PSM Service
GmbH
Greiz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.315,01 |
4.065,00 |
| I.
Sachanlagen |
69.315,01 |
4.065,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.856.177,25 |
400.032,95 |
| I.
Vorräte |
1.103.300,00 |
110.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
509.657,39 |
286.882,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
243.219,86 |
3.150,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.925.492,26 |
404.097,95 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.621,12 |
22.065,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.934,70 |
9.333,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.555,82 |
6.399,13 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
|
15.000,00 |
| C.
Einlagen stiller Gesellschafter |
1.502.260,02 |
|
| D.
Rückstellungen |
9.485,20 |
8.753,06 |
| E.
Verbindlichkeiten |
379.125,92 |
358.279,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.925.492,26 |
404.097,95 |
Anhang
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma PSM Service GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff HGB in Kontoform aufgestellt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung auf Zugänge erfolgte zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht niedrigere
Wertansätze gegeben waren.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsprosten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten in der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Greiz, den 21.04.2010
gezeichnet:
Herr Enrico Orosz
Geschäftsführer
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