GS Entwicklung GmbH & Co. KG

83209 Prien a. Chiemsee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRA 9496
Eingetragen
2.5.2007

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

GS Entwicklung GmbH & Co. KG

Prien am Chiemsee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.561,00 8.608,00
I. Sachanlagen 2.561,00 8.608,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.561,00 8.608,00
B. Umlaufvermögen 310.512,20 276.923,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.792,48 160.038,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 6.792,48 160.038,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 303.719,72 116.885,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 313.073,20 285.531,67

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 94.000,00 94.000,00
I. Festkapitalkonto (Komplementär) 1.000,00 1.000,00
II. Kommandit-Kapital 93.000,00 93.000,00
III. Gesellschafterdarlehen mit EK-Charakter 139.573,87 109.383,74
B. Rückstellungen 18.005,00 37.317,00
1. Steuerrückstellungen 14.005,00 35.817,00
2. sonstige Rückstellungen 4.000,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 61.494,33 44.830,93
1. sonstige Verbindlichkeiten 61.494,33 44.830,93
a. Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 14.261,83 5.556,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 313.073,20 285.531,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der GS Entwicklung GmbH & Co. KG zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

, den

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.10.2012.

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