GHC Burgkeller GmbH
Domplatz 11, 01662 Meißen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Barth seit 29.3.2017 | Prokura |
Tessa Barth seit 14.3.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Tessa BarthCOGO GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GHC Burgkeller GmbHMeißenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellung für latente Steuern wurde in Höhe des Saldos aller passiven und aller aktiven latenten Steuern bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 13.806,91 EUR (Vorjahr: 358.923,02 EUR). Sonderposten mit Rücklageanteil Ausgewiesen werden Sonderposten für Investitionszuschüsse. Besondere Angaben zu den Verbindlichkeiten Der Jahresabschluss enthält Nachrangdarlehen. Zu denen wird Folgendes ausgeführt: Das Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Höhe von 96.428,57 EUR, ausgewiesen unter Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, stammt aus dem Förderprogramm gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Soforthilfe-Darlehen zur Sicherung der Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen in der Corona-Krise. Um eine etwaige Überschuldung des Darlehensnehmers zu vermeiden, tritt die SAB mit ihrer Darlehensforderung einschließlich sonstiger Forderungen aus und im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag - nicht jedoch mit sonstigen Forderungen der SAB - hinter gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers gegenüber Drittgläubigern zurück, soweit und solange dies zur Vermeidung der Überschuldung erforderlich ist. Die Forderung der SAB ist im Innenverhältnis zum Darlehensnehmer jedoch in jedem Fall vor Forderungen der in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO genannten Gläubiger und der in § 138 InsO genannten Personen zu bedienen.Für die Dauer des Rangrücktritts kann die SAB die Rückzahlung der Darlehensforderung nur in der Höhe verlangen, soweit die Zahlung aus einem Bilanzgewinn, einem Liquidationsüberschuss oder die sonstigen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers übersteigenden Vermögen erfolgen kann. Soweit Drittgläubiger ebenfalls eine solche Rangrücktrittserklärung oder vergleichbare Erklärungen zur Vermeidung der Überschuldung abgegeben haben, steht die SAB diesen Gläubigern im Range gleich. Angabe zu Restlaufzeitvermerken der Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 93.959,45 EUR (Vorjahr: 241.054,26 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 715.895,42 EUR. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: 715.895,42 EUR sind durch Grundpfandrechte gesichert. Darüber hinaus bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
Meißen, den 21.01.2025 gez. Tessa Barth sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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