Blum GmbH
Melle
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011
BLUM GMBH, MELLE
A K T I V A
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
160.458,00 |
170.637,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
159.536,00 |
169.560,00 |
| II.
Sachanlagen |
322,00 |
477,00 |
| III.
Finanzanlagen |
600,00 |
600,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.400.190,49 |
3.183.446,05 |
| I.
Vorräte |
22.839,48 |
20.986,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.313.516,57 |
3.126.056,01 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
63.834,44 |
36.403,64 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
10.946,10 |
12.960,00 |
|
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER
VERMÖGENSVERRECHNUNG
|
0,00 |
11.594,52 |
|
2.571.594,59 |
3.378.637,57 |
P A S S I V A
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
1.036.908,19 |
1.036.908,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
225.000,00 |
225.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.313.459,23 |
1.313.459,23 |
| III.
Verlustvortrag |
-501.551,04 |
-501.551,04 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
508.000,00 |
522.929,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
1.026.686,40 |
1.818.800,38 |
|
2.571.594,59 |
3.378.637,57 |
BLUM
GMBH, MELLE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011
A. Allgemeine Angaben
Die Blum GmbH hat den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den
relevanten Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Blum
GmbH ist gemäß § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Seit dem 19. November 2002 besteht zwischen der Blum
GmbH und der Karl-Heinz Blum KG ein
Gewinnabführungsvertrag. Im Geschäftsjahr wurde
der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von
T€ 380 vollständig an die Karl-Heinz Blum KG
abgeführt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Blum GmbH für das
Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur
Anwendung gekommen:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände werden nach Maßgabe
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Unter den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
Marktwert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert.
Sofern erforderlich werden angemessene
Einzelwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko für die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde darüber hinaus durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen. Forderungen in
Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nominalwert bilanziert.
Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand nach dem
Bilanzstichtag darstellen, sind als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach
der Projected Unit Credit Method unter
Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck. Bei der Festlegung des Rechnungszinses wurde
von der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2
HGB Gebrauch gemacht. Der Rechnungszins (5,14%) entspricht
demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. In die Berechnung wurden darüber hinaus
zukünftige Rentensteigerungen in Höhe von 2,0%
pro Jahr einbezogen. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden
nicht berücksichtigt. Nach den Berechnungen ergibt
sich für die Pensionsrückstellungen ein
Erfüllungsbetrag in Höhe von insgesamt T€
266. Bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen wurde
von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch
gemacht und der verbleibende BilMoG-Umstellungseffekt in
Höhe von 14/15 (T€ 70) vollständig der
Bilanz zugeführt. Der Rückgang ergibt sich
aufgrund des Todes von Karl-Heinz Blum sowie der
Ausgliederung der Verpflichtung gegenüber der Witwe
auf eine Unterstützungskasse.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die
Pensionsrückstellungen mit dem insolvenzgesicherten
Deckungsvermögen saldiert ausgewiesen. Das
Deckungsvermögen ist dabei mit dem Zeitwert in
Höhe von T€ 179 zu bewerten.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
erkennbaren Risiken. Sie sind in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen
nicht.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter i.H.v. T€ 1.075 und betreffen
insbesondere laufende Verrechnungen im Zusammenhang mit
Pachtzahlungen, Umsatzsteuer und der
Ergebnisabführung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben im Wesentlichen eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten sind
101.987,44 EUR durch Grundschulden,
Guthabenverpfändungen und Haftungserklärungen
durch die Blum-Unternehmensgruppe besichert.
D. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen die folgenden
Haftungsverhältnisse:
Aufgrund des sogenannten Haftungsverbundes haftet die
Gesellschaft für die Bankverbindlichkeiten der
Blum-Unternehmensgruppe gegenüber der Hausbank als
Gesamtschuldnerin. Aufgrund der Gegenseitigkeit der
Gesamtschuldnerschaft steht ihr auch das Vermögen der
entsprechenden Unternehmen zur Verfügung. Die
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB belaufen sich
zum Bilanzstichtag auf € 6.612,40. Ein Risiko der
Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen
besteht nicht, da die Gesellschaft ihren
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
Zu den Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Karl-Heinz Blum, Kaufmann (am 27. Mai 2011
verstorben)
Guido Blum, Kaufmann
Sören Blum, Kaufmann
Jeder Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt.
Melle, den 31. Oktober 2012
gez. Guido Blum, Geschäftsführer
gez. Sören Blum, Geschäftsführer
Weitere Angaben zum Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2012
festgestellt.
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