Manka Bau GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Vitus Börgel seit 27.7.2020 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SALI INVEST AGRiegelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017SALI Invest AG An- und Verkauf von Grundstücken, Konzeption, RiegelAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2017der Sali Invest AGA) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der SALI Invest AG, Hauptstr. 38, Riegel a. K., für das Geschäftsjahr 2017 ist gemäß § 264 Abs.1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Das Unternehmen gemäß § 264 la HGB beim Handelsregister Freiburg mit HRB 705123 eingetragen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 31. Dezember eines Jahres. Die Aufstellung eines Abschlusses in Übereinstimmung mit dem HGB erfordert Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten sowie auf Erlöse und Aufwendungen haben können. Die tatsächlichen Ergebnisse können, obwohl die Schätzungen und Annahmen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurden, von den Erwartungen abweichen. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten aus Gründen der Klarheit zusammengefasst wurden, sind sie im Anhang erläutert. B) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Das Anlagevermögen wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei
Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und Waren werden mit den Herstellungskosten, Einzelkosten und angemessenen Anteilen vom Gemeinkosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Im laufenden Geschäftsjahr wurde die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse durch die Hinzurechnung von Verwaltungskosten aus dem laufenden und dem vorigen Geschäftsjahr. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Währungsdifferenzen werden stichtagsbezogen berücksichtigt. Mögliche Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht zu berücksichtigt. Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgte grundsätzlich zu Nominalwerten. Rückstellungen werden unter Beachtung des Grundsatzes der Vorsicht mit den Beträgen gebildet, mit denen die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird. Abzinsungen wurden für die Ermittlung der Gewährleistung vorgenommen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. C) Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen 1) Anlagevermögen Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 EUR wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Sali Invest AG ergeben sich aus beigefügtem Anlagespiegel. Im Anlagevermögen sind Genossenschaftsanteile ausgewiesen. Die Berichtsfirma hat bei der GENO eG (vormals greenVest21 Wohnbaugenossenschaft eG) Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten in Höhe von 60.000,- € gezeichnet. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurden wegen des eingeleiteten Insolvenzverfahrens die Anteile auf 0 % abgewertet. 2) Vorräte Das Vorratsvermögen wird mit den Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Einzelkosten und angemessenen Gemeinkosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte zu Einkaufspreisen - soweit erforderlich wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die erkennbaren Risiken wurden mit angemessenen Abschlägen berücksichtigt. Das Vorratsvermögen des Bilanzpostens "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" wurde zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. In Ausführung befindliche Aufträge beinhalten nach wie vor die Planungsunterlagen aus dem ursprünglichen Bauprojekt. Verschiedene Verwertungsmöglichkeiten wurden beauftragt. Eine Kaufabsicht eines Interessenten liegt vor, die von der Finanzierung des potentiellen Käufers abhängt. 3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen waren nicht zu berücksichtigen. Der Geldeingang hängt von der Außenfinanzierung ab, die durch das Projekt einer Wasseraufbereitungsanlage in Ungarn angestoßen wurde. Zum 31.12.2017 sind folgende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen 2017 werden die Forderungen gegenüber den ehemaligen Vorständen in Höhe von TEuro 234 ausgewiesen, die durch Gerichtsurteil der Sali zugesprochen werden. Die Werthaltigkeit kann nicht abschließend geklärt werden. 4) Rechnungsabgrenzungsposten Es sind vorausbezahlte Versicherungsbeiträge, Vorauszahlungen von Provisionen in Höhe von Euro 40.235,35 (Vorjahr Euro 54.350,98) und abgegrenzte sonstige Beiträge ausgewiesen Euro 1.568,00 (VJ: Euro 3.136). 5) Eigenkapital Das Grundkapital der Sali Invest AG beträgt am Bilanzstichtag € 50.000,00. Die Aktien der Gesellschaft sind eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,00. 6) Genussrechtskapital Das Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter ergibt sich als Differenz zwischen dem gezeichneten Genussrechtskapital und ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Genussrechtskapital. Die Sali Invest AG ist die Emittentin von Genussrechten. Beteiligungen von 4 Typen werden von der Emittentin angeboten:
Die Entwicklung der Genussrechte im Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:
Die Laufzeit der Genussrechtsbeteiligungen ist unbestimmt. Die Mindestvertragsdauer beträgt bei den Genussrechten Typ A und B zehn, bei den Genussrechten Typ C und D fünf volle Jahre. Sowohl die Emittentin als auch der Genussrechtsinhaber können die Beteiligung erstmalig zum Ende der Mindestlaufzeit zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen. Eine Kündigungsfrist von zwei Jahren ist einzuhalten. Zum Zeitpunkt der Kündigung wird das Genussrechtskapital vom Eigenkapital ins Fremdkapital unter Berücksichtigung der Verlustvorträge gebucht. Aus den aktuell abgeschlossenen Verträgen unter der Annahme, dass alle Verträge zum Ablauf der bis jetzt vereinbarten Fristen gekündigt werden, resultieren folgende Fristen und Beträge zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals:
* Beginnend ab dem 01.07.2018 ist der Betrag ohne mögliche Ergebnisbeteiligung angegeben. 7) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
8) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Zum 31.12.2017 sind die unten stehenden Verbindlichkeiten in der Bilanz der SALI Invest AG ausgewiesen:
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor. 9) Vorstand Ins Handelsregister sind eingetragen: 01.01.2017 - 31.12. 2017: Martin Lothar Copony, Die Gesamtbezüge betragen TEuro 160, darin sind keine variablen Vergütungen enthalten. 10) Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind am Bilanzstichtag:
D) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 11) Gesamtleistung Die Gesamtleistung beträgt im Geschäftsjahr TEuro 108 (VJ: Bestandsreduzierung unfertiger Leistung TEuro -150) ausgewiesen.. 12) Sonstige betriebliche Erträge
13) Zinsergebnis Gegenüber den verbundenen Unternehmen wurden Zinsaufwendungen in Höhe von TEuro 33 (VJ: TEuro 95) und Zinserträge in Höhe von EUR TEuro 19,7 gebucht. E) Sonstige Angaben 14) Arbeitnehmer Die Sali Invest AG hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 3,0 (VJ: 3,0) Arbeitnehmer beschäftigt; davon 0,00 Aushilfen (VJ:0,0). 15) Gewinnverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -576.935,06 (VJ: TEuro -736.539,01) aus dem Genussrechtskapital zu entnehmen. Der Verlustvortrag wird in Höhe von 23.469,91 (VJ: 23.469,91) vorgetragen. 16) Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente bestanden zum Bilanzstichtag nicht. F) Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres wurde mit Datum vom 22.02.2018 das rechtskräftige Urteil vom Landgericht Freiburg aus der mündlichen Verhandlung vom 05.12.2017 gegen die ehemaligen Vorstände wegen unberechtigter Abrechnung sowie Bezahlung angeblicher Leistungen und Ansprüche aus Vorstandshaftung zu Gunsten der SALI Invest AG schriftlich begründet. Die sich daraus ergebenden Schadensersatzforderungen in Höhe von TEuro 200 sind im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt. Die Bewertung ist in dieser Höhe allerdings ungewiss. Vom Finanzamt wird derzeit ein Betrag in Höhe von TEUro 40 eingefordert, der nach Meinung des Vorstands sowie des Beraters nicht realistisch ist.
Riegel, den 25.06.2018 Sali Invest AG M. Copony Vorstand Lagebericht 2017SALI Invest AG
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| Vergütungszweck | Betrag netto |
| EUR | |
| Mieten | 19.000,00 |
| Gas, Strom, Wasser | 1.248,74 |
| Versicherungsprämien | 4.412,90 |
| Mitgliedschaftsbeiträge | 911,66 |
| Wartungskosten für Hard- und Software | 7.770,16 |
| Fahrzeug kosten | 8.548,94 |
| Werbekosten (Teilnahme an Messen, Produktion und Druck vom Werbematerial etc.) | 17,13 |
| Repräsentations- und Bewirtungskosten | 3.973,19 |
| Reisekosten Arbeitnehmer und Vorstand | 46.837,44 |
| Verkaufsprovisionen und Werbeaufwand für Geldbeschaffung | 14.499,97 |
| Büro- und Betriebsbedarf | 3.817,82 |
| Fortbildungskosten | 0,00 |
| Rechts- und Beratungskosten | 110.169,72 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 16.075,00 |
| Buchführungskosten | 1.641,75 |
| Fremdleistungen (Beratungskosten bez. Vertrieb, Marketing und Geldbeschaffung) | 37.884,88 |
| Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten | 29.723,58 |
| Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten | 0,00 |
| Beiträge zur Berufsgenossenschaft | 500,00 |
| Reparaturen, Instandhaltung von Betriebsausstattung | 0,00 |
| Geschenke inkl. Steuern | 975,32 |
| Reinigung | 0,00 |
| Freiwillige soziale Aufwendungen | 0,00 |
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 1.096,30 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 13.207,77 |
| Beschaffung der EDV-Software | 824,45 |
| Beschaffung der Anlagevermögensgegenstände | 2.487,29 |
| Nachträgliche Abrechnungen in Verbindung mit dem Projekt "Unser Park" inkl. n. a. VSt | 200.000,00 |
Die tatsächlichen Aufwendungen für Vergütungen lagen in 2017 nicht im Rahmen der geplanten Kosten.
Das Jahresergebnis 2017 beträgt Euro - 576.935,06 (2016: Euro - -736.539,01).
Einem erheblichen Teil der Verlustvorträge liegt nach Meinung der Aufsichtsräte der Sali Invest AG u.a. nicht rechtskonformes Verhalten der ehemaligen Vorstände der Sali Invest AG zugrunde.
Zivilprozessliche Schritte gegen die ehemaligen Vorstände der Sali Invest AG, welche die Rückführung erheblicher Zuwendungen seitens der ehemaligen Vorstände an die Sali Invest AG zur Folge haben, werden weiterhin aufrecht erhalten und wurden zwischenzeitlich erheblich erhöht.
2. Lage
Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor von der Gewinnung von unseren langfristigen Investitionsprojekten sowie der Finanzierung durch ausländische Banken abhängig.
a) Ertragslage
Unsere aktuellen Ertragsquellen waren die Weiterberechnung verauslagter Kosten an Tochterunternehmen unserer Hauptaktionärin sowie Zinsen aus gewährten Darlehen. Umsätze aus der Veräußerung der in der Bilanz aktuell ausgewiesenen Projektierung erwarten wir in den Jahren 2018-2019.
b) Finanzlage
Eine der Voraussetzungen des reibungslosen Geschäftsablaufs ist eine ausreichende und zeitgerechte Finanzierung. 2017 betrug der an die laufenden Zahlungspflichten der SALI Invest AG angepasste Zahlungseingang von Genussrechtsinhabern Euro 251.214,35 (2016: Euro 275.094,36). Zum Ende 2017 verfügte die Gesellschaft über Euro 6.414.903,64 der von Genussrechtsinhaber einbezahlten Kapitalanteile, was eine Minderung um 3,83 % gegenüber Euro 6.169.126,07 im Vorjahr bedeutet.
Die Quote des Eigenkapitals inkl. Genussrechtskapital ist von 58,53 im Vorjahr auf 50,80 gesunken. Ursache dafür ist der Verlust des Jahres 2017 und die gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Finanzschulden haben sich durch die Reduzierung des Investitionsdarlehens zur Finanzierung der Herstellungskosten von TEuro 341 auf TEuro 362 erhöht.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr im Rahmen dieser Verbindlichkeiten Zinsen in Höhe von TEuro 33 geleistet.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit liegt mit TEuro - 543 wesentlich unter dem des Vorjahres in Höhe von TEuro 1.945.
Im Q2 2018 kann die Finanzlage, trotz Forderungen gegen verbundene Unternehmen, über insgesamt € 478.000 als nicht stabil bezeichnet werden.
Zusätzlich zu den € 227.187, die dem Unternehmen gegen die ehemaligen Vorstände Blum/Jalet, erstinstanzlich, zugesprochen wurden, sind weitere 1,1 Mio Euro zu erwarten, die derzeit gerichtlich geltend gemacht werden.
Vermögenslage
Das Aktivvermögen ist bestimmt durch die Reduzierung der unfertigen Erzeugnisse in Höhe von TEuro 600 auf TEuro 450. Die dort ausgewiesenen Kosten der Planungsunterlagen aus dem Projekt "Unser Park", wurden auf den zu erwartenden Veräußerungspreis abgeschrieben.
Das Fremdkapital in Höhe von TEuro 554 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich erhöht.
3. Gesamtaussage
Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr, insbesondere durch nachträgliche Aufwendungen aus dem Projekt, die immer noch aus der Fehlentscheidungen der ehemaligen Geschäftsführung resultieren verschlechtert, obwohl großer Teile der Personal- und Betriebskosten weiterberechnet werden konnten.
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und Vorräte gedeckt.
Um eine positive Entwicklung des Unternehmens zu ermöglichen, werden wir weiterhin in Zukunft die Finanzierung weiterer Projekte durch Optimierung unseres Finanzierungsportfolios forcieren.
Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 2018 und 2019 gegenüber 2017 etwas positiver. Weitere unterstützende Tätigkeiten gegenüber der Muttergesellschaft bieten allerdings derzeit das einzige Wachstumspotential. Daher können als Basis die Betriebs- und Personalkosten in Höhe von 40 % und 50 % durch das aktuelle Engagement gedeckt werden.
1. Risikobericht
Marktrisiken im Geschäftsbereich Immobilien
Die SALI INVEST AG ist im Bereich der Konzeption, Planung, und Projektierung von Wohn- und Gewerbeanlagen für das Mutterunternehmen tätig. diesem Bereich tätige Unternehmen - in erheblichem Maße den typischerweise mit diesem Markt verbundenen Risiken ausgesetzt und insbesondere von den Rahmenbedingungen und der Marktentwicklung des Immobilienmarktes abhängig.
Insbesondere können - wie in der Vergangenheit branchenspezifische Risiken bei dem Mutterunternehmen dadurch eintreten:
• dass sich bei Projektierung und Umsetzung von Bauvorhaben höhere als die geplanten Kosten und/oder unvorhergesehene Zusatzaufwendungen sowie Verkaufsrisiken ergeben und dadurch die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft negativ beeinflusst wird.
• dass sich durch die fehlende Finanzierung des Projektes des Kunden in Ungarn die Darlehensforderungen in Höhe von TEuro 369 nicht in dieser Höhe bzw. verzögert eingetrieben werden können.
Verschlechterung etwaiger Finanzierungsbedingungen kredit-gebender Banken und durch ungünstigere Finanzierungskonditionen sowohl ggf. auf Seiten der Gesellschaft als auch auf Seiten der potenziellen Erwerber Investitions-hemmnisse bzw. Absatzschwierigkeiten und verringerte Erträge der Gesellschaft ergeben könnten;
• dass die aktivierten Planungsunterlagen trotz der Kaufabsicht durch fehlende Finanzierbarkeit nicht oder nur zu schlechteren Konditionen veräußert werden können sich hieraus negative wirtschaftliche Auswirkungen ergeben;
• dass sich die Marktsituation vor Ort durch Aktivitäten von Wettbewerbern nachteilig für die SALI INVEST AG verändert.
• dass die Rückforderungen aus den aktuellen Prozesse in Sachen gegen die ehemaligen Vorstände der Sali Invest AG nicht realisiert werden können sowie unvorhergesehene Kapazitäten binden oder Risiken manipulativer Art der Gegenseite auslösen.
Das Risiko der Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens können wir nicht ausschließen.
Investitionsrisiko
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SALI INVEST AG ist aktuell von der Auftragslage der Muttergesellschaft abhängig.
Risiken im Kapitalanlagebereich
Die Gesellschaft ist als Konzeptionärin eigener Finanzprodukte (Kapitalanlagen) dem Risiko ausgesetzt, dass sie von den Erwerbern der Kapitalanlagen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Mängel der Angebotsunterlagen und/oder Vermittlungsfehlern haftbar gemacht wird. Obwohl die Gesellschaft eigene Finanzprodukte nur durch erfahrene Konzeptionäre hat entwickeln lassen, und die eigenen Vertriebsmitarbeiter ständig schulte und dies auch in Zukunft tun wird, ist nicht auszuschließen, dass unvorhersehbare und unabwendbare Risiken oder in der Vergangenheit nicht erkannte Risiken eintreten, so dass eine Inanspruchnahme durch Erwerber der Kapitalanlagen nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Risiko aus der Vergangenheit in Verbindung mit der Rechtsprechung, dass wir für die Verfehlung früherer Vorstände haften, macht zukünftig die Verhandlungen mit diversen Anlegern notwendig.
Mit diesen Erfahrungen begegnen wir den Risiken durch langjährige Zusammenarbeit mit im Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwälten sowie durch individuelle Betreuung unserer Anleger.
Fremdfinanzierung
Nach den Planungen der Gesellschaft ist für zukünftige Projekte auch eine anteilige Fremdfinanzierung der Investitionen vorgesehen, die sich den Konditionen des Kapitalmarktes anpassen müssen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen.
Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Gesellschaft auswirken.
2. Chancenbericht
Unsere Chancen bestehen aktuell in der Teilhabe an den Projekten des Mutterunternehmens. Des weiteren werden durch den provisions-abhängigen Verkauf von attraktiven Wohn- und Geschäftseinheiten, sowie in der Dienstleistung für Dritte, weitere Geschäftsfelder eröffnet.
Auf der Beschaffungsseite können wir auf eine breite Palette von günstigen und qualitativ sicheren Liefermöglichkeiten im EU-Wirtschaftsraum zurückgreifen. Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch exklusiven, innovativen, umweltbewussten und zukunfts-orientierten Charakter unsere Dienstleistungen begegnen.
Aufgrund der konsequenten Abarbeitung der früheren Problemfelder und des Wechsels im Management können sich durch valide Projektoptionen möglicherweise interessante Tätigkeitsfelder für die kommenden Geschäftsjahre erschließen.
3. Gesamtaussage
Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in der prozessualen Abwicklung der Schadensersatzforderungen gegenüber den ehemaligen Vorständen sowie den gerichtlichen Auseinander-setzungen mit Anlegern, sowie in der Abhängigkeit der Gewinnung von Finanzierungsmöglichkeiten durch die Geschäftspartner.
Im operativen Geschäft sind wir voraussichtlich bis Ende 2019 abhängig von der Auftrags- und Projektlage der Muttergesellschaft.
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in den Geschäftsjahren 2014 - 2017 zu den Zeitpunkten bekannt waren, in denen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.
Riegel, 25.06.2018 / 30.11.2018
Vorstand der SALI Invest AG Martin L. Copony
Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Sali Invest AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Riegel, 25.06.2018 / 30.11.2018
Martin L. Copony
Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SALI Invest AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Darüber hinaus sind wir nach § 25 Abs.2 VermAnlG zur Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages verpflichtet.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 25 VermAnlG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:
Die Werthaltigkeit der Vorräte in Höhe von TEuro 450 sowie die Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber der BPI in Höhe von TEuro 369 können nicht hinreichend nachgewiesen werden, da die Realisierung dieser Bilanzposten von Finanzierungen Dritter abhängt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.
Unsere Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob die Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft.
Bei der Aufstellung des Lageberichtes wurden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Er steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Obwohl sich unsere Prüfung nach § 317 IV a HGB nicht darauf erstreckt, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens gewährleistet ist, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Abschnitt "Risikobericht" des Lageberichtes hin. Dort wird ausgeführt, dass aufgrund der angespannten Liquiditätssituation der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Die angespannte Liquiditätssituation wird im Wesentlichen durch zwei Problemfelder hervorgerufen:
Zum einen erwartet der Vorstand in Bezug auf den Verkauf der unter "unfertige Leistungen" ausgewiesenen Planungsunterlagen aus der Zeit der ehemaligen Vorstände mittelfristig einen Vertragsabschluss. Die daraus zufließenden Mittel können ausreichen, den voraussichtlichen Liquiditätsbedarf des Unternehmens für die folgenden Kalenderjahre zu decken.
Zum anderen hängt die Realisierung der unter "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" ausgewiesenen Forderungen gegenüber der BPI in Ungarn von der Finanzierung der dortigen Banken ab.
Der Fortbestand des Unternehmens hängt vom Zustandekommen der Veräußerung sowie der Finanzierung der Banken ab und ist somit vom Erfolg der Geschäftsentwicklung der Schwestergesellschaft in Ungarn abhängig.
Wir konnten daher nicht den Fortbestand des Unternehmens bestätigen und nicht abschließend beurteilen, ob die Bewertung der Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden unter der Annahme der Unternehmensfortführung zutreffend ist."
Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die ursprüngliche abgeschlossene Abschlussprüfung sowie auf die Nachtragsprüfung. In der Nachtragsprüfung war die Schlusserklärung im Lagebericht zu prüfen. Unsere Nachtragsprüfung führte zu keine Einwendungen.
Mannheim, 20. Juli 2018/10.Dezember 2018
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