps) zusammengeführt werden.
Die kompensatorische Wirkung der Grund- bzw. Sicherungsgeschäfte wird durch einen "critical term match" nachgewiesen. Der "critical term match" stellt die retrospektive und prospektive Kompensation von Wertschwankungen durch Identität wertbeeinflussender Parameter der Grund- und Sicherungsgeschäfte sicher.
Aufgrund der negativen Korrelation der Wertänderungen und der vergleichbaren Risiken von Grund- und Sicherungsgeschäften haben sich zum Abschlussstichtag gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme weitestgehend ausgeglichen. Im Hinblick auf die Durchhalteabsicht der Sicherungsbeziehungen ist auch künftig von sich nahezu vollständig kompensierenden Effekten hinsichtlich des abgesicherten Risikos bis zu den vorgesehenen Fälligkeiten der Bewertungseinheiten auszugehen.
Neben den Bewertungseinheiten nach § 254 HGB fließen im Rahmen der wirtschaftlichen Absicherung von Zinsänderungsrisiken im Bankbuch die hierfür eingesetzten derivativen Finanzinstrumente und die zinstragenden Grundgeschäfte in die Aktiv-Passiv-Steuerung ein. Die KfW IPEX-Bank steuert den Marktwert aller zinstragenden Geschäfte im Bankbuch als Gesamtheit. Zum 31.12.2024 wurde ein positiver Barwert ermittelt.
Derivatebericht
Die KfW IPEX-Bank setzt im Wesentlichen zur Absicherung von Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken folgende Termingeschäfte bzw. derivative Produkte ein:
1. Zinsbezogene Termingeschäfte/derivative Produkte
| ― |
Zinsswaps |
| ― |
Caps/Floors |
2. Währungsbezogene Termingeschäfte/derivative Produkte
| ― |
Zins- und Währungsswaps |
| ― |
Devisenswaps |
Zins- und währungsbezogene Derivate werden zu Sicherungszwecken abgeschlossen. Die laufenden Ergebnisse aus Swap-Geschäften werden zeitanteilig abgegrenzt.
In der folgenden Darstellung basiert die Berechnung der Marktwerte für alle Kontraktarten auf der Marktbewertungsmethode. Die positiven und negativen Marktwerte der Derivate zum 31.12.2024 werden offengelegt.
Derivative Geschäfte - Darstellung der Volumina
| Nominalwert | Marktwert positiv | Marktwert negativ | ||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
|
| Kontrakte mit Zinsrisiken | ||||
| Zinsswaps | 36.080 | 32.628 | 1.231 | 1.117 |
| Caps/Floors | 845 | 781 | 12 | 12 |
| Gesamt | 36.926 | 33.409 | 1.243 | 1.129 |
| Kontrakte mit Währungsrisiken | ||||
| Zins- und Währungsswaps | 2.052 | 1.982 | 19 | 69 |
| Devisenswaps | 4.647 | 3.553 | 31 | 10 |
| Gesamt | 6.699 | 5.535 | 50 | 79 |
| Gesamtsumme | 43.624 | 38.944 | 1.292 | 1.208 |
Derivative Geschäfte - Fristengliederung nach Nominalvolumen
| Zinsrisiken | Währungsrisiken | |||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
|
| Restlaufzeiten | ||||
| - bis 3 Monate | 1.025 | 737 | 3.951 | 2.852 |
| - mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr | 2.790 | 2.202 | 879 | 867 |
| - mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | 17.906 | 15.160 | 1.367 | 1.146 |
| - mehr als 5 Jahre | 15.204 | 15.310 | 502 | 670 |
| Gesamt | 36.926 | 33.409 | 6.699 | 5.535 |
Derivative Geschäfte - Kontrahentenrisiko
| Nominalwert | Marktwert positiv | Marktwert negativ | ||
|
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
31.12.2024
Mio. EUR |
|
| Kontrahenten | ||||
| OECD-Banken | 30.599 | 26.415 | 1.185 | 371 |
| sonstige Kontrahenten | 12.879 | 12.400 | 107 | 820 |
| öffentliche Stellen | 147 | 129 | 1 | 17 |
| Gesamtsumme | 43.624 | 38.944 | 1.292 | 1.208 |
Kredite im fremden Namen und für fremde Rechnung
Die Kredite im fremden Namen und für fremde Rechnung (Verwaltungskredite) valutieren zum 31.12.2024 in Höhe von 29.829 Mio. EUR (Vorjahr: 28.224 Mio. EUR). Zudem werden Avale in Höhe von 150 Mio. EUR (Vorjahr: 205 Mio. EUR) verwaltet.
Die Kredite im fremden Namen und für fremde Rechnung betreffen im Wesentlichen Konsortialkredite, bei denen die KfW IPEX-Bank als Konsortialführer für Rechnung der übrigen Konsorten die buchhalterische Abwicklung der Kredite vornimmt.
Personalbestand
Der durchschnittliche Personalbestand der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmenden ergibt sich aus folgender Tabelle:
| 2024 | 2023 | Veränderung | |
| Mitarbeiterinnen | 468 | 439 | 29 |
| Mitarbeiter | 514 | 468 | 46 |
| Gesamt 1) | 982 | 907 | 75 |
| davon außertariflich Eingestufte | 729 | 675 | 54 |
| davon tariflich Eingestufte | 215 | 198 | 17 |
| davon in Außenbüros | 38 | 34 | 4 |
Bezüge und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge der aktiven Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2024 betragen 2 Mio. EUR. Einzelheiten zur Vergütung der Geschäftsführung ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Jahresvergütung der Geschäftsführung 1 )
|
Gehalt
TEUR |
Variable Vergütung
2)
TEUR |
Sonstige Bezüge
3)
TEUR |
Gesamt
TEUR |
|
| Belgin Rudack (Vorsitzende der Geschäftsführung) | 430 | 29 | 12 | 471 |
| Velibor Marjanovic | 430 | 36 | 12 | 478 |
| Claudia Schneider | 430 | 33 | 2 | 465 |
| Andreas Ufer | 430 | 34 | 20 | 483 |
| Gesamt | 1.720 | 132 | 46 | 1.898 |
1) Aus rechentechnischen Gründen
können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten.
2) Die variable Vergütung bezieht sich auf
Auszahlungen leistungsorientierter Tantieme für die
Tätigkeit als Geschäftsführende und betrifft
auch aufgeschobene Tantiemebestandteile aus Vorjahren.
3) Die sonstigen Bezüge betreffen
Bezüge für Dienstwagennutzung und
Versicherungsbeiträge sowie jeweils darauf entfallende
Steuern.
An ehemalige Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr 2024 Ruhegehälter in Höhe von insgesamt 900 TEUR sowie aufgeschobene Tantiemezahlungen in Höhe von 78 TEUR gezahlt.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2024 insgesamt 21.198 TEUR zurückgestellt.
Jahresvergütung des Aufsichtsrats 1 )
|
Vergütung
TEUR |
Sitzungsgeld
TEUR |
Gesamt
TEUR |
|
| Christiane Laibach (Vorsitzende des Aufsichtsrats) | - | - | - |
| Dr. Stefan Peiß (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) | - | - | - |
| Evelyne Freitag | 22 | 11 | 33 |
| Sven Giegold (01.01.-15.11.2024) | - | - | - |
| Iris Helke (01.10.-31.12.2024) | 6 | 4 | 10 |
| Guido Knittel | 22 | 9 | 31 |
| Dieter Koch | 22 | 13 | 35 |
| Bernhard Kluttig (04.12.-31.12.2024) | - | - | - |
| Dr. Jürgen Rupp (01.01.-30.09.2024) | 17 | 13 | 30 |
| Sabine Schneider | 22 | 11 | 33 |
| Heiko Thoms | - | - | - |
| Gesamt | 110 | 61 | 171 |
1) Aus rechentechnischen Gründen
können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich insgesamt auf 110 TEUR (netto). Zudem wurden Sitzungsgelder in Höhe von 61 TEUR (netto) gezahlt. Sie setzen sich strukturell wie folgt zusammen: Die Jahresvergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beträgt grundsätzlich 22 TEUR (netto) sowie für den Vorsitz 29 TEUR (netto); hinzu kommen Sitzungsgelder in Höhe von je 1 TEUR für die Sitzungen im Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse jeweils anteilig bei nur unterjähriger Mitgliedschaft. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und sonstigen Auslagen in angemessener Höhe. Vereinbarungen und Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. deren Hinterbliebene gab es nicht. Die Vergütungen für Mitglieder des Vorstands der KfW, die auf Grundlage von § 9 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der KfW IPEX-Bank Mitglied des Aufsichtsrats sind, wurden mit Wirkung zum 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. Ebenso haben die Herren Staatssekretäre Giegold, Kluttig und Thoms auf die Vergütung sowie die Sitzungsgelder verzichtet.
Zum 31.12.2024 bestanden keine Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor.
Der Aufsichtsrat
Vorsitz: Christiane Laibach
(Mitglied des Vorstands, KfW Bankengruppe, Vorsitzende des Aufsichtsrats)
Dr. Stefan Peiß
(Mitglied des Vorstands, KfW Bankengruppe, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Evelyne Freitag
(Aufsichtsrätin)
Sven Giegold
(Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Bis 15.11.2024
Iris Helke
(Aufsichtsrätin)
Seit 01.10.2024
Bernhard Kluttig
(Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Seit 04.12.2024
Guido Knittel
(Arbeitnehmervertreter, Vorsitzender des Betriebsrats, KfW IPEX-Bank)
Dieter Koch
(Arbeitnehmervertreter, Senior Projektmanager, KfW IPEX-Bank)
Dr. Jürgen Rupp
(Mitglied des Vorstands, RAG-Stiftung)
Bis 30.09.2024
Sabine Schneider
(Arbeitnehmervertreterin, Senior Projektmanagerin, KfW IPEX-Bank)
Heiko Thoms
(Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen)
Die Geschäftsführung
Belgin Rudack (Vorsitzende der Geschäftsführung)
Finanzen, IT, Produkte und Stab
Dr. Velibor Marjanovic
Industriesektoren
Claudia Schneider
Risikosteuerung und Compliance
Andreas Ufer
Transportsektoren, Syndizierung und Treasury
Frankfurt am Main, den 4. März 2025
Belgin Rudack
Claudia Schneider
Dr. Velibor Marjanovic
Andreas Ufer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Den gesonderten "Zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der KfW als Mutterunternehmen und des KfW-Konzerns" gemäß § 340a Abs. 1a i.V.m. § 289b Abs. 3, §§ 315c i.V.m. 289b Abs. 3 HGB, auf den in Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" des Lageberichts verwiesen wird und die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 340a Abs. 1 i.V.m. § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des oben genannten "Zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts der KfW als Mutterunternehmen und des KfW-Konzerns" gemäß § 340a Abs. 1a i.V.m. § 289b Abs. 3, §§ 315c i.V.m. 289b Abs. 3 HGB und der im Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 340a Abs. 1 i.V.m. § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir mit der Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht)
b) Prüferisches Vorgehen
Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
a) Zum 31. Dezember 2024 werden im Jahresabschluss der KfW IPEX-Bank GmbH Forderungen an Kunden und Kreditinstitute i.H.v. insgesamt Mrd. EUR 36,2 ausgewiesen, dies entspricht 96,8 % der Bilanzsumme. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen i.H.v. Mrd. EUR 17,7. Hierauf wurde eine Risikovorsorge in Höhe von Mio. EUR 437 gebildet, die sich sowohl aus individuell ermittelten Einzelwertberichtigungen (Mio. EUR 318) als auch aus Pauschalwertberichtigungen (Mio. EUR 119) zusammensetzt. Die Risikovorsorge enthält Rückstellungen i.H.v. Mio. EUR 10, die für bestehende Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet wurden.
Die Bank überprüft regelmäßig bzw. anlassbezogen bei objektiven Hinweisen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft gegeben ist. Der Wertberichtigungsbedarf entspricht - unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheiten - dem ausfallgefährdeten Betrag, welcher nach den internen Regelungen der Bank ermittelt wird. Bei außerbilanziellen Geschäften, bei denen entweder Inanspruchnahmen durch zweifelhafte Schuldner (Bürgschaften, Gewährleistungen) drohen oder Wertberichtigungen aufgrund von Auszahlungsverpflichtungen (unwiderrufliche Kreditzusagen) zu erwarten sind, werden gegebenenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.
Die Berechnung der pauschalen Risikovorsorge hat die Bank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main, (KfW) ausgelagert. Sie erfolgt mittels mathematisch-statistischer Verfahren auf Basis des erwarteten Kreditverlusts, wobei als Grundlage regulatorische Risikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit, Erlösquote aus der Verwertung von Sicherheiten und die Einbringungsquote auf den Blankoanteil) verwendet werden.
Die Bank hat aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten die pauschale Risikovorsorge zum Stichtag 31. Dezember 2024 um ein Post Model Adjustment erhöht, in dem neben schlechteren Ausblicken für Regionen und Branchen auch eine konservativere Ausrichtung der Ausfallquote und Einbringungsquote auf den Blankoanteil zugrunde gelegt wird.
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Kreditgeschäft um eine Kerngeschäftstätigkeit der Bank handelt und sowohl die individuelle als auch die modellbasierte Bewertung von Forderungen sowie Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen auf Modellen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter basiert und daher mit Unsicherheiten und Ermessen behaftet ist, war die Ermittlung der Risikovorsorge im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben zur Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft finden sich in den Abschnitten " Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften" des Anhangs sowie ergänzend im Abschnitt "Kreditrisiken" im Risikobericht des Lageberichts.
b) Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung sowohl das prüfungsrelevante interne Kontrollsystem geprüft als auch aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Die Aufbau- und Funktionsprüfung umfasste dabei die Kontrollen zu den Prozessen zur Identifikation von Hinweisen auf Wertberichtigungsbedarf (Risikofrüherkennungsprozess), zum Rating von Kunden sowie zur einzelkreditbezogenen Ermittlung der Wertberichtigung (EWB-Ermittlung) unter Berücksichtigung der gestellten Sicherheiten. Darüber hinaus haben wir eine Aufbau- und Funktionsprüfung der Kontrollen zu den Prozessen zur Ermittlung der pauschalen Risikovorsorge durchgeführt. Im Rahmen unserer Risikobeurteilung haben wir beurteilt, ob und inwiefern die Bewertung durch Subjektivität, Komplexität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflussbar ist.
Ergänzend haben wir auf Basis von nach risikoorientierten Gesichtspunkten ausgewählten Einzelfällen die angemessene Identifikation von Hinweisen auf Wertberichtigungsbedarf sowie die Bewertung von Forderungen, für die eine Überprüfung der Werthaltigkeit nach Beurteilung der Bank erforderlich war, einschließlich der Vertretbarkeit der geschätzten Werte beurteilt. Bei dieser Beurteilung haben wir uns insbesondere mit den Methoden, Annahmen und Daten, die seitens der Bank für die im Zusammenhang mit Schätzungen verwendet wurden, auseinandergesetzt. Für die Bewertung der Forderungen haben wir die zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere die Bewertung der Sicherheiten, gewürdigt. Im Rahmen der Auswahl unserer Einzelfallstichprobe haben wir auch ausgefallene Forderungen an Kunden und Kreditinstitute, die Veränderungen in den Einzelwertberichtigungen aufweisen, schwerpunktmäßig einbezogen.
Zur Prüfung der Auslagerung der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge an die KfW haben wir insbesondere die der Berechnungsmethodik zugrunde liegenden Fachkonzepte unter Hinzuziehung unserer internen Spezialisten gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die ermittelte pauschale Risikovorsorge anhand von repräsentativ ausgewählten Stichproben nachvollzogen sowie die Methodik zur Ableitung des gebildeten Post Model Adjustments und die Angemessenheit der wesentlichen der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen beurteilt.
Ferner haben wir die Angaben im Anhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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den Bericht des Aufsichtsrats, welcher uns voraussichtlich erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird, |
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den gesonderten "Zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der KfW als Mutterunternehmen und des KfW-Konzerns" gemäß § 340a Abs. 1a i.V.m. § 289b Abs. 3, §§ 315c i.V.m. 289b Abs. 3 HGB, auf den im Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" des Lageberichts verwiesen wird, |
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die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 340a Abs. 1 i.V.m. § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), |
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den Corporate Governance Bericht, der uns voraussichtlich erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird und |
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alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, die uns voraussichtlich erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, |
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aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Der Aufsichtsrat ist für den jährlichen Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die Erstellung des Corporate Governance Berichts verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 22. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juni/12. Juli 2024 sowie mit Ergänzungsvereinbarung vom 31. Oktober/22. November 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
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Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB/BBk) bei der KfW IPEX-Bank GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, |
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Prüfung der Aufstellung der Abzugsposten für Zwecke der Antragstellung nach § 16j Abs. 2 Satz 2 FinDAG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der KfW IPEX-Bank GmbH für das Umlagejahr 2024 nach IDW PS 490, |
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Prüfung des Berichts gemäß § 53 HGrG über die Bezüge der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten sowie des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank GmbH für das Geschäftsjahr 2023, |
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Prüfung des IFRS Reporting Packages der KfW IPEX-Bank GmbH zum 31. Dezember 2024 für Zwecke der Konzernabschlussprüfung der Kreditanstalt für Wiederaufbau Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main, |
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Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 89 Abs. 1 WpHG für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, |
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Prüfung der bis zum 30. September 2024 umgesetzten Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln aufgrund einer Prüfung der BaFin gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG im Bereich der Internen Revision nach ISAE 3000. |
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Schweitzer.
Frankfurt am Main, den 11. März 2025
Deloitte
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Christian Schweitzer, Wirtschaftsprüfer
gez. Ehler Bühmann, Wirtschaftsprüfer
AR-Bericht
Bericht des Aufsichtsrats 2024
Die KfW IPEX-Bank verantwortet innerhalb der KfW Bankengruppe die internatonale Export- und Projektfinanzierung. Ende Dezember 2024 waren 1014 Mitarbeiter am Hauptsitz in Frankfurt sowie an zehn Auslandsstandorten bei der Bank beschäftigt.
Das Jahr 2024 war - auch bei vermehrt zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten und konjunkturellen Eintrübungen in Deutschland - durch ein sehr erfreuliches und robustes Wachstum der Bank geprägt.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben, u. a. Überwachung und Beratung der Geschäftsführung, vollumfänglich wahrgenommen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung fortgesetzt. Der Aufsichtsrat hat sich dabei mit den kontinuierlich zu behandelnden Themen wie aktueller Geschäftsverlauf, Finanz- und Liquiditätslage, Risikomanagement, Compliance und der Projektpipeline intensiv befasst. In den strategischen Beratungen des Aufsichtsrates standen u. a. auch die nunmehr offiziell bestätigte Unterstellung unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank, die Konsolidierung des Wachstums nach Abschluss des Projekts SHAPE, die Diskussion um den Kundenfokus, unterstützt durch die Ergebnisse der Kundenbefragungen, sowie schließlich die Diskussion strategischer Themen, z. B. Digitalisierung des Eigenbetriebes der Bank sowie die Entwicklung der Märkte und Regionen. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah, proaktiv und umfassend von der Geschäftsführung über alle wesentlichen Entwicklungen der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat war im Rahmen seiner Überwachungsfunktion in alle für das Unternehmen wesentlichen Entscheidungen eingebunden. Wichtige Themen und anstehende Entscheidungen wurden zudem in regelmäßigen Gesprächen zwischen den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Risikoausschusses und des Prüfungsausschusses mit der Geschäftsführung erörtert.
Die Aufsichtsratssitzungen
Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat auch im Jahr 2024 in jedem Quartal eine ordentliche Sitzung abgehalten. Dabei hat er sich von der Geschäftsführung über den jeweils aktuellen Stand des Geschäftsergebnisses, der Risikolage und der Geschäftsentwicklung berichten lassen und hat die entsprechenden Risiko- und Performanceberichte sowie Zwischenabschlüsse umfassend erörtert. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat nach intensiver Beratung und Prüfung in den entsprechenden Fällen seine Zustimmung erteilt.
In seiner Arbeit wurde der Aufsichtsrat durch fünf Ausschüsse unterstützt, denen jeweils vier Aufsichtsratsmitglieder angehören. Diese Ausschüsse haben sich gemäß ihrer Aufgabengebiete intensiv mit regulären und aktuellen Themen auseinandergesetzt, Empfehlungen vorbereitet und dem Aufsichtsrat entsprechend Bericht erstattet.
Der Präsidialausschuss ist primär für die Behandlung von Personalangelegenheiten der Geschäftsführung und für die Grundsätze der Unternehmensführung zuständig. Entsprechend hat er Empfehlungen an die Gesellschafterin für die Nachfolge des im Jahr 2025 planmäßig ausscheidenden Geschäftsführers sowie für die turnusmäßig anstehende Verlängerung von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung im Jahr 2025 ausgesprochen. Er hat die Einhaltung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung überwacht und den Aufsichtsrat bei der jährlich durchzuführenden Bewertung von Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats beraten. Gemäß der Eignungsrichtlinie zur Regelung der Grundsätze zur Auswahl, Überwachung und Nachfolgeplanung von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sowie der Inhaber von Schlüsselfunktionen hat der Präsidialausschuss aufgrund der Selbstevaluierungen der Mitglieder des Aufsichtsrats die Eignung des Gesamtgremiums bewertet und daraus Fortbildungsthemen für das Jahr abgeleitet. Er tagte im Berichtsjahr vier Mal.
Der Vergütungskontrollausschuss hat sich insbesondere mit der Vergütungsstrategie sowie dem Prozess zur Identifikation von Risk Takern befasst. Er hat den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die unterschiedlichen Gruppen (Geschäftsführung, Mitarbeiter, Leiter der Risikocontrolling Funktion und Leiter der Compliance-Funktion sowie Risk Taker) unterstützt und die Angemessenheit der Vergütungssysteme für die Geschäftsführer und für die Mitarbeiter wie auch deren Vereinbarkeit mit der auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichteten Unternehmensstrategie überprüft und dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung für den Gesellschafter vorgeschlagen. Weiterhin hat er - entsprechend der Institutsvergütungsverordnung - die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation der Gesellschaft bewertet. Bei seinen Überwachungsaufgaben konnte der Ausschuss jederzeit die Vergütungsbeauftragte der KfW IPEX-Bank hinzuziehen. Im Jahr 2024 fanden fünf Ausschusssitzungen statt.
Der Risikoausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zur aktuellen Risikolage und künftigen Risikobereitschaft sowie zur Risikostrategie zu beraten und ihn bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene zu unterstützen. In seinen Sitzungen wurden die Risikoberichte eingehend erörtert und risikospezifische Entwicklungen in ausgewählten Portfolien diskutiert. Er stellte sicher, dass die Risikostrategie der IPEX mit dem festgelegten Risikoappetit des Unternehmens im Einklang steht. Der Ausschuss hat sich erneut intensiv mit den Folgen des Krieges in der Ukraine ebenso wie des Nahost-Konflikts beschäftigt, sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf Kreditrisiken als auch insbesondere mit den damit verbundenen Fragestellungen zu Compliance und Finanzsanktionen. Darüber hinaus hat er sich mit den Auswirkungen der zunehmend multipolaren Weltordnung auf das Geschäftsmodell der KfW IPEX-Bank befasst. Ferner hat der Ausschuss die Umsetzung der Risikokultur überwacht und geprüft, ob die durch das Vergütungssystem gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur des Unternehmens sowie die Wahrscheinlichkeit und Fälligkeit von Einnahmen ausreichend berücksichtigten. Der Ausschuss kam im Berichtsjahr vier Mal zusammen.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und überwacht den zugrundeliegenden Prozess. Eine weitere Kernaufgabe ist die enge Begleitung der Jahresabschlussprüfungen des Wirtschaftsprüfers sowie die Überwachung von dessen Unabhängigkeit und der von ihm erbrachten Leistungen. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 sowie des Lageberichts 2023 empfohlen. Ebenso hat sich der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr von der Internen Revision ausführlich von der Abarbeitung von Prüfungsfeststellungen und aktuellen aufsichtlichen Prüfungen berichten lassen. Die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems (IKS) und der Internen Revision sowie der Bericht der Compliance waren weitere Themen des Ausschusses. Er hat im Berichtsjahr fünf Sitzungen abgehalten.
Der Kreditausschuss ist für die abschließende Genehmigung von Krediten zuständig. Er hat im Jahr 2024 insgesamt zehn Kreditvorlagen mit der entsprechenden Kompetenzstufe votiert sowie zwei Vorratsbeschlüsse (zu Mitarbeiterdarlehen und zu Geschäften gemäß § 15 Absatz 6 KWG) gefasst. Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum drei Mal getagt, vier Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.
Im Rahmen ihrer Aufgabengebiete haben sich die Ausschüsse mit ihren entsprechenden Themen ausführlich befasst und dem Aufsichtsrat an gegebener Stelle Empfehlungen ausgesprochen. Über die Arbeit der Ausschüsse wurde regelmäßig und umfassend in den darauffolgenden Sitzungen des Aufsichtsrats berichtet. Die von den Ausschüssen im Berichtsjahr ausgesprochenen Empfehlungen wurden vom Aufsichtsrat ausnahmslos bestätigt.
Fortbildungen
Im Jahr 2024 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der KfW IPEX-Bank vier Fortbildungsveranstaltungen angeboten, an denen auch die Geschäftsführung teilgenommen hat. Das Angebot umfasste die Themenblöcke "ESG und Transformation"' "Informationstechnologie und -sicherheit in Banken", "Aktuelle regulatorische Anforderungen" sowie "Strategische Themen".
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Jahr 2024 gab es bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats folgende Veränderungen: Herr Dr. Rupp schied nach fast 17 Jahren Zugehörigkeit zum 30.09.2024 aus, als seine Nachfolgerin wurde Frau Iris Helke zum 01.10.2024 bestellt. Herr Staatssekretär Giegold als Vertreter des BMWK schied per 15.11.2024 aus, als sein Nachfolger wurde per 04.12.2024 Herr Staatsekretär Kluttig bestellt.
Jahresabschlussprüfung 2024
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungslegung und der abschließenden Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts 2024 durch den Aufsichtsrat hat dieser in seiner ersten ordentlichen Sitzung am 31.03.2025 dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht ohne Einwendungen gebilligt und der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss zur Feststellung empfohlen.
Grundlage der Erörterung war der Bericht der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des am 04.03.2025 von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024. Deloitte hat am 11.03.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ein besonderer Dank für die geleistete engagierte Arbeit gilt auch in diesem Jahr den Mitgliedern der Geschäftsführung und insbesondere allen Mitarbeitenden für die im Geschäftsjahr 2024 geleistete Arbeit in einem weiterhin außergewöhnlich herausfordernden Umfeld. Die KfW IPEX-Bank leistete mit ihrem internationalen Team sowie Hand in Hand mit ihren Kunden und Geschäftspartnern wichtige Beiträge, um langfristige weltwirtschaftliche Herausforderungen anzugehen und die heimische Wirtschaft im globalen Wettbewerb nachhaltig zu stärken.
Auch im Jahr 2024 hat die KfW IPEX-Bank nachhaltig bewiesen, dass sie ihre Aufgabe, europäische Unternehmen der Exportwirtschaft auf den Weltmärkten zu unterstützen, vollumfänglich erfüllen kann.
Frankfurt am Main, im März 2025
Für den Aufsichtsrat
Christiane Laibach, Vorsitzende des Aufsichtsrats
PCGK-Bericht
Corporate Governance Bericht
Als Mitglied der KfW Bankengruppe hat sich die KfW IPEX-Bank GmbH (KfW IPEX-Bank) verpflichtet, verantwortliches und transparentes Handeln nachvollziehbar zu machen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank erkennen die Grundsätze des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) für die KfW IPEX-Bank an. Erstmals am 23.03.2011 wurde eine Entsprechenserklärung zur Einhaltung der Empfehlungen des PCGK abgegeben. Eventuelle Abweichungen werden seitdem jährlich offengelegt und erläutert.
Die KfW IPEX-Bank ist seit dem 01.01.2008 eine rechtlich selbstständige 100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe. In ihrem Regelwerk (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse und Geschäftsordnung für die Geschäftsführer) sind die Grundzüge der Steuerung und Kontrolle durch ihre Organe festgelegt.
Entsprechenserklärung
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank erklären: "Seit der letzten Entsprechenserklärung im März 2024 wurde und wird den Empfehlungen des PCGK - mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen - entsprochen."
Selbstbehalt D&O-Versicherung
Die KfW hat Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungsverträge (sogenannte D&O Versicherung) abgeschlossen, die als Konzernversicherung sowohl die Mitglieder der Geschäftsführung als auch des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank in ihren Versicherungsschutz einschließen. Diese sehen im Berichtszeitraum in Abweichung von Ziffer 4.3.2 PCGK lediglich einen Selbstbehalt bei den D&O-Versicherungsverträgen für die Mitglieder der Geschäftsführung vor, der den Vorgaben von Ziffer 4.3.2 PCGK entspricht. Hintergrund für den nicht bestehenden Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder ist die Tatsache, dass eine große Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf ihre Vergütung verzichtet und somit von der Anwendung eines Selbstbehaltes abgesehen wird.
Delegation auf Ausschüsse
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank sind grundsätzlich lediglich vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig.
Der Kreditausschuss trifft - abweichend von Ziffer 6.1.7 PCGK - abschließende Kreditentscheidungen über Finanzierungen, die eine bestimmte Freigrenze übersteigen. Dies ist aus Praktikabilitäts- und Effizienzgründen geboten. Die Verlagerung von Kreditentscheidungen auf einen Kreditausschuss entspricht dem üblichen Vorgehen bei Kreditinstituten. Sie dient der schnelleren Entscheidung und Bündelung des Sachverstands im Ausschuss.
Besetzung des Aufsichtsrats
Entgegen Ziffer 6.2.1. PCGK sind unter den vom Bund zu bestimmenden zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats Frauen und Männer nicht zu gleichen Teilen vertreten. Insgesamt ermöglicht das Plenum eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Geschäftsverteilung
Die Geschäftsführung hat sich nach Anhörung des Aufsichtsrats und mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem die Zusammenarbeit in der Geschäftsleitung regelt.
Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Geschäftsführung und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle der KfW IPEX-Bank eng zusammen. Mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats hält die Geschäftsführung, insbesondere ihre Vorsitzende, regelmäßig Kontakt. Die Geschäftsführung erörtert mit dem Aufsichtsrat wichtige Fragen der Unternehmensführung und -strategie. Bei wichtigem Anlass informiert die Vorsitzende des Aufsichtsrats den Aufsichtsrat und beruft erforderlichenfalls eine außerordentliche Sitzung ein.
Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat im Berichtsjahr umfassend über alle für die KfW IPEX-Bank relevanten Fragen des Unternehmens, insbesondere betreffend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage, das Risikomanagement, die Risikokultur, das Risikocontrolling, die Compliance, die Vergütungssysteme und die allgemeine Geschäftsentwicklung unterrichtet sowie die strategische Ausrichtung mit dem Aufsichtsrat erörtert.
Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführung führen die Geschäfte der KfW IPEX-Bank mit der Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsperson nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführer sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsführung regelt ein Geschäftsverteilungsplan. Im Berichtsjahr stellte sich die Zuständigkeit der Mitglieder der Geschäftsführung wie folgt dar:
| ― |
Frau Belgin Rudack: Leiterin des Bereichs Finanzen, IT, Produkte und Stab (Vorsitzende/CEO sowie CFO) |
| ― |
Herr Andreas Ufer: Leiter des Bereichs Transportsektoren, Syndizierung und Treasury |
| ― |
Herr Dr. Velibor Marjanovic: Leiter des Bereichs Industriesektoren |
| ― |
Frau Claudia Schneider: Leiterin des Bereichs Risikosteuerung und Compliance |
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind dem Unternehmensinteresse der KfW IPEX-Bank verpflichtet, dürfen bei ihren Entscheidungen persönliche Interessen nicht verfolgen und unterliegen während ihrer Tätigkeit für die KfW IPEX-Bank einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Die Mitglieder der Geschäftsführung müssen auftretende Interessenkonflikte dem Gesellschafter und dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen. Im Berichtsjahr ist kein derartiger Fall aufgetreten.
Die KfW IPEX-Bank hat sich eine Zielgröße für den Frauenanteil auf Teamleitungsebene in Höhe von 40,5 % und eine Zielgröße für den Frauenanteil auf Abteilungsleitungsebene in Höhe von 40% gegeben, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erlangen.
Zum 31.12.2024 betrug der Frauenanteil in der oberen Führungsebene (d. h. in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung) für Abteilungsleitende 33,3 % 21) und für Teamleitende 34,9 %.
Die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung beträgt 50 % und soll bis zum 30.06.2027 erreicht werden. Zum 31.12.2024 betrug der Frauenanteil in der Geschäftsführung 50,0 %.
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 3 Drittelbeteiligungsgesetz einen obligatorischen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens.
Nach dem Gesellschaftsvertrag der KfW IPEX-Bank gehören dem Aufsichtsrat neun Mitglieder an: zwei Vertreter der KfW, zwei Vertreter des Bundes - davon ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz - zwei Vertreter der Industrie sowie drei Vertreter der Arbeitnehmer. Die Interessen der Arbeitnehmer werden entsprechend den Vorgaben des Drittelbeteiligungsgesetzes auf der Ebene des Plenums durch die drei Arbeitnehmervertreter gewahrt.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse soll der Vorsitz im Aufsichtsrat von einem Vertreter der KfW wahrgenommen werden. Dieser Vorgabe wird mit Frau Christiane Laibach entsprochen. Im Berichtsjahr waren im Aufsichtsrat per 31.12.2024 vier Frauen vertreten. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt 44,4 % und soll bis zum 30.06.2027 erreicht werden. Derzeit wird diese Zielgröße erfüllt.
Mitglied des Aufsichtsrats darf nach der an die Anforderungen des § 25d Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) angepassten Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse unter anderem nicht sein, wer in einem Unternehmen Geschäftsleiter ist und zugleich in mehr als zwei Unternehmen Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist oder wer in mehr als vier Unternehmen Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist. Ferner sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Organ- oder Beraterfunktion bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind diesen Empfehlungen im Berichtszeitraum nachgekommen. Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt werden. Dies ist im Kreditausschuss bei der Bewilligung von Krediten durch Enthaltung von Mitgliedern bei der Abstimmung in einem Fall erfolgt. Im Berichtsjahr hat kein Mitglied des Aufsichtsrats an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um seine Beratungs- und Überwachungstätigkeit effizienter wahrnehmen zu können, hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:
Der Präsidialausschuss ist für Personalangelegenheiten und die Grundsätze der Unternehmensführung sowie - soweit erforderlich - für die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen zuständig.
Der Vergütungskontrollausschuss ist für die Überwachung der Vergütungen und die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Geschäftsführern und Mitarbeitern zuständig.
Der Risikoausschuss ist zuständig für die Behandlung von Risikoangelegenheiten. Insbesondere berät er den Aufsichtsrat zu den Themen der Risikobereitschaft und Risikostrategie.
Der Kreditausschuss ist für die Behandlung von Kreditangelegenheiten zuständig und entscheidet abschließend über sämtliche Kreditangelegenheiten, für die die Geschäftsführung gemäß Gesellschaftsvertrag und/oder Geschäftsordnung für die Geschäftsführer der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Der Prüfungsausschuss ist für Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements zuständig sowie für die Vorbereitung der Erteilung des Prüfungsauftrags und die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Er erörtert die Quartalsberichte sowie den Jahresabschluss in Vorbereitung auf die Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig. Der Aufsichtsrat hat das Recht, die den Ausschüssen übertragenen Kompetenzen jederzeit zu ändern und zu widerrufen - mit Ausnahme der Kompetenzen des Vergütungskontrollausschusses.
Über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht. Eine Übersicht über die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse findet sich auf der Internetseite der KfW IPEX-Bank.
Gesellschafter
Am Grundkapital der KfW IPEX-Bank ist die KfW Beteiligungsholding GmbH zu 100 % als Gesellschafterin beteiligt. Diese wiederum ist zu 100 % eine Tochter der KfW. Die Gesellschafterversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur ausschließlichen Zuständigkeit überwiesen sind, insbesondere für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Festlegung des Betrags, der für die leistungsbezogene variable Vergütung innerhalb der Gesellschaft zur Verfügung steht, für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Vertreter der Arbeitnehmer sind, und der Geschäftsführung, für deren Entlastung sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers.
Aufsicht
Die KfW IPEX-Bank unterliegt seit ihrer Ausgründung in vollem Umfang dem KWG. Mit Zulassungsbescheid vom 18.12.2007 bzw. 18.05.2015 hat die BaFin die Eignung der IRBA-Ratingsysteme Corporates, Banken und Länder anerkannt bzw. die Verwendung der IRBA-Ratingsysteme für Projekt-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen des Teilbereichs Spezialfinanzierungen für die KfW IPEX-Bank genehmigt. Für die Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken verwendet die Bank den Standardansatz. Aufgrund der Sondersituation der KfW (die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 KWG kein Kreditinstitut ist) besteht eine Finanzholding-Gruppe im Sinne von § 10a KWG in Verbindung mit Artikel 11 ff. CRR, der die KfW Beteiligungsholding GmbH gemäß § 2f Absatz 1 i. V. m. Absatz 3 KWG als übergeordnetes Unternehmen vorsteht. Als nachgeordnete Unternehmen hat die KfW Beteiligungsholding GmbH die KfW IPEX-Bank und die KfW IPEX-Bank Asia Ltd. in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen.
Einlagensicherung
Die KfW IPEX-Bank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken (EdB).
Transparenz
Die KfW IPEX-Bank stellt auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen zur Gesellschaft und zum Jahresabschluss zur Verfügung. Die Unternehmenskommunikation informiert zudem regelmäßig über aktuelle Unternehmensentwicklungen. Die jährlichen Corporate-Governance-Berichte unter Einschluss der Entsprechenserklärungen zum PCGK werden dauerhaft auf der Internetseite der KfW IPEX-Bank veröffentlicht.
Risikomanagement
Risikomanagement und Risikocontrolling sind zentrale Aufgaben der Gesamtbanksteuerung in der KfW IPEX-Bank. Die Geschäftsführung setzt über die Risikostrategie den Rahmen der Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Risikoappetit und Risikotragfähigkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass die KfW IPEX-Bank ihre besonderen Aufgaben bei einem angemessenen Risikoprofil nachhaltig und langfristig erfüllt. Im monatlichen Risikobericht an die Geschäftsführung sowie in regelmäßig tagenden, internen Gremien wird die Gesamtrisikosituation der Bank umfassend analysiert und dokumentiert sowie über risikorelevante Maßnahmen entschieden. Der Aufsichtsrat wird über die Risikosituation regelmäßig informiert: schriftlich auf Monatsbasis sowie ausführlich in quartalsweise stattfindenden Sitzungen.
Compliance
Der Erfolg der KfW IPEX-Bank hängt maßgeblich vom Vertrauen der Gesellschafterin, Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in ihre Leistungsfähigkeit und vor allem auch in ihre Integrität ab. Dieses Vertrauen basiert nicht zuletzt auf der Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln. Im Rahmen der Compliance-Organisation existieren in der KfW IPEX-Bank insbesondere Vorkehrungen zur Wertpapier-Compliance, zur regulatorischen Compliance, zu Finanzsanktionsbestimmungen sowie zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Entsprechend bestehen verbindliche Regelungen und Prozesse, die die gelebten Wertmaßstäbe und die Unternehmens- sowie die Risikokultur (und als Teil davon die Kreditrisikokultur) beeinflussen und kontinuierlich entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Marktanforderungen angepasst und weiterentwickelt werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW IPEX-Bank finden regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Schulungen) statt.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Aufsichtsrat hatte am 22.03.2023 der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Prüfungsauftrag - vorbehaltlich der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung - erteilt. Die Gesellschafterversammlung der KfW IPEX-Bank hat ebenfalls am 22.03.2023 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 bestellt. Mit der Abschlussprüferin wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über alle möglicherweise während der Durchführung der Abschlussprüfung auftretenden, für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich unterrichtet wird. Ergänzend wurde vereinbart, dass die Abschlussprüferin den Ausschussvorsitzenden informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn sie bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung zum PCGK darstellen. Eine Unabhängigkeitserklärung des Wirtschaftsprüfers wurde eingeholt.
Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat hat bisher regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Seit Inkrafttreten des § 25d Absatz 11 KWG am 01.01.2014 ist der Aufsichtsrat zu einer jährlichen Evaluation des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung verpflichtet. Die aktuelle Evaluation des Aufsichtsrats wurde anhand strukturierter Fragebögen im 4. Quartal 2024 durchgeführt. Das Gesamtergebnis der Prüfung entspricht der Note 1,5. Auf Basis der Selbstevaluation des Aufsichtsrats lässt sich kein zwingender und akuter Handlungsbedarf ableiten. Die Evaluation der Geschäftsführung wurde Ende 2024 angestoßen und wird im 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Nachhaltigkeit
Die KfW IPEX-Bank als Teil der KfW Bankengruppe verfolgt eine nachhaltige Unternehmensführung entsprechend der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und trägt damit zur Erreichung der UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) sowie zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens und des Kunming-Montreal Abkommens zum weltweiten Schutz der Artenvielfalt bei. Die strategischen Bemühungen der KfW Bankengruppe im Bereich Sustainable Finance waren bis Ende 2024 unter Mitarbeit der KfW IPEX-Bank - vor allem im Projekt "tranSForm" gebündelt. Darüber hinaus wird aktuell im Projekt "BioDiv-Roadmap" eine konzernweite Biodiversitätsstrategie erarbeitet. Wesentliche Elemente von tranSForm sind weiterhin der Ausbau des Wirkungsmanagements, die Sicherung der 1,5 °C-Kompatibilität der KfW-Finanzierungen, der Aufbau eines Treibhausgas-Accountings, die noch stärkere Berücksichtigung von ESG-Risikofaktoren im Risikomanagement der KfW sowie die Umsetzung regulatorischer Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung. In diesem Kontext stellt die KfW IPEX-Bank als Teil der KfW Bankengruppe die Weichen für ein Kerngeschäft, das messbar auf die UN-Nachhaltigkeitsziele einzahlt und kompatibel mit den Pariser Klimaschutzzielen ist. Das Engagement der KfW IPEX-Bank ist bezüglich ihrer nachhaltigen Wirkungen, Chancen und Risiken integraler Bestandteil des konzernweiten "Zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts" der KfW als Mutterunternehmen und des KfW-Konzerns in enger Anlehnung an den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einem ergänzenden Bericht über die zusätzlich für Nachhaltigkeitsratings erforderlichen Informationen. Der "Zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht" für das Geschäftsjahr 2024 ist im Finanzbericht für den KfW-Konzern integriert.
Steuergerechtigkeit
Die KfW IPEX-Bank hat ihre Steuerfunktion mittels eines Service Level Agreements an die KfW ausgelagert. Über dieses Auslagerungsverhältnis gelten die steuerlichen Regelungen der KfW Bankengruppe für die KfW IPEX-Bank unmittelbar. Das vollumfängliche Einhalten aller nationalen und internationalen Steuergesetze ist für die KfW Bankengruppe Teil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Sowohl in ihrem Steuerleitbild als auch in ihrem Verhaltenskodex verpflichtet sich die KfW Bankengruppe, fristgerecht Steuern zu entrichten und sämtliche Steuerpositionen transparent und nachvollziehbar darzulegen. Damit agiert sie als verantwortungsbewusste Steuerzahlerin, die im Einklang mit nationalen und internationalen Steuergesetzen einen fairen Beitrag für die Gesellschaft leistet. Die KfW Bankengruppe entwickelt oder unterstützt keine Steuermodelle, die ausschließlich der Erzielung von Steuervorteilen oder Steuereinsparungen dienen. Insbesondere entwirft, verwendet oder unterstützt die KfW Bankengruppe keine künstlichen Steuerkonstruktionen. Die KfW Bankengruppe pflegt einen offenen, transparenten und kooperativen Umgang mit in- und ausländischen Steuerbehörden. Die Grundlagen der Steuerpolitik in der KfW Bankengruppe sind im Steuerleitbild der Konzernsteuerrichtlinie verankert, die in Form einer Arbeitsanweisung für die gesamte KfW Bankengruppe gilt. Hier ist neben dem genannten Steuerleitbild auch das Tax-Compliance-Management-System (TCMS) der KfW Bankengruppe beschrieben. 2022 hat eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Angemessenheit und Wirksamkeit des TCMS der KfW Bankengruppe bestätigt. Die KfW Bankengruppe kommt den Vorgaben der EU-Richtlinie DAC 6 zur Steuergerechtigkeit sowie ihren Mitteilungspflichten nach dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ordnungsgemäß nach.
Vielfalt und Chancengerechtigkeit / Inklusion
Für die KfW IPEX-Bank sind Vielfalt und Chancengleichheit eine Selbstverständlichkeit: Niemand darf aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden. Dies wird unter anderem im Code of Conduct der KfW IPEX-Bank festgehalten sowie in verbindlichen Zielquoten für ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen auf allen Führungsebenen. Um ihr Engagement für eine vielfältige Belegschaft zu untermauern, bekennt sich die KfW IPEX-Bank seit 2020 zur Charta der Vielfalt und setzt diese durch interne und externe Maßnahmen um. Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung orientiert sich die KfW IPEX-Bank am Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mobiles Arbeiten / Beruf und Familie
Die Balance zwischen Beruf und Privatleben ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und die Teilnahme am Arbeitsleben der Beschäftigten. Dieser Ansatz ist für die KfW IPEX-Bank Grundlage ihrer strategisch angelegten, familienbewussten Personalpolitik. Die KfW IPEX-Bank ermöglicht es ihren Beschäftigten, Arbeit und Privatleben in individuellen Rollen- und Lebensmodellen bestmöglich miteinander zu verbinden. Sie bietet ihnen dazu ein breites Spektrum an Teilzeitmodellen an sowie vielfältige Möglichkeiten für mobile Arbeit im In- sowie europäischen Ausland.
Vergütung / Entgeltgleichheit
Auf die Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten der KfW IPEX-Bank finden die Tarifverträge für das öffentliche und private Bankgewerbe (VÖB) Anwendung (Einordnung in Tarifgruppen). Die Arbeitsverträge der außertariflich Beschäftigten enthalten Regelungen, die die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Manteltarifvertrags VÖB (insbesondere Arbeitszeit, Urlaub) abbilden, so dass ein kohärentes Entgeltniveau gewährleistet ist. Begleitet werden die Regelungen in der KfW IPEX-Bank durch eine Betriebsvereinbarung. Die KfW IPEX-Bank bekennt sich ausdrücklich zu fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergütungsgrundsätzen und zu ebensolchen Beurteilungsprozessen. Seit 2018 können alle Beschäftigten der KfW IPEX-Bank ihren individuellen Auskunftsanspruch nach § 10 des Entgelttransparenzgesetzes geltend machen. Auch bei der Beauftragung von Dienstleistungen wird bei der Vergabe des Auftrags durch die KfW IPEX-Bank sichergestellt, dass die geltenden kollektivrechtlichen sowie gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung der Dienstleister beachtet werden.
Vergütung der Geschäftsführung
Das Vergütungssystem für die Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank zielt darauf ab, die Mitglieder der Geschäftsführung entsprechend ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen angemessen zu vergüten und die individuelle Leistung sowie den Erfolg des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Geschäftsführerverträge sind auf der Grundlage der vom Bundeskabinett beschlossenen Grundsätze für die Anstellung der Vorstandsmitglieder bei den Kreditinstituten des Bundes in der Fassung von 1992 aufgestellt und seitdem auf Grundlage gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben wie zum Beispiel der Institutsvergütungsverordnung weiterentwickelt worden. Der PCGK wie auch weitere einschlägige Gesetzesvorgaben werden bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.
Vergütungsbestandteile
Die Vergütung der Geschäftsführung setzt sich zusammen aus einem festen jährlichen Grundgehalt sowie einer variablen, leistungsorientierten Tantieme. Alle Verträge richten sich an § 25a Absatz 5 KWG in Verbindung mit der Institutsvergütungsverordnung (IVV) aus. Die Festsetzung der variablen, leistungsorientierten Tantieme erfolgt auf Basis einer zum Ende eines jeden Jahres von der Gesellschafterversammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats mit der Geschäftsführung abzuschließenden Zielvereinbarung. Diese enthält neben finanziellen, quantitativen und qualitativen Zielen auf Ebene der Gruppe bzw. des Unternehmens auch Bereichs- und individuelle Ziele für jedes Mitglied der Geschäftsführung. Die über die Zielerreichung bemessene leistungsorientierte Tantieme wird in den Folgejahren gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben jeweils anteilig direkt ausbezahlt bzw. gemäß den Regelungen der IVV zurückbehalten. Die zurückbehaltenen variablen Vergütungsbestandteile kommen anteilig über den gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben vereinbarten Zurückbehaltungszeitraum zur Auszahlung, sofern die diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Über den Zurückbehaltungszeitraum hinaus sind in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung sowie von möglichem Fehlverhalten Malusbuchungen bis hin zum vollständigen Entfall sämtlicher zurückbehaltener Ansprüche möglich.
Zusammenfassung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitglieder
|
2024
TEUR |
2023
TEUR |
Veränderung
TEUR |
|
| Mitglieder der Geschäftsführung | 1.898 | 1.911 1) | -13 |
| Aufsichtsratsmitglieder | 171 | 187 | -16 |
| Gesamt | 2.069 | 2.098 | -29 |
1) Die Bezüge beziehen sich auf die
Vorjahresbezüge der im Geschäftsjahr aktiven
Geschäftsführer.
Vergütungsbericht
Der folgende Abschnitt beschreibt die Grundstruktur der Vergütungssystematik von Geschäftsführung und Aufsichtsrat und stellt die individuellen Vergütungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat dar. Die Höhe der Vergütungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sind im Anhang des Jahresabschlusses dargestellt.
Für die Auszahlung der leistungsorientierten Tantiemen der Geschäftsführung ab dem Geschäftsjahr 2015 und für nachfolgende Geschäftsjahre gelten die an die entsprechenden Vorgaben der IVV angepassten Regelungen. Demnach werden 60% der leistungsorientierten Tantieme zurückgestellt und über den gemäß IVV geforderten Auszahlungszeitraum gestreckt. Jede "Jahrestranche" des Auszahlungsverlaufs (ebenfalls die 40-prozentige Tranche der "Sofortauszahlung") unterteilt sich in zwei Komponenten: Jeweils 50 % einer "Jahrestranche" entfallen auf die "Barkomponente" und die verbleibenden 50 % auf die "Nachhaltigkeitskomponente". Die Nachhaltigkeitskomponente wird in der Form ausgestaltet, dass sie im Gegensatz zur Barkomponente eine nochmalige "Haltefrist" von einem weiteren Jahr berücksichtigt, bevor sie zur Auszahlung kommt.
Die Nachhaltigkeitskomponente beinhaltet weiterhin die Möglichkeit, dass der "Wert" dieses Teils der variablen Vergütung im Auszahlungsverlauf steigt oder sinkt. Sowohl die Bar- als auch die Nachhaltigkeitskomponente können in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung vollständig entfallen.
Die folgende Übersicht stellt die Gesamtvergütung, getrennt nach festen und variablen Vergütungsbestandteilen und sonstigen Bezügen sowie die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für die einzelnen Geschäftsführungsmitglieder dar. Zudem ist das jeweilige Bonuskonto aufgeführt, das die zurückgestellten leistungsorientierten Tantiemebestandteile beinhaltet.
Jahresvergütung der im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder der Geschäftsführung und Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in den Jahren 2024 und 2023 in TEUR 1 )
| Gehalt | Variable Vergütung 2) | Sonstige Bezüge 3) | ||||
|
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
|
| Belgin Rudack (Vorsitzende der Geschäftsführung) | 430 | 410 | 29 | - | 12 | 95 |
| Velibor Marjanovic | 430 | 410 | 36 | 12 | 12 | 18 |
| Claudia Schneider | 430 | 410 | 33 | 59 | 2 | 3 |
| Andreas Ufer | 430 | 410 | 34 | 61 | 20 | 24 |
| Gesamt | 1.720 | 1.638 | 132 | 132 | 46 | 141 |
| Gesamt | "Bonuskonto" 4) | Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | ||||
|
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
|
| Belgin Rudack (Vorsitzende der Geschäftsführung) | 471 | 505 | 247 | 146 | 417 | 382 |
| Velibor Marjanovic | 478 | 440 | 215 | 159 | 407 | 293 |
| Claudia Schneider | 465 | 471 | 183 | 143 | 323 | 138 |
| Andreas Ufer | 483 | 495 | 184 | 144 | 49 | 98 |
| Gesamt | 1.898 | 1.911 | 829 | 592 | 1.196 | 911 |
1) Aus rechnerischen Gründen können in
der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten.
2) Die variable Vergütung bezieht sich auf
Auszahlungen leistungsorientierter Tantieme für die
Tätigkeit als Geschäftsführer und betrifft
auch aufgeschobene Tantiemebestandteile aus Vorjahren.
3) Die Darstellung erfolgt in Analogie der
Zahlen im Anhang gemäß § 285 Abs. 9 HGB
ohne Arbeitgeberleistungen nach dem
Sozialversicherungsgesetz.
Diese betragen 2024 insgesamt 59 TEUR (Vorjahr: 62
TEUR). Die sonstigen Bezüge betreffen Bezüge
für Dienstwagennutzung und Versicherungsbeiträge
sowie jeweils darauf entfallende Steuern. Zudem ist im
Vorjahr eine einmalige vertragliche Zahlung enthalten.
4) Das Bonuskonto enthält neben den
vorgetragenen Ansprüchen der leistungsorientierten
Tantiemen aus den Vorjahren zudem die Rückstellung
für die Tantiemen für das Geschäftsjahr
2024.
Zuständigkeit
Die Gesellschafterversammlung berät über das Vergütungssystem für die Geschäftsführung einschließlich der Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Sie beschließt das Vergütungssystem nach Anhörung des Aufsichtsrats. Die letzte Überprüfung der Angemessenheit fand am 12.12.2024 durch den Vergütungsbeauftragten der KfW statt.
Vertragliche Nebenleistungen
Zu den sonstigen Bezügen zählen im Wesentlichen die vertraglichen Nebenleistungen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank haben Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die durch die private Nutzung des Dienstwagens veranlassten Kosten werden entsprechend den geltenden Steuervorschriften von den Mitgliedern der Geschäftsführung getragen.
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in einer Gruppenunfallversicherung versichert. Für die Mitglieder der Geschäftsführung besteht im Hinblick auf die mit der Organtätigkeit verbundenen Risiken eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) und eine ergänzende Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungen sind als Gruppenversicherung ausgestaltet. Es besteht ein Selbstbehalt bei den D&O-Versicherungsverträgen von 10 % für die Mitglieder der Geschäftsführung. Mitglieder der Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank sind im Rahmen ihrer Tätigkeit auch in die von der KfW als Gruppenversicherung abgeschlossene Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Beschäftigte einbezogen.
Unter sonstige Bezüge fallen nicht die Vergütungen für die Ausübung von Mandaten und Nebentätigkeiten, die ein Mitglied der Geschäftsführung mit Zustimmung der zuständigen Gremien der KfW IPEX-Bank außerhalb des Konzerns wahrnimmt. Diese Bezüge stehen den Mitgliedern der Geschäftsführung in vollem Umfang persönlich zu. Im Jahr 2024 haben die Mitglieder der Geschäftsführung keine Vergütungen aus Konzernmandaten erhalten.
Den Mitgliedern der Geschäftsführung ist es wie allen Mitarbeitern freigestellt, an der Deferred Compensation, einer betrieblichen Zusatzversorgung durch Entgeltumwandlung, teilzunehmen.
Die vertraglichen Nebenleistungen beinhalten ferner die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen an von Mitgliedern der Geschäftsführung bewohnten Immobilien; diese Leistungen werden nicht als sonstige Bezüge, sondern als Sachaufwand ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 sind wie im Vorjahr keine Kosten für Sicherheitsmaßnahmen angefallen.
Darüber hinaus umfassen die vertraglichen Nebenleistungen die Arbeitgeberleistungen nach dem Sozialgesetzbuch; diese sind analog zu den Zahlen im Anhang des Jahresabschlusses (§ 285 Nummer 9 HGB) nicht in den sonstigen Bezügen enthalten. Die vertraglichen Nebenleistungen unterliegen, soweit sie nicht steuerfrei gewährt werden können, als geldwerter Vorteil der Versteuerung durch die Mitglieder der Geschäftsführung.
Im Jahr 2024 bestanden keine Organkredite an die Mitglieder der Geschäftsführung.
Ruhegehaltsansprüche und sonstige Leistungen für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens
Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 6 des Gesellschaftsvertrages der KfW IPEX-Bank soll die Bestellung eines Mitglieds der Geschäftsführung nicht über die Vollendung des gesetzlichen Rentenalters hinausgehen. Die Mitglieder der Geschäftsführung haben nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze und des Ablaufs des Geschäftsführerdienstvertrags einen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Mitglieder der Geschäftsführung haben ferner einen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen, wenn das Dienstverhältnis wegen dauernder Dienstunfähigkeit endet.
Die Versorgungszusagen orientieren sich sowohl für die Versorgung der Geschäftsführungsmitglieder als auch der Hinterbliebenen an den vom Bundeskabinett beschlossenen Grundsätzen für die Anstellung von Vorstandsmitgliedern bei den Kreditinstituten des Bundes in der Fassung von 1992. Der PCGK wird bei der Ausgestaltung der Geschäftsführerdienstverträge berücksichtigt.
Entsprechend den Hinweisen des PCGK regeln die Geschäftsführerdienstverträge, dass Zahlungen an ein Mitglied der Geschäftsführung aufgrund vorzeitiger Beendigung der Geschäftsführertätigkeit, inklusive Nebenleistungen nicht mehr als den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages, höchstens jedoch den Wert von zwei Jahresvergütungen betragen. Sind die für die nach Beendigung der Tätigkeit verbleibende Restlaufzeit des Geschäftsführerdienstvertrags vorgesehenen Leistungen geringer als zwei Jahresvergütungen, ist die Zahlung auf den niedrigeren Betrag begrenzt. Als variable Vergütung wird in beiden Fällen der Durchschnitt der für die letzten beiden Geschäftsjahre gezahlten variablen Tantieme und der voraussichtlich für das Jahr der vorzeitigen Beendigung zu zahlenden variablen Tantieme angesetzt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung (insbesondere gemäß § 626 BGB) ist eine Abfindung grundsätzlich ausgeschlossen.
Grundsätzlich beträgt der maximale Ruhegehaltsanspruch der Mitglieder der Geschäftsführung 49 % der zuletzt gezahlten Bruttogehälter. Der Ruhegehaltsanspruch erhöht sich über einen individuell abgestimmten Zeitraum mit jedem vollendeten Dienstjahr um einen festen Prozentsatz bis zum Erreichen des maximalen Ruhegehaltsanspruchs.
Wird der Dienstvertrag eines Mitglieds der Geschäftsführung nach § 626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt oder deshalb nicht verlängert, entfallen die Ruhegehaltsansprüche nach den von der Rechtsprechung zum Dienstvertrag entwickelten Grundsätzen. Überwiegend ist vertraglich geregelt, dass ein Abschlag von 15 % auf die Ruhegehaltsansprüche vorzunehmen ist, wenn der Dienstvertrag eines Mitglieds der Geschäftsführung nach § 626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt oder deshalb nicht verlängert wird, und dass darüber hinaus die Ruhegehaltsansprüche in besonders gravierenden Fällen bei Kündigung vollständig entfallen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Ruhegehälter an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung in Höhe von 900 TEUR (Vorjahr: 702 TEUR) gezahlt.
Es wurden aufgeschobene leistungsorientierte Tantiemen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung, die im Geschäftsjahr nicht aktiv tätig waren, in Höhe von 78 TEUR geleistet (Vorjahr 24 TEUR). Das Bonuskonto beläuft sich zum 31.12.2024 auf 64 TEUR (Vorjahr 31 TEUR).
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen wurden zum Ende des Geschäftsjahres 2024 21.198 TEUR zurückgestellt (Vorjahr: 22.127 TEUR).
Die Leistungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bzw. ihre Hinterbliebenen zeigt nachfolgende Übersicht:
Leistungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bzw. ihre Hinterbliebenen
| Anzahl | Ruhegehälter | Anzahl | ||||
|
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
|
| Ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung | 5 | 5 | 900 | 702 | 2 | 1 |
| Hinterbliebene | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 5 | 5 | 900 | 702 | 2 | 1 |
| Auszahlung aufgeschobene leistungsorientierte Tantieme | Anzahl | Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen | ||||
|
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
2024
TEUR |
2023
TEUR |
|
| Ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung | 78 | 24 | 5 | 5 | 21.198 | 22.127 |
| Hinterbliebene | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 78 | 24 | 5 | 5 | 21.198 | 22.127 |
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung, deren Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt. Unverändert beträgt die jährliche Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds 22.000 EUR netto und die der Aufsichtsratsvorsitzenden 28.600 EUR netto.
Bei unterjähriger Mitgliedschaft erfolgt die Vergütung anteilig.
Ferner erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von jeweils 1.000 EUR netto. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Anspruch auf die Erstattung der ihnen bei der Erfüllung ihres Amtes entstandenen Reisekosten und sonstiger Auslagen in angemessener Höhe.
Die Vertreter der KfW im Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank verzichten seit dem 01.07.2011 - einem grundsätzlichen und unbefristeten Beschluss des Vorstands der KfW zum Verzicht auf Vergütungen bei konzerninternen Mandaten entsprechend - auf die Vergütung und die Sitzungsgelder.
Einzelheiten zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen; Reisekosten und sonstige Auslagen wurden gegen Nachweis erstattet und sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
Tabelle Vergütung der Aufsichtsräte für 2024:
Vergütung der Aufsichtsräte für 2024 in EUR
| Mitglied | Zeitraum | Jahresvergütung netto | Sitzungsgelder netto 1) | Gesamt (netto) |
| Frau Laibach 2) | 01.01. - 31.12.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Dr. Peiß 2) | 01.01. - 31.12.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Giegold 2) | 01.01. - 15.11.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Thoms 2) | 01.01. - 31.12.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Kluttig 2) | 04.12. - 31.12.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Dr. Rupp | 01.01. - 30.09.2024 | 16.500,00 | 13.000,00 | 29.500,00 |
| Frau Helke | 01.10. - 31.12.2024 | 5.500,00 | 4.000,00 | 9.500,00 |
| Frau Freitag | 01.01. - 31.12.2024 | 22.000,00 | 11.000,00 | 33.000,00 |
| Herr Knittel | 01.01. - 31.12.2024 | 22.000,00 | 9.000,00 | 31.000,00 |
| Herr Koch | 01.01. - 31.12.2024 | 22.000,00 | 13.000,00 | 35.000,00 |
| Frau Schneider | 01.01. - 31.12.2024 | 22.000,00 | 11.000,00 | 33.000,00 |
| Summe | 110.000,00 | 61.000,00 | 171.000,00 |
1) Pro Sitzung 1.000,00 Euro
2) Diese Mitglieder haben auf ihre
Vergütung verzichtet
Vergütung der Aufsichtsräte für 2023 in EUR
| Mitglied | Zeitraum | Jahresvergütung netto | Sitzungsgelder netto 1) | Gesamt (netto) |
| Frau Laibach 2) | 01.01. - 31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Dr. Peiß 2) | 01.01. - 31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Giegold 2) | 16.01. - 31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Thoms 2) | 13.06. - 31.12.2023 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Herr Dr. Pillath 3) | 01.01. - 28.03.2023 | 0,00 | 4.000,00 | 4.000,00 |
| Herr Dr. Rupp | 01.01. - 31.12.2023 | 22.000,00 | 17.000,00 | 39.000,00 |
| Frau Freitag | 01.01. - 31.12.2023 | 22.000,00 | 16.000,00 | 38.000,00 |
| Herr Knittel | 01.01. - 31.12.2023 | 22.000,00 | 11.000,00 | 33.000,00 |
| Herr Koch | 01.01. - 31.12.2023 | 22.000,00 | 15.000,00 | 37.000,00 |
| Frau Schneider | 01.01. - 31.12.2023 | 22.000,00 | 14.000,00 | 36.000,00 |
| Summe | 110.000,00 | 77.000,00 | 187.000,00 |
1) Pro Sitzung 1.000,00 Euro
2) Diese Mitglieder haben auf ihre
Vergütung verzichtet
3) Dieses Mitglied hat auf einen Teil seiner
Vergütung verzichtet
Die angegebenen Beträge sind Nettobeträge und wurden im Berichtsjahr gezahlt.
Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen nicht.
Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen erhalten.
Im Berichtsjahr wurden keine direkten Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht im Hinblick auf die mit der Organtätigkeit als Aufsichtsrat verbundenen Risiken eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) und eine ergänzende Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungen sind als Gruppenversicherung der KfW ausgestaltet. Ein Selbstbehalt ist derzeit nicht vereinbart. Mitglieder des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank sind im Rahmen ihrer Tätigkeit auch in die als Gruppenversicherung von der KfW abgeschlossene Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Beschäftigte einbezogen.
Frankfurt, im März 2025
Die Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat
Angaben nach §26a KWG (länderspezifische Berichterstattung)
Länderspezifische Berichterstattung nach § 26a KWG
Die Anforderungen von Artikel 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD IV) wurden mit § 26a KWG in deutsches Recht umgesetzt. Dieser fordert in Verbindung mit § 64r Absatz 15 KWG, eine "Länderspezifische Berichterstattung" vorzunehmen. Mit der folgenden Berichterstattung werden die geforderten Informationen offengelegt:
1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeiten und die geografische Lage der Niederlassungen
2. Umsatz
3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfangenden in Teilzeitäquivalenten
4. Gewinn oder Verlust vor Steuern
5. Steuern auf Gewinn oder Verlust
6. Erhaltene öffentliche Beihilfen
Der Umsatz wurde als operatives Ergebnis ohne Risikovorsorge und Verwaltungsaufwendungen definiert. Die Ermittlung der Angaben erfolgte auf Basis des handelsrechtlichen Einzelabschlusses der KfW IPEX-Bank zum 31.12.2024.
| Land | Firma | Art der Tätigkeit | Geografische Lage der Niederlassungen |
Umsatz
2)
Mio. EUR |
Anzahl Lohn- und Gehaltsempfangende in FTE 1) |
Gewinn vor Steuern
2), 3)
Mio. EUR |
| Deutschland | KfW IPEX-Bank | Export- u. Projektfinanzierung | Frankfurt am Main | 862 | 840 | 531 |
| Großbritannien | KfW IPEX-Bank | Export- u. Projektfinanzierung | London | 13 | 20 | 6 |
| Land |
Steuern auf Gewinn
2), 4)
Mio. EUR |
Erhaltene öffentliche Beihilfen
Mio. EUR |
| Deutschland | 0 | 0 |
| Großbritannien | 1 | 0 |
1) Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfangenden
in Vollzeitäquivalenten wird mit gerundeten Werten
ausgewiesen.
2) Ermittlung erfolgte auf Bruttobasis.
3) Das Jahresergebnis wird aufgrund des im
Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft mit der KfW
Beteiligungsholding GmbH abgeschlossenen
Ergebnisabführungsvertrags vollständig an die
Organträgerin abgeführt, auf deren Ebene die
Ermittlung und Abführung der Steuern erfolgt.
4) Hierbei handelt es sich um steuerliche
Sachverhalte, die außerhalb der ertragsteuerlichen
Organschaft liegen bzw. in der vororganschaftlichen Zeit
begründet sind.
Kapitalrendite
Artikel 90 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD IV) wurde ebenfalls mit § 26a KWG in deutsches Recht umgesetzt.
Per 31.12.2024 beträgt die Kapitalrendite im Sinne von § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG 0,0143 bzw. 1,43 %.
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