herzoINVEST GmbH & Co. KGLiquidiert

91074 Herzogenaurach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRA 8935
Eingetragen
15.10.2007

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

herzoINVEST GmbH & Co. KG

Herzogenaurach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 538,00
II. Sachanlagen 9.212,00 11.260,00
9.213,00 11.798,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.010,00 915,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.572,42 60.368,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.347,74 1.599,67
44.930,16 62.882,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.250,00 851,88
55.393,16 75.532,67

PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 5.000,00 5.000,00
B. Rückstellungen 31.044,00 55.061,00
C. Verbindlichkeiten 19.349,16 15.471,67
55.393,16 75.532,67

Anhang zur Offenlegung gem. § 325 HGB (kleine KapGes) für das Geschäftsfjahr vom 01. Januar -31. Dezember 2010

der herzoINVEST GmbH & Co. KG, Herzogenaurach

I.

Allgemeine Angaben

II.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

III.

Angaben zur Bilanz

IV.

Sonstige Angaben

V.

Feststellung

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB für den Anhang) wurden in Anspruch genommen.

Zugunsten des Anhangs wurde darauf verzichtet, die davon-Vermerke in der Bilanz auszuweisen.

Die sich aus dem BilMoG (= Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009) für die kleine Gesellschaft ergebenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs (§§ 274a, 276/2, 288, 326/2, 327 Nr. 2 HGB) wurden in vollem Umfang in Anspruch genommen

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschrift des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.

2. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

AKTIVA

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde anhand der steuerlichen AfA-Tabelle, sowie der betrieblichen Erfahrungswerte ermittelt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Eine nachhaltige Wertminderung als Grundlage einer niedrigeren Bewertung zum Stichtag lag nicht vor.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bestanden zum Stichtag nicht.

PASSIVA

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

III. Angaben zur Bilanz

§ 268 Abs. 7 i.V. § 251 HGB

Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten.

IV. Sonstige Angaben

§ 285 Nr. 10 HGB

Als Geschäftsführer war per 31.12.2010 bestellt:

 

Steffen Paulick, Herzogenaurach

§ 285 Nr. 15 HGB

Die herzoINVEST Verwaltuns GmbH in Herzogenaurach ist die einzige Komplementärin mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,-- EUR.

Die Komplementär-GmbH besitzt keinen Kapitalanteil an der GmbH & Co. KG.

V. Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 20.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

 

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